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DEK IlANDELSUAN INLR, liandelszeitung für den deutscnen Gartenbau niger Raum beanspruchenden entsprechend enger gelegt werden. Eine Winterdecke der Lilienbeete ist, abgesehen von den Arten candidum, Martagon, bulbiferum und croceum, notwendig. Als solche dient am besten eine Laubschüttung oder Laub oder Nadelholzreisig. Die Vermehrung der Lilien erfolgt gelegentlich des Um legens der Zwiebeln durch Abnahme der reichlich entstan- denene Tochterzwiebeln. Einige Arten bilden auch in den Ansatzstellen der Blätter an den Stengeln regelmäßig Brut zwiebelchen, welche zur Vermehrung benutzt werden kön nen. Diese brauchen aber in der Regel 4 bis 5 Jahre, bis sie blühbar werden. Auch die Vermehrung durch Aussaat ist möglich, allerdings dauert es meistens 4 bis 5 Jahre und län ger, bis die Mühe durch die Erstlingsblüte gelohnt wird. Der Samen muß möglichst sofort nach der Reife in irdene Scha len oder Töpfe ausgesät werden, da bei längerer Aufbewah rung seine Keimkraft ziemlich rasch nachläßt. Aelterer als zweijähriger Samen ist nicht mehr keimfähig. (Schluß folgt.) 0 Vermischtes 0 ===== Noch einmal der Straßenstaub als Mittel gegen Schäd linge und Pilzkrankheiten der Pflanzen. Wissenschaft und Praxis haben schon seit vielen Jahre gelegentlich darauf hingewiesen, daß der- feine Staub den niederen Lebewe sen aus dem Pflanzen- und Tierreich, bis zur Blatt- und Blutlaus hinauf, sehr unangenehm ist. Schon in meiner Lehrzeit fiel es mir auf, wie ein gänzlich verlauster Spa lierbaum plötzlich von dieser Plage frei wurde, als die schadhafte Bedachung der Mauer abgenommen wurde, was viel Staub aufwirbelte. Erst kürzlich erlebte ich es, wie eine Blutlauskolonie zusammenschmolz, nachdem der angrenzende Weg von dichtem Graswuchs gereinigt und bei der Trockenheit staubig wurde. Die Not lehrt uns jetzt mannigfach zu Mitteln greifen, die wir früher nicht beach teten. Wir gaben viel Geld aus für Bekämpfungsmittel, die auch nicht durchgreifend halfen. Ich habe auch schon er folgreich mit Staub gearbeitet, aber, wie Herr Garten inspektor Glindermann schon andeutete, der Staub muß sehr fein und staubtrocken sein. Auch der Tabakstaub hilft ja, fein gemahlen, am besten. F. Steinemann. Haselnußkätzchen als Futtermittel? Die Obstbauli chen Nachrichten für den Regierungsbezirk Kassel veröf fentlichen folgende interessante Notiz: „In landwirtschaftlichen Zeitschriften wurde im letz ten Frühjahre wiederholt das Einsammeln und Trocknen von männlichen Haselnußblüten mit dem Hinweis emp fohlen, daß man hierdurch einen wertvollen Ersatz für die jetzt schwer zu beschaffende Kleie sich sichern könne. Da man jetzt zur Kriegszeit allen diesen kleinen Mitteln ge bührend Aufmerksamkeit schenken soll, lag es nahe, auch dieses zu prüfen. Es war dies um so leicher möglich, als der Kätzchenbehang der Haselnüsse in diesem Frühjahr ein sehr reichlicher war. Bei der Aberntung stellte sich aber heraus, daß trotz des reichen Behanges es einem fleißigen Arbeiter kaum möglich sein wird, mehr als 30—50 Pfd. fri scher Kätzchen im Laufe eines Tages zu pflücken. Beim Trocknen ergaben die frisch gepflückten Kätzchen eine Ausbeute von etwa einem Drittel des Frischgewichtes. Die von der landwirtschaftlichen Versuchsstation in Harles hausen vorgenommene Untersuchung der Trockenware er gab Folgendes: Wasser 7,23 v. H., Roh-Protein 8,26 v. H., verdauli ches Protein 4,59 v. H., Fett 2,29 v, H., stickstofffreie Ex traktivstoffe 57,93 v. H., Rohfaser 19,82 v. H., Asche 4,47 v. H. Der Futterwert ist dem von spelzenhaltigem Haferfut termehl ähnlich, also nicht sehr hoch. Berücksichtigt man ferner noch die Schwierigkeit des Sammelns, so kann von einem großen Erfolg nicht die Rede sein. Die Milchkühe fraßen das mit diesem Kätzchenmehl bestreute Futter gern. Die zur Verfügung stehenden Vorräte waren aber nicht groß genug, um genaue Fütterungsversuche vorneh- .men zu können.“ Handelsnachrichten 1 ^1= _ rW Stuttgarter Höchst- und Richtpreise für Gemüse und Obst vom 1. August 1918 bis auf weiteres. Essiggurken, 100 Stück ..... 145 160 (Mitgeteilt von der Zentralvermittlungsstelle des Württemberg. Obstbauvereins in Stuttgart, Eßlinger Straße 15.) Obst: 1 .pfd. im Großhandel 1 Pfd im Kleinhandel Wald- und Monatserdbeeren .... 135* 150* Stachelbeeren 35* 40* Johannisbeeren, weiße und rote . . . 37* 42* „ schwarze 47* 52* Heidelbeeren 64* 70* Gartenhimbeeren in kl. Packung 78* 85* Gartenpreßhimbeeren 58* 64* Preiselbeeren 60* 70* Pfirsiche und Aprikos n 1. Wahl . . 115* 130* 60* 70* Frühäpfel . . 42* 50* Frühbirnen 47* 55* Fallobst 12* 15* Reineclauden, große grüne .... 48* 55* Mirabellen 60* 70* Pflaumen und Zwetschen 1. Wahl . 38* 45* » » » 2. » 20* 25* Gemüse: Gartenbohnen, b - ete 55* 65* „ schmale .... 50 60 Feldbohnen . 42* 50* 20* 25* Erbsen 30* 35* Karotten, runde u. halbl. ohne Kraut . 20* 25* Gelbe Rüben, lauge, ohne Kraut. . . 20* 25* Spinat 30* 35» S 30 35 Frühwirsing . 33* 40* Frührotkohl 33* 40* Frühweißkohl 25* 30* Kohlrabi 25* 30* Rhabarber . 15* 20* Monatsrettiche, weiße u. blaue, 1 Bund 12—20 15-24 Rettiche, 1 Stück ....... 8—24 12—30 Sellerie 15—30 20—35 Zwiebel mit Rohr. 1 Pfd. ..... 36* 45* Kopfsalat, 1 Stück . 8—15 12—20 Endiviensalat 15—25 20—30 Blumenkohl 40—180 50—200 Salatgurken, kleinere und mittlere, je nach Größe, 1 Stück . . . 12—25* 15—30* Salatgurken, große, je nach Größe, 1 St. 35—80* 45—100* Salzgurken, je nach Größe, 100 Stück 350—550 400—600 Bescheinigungspflicht von Beschlagnahmen. Um Mißbräuchen bei der Beschlagnahme von Lebens- und Futtermitteln vorzubeugen, hat der Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes die Bundesregie rungen ersucht, Anordnungen zu treffen, daß die zur Ueberwachung des Verkehrs mit Lebens- und Futtermitteln bestellten Personen bei der Beschlagnahme von Waren, die sie in Ausübung dieser ihrer Ueberwachungstätigkeit vornehmen, eine Bescheinigung ausstellen, aus der Art und Menge der beschlagnahmten Gegenstände, Ort und Tag der Beschlagnahme, Namen und. Wohnort des Betroffenen, sowie Dienst- und Auftragstelle der beschlagnahmenden Person ersichtlich sind. Die Versorgung von Heer und Marine mit Dörrobst durch die dafür bestimmten Betriebe muß sichergestellt werden. Die Zulassung des freien Verkehrs mit Dörrobst würde dem entgegenstehen. Eire Bekanntmachung der Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Mar meladen vom 25. Juli 1918 (Reichsanzeiger Nr. 179) untersagt deshalb -die gewerbsmäßige Verarbeitung von erworbenem oder selbst er zeugtem Obst zu Dörrware und den Verkauf von Dörrobst aus der Ernte 1918 vom 1. August ab. Ausnahmen sind nur zugunsten des un mittelbaren Verkehrs von Kleinerzeugern mit Verbrauchern für deren eigenen Bedarf zugelassen. Sammeln von Bucheckern, Die diesjährige Bucheckernernte verspricht nach übereinstimmender Meinung der Sachverständigen einen reichen Ertrag. Bekanntermaßen ist es möglich, aus den Buch eckern ein feines Speiseöl zu gewinnen. Es ist daher angesichts der Schwierigkeiten unserer Fettversorgung im höchsten Maße er wünscht, einen möglichst großen Teil der Bucheckernernte zur Her stellung von Speiseöl zu gewinnen. Zur Förderung dieses Zwecks hat der Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes durch eine im Reichs- Gesetzblatt Nr. 104 Veröffentlichte Verordnung die Bundesregie:ur- gen verpflichtet, Vorschriften über das Sammeln von Bucheckern zu