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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 16.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19140000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19140000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 12 in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 16.1914
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1914 1
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1914 9
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1914 17
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1914 25
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1914 33
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1914 41
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1914 49
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1914 57
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1914 65
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1914 73
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1914 81
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1914 97
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1914 105
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1914 113
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1914 121
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1914 129
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1914 137
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1914 145
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1914 153
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1914 161
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1914 169
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1914 177
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1914 185
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1914 193
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1914 201
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1914 209
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1914 217
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1914 225
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1914 233
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1914 241
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1914 249
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 21. August 1914 257
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 28. August 1914 261
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1914 265
- Ausgabe Nr. 38 u. 39, 25. September 1914 273
- Ausgabe Nr. 40 u. 41, 9. Oktober 1914 281
- Ausgabe Nr. 42 u. 43, 23. Oktober 1914 289
- Ausgabe Nr. 44 u. 45, 6. November 1914 297
- Ausgabe Nr. 46 u. 47, 20. November 1914 305
- Ausgabe Nr. 48 u. 49, 4. Dezember 1914 313
- Ausgabe Nr. 50 u. 51, 18. Dezember 1914 321
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1914 329
- Register Register I
-
Band
Band 16.1914
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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metral gegenüberständen. Die völlige Sonntagsruhe hätten die Geschäftsinhaber mit allem Nachdruck abgelehnt, wäh rend die Angestellten nach wie vor dieselbe energisch ver teidigten. Die Vorlage solle zwischen diesen beiden Standpunkten in versöhnender Weise vermitteln. Von Seiten der Abgeordneten wurde dagegen die Vor lage als ein sehr unzulängliches und kümmerliches Produkt angesehen. Man war sich so ziemlich einig, daß der Entwurf in der vorliegenden Form nicht Gesetz werden könne. Von Seiten des Zentrums wurde vorgeschlagen, daß die Sonntagsruhe schon am Sonnabend 6 Uhr abends beginnen müsse, damit statt der jetzigen 24stündigen, eine 36stündige Ruhezeit eintrete. Ein Grundfehler der Vorlage sei, daß sie alles nach der Schablone regelte. Es sei das wieder die große Dampf walze, die über alle Gaue des Vaterlandes rolle und alles glatt machen wolle. Die Forderung der völligen Sonntags ruhe würde den glatten Ruin zahlreicher Familien des kaufmännischen Mittelstandes zur Folge haben. Der Hausierhandel würde allein den Vorteil daraus ziehen. Der Mittelstand erwarte jetzt tatkräftige Hilfe von der Regie rung, und das mit Recht. Die Vorlage werde aber nur die Vermögenslage des Mittelstandes verschlechtern. Mit der Erweiterung der Sonntagsruhe müsse schrittweise vorge gangen werden. Auch die nationalliberale Partei, die für eine Entwicklung des Gedankens der Sonntagsruhe sich aussprach; erklärte, daß die vollkommene Sonntags ruhe ihrerseits nicht unterstützt werden könne. Die Herabsetzung der Sonntagsarbeiten in den offenen Han delsgeschäften sei mit großer Freude zu begrüßen, aber ihre gänzliche Abschaffung ließe sich aus wirtschaftlichen Gründen in vielen Gegenden des Reiches nicht rechtfer tigen. Die Praxis würde die Theorie bald umstoßen. Die wirtschaftliche Lage eines sehr großen Teiles des Handels standes sei noch nicht derartig, daß er auf die Sonntags einnahme verzichten könne. Man sei auf einen Kompro miß zugunsten des kaufmännischen Mittelstandes ange wiesen. Dieser Kompromiß könne aber nicht nach einer bestimmten Schablone gestaltet werden, sondern er müsse Rücksichten auf besondere Verhältnisse nehmen. In kaufmännischen Betrieben ohne offene Verkaufsstellen ließe sich eine vollkommene Sonntagsruhe sehr wohl durchführen. In anderen Geschäften dürfe die Arbeit wenigstens nicht durch Pausen unterbrochen werden. Von der konservativen Partei wurde betont, daß 60 Städte bereits die volle Sonntagsruhe eingeführt hätten, so Königsberg, Mannheim, München, Offen bach usw., es würden dann freilich auch unverhältnis mäßige Ansprüche an die Wochenarbeit gestellt. In den Landstädten sei der Ladeninhaber aber hauptsächlich auf die Landkundschaft und damit unbedingt auf den Sonntag angewiesen. Die Konkurrenz der Waren-, und Kaufhäuser, die jetzt sogar in Automobilen auf die Wanderschaft gingen, schädigten ihn doch bereits genug. Weiter wurde darauf nachdrücklich hingewiesen, daß die Ladeninhaber sich der vollen Sonntagsruhe wahrlich nicht aus Uebelwollen gegen die Angestellten widersetzten, denn sie würden selbst nur zu gern den freien Sonntag haben. Sie widersetzten sich nur unter dem Druck ihrer wirtschaftlichen Lage, da sie auf eine Sonntagseinnahme nicht verzichten können. Auch die Reichspartei stellte sich auf den Standpunkt, daß die volle Sonntagsruhe einen schweren Schlag gegen unseren Mittelstand bedeuten würde. Von der wirtschaftlichen Vereinigung wurde darauf hingewiesen, daß das größte Handelsvolk der Welt, die Engländer, sehr wohl wüßten, was sie täten, wenn sie den Sonntag frei ließen, um die Nerven zu stärken und die Seelen zu speisen. Wenn man diese Aeußerungen im Reichstag über blickt, so gewinnt es fast den Anschein, als ob die Vorlage tatsächlich Annahme finden soll. Es ist schon darauf hin gewiesen worden, daß in der Kommission, welche sich nun mehr mit dieser Vorlage zu beschäftigen haben wird, es die Aufgabe von Männern wie Naumann , Hi t z e, Mar- q u a r d t usw. sein muß, den Entwurf noch brauchbarer umzugestalten. Wir sind der Meinung, daß in den Groß städten überall die volle Sonntagsruhe sich durchführen läßt, in allen anderen Städten aber auch, soweit nicht offene Verkaufsstellen in Frage kommen. Für diese müßte, die Frage besonders geregelt und dabei auf den Ortsbrauch Rücksicht genommen werden. Wir haben es zweifellos mit einer großen wirtschaftlichen Frage hier zu tun, und dürfen gespannt sein, wie sich die Angelegenheit weiter entwickeln wird. Volkswirtschaft. — Für die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung für den Wehrbeitrag scheint wenig Aussicht zu sein, obwohl dieselbe sehr wünschenswert ge wesen wäre, denn es sind dabei eine Menge Fragen zu be rücksichtigen, die namentlich bei der Unübersichtlichkeit der Formulare dem Laien ohne fremde Hilfe kaum zu beant worten möglich ist, Im sächsischen Landtag hat der Mini ster bereits erklärt, daß eine Verlängerung nicht eintreten werde. Bekanntlich wurde vielfach eine Erstrebung der Frist bis zum 15. April gewünscht. Rechtspflege. — Belästigung durch einen nachbarlichen Neubau. Daß man unter Umständen auch durch einen nachbar lichen Bau sich belästigen lassen muß, lehrt ein Rechtsfall, der sich in Hannover abgespielt hat und bis vor das Ober landesgericht gegangen ist. Der Inhaber eines Blumen ladens wurde durch den Neubau des Nachbars schon in soweit geschädigt, als das Publikum an seinem Geschäft schnell vorbeieilte, da Staub, Mörtel usw. auf den Straßen körper fiel. Als nun obendrein in den Hof des Grundstücks Staub und Steine hinüberfielen, wo Waren aufgestellt waren, erwirkte der Geschäftsinhaber eine einstweilige Verfügung, durch welche dem Nachbar aufgegeben wurde, bei Vermeidung einer Geldstrafe von 300 Mk. Vorkehrun gen zu treffen, die das Herabfallen von Steinen usw. ver hinderten. Diese vom Amtsgericht gegebene einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht bestätigt, aber vom Oberlandesgericht aufgehoben, weil dieser Gerichtshof der Meinung war, daß der Nachbar bei einem solchen Neubau Belästigungen, welche nicht das gebotene Maß überschrei ten, sich gefallen lassen muß. Hier aber sei das übliche Maß nicht überschritten. Erhebliche Ehrverletzung. „Ihnen gehören einige heruntergehauen, Sie sind frech wie ein Hund,“ äußerte ein Blumengeschäftsinhaber in Hamburg zu einem Binder, der bis um 8 Uhr Arbeitszeit hatte und sich weigerte, um 8 14 Uhr noch die vor dem Laden stehenden Pflanzen her einzuholen. Der Binder legte die Arbeit sofort nieder und klagte auf 14 Tage Lohnentschädigung. Das Gewerbege richt verurteilte den Prinzipal, da die Ehrverletzung eine so erhebliche sei, daß sie zur kündigungslosen Aufgabe der Stellung berechtigte. Die Verweigerung der Arbeitsleistung sei um 8 14 Uhr berechtigt gewesen. Wir geben ohne wei teres zu, daß die Aeußerung zum sofortigen Austritt be rechtigte. Weniger dagegen sind wir damit einverstanden, daß dem Binder ein Recht zur Verweigerung der Arbeit in dem betreffenden Falle zugesprochen wird. Wenn Not an Mann ist, muß der Angestellte auch noch einmal zugreifen, wenn die reguläre Arbeitszeit auch schon verstrichen ist. Es wird während dieser Arbeitszeit auch oft genug ge bummelt. —Wegen einer Lieferung von Saatkartoffeln entstand zwischen einer Erfurter und einer Charlottenburger Firma Streit. Die Erfurter Firma erklärte, daß sie die Rechtsgül tigkeit der Kartoffellieferungsverträge nicht mehr aner kenne. Nun klagte die Charlottenburger Firma, und zwar auf Schadenersatz. Die Erfurter Firma wandte ein, daß die Gegnerin erst habe abwarten müssen, ob sie nicht doch noch abnehmen werde. Indessen wurde sie vom Landge richt und auch vom Oberlandesgericht zur Zahlung von
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