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94 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 23 u. 24 unter die Bestimmungen des Handelsrechtes fallen, nämlich abgesehen von den Fällen, in denen der Lieferer nicht als Kaufmann gilt, wie vielfach beim Landwirt oder Landschafts gärtner, bei Lieferungen an gewisse gewerbliche Betriebe, die nicht dem Handelsrecht unterstehen, wie z. B. Gutsver waltungen, vor allem aber bei Lieferungen an kommunale oder städtische Verwaltungen. Daß diese letzteren nicht an die Handelsrechtsvorschriften gebunden sind, hat die Recht sprechung mehrfach betont. Trotzdem ist der Lieferant in der Lage, einer Verdun kelung des Sachverhaltes vorzubeugen. Besteht nachweis bar die Möglichkeit einer Beweisverdunkelung, so läßt das Prozeßrecht ein besonderes Verfahren zur Sicherung des Beweises zu, und dieses Verfahren kann auch der Lieferant von Gartenerzeugnissen in Gang bringen, ein Verfahren zur Sicherung des Beweises dafür, daß die Ware nicht mangel haft geliefert ist. Auch eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn etwa der Besteller mit der Behauptung hervortritt, er habe auf Grund irgendwelcher Mängel Wandelungs-, Minderungs- oder Schadenrechte; er braucht nicht zu warten, bis er auf Minderung, Wandelung oder Schadenersatz in Anspruch ge nommen, insbesondere verklagt wird, sondern er kann ohne weiteres auf Feststellung klagen, daß ein Recht zur Minde rung. Wandelung auf Schadenersatz usw. nicht besteht. Daneben bestimmt der § 466 BGB, daß der Lieferant, wenn von dem Besteller ein Mangel der gelieferten Sache behauptet wird, unter dem Erbieten zur Wandelung und der Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung dar über auffordern kann, ob der Gegner Wandelung verlange. Verstreicht die Frist, so kann der Besteller nicht mehr Wan delung beanspruchen. Das Gesetz beschränkt sich auf den Wandelungs anspruch und übergeht den Minderungsanspruch. Man hat versucht, aus dem Geiste des Gesetzes herauszulesen, daß die Bestimmung des § 466 sich auf den Minderungsanspruch bezöge und daß nach Ablauf der Frist weder Wandelung noch Minderung geltend gemacht werden kann. Mit Recht wird aber diese Ansicht von der herrschenden Meinung und der Rechtsprechung verworfen. Das ist ein schwerer Mangel des Gesetzes, weil der § 466 den Lieferanten zwingt, wenn er auf diesem Wege einer Verdunkelung vorbeugen will, sich selbst auf Wande lung des Vertrages einzulassen. Es wäre gesetzgeberisch viel richtiger, wenn das Gesetz bestimmte, daß der Liefe rant, falls ein Mangel der gelieferten Ware behauptet wird, beanspruchen kann, daß der Gegner sich binnen einer an gemessenen Frist darüber entscheidet, ob und welche Rechte er aus diesen angeblichen Mangel herleiten will, und daß er nach Ablauf dieser Frist überhaupt von allen Gewährschafts rechten ausgeschlossen ist. So lange die Gesetzgebung hier nicht eingreift, muß der Lieferant, wenn er sich nicht selbst zur Wandelung erbieten will, den oben beschriebenen Weg des Verfahrens der Sicherung des Beweises oder der Fest stellungsklage wählen. (Nachdr. verb.) Dr. jur. Eckstein. m Vereine und Versammlungen “========================- Pflanzenschädlingsfragen im Preußischen Abgeordnetenhause. Die Agrarkommission des Preußischen Abgeordnetenhauses hat sich vor kurzem einstimmig für einen Zentrumsantrag ausgesprochen, der die Regierung ersucht, „im Intetesse der Volksernährung geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Schädlinge landwirtschaftlicher Kulturpflanzen zu treffen und gleichzeitig eine nachrückliche Förde rung des Schutzes nützlicher Vogelarten anzustreben". In der Kom mission wurde hervorgehoben, daß ein intensiveres Studium zur Be kämpfung der die Ernteerträge schwer schädigenden Pflanzenkrank heiten erforderlich ist. Sei es doch noch nicht gelungen, ein Mittel gegen den Erreger der Blattroll-Krankheit oder Kräuselkrankheit zu finden. Ganze Felder von Kartoffeln würden von der Krankheit ver nichtet. Schwer seien auch die Schäden, welche durch verschiedene Insekten, wie die Frittfliege, die Weizenhalmfliege, den Saatschnell käfer, verursacht würden. Allerdings hätten die Forschungen in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht, aber die Forschun gen der Biologischen Anstalt in Dahlem müßten zur Aufklärung der großen Masse mehr in diese hineingetragen werden. Ferner könne die Landwirtschaft der Hilfe der nützlichen Vögel, der berufenen Feldpolizei, nicht entbehren. Für sie müsse mehr gesorgt werden, z. B. durch Schaffung von Nistgelegenheiten. Ferner müßten sie mehr geschützt werden, in erster Linie vor Katzen und Sperlingen. Nach den Beobachtungen des Freiherrn v. Berlepsch seien um so weniger nützliche Vögel am Orte, je mehr Sperlinge da wären. Des halb müßten Prämien auf die Vertilgung der Sperlinge ausgesetzt werden. Auch für die Vertilgung der Feldmäuse sei zu sorgen. Ein Regierungsvertreter aus dem Landwirtschaftsministerium erklärte, daß die Bekämpfung der Mäuseplage unter dem Mangel an Roh stoffen für die Herstellung von Vertilgungsmitteln gelitten habe. An zuständiger Stelle seien aber Rohstoffe für die betreffenden Fabriken dafür frei gemacht. Die Abgabe von Getreide für diesen Zweck sei anfänglich auf Schwierigkeiten gestoßen. Aber das Kriegsernährungs amt habe weniger gutes Getreide in gewissen Mengen zur Verfügung gestellt. Die Staatsregierung sei ferner bemüht, sowohl den Vogel- wie den Pflanzenschutz wirksamer zu gestalten. Eine Gesetzesvor lage zur Ergänzung des Vogelschutzgesetzes wäre schon im Herbst 1914 gemacht worden, wenn der Krieg nicht dazwischen gekommen wäre. Der Regierungsvertreter mußte zugeben, daß Deutschland in der Bekämpfung der landwirtschaftlichen und Gartenbauschädlinge gegenüber anderen Ländern erheblich zurücksteht. In München gehe man jetzt mit der Errichtung einer besonderen Anstalt für Pflanzen schutz und vor allen Dingen für praktische Insektenkunde vor. Auch in Preußen würde nächstens nach dieser Richtung etwas geschehen. Die Lösung dieser Fragen ist heute noch weit dringlicher als vor dem Kriege, weil heute der durch Insekten und andere Schädlinge der Nutzpflanzen angerichtete Schaden bei der Knappheit der Le bensmittel weit mehr ins Gewicht fällt, als früher. Bei der Bekämp fung der Schädlinge haben aber die landwirtschaftlichen und Gärt nereibesitzer bisher selber vielfach Unterlassungssünden begangen. Hier kann nur die gemeinsame Arbeit aller nützen. Was hilft es aber, wenn z. B. ein Gartenbesitzer sorgsam seine Bäume von der Blutlaus säubert, seine Nachbarn aber nachlässig sind? fO Handelsnachrichten °=======e Zur Neuorientierung der Handelsstatistik. Darüber läßt sich die Zeitschrift des Handelsvertragsvereins „Der deutsche Außen handel“ folgendermaßen aus: Der fast vollständige Abbruch der wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland, welcher durch den Kriegszustand sowohl für die Mittelmächte wie auch für die slawischen Gebiete und Balkanstaaten eingetreten ist, hat in allen diesen Staaten auch eine mehr oder weniger vollständige Einstellung der Außenhandelsstatistik zur Folge gehabt. Wie für den Außenhandel selbst, wird aber auch für die Außenhandelsstatistik es keineswegs möglich sein, nach Friedens schluß nunmehr einfach wieder da einzusetzen, wo man vor Kriegs ausbruch aufgehört hat. Denn die Außenhandelsverhältnisse werden sich durch den Krieg dermaßen innerlich umgestaltet haben, daß ohnehin die statistischen Ziffern der Vorkriegszeit und der Nach kriegszeit nicht mehr miteinander vergleichbar sind. Einerseits wird ja, wie der Krieg schließlich auch ausgehen mag, der Friedensschluß unzweifelhaft einschneidende Aenderungen der europäischen und vermutlich auch außereuropäischen Landkarte mit sich bringen, sei es durch Verschwinden alter, Entstehen neuer, Tei lung oder Verschmelzung bisheriger Staaten, sei es durch militä rische Berichtigungen einzelner Landesgrenzen oder durch Aende rungen im Kolonialbestand. Die bisherige statistische Scheidung nach Herkunfts- und Bestimmungsländern wird also nach dem Kriege eine ganz wesentlich andere sein müssen als vor dem Kriege. Sodann wird das statistische Warenverzeichnis starken Abände rungen unterliegen. Für Deutschland und Oesterreich-Ungarn liegt bekanntlich schon ein neues gemeinsames Zolltarifschema vor, wel ches von dem alten nicht unerheblich abweicht. Englands Ueber- gang zum Schutzzoll bzw. Reichszollverband ist sehr in den Bereich der Möglichkeit gerückt, und auch in vielen anderen Staaten dürfte der Krieg wegen der gewaltigen wirtschaftlichen Umwälzungen, die er mit sich geführt hat, wesentliche Aenderungen des Zolltarif schemas nach sich ziehen. Da aber das statistische Warenverzeich nis jeweils auf dem Zolltarifschema aufgebaut ist, so werden in er heblichem Umfange auch die künftigen statistischen Positionen nicht mehr mit denen der Vorkriegszeit übereinstimmen. Dazu kommt, daß auch die innere Gestaltung des internatio nalen Warenverkehrs durch den Krieg zweifellos eingreifende Aen derungen erfahren muß: Allenthalben wird sich -— schon aus Valuta gründen — das Bestreben zeigen, mit größtem Nachdruck die Ein fuhr von entbehrlichen Waren, namentlich Luxusgegenständen, auf ein Mindestmaß herabzudrücken, anderseits die durch die zwangs weise Absperrung des Krieges allenthalben ins Leben gerufenen Er satzstoffindustrien zu schützen und sich auch in der sonstigen Pro duktion mehr vom Auslande unabhängig zu machen. Also auch wo die Positionen gleichbleiben, werden die Ziffern nach dem Krege