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50 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 13 u. 14 für alle Lebensbedürfnisse von Jahr zu Jahr erheblich steigerten. Es mußte daher jedermann auf eine Aufbesse rung, seines Einkommens bedacht sein. Die Löhne sind ge stiegen, den Angestellten höherer Art hat man, wo und so gut es möglich war, Gehaltserhöhungen zuteil werden lassen, und Staat und Gemeinden haben ihren Beamten sogar schon wiederholt Kriegszulagen bewilligt. Bei dieser Sachlage war es unausbleiblich, daß auch den Beziehern von Renten aus der Volksversicherung eine Zulage gewährt werden mußte, denn der Rentenbezug ist unter normalen Verhältnissen ge regelt und ihnen angepaßt worden, nimmt aber keinerlei Rücksicht auf die Kriegslage, die von Jahr zu Jahr schwie rigere Unterhaltungsverhältnisse für die Menschheit mit sich gebracht hat. Durch gesetzliche Bestimmungen (Bekanntmachung vom 3, und 17. Januar 1918) ist nun neuerdings eine Gewährung von Zulagen an die Empfänger von Invaliden-, Witwen- oder Witwer- oder Verletztenrenten aus der Unfallversicherung eingeführt werden. 1. Denjenigen, welche auf Grund des Invalidenversiche rungsgesetzes eine Invaliden-, Witwen- oder Witwerrente beziehen, wird, wenn sie sich im Inlande aufhalten, für die Zeit bis zum 31. Dezember 1918 eine Zulage zu ihrer Rentei, bei der Invalidenrente von monatlich 8 M., bei der Witwen oder Witwerrente von monatlich 4 M. gezahlt. Diese Zulage wird in vollem Betrage gezahlt, auch wenn der Empfänger nur eine Teilrente erhält. Sie wird nur für volle Kalender- monate des Rentenbezugs gewährt und dem Empfänger ohne weitere Förmlichkeiten durch die Postzahlstelle gegen Quit tung ausgezahlt. Soweit Sonderanstalten die Auszahlung besorgen, erhalten sie einen entsprechenden Vorschuß vom Reich. Nichterhobene Zulagen werden nur bis 30. Juni 1919 noch nachgezahlt. Die Rechnungsstelle des Reichsversiche rungsamtes verteilt'die Zulagen auf die Versicherungsträger nach Maßgabe des am 31. Dezember 1918 vorhandenen, für die Gemeinlast bestimmten Teils ihres Vermögens. Gegen die Verteilung ist Beschwerde an das Reichsversicherungs amt zulässig. Die Verordnung tritt am 1. Februar 1918 in Kraft. 2. Die Zulage zu den Verletztenrenten aus der Unfall versicherung wird auf Antrag, bis 31. Dezember 1918, in Höhe von monatlich 8 M. gewährt, wenn die Rente Voll rente ist oder 2/3 der Vollrente und mehr ausmacht, der Be zieher im Inlande ist, und derselben bedürftig ist. Der Antrag ist an den Versicherungsträger (Berufs genossenschaft) oder ein Versicherungsamt, zu richten, das den Antrag an den Versicherungsträger weitergibt. Wird der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, ist binnen einem Monat Einspruch an das Oberversicherungsamt zulässig, das endgültig entscheidet. Ein abgelehnter Antrag kann nur wiederholt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, daß inzwischen Umstände ein- traten, welche die Gewährung der Zulage rechtfertigen. Auch diese Zulage wird nur für volle Kalendermonate und nicht länger als drei Monate rückwärts, gerechnet vom Beginn des Monats, in welchem der Antrag eingegangen ist, gewährt. Die Mittel haben die Genossenschaften aufzu bringen. Hinsichtlich des Verfahrens werden dieselben Vor schriften wie bei den Zulagen der Invalidenversicherung ent sprechend angewendet. Die Zahlstellen werden den Emp fängern von den Berufsgenossenschaften mitgeteilt, P, =========,===== Praxis und Wissenschaft . J Zur Hagelversicherung. Nimmt man die Fachzeitungen und Berichte der Hagel versicherungen zur Hand, so liest man über das verflossene Jahr: „Der Schadenverlauf war kein günstiger, selbst Gegenden, die seit Jahrzehnten vom Hagel verschont ge blieben waren, erlitten im vergangenen Jahre — Total Schäden. Schon im Mai setzten zahlreiche und schwere Schäden ein, und im Juli, August hatten viele Gegenden unter verheerenden Hagelwettern zu leiden.“ —- Nun ist es eine alte Erfahrung, daß Gegenden, die einmal von schweren Wettern betroffen wurden, oftmals mehrere Jahre hinterein ander heimgesucht wurden, während für andere Gegenden, die regelmäßig von Unwettern betroffen wurden, Ruhejahre eintreten können. In früheren Zeitläuften sprach man gern von den sieben mageren und fetten Jahren, was auch tatsäch lich beobachtet worden ist; in neuerer Zeit ist dieses perio dische Auftreten der Hagelwetter gewichen und sie bewegen sich mehr sprunghaft hin und her. Hagelfreie Perioden sind ebenso ausgeschaltet wie hagelschwere, dagegen ist eine entschiedene Steigerung der Hagelwetter nachweisbar, wie ja auch die Blitzschläge zugenommen haben. Es hat in 1917 mindestens an 90 Tagen im Jahre gehagelt. Die Wetter selbst hatten keine große Ausdehnung, besaßen dafür aber eine außerordentlich starke Verheerungskraft, und deshalb gehörten Totalschäden an Gewächshäusern und verkaufs fertigen Baumschulartikeln durchaus nicht zu den Selten heiten, Wie unter solchen Wirkungen die stärker empfind lichen weichen Kulturen gelitten haben, davon kann sich am besten derjenige eine Vorstellung machen, den es betroffen hat. Leider hat es wieder viele Gärtner gegeben, die in Unkenntnis oder Nichtachtung der ihnen drohenden Ge fahr eine Hagelversicherung nicht abgeschlossen hatten und nun unter den heutigen Verhältnissen doppelt schwer zu leiden halten. Möchte sich doch jeder Gärtner vergegenwärtigen, welcher Kapitalswert heute in seinen Betriebsanlagen ver borgen ist und wie schwer es hält, in Unglücksfällen die nötigen Bargeldmittel zu beschaffen. Die Hagelversicherung hält diese Barmittel für ihre Mitglieder jederzeit bereit, Die Glaspreise sind mindestens um 200 v.H,, die Samen preise um viele hunderte Prozent gestiegen. Die Arbeits kräfte sind derartig knapp, daß die notwendigsten Arbeiten nur mit äußerster Anstrengung bewältigt werden können, und sind unter diesen Umständen Kulturen einmal vom Hagel ver nichtet, ist an irgendwelchen Ersatz nicht zu denken, aber die Verpflichtungen laufen weiter. Sie können ohne Schwierigkeiten erfüllt werden, wenn die Hagelversicherung die Mittel dazu liefert. Das Jahr 1918 scheint seinem Vorgänger bezüglich der Hagelgefahr nichts nachgeben zu wollen, denn schon im Januar wurden die ersten Glasschäden gemeldet. Ein alter Gärtner, der seit mindestens 75 Jahren beruf lich tätig ist, hat aus seinen Wetteraufzeichnungen heraus gefunden und zur Regel gestempelt: Viel Nebel, viel Hagel! Hoffen wir, daß er nicht Recht behält! Jedenfalls kehrt sich der Hagel an keine Voraussagungen und Wetterregeln, er tritt vielmehr da auf, wo er nicht ge wünscht und erwartet wird, deshalb soll man sich beizeiten gegen diesen unliebsamen Gesellen nach Kräften schützen, in unserer heutigen Zeit sollte kein Gärtner, kein Baum schul- oder Plantagenbesitzer unversichert sein, denn die Lasten eines Betriebes, die Ansprüche an eine menschen würdige Existenz, die für die nächste Zeit sicher nicht kleiner werden, vertragen einfach keine Verluste, und es muß nicht immer ein Totalschaden sein, der schwer emp funden wird. Deshalb nicht säumen, und schnell ent schlossen handeln, im Mai und Juni kann es leicht zu spät sein. Ebenso wie die Organisation des Gärtnerstandes er freuliche Fortschritte macht, genau so geht die Entwicklung der Hagelversicherung vorwärts. Vor dem Kriege im Jahre 1913 versicherte die Deutsche Hagel-Versicherungs-Gesell schaft für Gärtnereien usw, 23 850 000 M,, und im Kriegs jahre 1917 34 630 000 M. Auf dieses Resultat kann die deutsche Gärtnerei stolz sein, damit hat sie bewiesen, daß sie lebensfähig auch unter erschwerenden Umständen ist und was sie für die Yolksernährung zu leisten vermag, denn an nähernd 20 Milt, entfallen davon auf Gemüse und Obst, und doch sind diese 34% Millionen wohl erst ein verschwindend