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Nr. 20. Freitag, den 15. Mai 1914. XVI. Jahrgang. Der Handelsgärtner abomnomentssreis. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau «Sk. und Luxemburg M.5.—, für du »uf dem Umschlag 40 Pfennige, Ausland M. 8.—, durch die Poet •6- im Beklameteil M. 1,— für oder den Buchhandel M. 30.— ..die sweigespaltene 105 mm pro Kalenderjahr. Begründet von Otto Thalacker. — Verlag : Thalacker & Schwarz, Leipzig-R., Gomenlusstr. 17. breite Petit-Zeile. Ausgabe jeden Freitag. DasAbonnement gilt fortlaufend u. kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Vom neuen Poetscheckgesetz. Betrachtungen über Wert und Verwendung der Sommerblumen. I. (Mit 4 Abbildungen.) Allgemeine Leitsätze für die Bewertung der Ausstellungsgegenstände auf der Gartenbau-Ausstellung Altona 1914. Rechtspflege, Zotlwesen, Ausstellungen, Vereine und Versammlungen, Unterrichts wesen, Kulturstand und Ernte, Vermischtes, fragekasten für Praxis und Wissenschaft, Pflanzenkrankheiten, Bücherschau. — Marktberichte usw. Vom neuen Postscheckgesetz. Am 1. Jüli d. J. wird ein neues Postscheckgesetz in Kraft treten, das einzelne Neuerungen bringt und die Wünsche berücksichtigt, welche aus den Kreisen von Han del und Gewerbe in bezug auf das Postscheckwesen laut wurden. Vor allem kommt nunmehr die Zuschlagsgebühr für die Inhaber der Karten, deren Verkehr jährlich mehr als 600 Buchungen erfordert, gegen welche von allem An fang an polemisiert worden ist, in Wegfall. Auch eine Herabsetzung in der Grenze der Stammeinlage ist von 100 Mark auf 50 Mark erfolgt, um auch den klei neren Geschäftsleuten und Gewerbetreibenden sowie Pri vatpersonen die Erwerbung eines Postscheckkontos zu er leichtern. Dagegen ist die Einzahlungsgebür für Zahl karten, die vom Empfänger zu tragen ist, erhöht worden. Sie belief sich jetzt für je 500 Mark auf 5 Pf., während in Zukunft zu zahlen sind: Für Beträge bis zu 25 M, = 5 Pf., für solche über 25 M. — 10 Pf. Dieser Erhöhung steht auf der anderen Seite wieder eine Ermäßigung für die Briefe der Kontoinhaber an die Postscheckämter gegen über insofern, als künftig durchgängig nur ein Ortsporto von 5 Pf. zu entrichten ist. Um diese Briefe vor den an deren Sendungen kenntlich zu machen, werden für sie be sondere Briefumschläge eingeführt werden, die sich in der Form, Farbe und Einrichtung von den jetzigen Briefsen dungen unterscheiden sollen. Diese Briefumschläge dür fen, ebenso wie Zahlkartenformulare, künftig auch von der Privatindustrie hergestellt werden, Das sind die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes. Wir dürfen diese Abänderungen mit Freude begrüßen. Wie wir schon sagten, wird namentlich der Wegfall der Zuschlagsgebühr von Einfluß auf die Benutzung des Post scheckverkehrs sein, denn mancher Geschäftsmann, manche Firma ließ sich durch diesen Zuschlag abhalten, ein Post scheckkonto zu nehmen. In der Ermäßigung der Stamm einlage ist man nicht so weit gegangen, als vorgeschlagen wurde. Bekanntlich wollte man für die kleineren Ge schäftsleute, Handwerker, Privatleute, Beamte usw. die Stammeinlage auf mindestens 25 Mark herabgesetzt haben. Dagegen hat die Regierung Bedenken gehabt, und wir glau ben, daß auch die Herabsetzung auf 50 Mark schon eine solche Erleichterung ist, daß die beabsichtigte Zunahme der Konten erzielt werden wird. Der Hauptkampf entspann sich zwischen Regierung und Reichstag um die Festsetzung der Zahlkarten gebühr, der bisherige Modus war der Regierung nicht lukrativ genug. Man schlug daher eine Einheitsgebühr von 10 Pf. vor. Diese hätte der ganzen Tendenz des neuen Ge setzes widersprochen, denn man wollte doch eben Erleich terungen und Ermäßigungen zur Hebung des Postscheck verkehrs einführen. Durch die Einheitsgebühr wären aber die Inhaber der zuschlagsfreien Karten bis zu 600 Buchun gen im Jahre schlechter gestellt worden, wenn auch im übrigen der Tarif sehr vereinfacht worden wäre. Der Gegenvorschlag des Reichstages, der eine Einheitsgebühr von 5 Pf. vorsah, fand wiederum wegen des damit verbun denen großen Einnahmeausfalls die Billigung der Regierung nicht, welche befürchtete, daß damit die Deckung der Kosten des Postscheckverkehrs in Frage gestellt würde. So mußte denn wieder einmal ein Kompromiß aus dem Zwiespalt der Meinungen heraushelfen, der für Zahlungen bis 25 Mark wenigstens die Fünfpfennig-Gebühr bestehen ließ und nur für höhere Beträge die Zehnpfennig-Gebühr einführt. Man hatte auch vorgeschlagen, die Gebühr vom Absender zu erheben, doch fand sich dafür keine durch schlagende Meinung. Eine bedeutsame Ersparnis ist den Scheckteilnehmern aber durch die Einführung des Orts portos geboten worden, soweit sie nicht am Platze des Postscheckamtes ihren Wohnsitz bzw. ihre geschäftliche Niederlassung haben. Sie mußten bisher das tarifmäßige Porto erlegen, während jetzt nur 5 Pf. gefordert werden. Voraussetzung ist, daß die festgesetzten Briefumschläge dabei Verwendung finden. Diese besonderen Briefum schläge sind im Interesse der Ordnung und Sicherheit des Briefverkehrs geboten. Wir glauben auch nicht, daß es zu Verteuerungen führen wird, wenn solche besondere Um schläge zur Bedingung gemacht werden. Es wird nur dar auf ankommen, daß überall mit Leichtigkeit solche zu erlangen sind. Und dafür ist dadurch gesorgt, daß auch die Privatindustrie diese Umschläge herstellen und in Han del bringen kann. Sie werden also ebenso leicht käuflich zu erlangen sein, wie bisher das gewöhnliche Briefkuvert, Es gibt auch Leute genug, denen es zeitweilig an einem solchen gebricht! Daß auch die Zahlkartenformulare nun mehr von der Privatindustrie hergestellt werden können, bringt für Betriebe, die sich derselben in großem Umfange bedienen, auch eine Erleichterung, denn es ist anzunehmen, daß die Privatindustrie wesentlich billiger liefern wird als die Postverwaltung. Hinsichtlich der Rückzahlungen, dem Ausscheiden aus dem Scheckverkehr, der Auskunfterteilung über vorhan dene Scheckguthaben, der Haftung der Postverwaltung usw, ist an dem bestehenden Rechtszustand nichts geändert worden, Uebrigens hat man dem Reichskanzler die Befugnis eingeräumt, mit Zustimmung des Bundesrates die Gebüh ren jederzeit — herabzusetzen! Daran ist wohl in abseh barer Zeit nicht zu denken. Mit der Reform, welche das Postscheckwesen erfahren hat, ist aber schon gewonnen, und wir dürfen erwarten, daß sich der Verkehr entsprechend heben wird.