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liehen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen. Zwar sollen alle ausländischen reisenden Kaufleute betroffen werden, am fühlbarsten jedoch würde nach den obigen Aus führungen der deutsche Handel dadurch belästigt werden. Die Verhältnisse lagen gegenwärtig so, daß eine Garten baufirma, welche Dänemark bereisen ließ, dafür eine jähr liche Gebühr von 160 Kronen an die Staatskasse zu er legen hatte. Reiste der betreffende Reisende für mehrere Firmen, so war für jede derselben noch ein Zuschlag von 80 Kronen zu entrichten. Nach § 5 des Entwurfes soll aber in Zukunft eine Lizenz von monatlich 150 Kronen erlegt werden, so daß statt 160 Kronen, dann jährlich 1800 Kronen zu erlegen sind. Sobald aber die Reisezeit um einige Tage überschritten wird, muß um Erstreckung des Gewerbescheins nachgesucht und für einen Zeitraum von 15 Tagen wieder ein weiterer Betrag von 75 Kr o n en bezahlt werden. Eine schwere Ungerechtigkeit enthält ferner der § 6 des Entwurfes, nach dem der dänische Ge schäftsreisende, der ausländische Firmen vertritt, eine Lizenz überhaupt nicht zu zahlen hat, wenn er seine ge wöhnlichen Steuern und seine Gewerbeberechtigung, die fast nichts kostet, bezahlt hat. Es liegt doch auf der Hand, daß diese unterschiedliche Behandlung die deutschen Firmen geradezu zwingen würde, das Reisen einzustellen und ihre Vertretung in Dänemark ansässigen Kaufleuten usw. zu übertragen. Das wäre aber im Interesse der Be- ' arbeitung des dänischen Marktes auch in unserer Branche außerordentlich beklagenswert, denn es ist ja zur Genüge bekannt, daß Deutschland seine kommerziellen Erfolge ge rade der persönlichen Tätigkeit seiner Reisenden in Däne mark verdankt. Die von dänischen Zeitungen hervorgehobenen angeb lichen Erleichterungen, die auch in der deutschen Presse Erwähnung fanden, sind, wenn man der Sache näher auf den Grund geht, überhaupt nicht vorhanden. Wenn auch einzelne Handelsplätze auf dem Lande freigegeben worden sind, so kann das doch nur dazu führen, daß der reisende Kaufmann eben länger im Lande verweilen und infolge- I dessen höhere Abgaben zahlen muß. Auch wird der ge- j schäftliche Umsatz nicht größer werden, da die bisherigen I Kaufstädte dann natürlich nicht mehr so kaufkräftig bleiben können, wie bisher. Nach •unserem Dafürhalten muß unbedingt an der Gültigkeit des Gewerbescheines festgehalten werden. Will man eine mäßige Erhöhung eintreten lassen, so muß damit gerechnet werden. Keinesfalls aber darf sie einen solchen Betrag, wie den im Entwurf vorgeschlagenen, erreichen, denn dadurch würde die deutsche Ausfuhr nach Dänemark von der Höhe, die sie dank der energischen Tätigkeit der deutschen reisenden Kaufleute erreicht hat, weit herunter gedrückt werden. Wie bedeutend sie auch im Gartenbau ist, weist folgende Uebersicht auf. Wir führten vom Januar bis November vorigen Jahres nach Dänemark aus (De zember-Statistik fehlt noch): Bindegrün, Kränze aus solchem usw. . 120 dz Mohn-Sonnenblumen-Sesamsamen . . 34, Leinsaat 3962 „ Rotkleesaat 4627 » Weißkleesaat 2031 „ Kanariensaat 1516 » Runkelrüben, Rotrübensaat 1620 „ Zuckerrübensamen 8301 „ Hanfsamen 7668 „ Artischocken, Kürbisse, Melonen usw. 27 „ Spargel 3083 Tomaten 1650 Zwiebeln 14822 Pfirsiche 887 Zusammen: 50348 dz Das ist eine so beträchtliche Ziffer, daß wir wohl । wünschen dürfen, daß die oben erwähnte Erschwerung und Bearbeitung des dänischen Marktes uns erspart bleibt! — i 11 Zollwesen. — Beschwerden über die Berechtigung des Eingangs zolles müssen in Italien, wenn es sich nicht bei Post paketen um einfache Rechenfehler handelt, von den Emp fängern bei der Zustellung der Sendungen erhoben werden. Bei Postpaketen mit Zollfrankozettel können die Absender die Zolltarifnummer und den Zollsatz, auf Grund deren die Verzollung stattfinden soll, vorschreiben und gleichzeitig für den Fall einer höheren Tarifierung verlangen, daß ihre Nichtigkeit von Amts wegen nachgeprüft werde. Den Wortlaut des zu diesem Zweck in die Zollinhaltserklärun gen niederzuschreibenden Vermerks können die Absender bei den Postanstalten erfahren. Wird bei dieser Nachprü fung die Taxierung des Zollamts als richtig befunden, so wird, wenn der Unterschied zwischen der ursprünglichen oder berichtigten Taxe des Zollamts und der vom Absen der vorgeschriebenen Taxe nicht mehr als 2 Fr. beträgt, das Paket dem Empfänger äusgehändigt und der Zoll vom Absender eingezogen; bei höherem Unterschied aber das Paket ohne weiteres nach dem Aufgabeorte zurückgesandt. Eine Gewähr für die genaue Beachtung der vom Ab sender vorgeschriebenen Zollbehandlung übernimmt die italienische Postverwaltung nicht. — Die Pflanzenuntersuchungen beim Hauptzollamt Königsberg i, Pr, (Hollunderbaum) sind dem Konservator des Zoologischen Museums, Franz Krichelsdorff in Königsberg als Sachverständigem übertragen worden, Vereine und Versammlungen. Zur Hauptversammlung der Vereinigung selbständige! Gärtner Württembergs E. V., die am 3. Februar in S t u 11 - gart stattfindet, ist folgende Tagesordnung aufge stellt worden: 1. Jahres- und Kassenbericht. 2. Bericht über die Gärtnerei-Berufsgenossenschaft. Bericht erstatter: Karl Hausmann. 3. Die Vorarbeiten für die künftigen Handelsverträge. Bericht erstatter: Karl Hausmann. 4. Die Vertretung der Württ. Gärtnerei bei der Regierung. Bericht erstatter: Karl Hausmann. 5. Vortrag von Herrn Dr. Lang, Abteilungsvorstand der Anstalt für Pflanzenschutz, Hohenheim über: „Tierische Schädlinge im Gewächshaus“. 6. Vortrag von Herrn Gartendirektor K. H e i c k e , Frankfurt a. M„ Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst, über: Neuzeitliche Bestrebungen auf dem Gebiete der Friedhofs kunst" mit Lichtbildern. 7. Anträge: a) Bubeck, Frey u. Merz, Stuttgart: Die Hauptversamm lung wolle beschließen, daß die Börsen nicht mehr wie seither gemeinsam, sondern nach Ortsgruppen getrennt veranstaltet werden. Damit es aber den Mitgliedern trotzdem möglich sei, auf größeren Börsen ihre Ware zu zeigen, sollen Landes börsen, die jedes Mitglied beschicken kann, abwechslungs weise in den einzelnen Bezirken veranstaltet werden. b) Bezirk II, Heilbronn u. Umgebung: Abhaltung eines württ. Gärtnertages bei der im Herbst 1914 in Heil bronn stattfindenden Gartenbauausstellung. c) Bezirk III, Gmünd u. Umgebung: Einstellung von geheizten Güterwagen in die Eilgüterzüge. 8. Wahl von 2 Ausschußmitgliedern. 9. Wahl von 2 Rechnungsprüfern. 10. Wahl des Orts und der Zeit der nächsten ordentlichen Haupt versammlung. 11. Verschiedenes. — Bei der Hauptversammlung ist Gelegenheit geboten zur Aufstellung von Pflanzen-Neuheiten und gewerblichen neuen Erfindungen. Versammlung des Deutschen Pomologen - Vereins in Berlin. Anläßlich der landwirtschaftlichen Woche veran staltet der Deutsche Pomologenverein am Dienstag, den 17. Februar, vormittags 9 Uhr im Saale B des Hauses des Architektenvereins zu Berlin W,, Wilhelmstraße 92/93 eine Versammlung mit folgender Tagesordnung: 1. Notwendige Verbesserungen für den Anbau und Absatz deutscher Zwetschen: Kreisobstbauinspek tor Mazarin -Worms. 2. Vogelschutz, ein notwendiger Bestandteil unseres Obstbaues: Fr. Schwabe, Leiter der Vogel schutzstation, Schloßgut Seebach bei Langensalza.