Volltext Seite (XML)
Nr. 37 u. 38 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 149 Gärtnerlehrlingsprüfungen in der Rheinprovinz. Durch die Land wirtschaftskammer fand in der Zeit vom 10. bis 16. August zum zweiten Male in diesem Jahre die Prüfung der Gärtnerlehrlinge in der Rheinprovinz statt. Geprüft wurden 37 Lehrlinge, von denen 6 mit der Note Sehr gut, 28 mit der Note Gut und 3 mit der Note Genügend bestanden. Zusammen mit den im Februar geprüften Lehrlingen haben somit im Jahre 1918 76 Gärtnerlehrlinge ihre Prüfung abgelegt. Von diesen gehören 56 der Erwerbsgärtnerei, 15 der Privatgärtnerei und 5 der Städtischen Gärtnereien. Leider haben bisher nur wenige der jungen Gärtner ein Tagebuch geführt, das der Anmeldung zur Prü fung nach Möglichkeit beizufügen ist. Die Landwirtschaftskammer hat einen Tagebuchvordruck herausgegeben, den jeder junge Gärtner, Lehrling wie Gehilfe, zur Führung benutzen sollte. Das Tagebuch ist zum Preise von 2 M. durch die Landwirtschaftskammer für die Rhein provinz, Bonn, Endenicher Allee 60, zu beziehen. Vereine und Versammlungen ========== Provinzialverband schlesischer Gartenbauvereine. Tagesordnung des 3. Schlesischen Kriegsgartenbautages, Montag, den 23. September, vorm. 10% Uhr, im Landeshause zu Breslau. Der Kriegsgartenbautag ist öffentlich und hat jedermann freien Zutritt! 10% Uhr vorm.: Er öffnung und Begrüßung. 10% bis 11% Uhr: Schmackhafte Bereitung der zur Volksernährung wichtigen Gemüse mit in der Kriegszeit jeder mann erreichbaren Zutaten. Vorführung von Kostproben. Fräulein Nouvel, Hauptleiterin der städt. Koch- und Haushaltungsschulen in Breslau. 11% bis 12 Uhr: Ernte und Ueberwinterung der zur Volks ernährung wichtigsten Gemüsearten in frischem Zustande, einschl. der Kartoffel. Obstbaulehrer Wauer-Liegnitz. 12 bis 12% Uhr: Sparsame und zweckmäßige Aussaat von Gemüse. Selbstgewinnung von Saat gut. Kgl. Garteninspektor Langer-Pröskau. 1 bis 1% Uhr: Brauch bare Ersatzmittel für altbewährte Mittel zur Abwehr von Pflanzen krankheiten im Obst- und Gartenbau. Professor Dr. Ewert-Proskau. 1% bis 2% Uhr: Pflege der Düngerstätte. Kompostbereitung. Künst- liehe Düngemittel. Gartenbauingenieur Janorschke-Oberglogau. 2% bis 3 Uhr: Aussprache. 3 bis 4 Uhr: Gemeinsames Mittagessen in den Reichshallen. Preis des Gedecks 3,50 M. (Fleischkarten mit bringen, oder fleischlos.) Einzeichnen bis 12 Uhr in die Liste. Liste liegt im Vorraum zum Sitzungssaale aus. 4% Uhr: Abfahrt mit bestell ten Wagen der Straßenbahn zur Besichtigung der Kriegsgemüsebau- (Schrebergärten-, Kriegergärten- usw.) Ausstellung in der Jahrhundert halle. Einzeichnen bis 12 Uhr mittags in die Teilnehmerliste, damit die benötigten Straßenbahnwagen rechtzeitig bestellt werden können. Die Ausstellung in der Jahrhunderthalle wird am 21. Sept. d. J. er öffnet. Abends: Zusammensein in der Hauptschankwirtschaft der Jah- hunderthalle. — Anfragen, den 33. Schlesischen Kriegsgartenbautag betreffend, sind an den ersten Vorsitzenden, Kgl. Oekonomierat Stammler in Liegnitz, zu richten. Verein zur Förderung der Moorkultur im Deutschen Reiche, Berlin SW. 11, Bernburger Straße 13. Anlage von Gemüse- Mustergärten auf Moor. Die Kriegsverhältnisse haben mit besonderer Deutlichkeit vor Augen geführt, wie notwendig zur Sicher stellung unserer Volksernährung ein ausgedehnter und vermehrter Ge müsebau ist. Da erwiesen .ist, daß sich die Moore in hervorragender Weise für den erfolgreichen Gemüsebau eignen, hat der „Verein zur Förde rung der Moorkultur im Deutschen Reiche" seinerzeit beschlossen, dieser Frage sein erhöhtes Interesse zuzuwenden. Es geschieht dies unter anderem durch die Anlage von Mustergärten, entsprechend den Beispielsflächen auf Wiesen und Weiden, die nunmehr seit zehn Jah ren in den verschiedensten Teilen des Deutschen Reiches mit bestem Erfolge durchgeführt werden. Die Einrichtung und Leitung dieser Ge müse-Mustergärten liegt einem fachmännischen Versuchsleiter des Vereins ob. Die Anzahl der Versuche beträgt, nach den- „Mitteilun gen“ gen. Vereins, gegenwärtig 43; hiervon werden rund 25 Ende dieses Jahres abgeschlossen und sollen durch Neuanlagen ersetzt werden. Plan und Bedingungen für die vom „Verein zur Förderung der Moor kultur im Deutschen Reiche“ anzulegenden Gemüse-Mustergärten. 1. Die Mustergärten sollen bereits praktisch erprobte Maß nahmen vorführen, damit sie für die Kultur auf gleichartig beschaf fenen Moorgeländen als belehrendes und zur Nachahmung anregendes Beispiel dienen können. 2. Für die Anlagen kommen die verschiedensten Mcorarlen in Frage: Niedermoore, Uebergangsmoore, abgetorfte und nicht abge- torfte Hochmoore, anmoorige Böden usw. Im allgemeinen sollen diese Mustergärten auf solchen Flächen durchgeführt werden, auf denen landwirtschaftliche Kulturen bereits mit Erfolg gediehen sind. 3. Die Flächenausdehnung des einzelnen Mustergartens beträgt durchschnittlich 5 Ar, sie soll sich dem bestehenden landwirtschaft lichen Betriebe anpassen. 4. Für die Durchführung der Mustergärten ist eine Dauer von drei Jahren in Aussicht genommen. 5. Zum Anbau gelangen .namentlich die für die große Volksernäh rung wichtigsten Gemüsearten, wie z. B. Erbsen, die verschiedenen Kohlgewächse und Wurzelgemüse. Den Wünschen der Versuchs ansteller wird jedoch auch mit anderen Gemüsearten Rechnung ge tragen. 6. Versuchsansteller erhält kostenlos: a) die erforderlichen künstlichen Düngemittel, Sämereien und Pflanzen; b) Kulturplan, Beratung usw.; c) in allen Fällen, in denen Einfriedigung und Pumpen erforderlich sind, können dafür entspre chende Beihilfen gewährt werden; d) ferner werden für die dem Ver suchsansteller erwachsenden Mehrarbeiten besondere Vergütungen von 3 bis 5 M. für 1 Ar bewilligt. Die Höhe derselben wird nach der Sorgfalt und dem Geschick, mit dem die einzelnen Maßnahmen durch geführt werden, bemessen; e) die Erträge bleiben Eigentum des Ver suchsanstellers. 7. Versuchsansteller ist verpflichtet: a) die Kulturarbeiten, Bodenbearbeitung, Anfuhr und Aus- streuen der Düngemittel, Aussaat und Pflanzung der Gemüsearten, Un kraut und Schädlingsbekämpfung, sowie die Ernte vorschriftsmäßig auszuführen und bis zum 15. November jeden Jahres einen Bericht an die Geschäftsstelle einzusenden; b) für die Ertragsermittelung besteht kein Zwang, jedoch ist sie erwünscht und soll für die Höhe der erwähnten Prämie mit ausschlag gebend sein. 8. Bei absichtlichen groben Verstößen gegen die genannten Be dingungen ist der Vorstand des Vereins berechtigt, den Versuch ab zubrechen und die für den Mustergarten in dem betreffenden Jahre aufgewendeten Kosten zurückzufordern. Anträge zur Anlage eines Mustergartens sind baldmöglichst an die Geschäftsstelle des „Vereins zur Förderung der Moorkultur im Deutschen Reiche", Berlin SW. 11, Bernburger Str. 13, zu richten. 7 Handelsnachrichten * ■ Die beschränkte Einfuhr von Pflanzen aus Belgien erlaubt! Der Verband deutscher Gartenbaubetriebe schreibt uns: Wir können die erfreuliche Mitteilung machen, daß endlich nach Beseitigung aller entgegenstehenden Schwie rigkeiten die Einfuhrbewilligung für Pflanzen aus Belgien vom Reichskommissar erteilt worden ist. Anträge sind nur an den Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilli gung, Berlin W. 10, Lützowufer 8, zu richten. Das Schreiben des Reichskommissars für Ein- und Ausfuhrbewilligung lautet wie folgt: „Nachdem nunmehr das Verbot der Ausfuhr von Blumen und anderen Pflanzen mit Erde aus Belgien dahin eingeschränkt worden ist, daß die Ausfuhr aus dem besetzten Belgien zu gestatten ist, wenn sich auf dem Grundstück, von dem die Pflanzen stammen, und im Umkreis von 20 m keine Reben befinden, bin ich bereit, für die Zeit bis zum 31. Dez. d. J. die Einfuhr von lebenden Pflanzen der Tarifnummer 38a, 38b und 38g des Statistischen Warenverzeichnisses aus Belgien unter denselben Bedingungen zu bewilligen, wie im Jahre 1917 mit der Maßgabe, daß die Einfuhr für jeden Antragsteller auf 30 v. H. desjenigen Wertbetrages beschränkt bleibt, welcher seiner durchschnittlichen Einfuhr der Jahre 1913 bis 1915 aus Belgien entspricht. Ich bin ferner bereit, zum Zwecke der Wiederausfuhr nach Oesterreich-Ungarn und den neutralen Staaten für die bezeichneten Pflanzen Einfuhrbewilligungen aus Bel gien unter den nachstehenden Bedingungen zu erteilen: 1. Den Anträgen ist eine Nachweisung über die Ge- samthöhe der vorliegenden Bestellungen beizulegen, die auf ihre Richtigkeit durch die Handelskammer, im König reich Sachsen durch den Ausschuß für Gartenbau beim Landeskulturrat, zu bescheinigen ist. In der Nachweisung sind die Angaben für die aus Oesterreich-Ungarn und aus den neutralen Staaten vorliegenden Bestellungen getrennt zu machen. 2. Dem Antrag ist eine vom Antragsteller mit seiner Unterschrift oder der Zeichnung der Firma vollzogene Er klärung in doppelter Fertigung, wie folgt, beizufügen. „Ich verpflichte mich, a) die eingeführten Pflanzen nach Maßgabe meines Antrages binnen 4 Monaten nach der Einfuhr nach Oesterreich-Ungarn oder den neutralen Staaten wieder auszuführen;