Volltext Seite (XML)
10282 Sirs-nN-tt ». d. Dtschn. «»chh-ndL Nichtamtlicher Teil. ^ 208. 6. September 1912. Publlkuni schlüssig zu machen, liege es unzwetselhaft !m Interesse aller Berliner Handlungen, namentlich aber der Sortimenter, sich der Vereinigung anzuschließen, um selbst mitzusprechen und selbst ihr Votum abzugeben. Da die Ver sammlung, die über die Höhe des Skontos zu beschließen habe, bereits im Laufe des Monats Mai abgehalten werden solle, sei ein schneller Anschluß erforderlich. Der Vorstand wies noch darauf hin, »daß hier in Berlin voraussichtlich eine Kraftprobe der neuen Satzungen des Bürsenvereins bestanden werden muß, und daß es unzweifel haft richtiger ist, dieser in einer Vereinigung mit den Berliner Kollegen entgegenzusehen, als sich, aus Gleichgültigkeit oder falsch angebrachter Opposition, von der Bewegung ganz fern zuhalten«. An diesem Anschluß, oder besser gesagt, an der Regelung der Rabattfrage hatten nun wesentlich die Berliner Sorti menter ein Interesse, während, wie ich schon in diesem Auf satz mehrfach zu betonen Gelegenheit genommen habe, die Berliner Verleger entschlossen waren, den Beschlüssen, die die Sortimenter fassen würden, zuzustimmen und sie mit ihrem ganzen Einfluß zu unterstützen. Es war also Sache des be- stehenden Sortimcntervereins, in dieser Frage Stellung zu nehmen. Dies ging jedoch nicht so schnell, wie es der Börsen- vercins-Vorstand und die Vereinigung Wohl gewünscht hätten. Die Sache zog sich bis zum Juli hin. Inzwischen hatte der damalige Vorsitzende des Sortimenter-Vereins seinen Vor standskollegen den Vorschlag gemacht, in der nächsten Quar talssitzung des Vereins die Auflösung des Vereins auf Grund des ß 13 der Statuten zu beantragen. Glücklicherweise stimmte nur ein Vorstandsmitglied dem Vorsitzenden Mühlbrccht zu, während die übrigen ein Weitcrbestehen des Soriimenter- Vereins für erforderlich hielten. Am 11. Juli 1888 fand eine Versammlung des Berliner Sortimenter-Vereins statt, auf deren Tagesordnung unter Nr. 2 die Besprechung der »Bekanntmachungen des Börsen« Vereins-Vorstandes« und einiger an unseren Vorstand gerich teten Schreiben der »Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins« in Angelegenheit der Rabattfrage stand. In dieser Versammlung gab Prager seinem Bedauern Ausdruck, daß die Tagesordnung keinen bestimmten Antrag enthalte, zu den Schreiben der Vereinigung Stellung zu neh men. Er hält die Bestimmung des Börsenvereins-Vorstandes beir. den 57-,-Rabatt für nichtgesetzlich und wünscht, daß gegen die Bekanntmachung des Börsenvereins entschieden Front gemacht werde, andererseits aber, sich mit der Vereinigung zu verständigen. Borstell und 5p. Bloch treten dem entgegen, und letzterer betont, daß er cs für die Pflicht jedes Börsen- vereinsmitgliedes halte, nicht mehr als 57» Rabatt zu gewähren und Übertretungen zur Anzeige zu bringen. Prager erklärt aus drücklich, daß er keineswegs ein Gegner Borstells sei, sondern nur ein langsameres Tempo wünsche. Er ist der Ansicht, daß die Vereinigung nicht auf dem 57«-Standpunkt, sondern aus gar keinem Siandpunkt stehe und auf die Meinungsäußerung des Berliner Sortimenter-Vereins warte. Ludwig Bloch ist der Meinung, daß, solange die Firmen in Berlin, die einen erheblich höheren Rabatt als 10°/» gewähren, nicht unschäd lich gemacht seien, niemand verfolgt werden könne, der mehr als 57» Rabatt gewähre. Unter dem l. August 1888 richtete der Börsenvereins- Vorstand ein Schreiben an die Vereinigung, in dem er noch mals betonte, daß er allen Verkaufsnormen die Genehmigung versagen müsse, welche einen höheren Diskont als 57» ge statten. Er fordert deshalb die Vereinigung auf, auch ihrer seits einen Höchstdiskont von 57» zu beschließen, was um so unbedenklicher sei, als nunmehr die Leipziger Rabattverhält- nisse für Berlin nicht mehr alz Hinderungsgrund angegeben werden können und auch dort der Höchstrabatt auf 57» fest-. gesetzt sei. Der Vorstand der Vereinigung möge sich deshalb mit dem Vorstand des Börsenvereins in dem Bestreben ver binden, »den klaren Zustand eines erlaubten Höchstdiskonts von 57° überall, d. h. auch in Berlin, zu erzwingen«. Der Börsenvereinsvorstand halte die Durchführung eines Disfe- rentialrabatts für Verkäufe in und nach den verschiedenen Ver einsgebieten für äußerst schwierig und habe deshalb gar nicht versucht, einen solchen einzuführen. Der Vorstand beruft sich auf die Erklärung eines Berliner Kollegen, die er nach Annahme der neuen Satzungen abgegeben hat: »Nachdem die Mehrzahl der Berufsgenossen sich für die neuen Gesetze ausgesprochen, werden die Berliner auch Wohl die ersten sein, sie zu respektieren«. Es erscheint eigentümlich, daß der Vorstand des Börsen vereins sich auf diese Erklärung beruft, nachdem er der erste gewesen war, der durch seine Bekanntmachung über den 57>- Rabatt, unter Nichtbeachtung der Rechte der Kreis- und Orts- vcreine, versucht hat, ein Hauptgrundrecht der Satzungen außer Kraft zu setzen. Am 3. September 1888 gelangte die Rabattfrage wiederum vor einer Versammlung des Berliner Sortimenter-Vereins zur Besprechung. Es sollte in ihr zu der Bekanntmachung des Börsenvereins-Vorstandes vom 28. Juni 1888 Stellung genommen werden. Plager erklärt, daß er den Beschluß des Börsenvereins- Vorstandes für statutenwidrig und auch praktisch für unklug hält, und erwidert auf eine Frage von Reimarus, daß eine Kommission, die sich mit den Behörden betr. Rabattverringe rung in Verbindung zu setzen hätte, nicht existiert, daß ferner beschlossen sei, den Statu« guo bis 1. April 1889 beizube halten, dann aber den einzelnen Lieferanten zu überlassen, sich mit den Behörden über die Rabattminderung zu einigen. Am 26. September fand eine außerordentliche Hauptver sammlung der Vereinigung statt, in der Nr. 2 der Tagesord nung lautete: »Beschlußfassung über die nach Z 3, Abs. 5 der Satzungen des Börsenvereins für Berlin festzusetzende Höhe des an das Publikum zu gewährenden Skontos«. Unter dem 25. September richtete der Börsenvereins-Vor- stand noch einmal ein Schreiben an die Mitglieder der Ver einigung, in dem er dringend und nachdrücklich auffordert, die Einigkeit im Deutschen Buchhandel nicht zu stören und sich auf einen Höchstrabatt von 57» zu eüügen. Er erklärt noch einmal, daß er einen höheren Diskont nicht genehmigen werde, und daß er entschlossen und verpflichtet sei, »mit allen satzungsgemäßen Maßregeln unter strenger Befolgung aller Vorschriften einzuschreiten gegen diejenigen Firmen, welche erwiesenermaßen geflissentlich gegen die Bestimmungen der Satzungen und der satzungsgemäßen Beschlüsse des Börsen vereins verstoßen«. Der Vorsitzende, Herr Hoefer, legte das vorliegende Akten material dar und erklärte, daß der Vorstand über die Form der Entscheidung bestimmte Vorschläge zunächst nicht machen wolle, und daß man mit Ruhe und ohne Leidenschaft an die wichtige Beratung des Gegenstandes gehen müsse. Die Diskussion wurde von Prager eingeleitet, der in aus führlicher Rede das satzungsgemätze Recht der Vereinigung betonte, den Höchstrabatt für ihren Bezirk festzusetzen. Durch die Bekanntmachung des Börsenvereins-Vorstands vom 28. Juni 1888 wird dieses Recht einfach aufgehoben. Der Börsenvereins-Vorstand könne sich auch nicht darauf berufen, daß im Grunde genommen durch diese Bekanntmachung nichts geändert werde, da die Genehmigung des Höchstrabatts ihm obliege und er es ja in der Hand habe, Vereinen, die mehr als 57« beanspruchen, eine Rabattgewährung von mehr als 57« nicht zu genehmigen. Darauf sei zu erwidern, daß jeder Verein das Recht habe, eine Prüfung zu verlangen, und daß der Börsenvereins-Vorstand verpflichtet ist, die Gründe zu