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b) die zur Wiederausfuhr eingeführten Pflanzen in ab- gesonderten Räumen aufzustellen; c) für diese Pflanzen ein besonderes Lagerbuch zu führen und die Ein- und Ausgänge darin aufzu- zeichnen; d) die Verkäufe über 1000 M, in das neutrale Ausland in der Währung des Bestimmungslandes, nach Oesterreich-Ungarn in Markzahlung zahlbar zu machen und die erhaltenen Devisen der Reichsbank zur Verfügung stellen; e) bei Verletzung dieser Vorschriften eine Strafe bis zur Höhe von 25 v. H, des eingeführten Wertbetra ges an die Reichskasse zu zahlen und mich wegen der Beobachtung der eingegangenen Verpflichtun gen der Aufsicht durch die Handelskammer (in Sachsen durch den Ausschuß für Gartenbau beim Landeskulturrat) zu unterwerfen.“ Der Wert der in jedem der Jahre 1913 bis 1915 ein geführten Pflanzen der bezeichneten Art ist durch eine Bescheinigung der Handelskammer, in Sachsen durch den Ausschuß für Gartenbau beim Landeskulturrat, auf seine Richtigkeit hin nachzuweisen. Soweit diese Nachweise bereits hier vorliegen, bedarf es einer erneuten Einrei chung nicht. Auf die Einfuhrbewilligungen werden, wie im Vor jahre, nur solche Sendungen zur Einfuhr zuzulassen sein, bezüglich deren die zuständige Behörde in Belgien prüft, daß die einzuführenden Pflanzen dem Werte nach der zur Einfuhr zugelassenen Summe entsprechen. Wegen des Verfahrens bin ich mit den Behörden in Belgien in Ver bindung getreten.“ Erfolgreicher Einspruch der holländischen Blumenzwiebelzüchter gegen die Einschränkung des Blumenzwiebelanbaues. Die Züchter von Blumenzwiebeln haben gegen die auch von uns neulich gemeldete Anordnung des Landwirtschaftsministers, die Blumenzwiebelzucht zu gunsten anderer Gewächse, die für die menschliche Ernährung ver wendet werden können, einzuschränken, lebhaften Widerspruch erhoben. Sie weisen dabei darauf hin, daß die Menge der ange pflanzten Zwiebeln während der Kriegsjahre bereits um ein Drittel eingeschränkt sei, und daß bei einer weiteren Verminderung viele Arbeiter brotlos werden würden. Außerdem sei noch zu befürchten, daß sich andere Länder die Zwiebelzucht aneig neten. Bereits vor dem Kriege hätten Amerika. Großbritannien, Dänemark und Deutschland versucht, den Blumenzwiebelhandel an sich zu reißen. So seien z. B. in Odense in Dänemark zahlreiche Beete angelegt worden. Ebenso wurden in Großbritannien und Amerika bereits große Mengen Blumenzwiebeln gezüchtet. Der Minister hat auf die Ausführungen der Züchter geantwortet, daß er mit Rücksicht auf die schon freiwillig vorgenommenen Ein schränkungen von einer weiteren Einschränkung der Blumezwiebel zucht absehen werde. Er beabsichtige aber, eine Verordnung zu er lassen, nach der die Zwiebelzucht nur dort zulässig sei, wo sie be reits vor 1914 betrieben wurde. , Mitteilungen der Zentralvermittelungsstelle des Württembergi- sehen Obstbauvereins zu Stuttgart, Eßlinger Str. 15, Die Verhältnisse auf dem Obst- und Gemüsemarkte zu Stuttgart gegen Ende August werden wie folgt geschildert: Der Obstmarkt zeigt ein trübes Bild. Auf dem Großmarkt wird nichts mehr zugeführt. Was in den Läden mit dem wenigen, meist zu viel zu hohen Preisen erworbenem Obst geschieht, darüber waltet „geheimnisvolles Dunkel”, das der Kontrolle nicht oft zu lüften ge lingt. Wenn der Kontrolle mit dem kürzlich hier gefallenen zutref fenden Ausdruck „hinauskontrolliert” ein Dämpfer aufgesetzt werden will, so ..kann sie auch anders". Ob aber dem Allgemeinwohl und der Achtung vor dem Gesetz gedient wäre, wenn die Aufsicht in der Hauptstadt ebenso schlapp gehandhabt würde, wie in vielen anderen Orten, ist eine andere Frage. Der Kleinhandel fürchtet, vom Obst geschäft völlig ausgeschaltet zu werden und errafft, was er noch irgendwie bekommen kann, zu allen Preisen. Die Verbraucher mer ken allmählich, daß der Obstsegen in diesem Jahre äußerst spärlich träufelt; sie bieten auf den jetzt sehr in Schwung gekommenen „Ver steigerungen auf dem Baum“ unerhörte Preise. Die Züchter fallen von einer Aufregung in die andere, einzelne Unersättliche träumen von fabelhaften „Edelobstpreisen". Das Hinaufschnellen der Aus schankpreise für Most und Wein verleitet die Interessenten zu An geboten für Most- und Tafelobst, die einen netten Ausblick für die Zukunft bieten. Es wäre an der Zeit, daß der schwülen, durch die augenblickliche Witterung noch unterstützten Stimmung bald mit dem Erscheinen der erwarteten Obstversorgungsregelung ein Ende gemacht würde. Leider wird aus Angst vor Diebstahl und anderen unlieb Gemüse vom 29. August bis auf weiteres. Obst: Pfd Im Kleinhandel 1 Pfd. im Großhandel 1 in 208 Pf., 200 „ 198 » 194 , gebieten „unter mittel”. Stuttgarter Höchst- und Richtpreise für Obst und Gebiet I: „ II: „ in: " IV: Spinat* Mangold Wirsing* Rotkohl* Weißkohl* Kohlrabi* Tomaten Rhabarber* Rettiche, 1 Stück Sellerie, 1 Stück Zwiebel*, 1 Pfund . Kopfsalat, 1 Stück ......... Endivien, 1 Stück Blumenkohl, 1 Stück Salatgurken*, kleinere und mittlere, 1 Stück Salatgurken*, große, 1 Stück Salzgurken, 100 Stück Essiggurken, 100 Stück ....... * Höchstpreise. Die neuen Preise für künstliche D der nachstehend genannten Düngemittel ten Preise nicht überschritten werden. Die Preise sind Höchstpreise samen Ueberraschungen viel Obst unreif heruntergerissen; von der Kontrolle mußte schon mancher Korb beanstandet werden. Der gewissenhafte Obstzüchter verurteilt dieses das Volkswohl wie die Berufsehre schwer schädigende Verhalten aufs schärfste. Die Gemüsezufuhren haben in den letzten Wochen merklich nachgelassen, die Pause zwischen Früh- und Spätgemüsen macht sich fühlbar. Von der Nahrungsmittelversorgung sind erhebliche Mengen Bohnen und Zwiebeln, augenblicklich die gesuchtesten Artikel, auch Weißkraut, verkauft worden; der Andrang war auch dementspre chend. Als unwirtschaftlich muß es bezeichnet werden, wenn jetzt schon Weißkraut zu Einmachezwecken erworben wird. Gurken kom men nur noch vereinzelt; die Ernte ist total mißraten. In Bohnen und -Zwiebeln ist nur strichweise eine befriedigende Ernte; bessere Aussichten versprechen die Kohlarten, soweit sie auf gutem Kultur boden und in guter Pflege stehen. Die ersten Weintrauben aus Wangen wurden das Pfund zu 2,50 M, verkauft. Die nunmehr vorllzählig vorliegenden Berichte über die Ernte aussichten in Kernobst bestätigen das anfangs gekennzeichnete Bild: In Birnen Fehlernte, in Aepfeln mittel, vereinzelt gut, in den Haupt- Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise. A. Superphosphate. Die Preise sind für vier Gebiete festgesetzt: Gebiet I umfaßt: Pommern, Ost- und Westpreußen, Posen, Gartenhimbeeren* . . Gartenpreßhimbeeren* . Waldhimbeeren* Pfirsiche und Aprikosen* 2 Wahl* Tafeläpfel, Tafelbirnen* ....... Wirtschafts-Most-Fallobst, Aepfel u. Birnen* Reineclauden, große grüne* Mirabellen* Tafelzwetschen und Tafelpflaumen, gepflückt und verpackt* Hauszwetschen und Pflaumen* Gemüse: Bohnen, grüne* Acker(Sau-)Bohnen* ........ Erbsen* Gelbe Rüben, Karetten, lange und halb lange ohne Kraut* Karotten, runde kleine, ohne Krant* . . Pferdemöhren* bis zu einem Zentner . . über 1 Zenter Schlesien, beide Mecklenburg, Brandenburg-Ost (d. i östlich der Linie Belzig-Wiesenburg-Berlin-Oranienburg-Strelitz). - Gebiet II umfaßt: Mittel- und Westdeutschland außer Rhein-, land, Westfalen und dem Fürstentume Birkenfeld, ferner Königreich; Sachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg-West (d. i, an und west lich der Linie Belzig-Wiesenburg-Berlin-Oranienburg-Strelitz). Gebiet III umfaßt: Rheinland, Westfalen und das Fürstentum Birkenfeld. Gebiet IV umfaßt: Königreich Bayern, einschließlich Pfalz, Kö nigreich Württemberg, Großherzogtum Baden, Elsaß-Lothringen, Provinz Starkenburg und Rheinhessen des Großherzogtums Hessen, die Hohenzollernschen Lande. Sie betragen für 1 kg/v. H. wasserlösliche Phosphorsäure im 78 85 68 64 58 64 115 130 60 70 45 50 22 26 46 52 60 70 40—60 45—50 30 35 50 60 20 25 30 35 12 15 24 30 7 8 6 7 30 35 30 35 19 24 19 24 16 20 25 30 10 15 55 65 15 20 8-24 12—30 15—30 20—35 36 45 8115 12—20 15—25 ' 20—30 40—180 50—200 12—25 15—30 35—80 45-100 350—550 400—600 165 180 üngemittel. Beim Verkaufe dürfen die darin angeführ-