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Nr. 35 u. 3G XX. Jahrgang Der Handelsgärtner 5 u. 3 pik. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 2197 Das Abonnement gilt fortlaufe d und kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werder 25E Begründet von Otto Thalacker. —Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig-R., Gomeniusstr. 17. Das Abonnement gilt fortlaufend und kann nur durch Abhestelluug 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. leich- Q 0,5, ngen, [2230 erant, 24. . Auf thlag. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Was muß der Handelsgärtner von der neuen Umsatzsteuer wissen? — Praxis und Wissenschaft: Ein Wort für die Lilien. (Schluß.) — Agapanthus umbellatus. — Spät pflanzung und Frühpflanzung. — Bienen in Obstpflanzungen.-— Kleinere Mitteilungen.— Vermischtes. — Rechtspflege: Haftung für die Sortenechtheit des Gemüsesamens. — Fragekaiten der Abonnenten. — Gartenbauausstellung.— Vereine und Versammlungen.— Handelsnachrichten. — Handelsregister. — Geschäftsnachrichten. — Personalien. Freitag, den 30. August 1918. Fernsprechverkehr, der Eisenbahnverkehr, gemeinnützige und wohltätige Unternehmungen, sowie alle Handelsgärt ner, bei denen die jährlichen Entgelte nicht mehr als 3000 M. betragen. Nach dem Gesetz findet übrigens eine Ketten besteuerung statt. Wenn die Ware vom Erzeuger an einen Grossisten, von diesem an einen Kleinhändler und von diesem an den Kunden geht, so ist die Steuer dreimal zu entrichten. Sendet der Erzeuger die Ware auf An weisung des Grossisten gleich direkt an den Handelsgärt ner, so wird die Steuer nur zweimal fällig, weil ein Glied in der Kette erspart wird, denn die Steuer wird nur er hoben, wenn die Ware selbst von einer Hand in die andere geht. 4. Wie hoch ist die Steuer bemessen? Die allgemeine Umsatzsteuer beträgt fünf vom Tausend (0/00) des für die steuerpflichtige Leistung vereinnahmten Entgeltes. Die uns nicht betreffende Luxussteuer be trägt sogar 10 v. H. Die Steuerbeträge werden auf volle Mark nach unten abgerundet. 5. Wie ist es mit Unkosten, Verpackun gen usw. zu halten? Wenn mit dem Entgelt der Käufer oder Besteller einer Arbeit die Kosten für die Ver sendung, Frachtverlagen und Versicherungsgebühren nur zurückerstattet, so werden diese Beträge nicht mit ver steuert. Wird franko geliefert, sind auch die für die Fracht verauslagten Beträge mit versteuert. Die Kosten für die Verpackung, Umschließung usw. müssen ausnahms los mit versteuert werden. 6. Werhat dieSteuerzuentrichten? In der Regel der Handelsgärtner, der die Lieferung oder Lei stung bewirkt. Wird ein ganzer Betrieb (Gärtnerei) ver kauft, so haftet der Käufer für die Steuer des laufenden Steuerabschnittes (Kalenderjahres) auf die Zeit bis zur Uebernahme mit. 7. Kann die Steuer abgewälzt werden? Das ist angängig. Nur darf die Steuer dem Kunden nicht besonders in Rechnung gestellt, sondern muß in den Kaufpreis eingerechnet (einkalkuliert) werden. Bei jeder Rechnung müssen also 5 v, T. gleich im Preis mit -enthalten sein. 8. Wie werden die Entgelte berechnet? Die Steuer wird nach dem Gesamtbetrag der Entgelte eines Jahres berechnet. Infolgedessen wird, da sie ein- ' kalkuliert werden muß, widersinnigerweise auch noch Steuer von der Steuer erhoben. Verkauft z. B. der Han delsgärtner für 300 M. Rosenwildlinge, so hat er dem Kun den als Kaufpreis 301,50 M. anzurechnen, denn 1,50 M. be- j trägt die Steuer. Da er aber nach dem Gesetz die Steuer ! mit zu versteuern hat, muß er sie von 301,50 M. erlegen, 1 also mit dem Bruchteil eines Pfennigs mehr. Da nun nach unten abgerundet wird, bleibt es in diesem Falle bei 301,50 M. In Fällen, wo nicht der Bruchteil eines Pfennigs, son dern 1 Pfennig oder mehr in Frage kommt, wäre auch dieser Betrag zuzuschlagen. Es ist dies eine Pfennig- Was muß der Handelsgärtner von der neuen Umsatzsteuer wissen? Das Umsatzsteuergesetz, das am 26. Juli erlassen wurde, ist bereits am 1. August in Kraft getreten. Das Gesetz enthält eine allgemeine Umsatzsteuer und eine besondere Luxussteuer. Uns interessiert nur die erstere, da unter den besteuerten Luxusgegenständen keine sind, die den Gärtnereibetrieb betreffen. 1. Persönliche Begrenzung der Um satzsteuer. Es kommen nur solche Personen in Frage, die eine selbständige gewerbliche Tätigkeit, mit Einschluß der Urerzeugung und des Handels aus üben, in Frage. Dazu gehören alle selbständigen Han delsgärtner, nicht aber Gehilfen, Gesellen, angestellte Gutsgärtner .oder Herrschaftsgärtner usw. 2. Sachliche Begrenzung derselben. Bei den genannten Personen werden besteuert nicht nur Lie ferungen von Waren, sondern auch alle Leistungen, wel che in ihre gewerbliche Tätigkeit fallen. Das ist für die Landschaftsgärtner außerordentlich wichtig, denn damit fallen nun auch alle rark- und Gartenein richtungen unter die Steuer, die bislang davon verschont geblieben waren. Es sind also jetzt sämtliche Einnahmen steuerpflichtig, worin auch die Einnahmequelle bestehen mag. Auch von den Gegenständen, die aus dem eige nen Betrieb entnommen werden, um sie außerhalb des Betriebes für sich selbst oder für Dritte zu verbrauchen, wird die Steuer erhoben, wobei als Entgelt der Betrag gilt, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wieder verkäufen gezahlt zu werden pflegt. Nur dann bleibt diese Entnahme außer Ansatz, wenn das Entgelt dafür insgesamt 2000 M. nicht übersteigt und die Gesamtheit aller Entgelte 15 000 M. nicht überschreitet . 3. Welche Ausnahmen und Befreiun gen von der Steuer hat das Gesetz getrof fen? Ausgenommen sind Umsätze aus dem Auslande. Die Einfuhr soll geschont werden. Desgleichen aber auch der darauffolgende Umsatz im Inlande, Ausgenommen sind auch Kreditgewährungen und Umsätze von Geldfor derungen, insbesondere Wechseln und Schecks, um den Wechsel -und Scheckverkehr nicht zu stören. Bei Ein kaufs- und Verkaufsgenossenschaften findet eine Vergün stigung insofern statt, als der Teil des Umsatzes, der als Entgelt für die Rücklieferung eingelieferter Erzeugnisse oder als Rückvergütung auf den Kaufpreis der von Ge nossen bezogenen Waren anzusehen ist, steuerfrei ist. Befreit von der Steuer sind der Post-, Telegraphen- und bgetr., len ge- 3 M. ab ufabrik Dldbg.). Inserate 30 Pfennig für die fünf gespaltene Nonpareille-Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennig, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. Teuerungszuschlag 25°.... Abonnementspreis bei direktem Bezug vom Verlag: für Deutschland, Oesterreich und Luxemburg M. 5.—, für das Ausland M. 8.—, durch die Post oder den Buchhandel M. 20.— pro Kalenderjahr. Ausgabe jeden Freitag. 66