Volltext Seite (XML)
1162 PAPIER-ZEITUNG Nr. 28 Die technische Ausführung der Lichtdrucktafeln be- Hydraulische Pressen Hydraulische Presspumpen Rückgewinnung des Wassers besseres zu erhalten. aus den Saugkästen liefert Ausstellungen müssen wir, soweit sie das dunkeln Hintergrund betreffen, jede Berech- weil in den gegenseitigen Schreiben vom 2., 3. und 4. Oktober v. J. ausführlich fest- daß sämtliche Tafeln in dem einheitlichen • Presswagen, Fangpressen, bis 400 Atm., für Hand- und Den erhobenen Bildformat und den tigung absprechen, 30. September und gelegt worden ist, (über 510 Stück geliefert) für alle Zwecke der Papier-Industrie in einfacher undi Zwillingsform mit meiner seit Jahren best bewährten Reservekolbendichtung — kein' frieden war, und nunmehr die Gelegenheit benützt hat, sich neue Vorlagen zu beschaffen, um etwas Bi daß der Farbenton nach einer gegebenen Vorlage ab gestimmt wurde. Auch wir finden, daß Vergleich der zur Verfügung gestellten Drucke mit den späteren Ersatz drucken einer anderen Firma, unter Berücksichtigung aller Nebenumstände, noch teilweise zugunsten der Drucke der Lichtdruckanstalt C in D ausfällt. Der etwas höhere Druck preis von C bildet nicht den Gegenstand des Streites, bleibt also für die Entscheidung außer Betracht. Wir entscheiden demnach, daß der Kunstverlag A in B verpflichtet ist, die Lichtdrucke von C anzunehmen und zu bezahlen. undichter Kolben mehr wünschten 1 000 000 kg überall ohne a aufstellbar Als Drucksache lassen wir Ihnen einen Satz der von uns angefertigten Drucke, sowie der Konkurrenzmuster zugehen. C, Lichtdruckanstalt in D. Die Firma A in B (Ausland) bestätigt im ganzen die Angaben von C und bemerkt dazu im wesentlichen: Wir waren außerordentlich enttäuscht über die Ausführung, weil sie rußig und unzart war; die Arbeit ist weder künst lerisch noch vorzüglich. Da die Tafeln in ein hervorragendes Werk eingereiht werden müssen, dessen Bezieher nur den feinsten Kreisen angehören, so können die Tafeln von C darin nicht aufgenommen werden. Wir senden Ihnen die 3 bis jetzt er schienenen Hefte des Werkes. Trotzdem legten wir die Ab drücke unserem Besteller vor, welcher die Annahme unbedingt verweigert. C berechnete uns für 6X250 Lichtdrucke ... M. ohne Fran katur und Zoll, netto Kasse. Da die Tafeln infolge ihrer Minder wertigkeit für uns wertlos sind, weigerten wir uns die Lieferung abzunehmen und stellten sie C zur Verfügung. Wir bestellten bei einer andern Anstalt die gleiche Arbeit; diese gleiche Auf lage auf bedeutend besseres Papier gedruckt, wird uns per Tafel für . . Frank frei Haus geliefert. Mit gegenseitigem Einverständnis rufen wir Sie als Schieds richter an über die Frage, ob wir verpflichtet sind, die Arbeit der Herren C abzunehmen und zu bezahlen. A, Kunstverlag in B Der Kunstverlag A hat, wie sich aus dem umfangreichen Briefwechsel ergibt, auf die Lieferung von Korrekturabzügen oder Probedrucken verzichtet, um Kosten zu vermeiden. Er hat sich ebenso mit dem schwarzen Hintergrund der Bilder einverstanden erklärt und das Format selbst an- — in jeder ge- Pressfläche, bis Druckvermögen, Fundamentierung [181177 Bildformat 15,7:31,6 cm mit dunklem Hintergrund zu liefern sind. Die Unterlassung der nachträglich vorgeschriebenen Retusche kann uns ebenfalls nicht zum Vorwurf gemacht werden, weil wir derartige Aenderungen an den Vorlagen nicht willkürlich vornehmen durften; diese Wünsche hätten uns vielmehr bei Er teilung des Auftrages mitgeteilt werden müssen, welchen wir dann, soweit solche sich mit dem schwarzen Hintergrund ver tragen, gern entsprochen hätten. Die Firma hat die 4 Tafeln inzwischen von einer anderen Anstalt ausführen lassen und sendet uns Ausfallmuster, von denen sie behauptet, daß die Ausführung bedeutend besser sei als die unserer Reproduktionen. Wir können diese Ansicht nicht teilen, im Gegenteil, wir behaupten, daß bei unsern Mustern Einzelheiten wesentlich besser und schärfer herauskommen. Richtig mag sein, daß die allgemeine Wirkung angenehmer ist; dies ist aber lediglich auf das Fehlen des dunklen Hintergrundes und auf den leichteren Farbenton zurückzuführen. Der dunkle Hintergrund ist aber vereinbart, und bezüglich der Farbe haben wir uns an das eingesandte Muster, das wir mit unseren Schrei ben vom 25. und 28. September 1905 als maßgebende Farben- Vorlage bezeichneten, gehalten. Diese Reproduktion war eben falls mit dunklem Hintergrund versehen, welcher Umstand uns Veranlassung gab, für die vorliegenden 6 Tafeln dieselbe Aus führung dem Kunden zu empfehlen. Der Konkurrenz-Anstalt, die unser Muster vor Augen hatte, mußte es leicht fallen, gün stige Wirkung zu erzielen, wir aber konnten im Voraus nicht gut wissen, in welcher Ausführung die Tafeln am vorteilhaftesten aussehen würden, nachdem uns der Kunde durch seinen Ver zicht auf Probedrucke die Gelegenheit genommen hatte, durch Anfertigung von Proben die beste Wirkung festzustellen. Nach einigen Tagen schrieb uns C noch hierzu: Wir haben von der Firma A die Mitteilung erhalten, daß sie das Material über den Streitfall an Ihre Adresse gesandt hat. Die Firma bemerkt uns, daß sie nur 4 Tafeln einreichte, weil ihr Auftraggeber beschloß, die 2 andern Tafeln neu aufzunehmen. Daraus geht hervor, daß der Auftraggeber mit den photogra phischen Aufnahmen, die uns geliefert wurden, nicht recht zu System KRON-KINAUX Patentanmeldung K 30877 Maschinenbau-Aktiengesellschaft Golzern-Grimma Maschinenbetrieb, mit Seibstaus- und Einlösung bei jedem Druck, empfiehlt als älteste und renommierteste Spezialfabrik der Rheinpfalz M. Häusser, Neustadt a. Haardt Feinste Referenzen — Prospekte gratis und franko Telegramm-Adresse: Pressenfabrik Neustadthaardt. — Telephonruf 347. Die Firma bestellte die Lieferung von 6 Lichtdruck-Taleln Auftraggebers in wesentlichen Punkten, z. B was den dunklen Hintergrund betrifft, nicht genügend unterrichtet. Lichtdruck-Lieferung gegeben. Da er nicht selbständiger Verleger der Bilder- 418. Schiedspruch drucke war, hätte er vorsichtigerweise den Willen seines , . „ ’. , .... . Auftraggebers vor Erteilung einer solchen Bestellung ge- 1 ■ Mit der Firma A in Bsind wir wegen der Ausführung eines nauer erforschen sollen, denn wie sich aus der uns gleich- Lichtdruck-Auftrages in Differenzen geraten, die wir in gegen- r 11 , , z‘ • , 1 . seitiger Uebereinstimmung durch Ihren Schiedspruch aus der • falls vorgelegten Zurückweisung der Lichtdrucke seitens Welt schaffen wollen. dieses Auftraggebers ergibt, war A über die Wunsche seines Getrennte Absaugung ganzliteer Vermidung, Schaum und Fettflecken, Nntharmarhnno der mit dem Saugwasser verlorenen Nuuvarmdcnung Fasern, Farbe, Leim, Erde etc., Kräftiop mechanische, sehr regelmässige Saugung, wenig mid8,, Kraft erfordernd und ohne Verkalkung der Luftpumpe, da das Saugerwasser nicht in die Pumpe gelangt, in Gölzern (Sachsen) (178302 im Papierformat 30:40 cm in einer Auflage von je 250 Stück, von denen sie uns nach Erhalt von Ausfallmustern die Auflage von 4 Tafeln wegen nicht befriedigender Ausführung zur Ver- rcchtigt nicht zu Ausstellungen, wenn man berücksichtigt fügung stellte. nm- .. . ...