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1072 PAPIER-ZEITUNG Nr. 26 nete, ebenso zurückgewiesen, wie diejenige der Maschinenfabrik, aus welcher die Bohrmaschine hervorgegangen war. Die Betroffenen mögen sich auch dadurch nicht beschwert finden, daß dieser Vorgang und ähnliche in den Jahresberichten der Revisionsbeamten erörtert werden und so zur Kenntnis des Reichs-Versicherungsamtes, anderer Berufsgenossenschaften und aller Genossenschaftsmitglieder gelangen. Ebenso wie ander seits diejenigen Fälle zur Kenntnis gebracht werden, in welchen — in neuerdings stark zunehmendem Umfange — bereitwilliges Entgegenkommen und Mitarbeit seitens des Maschinenfabrikanten gezeigt und betätigt wird. Wie notwendig es ist, daß nur solche Maschinen zur Ab lieferung und in Gebrauch kommen, welche bereits von der Maschinenfabrik mit Schutzeinrichtungen versehen wurden, die der Maschine organisch angepaßt sind, das dürfte in der oben genannten Abhandlung überzeugend nachgewiesen sein. Die neuere Rechtsanschauung, wie sie in der Rechtsprechung unserer Gerichte zum Ausdruck kommt, ist von dieser Erkenntnis durch drungen. Die Berufsgenossenschaften müssen fordern, daß der Maschinenfabrikant nur solche Maschinen in die Betriebe der Mitglieder liefert, bei deren Herstellung alle Vorsorge für die Sicherheit der Arbeiter aufgewendet wurde, welche diese Maschinen bedienen sollen. Das liegt in der Natur der berufs- genossenschaftlichen Aufgaben, und derjenige Maschinen fabrikant, welcher sich nicht damit einrichtet, schädigt die berufsgenossenschaftliche Sache. Er verletzt aber auch, wie die neueren gerichtlichen Ent scheidungen bekunden, das herrschende Rechtsempfinden und gerät in Konflikt mit dem Strafgesetz. Holz Herr W. F. Hudson von der landwirtschaftlichen Hoch schule in West-Schottland hielt einen Vortrag über Forst wirtschaft. Der Besitz an Waldland ist, wie er vortrug, sehr ungleich verteilt. Während in Großbritannien nur 4 v. H. der Fläche mit Wald bedeckt seien, besitze Rußland 61 v. H. Großbritannien besitze jedoch Millionen von Mor gen wüsten Landes, wovon der größte Teil mit Bäumen bepflanzt werden könnte. Dies geschehe jetzt allerdings auf zu kostspielige Art, welcher das deutsche Pflanzsystem vorzuziehen sei. Der Vorsitzende der Versammlung, Herr Lewis Miller, einer der bedeutendsten Holzhändler, teilte zum Schluß seine in England, Schweden und Kanada gemachten Er fahrungen mit. Von den vielen Wäldern, die er in Schott land niedergelegt hatte, waren viele nur 50 Jahre alt und brachten doch durchschnittlich 50 Lstr. = 1000 M. für den acre (40,5 a). Nach 25 Jahren kann der Eigentümer eines solchen Waldes schon alljährlich durch Lichtung, d. h. Ausroden von Bäumen, einen Ertrag erzielen, und nach 50 Jahren voll ständig abholzen. Deutschland habe das beste Forstwesen der Welt. Fichte, welche zur Papierfabrikation besonders bevorzugt würde, sei dadurch sehr teuer geworden und würde voraussichtlich noch mehr steigen. Die schwedische Regierung habe jetzt ein sehr billiges Verfahren zur Neu pflanzung von Wäldern eingeführt, welches darin besteht, daß kleine Knaben, welche etwa 1 m auseinander in Reihen gehen, kleine Löcher mit einem Handeisen in die Erde graben und einige Samenkörner hineinlegen. Es empfehle sich, dieses schwedische und das deutsche Verfahren zu benützen. Der Redner hatte in den letzten 5 Jahren um fangreiche Wälder in Kanada abgeholzt und versicherte, daß die zugänglichen Waldungen schon sehr erschöpft seien. In den Vereinigten Staaten werde voraussichtlich in 15 oder 20 Jahren nur noch wenig Wald übrig sein. Holz müsse nach seiner Ansicht erheblich teurer werden, weil die Nachfrage stets wachse, während die Wälder sich vermindern. Ein großer Teil des Landes aller Staaten würde sich mit Waldkultur viel besser rentieren als mit Ackerbau. Da aber viele Waldbesitzer nicht 25 Jahre auf Ertrag warten können, so sollte der Staat in irgend einer Weise mithelfen. Die Zunahme der Wälder würde auch einer großen Bevölkerung Arbeit geben und sie verhindern, den großen Städten zuzuströmen. Berechnung unverlangter Blätter In Nr. 90 von 1905 frugen mehrere Leser, ob ein Blatt, welches jahrelang unberechnet gesandt wurde, auf Grund eines vor Jahren unterschriebenen Bestellscheines berechtigt sei, nachträglich für alle diese Jahre Bezugsgebühr zu fordern. Wir verneinten diese Frage für den vorliegenden Fall. Seitdem erhielten wir von unseren Beziehern gegen 70 Anfragen ähnlichen Inhalts, die wir durch Hinweis auf das in Nr. 90 Gesagte beantworteten. Im Papier-Verein Berlin und Provinz Brandenburg wurde die Frage gleich falls vorgebracht (vergl. Nr. 17 S. 694) und vom Syndikus des Deutschen Papier-Vereins, Herrn Justizrat Wilmers dörffer, in gleichem Sinne wie von uns beantwortet. Der Buchdrucker-Woche entnehmen wir über denselben Gegenstand folgendes: »Wochenschrift«-Prozesse. Wie bekannt, hat der Verlag der »Wochenschrift für Papierhandel« in Berlin an Hunderte oder gar Tausende von Empfängern seines Blattes die Forderung ge stellt, für rückständiges Abonnement Summen von 8 bis 30 M., teilweise wohl noch mehr, zu zahlen, widrigenfalls er mit Klage droht. Wir haben vielen Lesern der B.-W., welche uns in dieser Sache um Rat fragten, empfohlen, sich an den Vorstand des Buchgewerblichen Schutzverbandes in Leipzig zu wenden, damit er die zu gemeinsamer Vertretung der Bedrohten erforderlichen Maßregeln ergreife. Das ist geschehen; da nämlich die Klagen der »Wochenschrift« wegen des Vermerks »Erfüllungsort Berlin« hier anhängig zu machen sind, hat der Berliner Rechtsanwalt des Schutzverbandes, Herr Dr. Osk. Meyer, Bellealliancestr. 10, die Vertretung für diejenigen Beklagten übernommen, welche Mitglieder des D. B.-V. sind und ihm rechtzeitig Vollmacht erteilt hatten. Am 15. März stand Termin einer ähnlichen Klage gegen einen Kollegen in Dessau an. Wir wohnten dem Termin bei, können leider aber nichts berichten, weil wegen Abwesen heit des Dr. Meyer der Termin auf den 3. April vertagt wurde (Amtsgericht I, Abt. 171, Zimmer 238). Wir hatten aber Gelegen heit, den Anwalt der »Wochenschrift« zu sprechen, der uns er zählte, daß bereits 15 Klagen anhängig seien, die allerdings noch nicht endgiltig entschieden wären. Soweit Bestellzettel unter zeichnet worden seien, wäre eine Verurteilung sicher. Wir glauben das noch nicht, da sicherlich noch manche Beweispunkte zu erheben sind. Einmal beweisen doch sämtliche Nummern der »Wochenschrift«, wenigstens aus früheren Jahren, daß die Verbreitung keineswegs gleichmäßig erfolgte, sondern daß nur jede erste Nummer im Monat in 10000 Exemplaren verbreitet wurde, die übrigen aber nur in 5000 Exemplaren. Der Verlag würde also zunächst den Beweis zu führen haben, daß er den angeblichen Bestellern das Blatt regelmäßig zugesandt habe. Ferner würden Sachverständige darüber zu vernehmen sein, ob die »Wochenschrift« nicht allgemein zu den sogenannten Offerten blättern gezählt wird, die von den Empfängern nur unter der stillschweigenden Voraussetzung der Gratislieferung angenommen werden, da der gebotene Lesestoff für ein bezahltes Blatt un angemessen ist. Schließlich wird auch klarzustellen sein, wes halb der Verlag, wenn er ernstlich auf die Bezahlung des Blattes rechnete, nicht bei seiner Umwandlung in eine G. m. b. H. seine angeblichen Schuldner zu einem Schuldanerkenntnis auf forderte. Auch die Behauptung des Verlags, seine Lieferung sei für den Gewerbebetrieb erfolgt, verjähre also erst in vier Jahren, bedarf der Beweiserhebung, denn die Füllung des Papier korbs, zu der die »Wochenschrift« unzweifelhaft in den aller meisten Fällen gedient hat, kann doch kaum als »gewerblicher Zweck« betrachtet werden. Unseres Wissens vertreten auch der Syndikus des Deutschen Papier-Vereins, Herr Justizrat Wilmersdörffer in Berlin, sowie der Rechtsanwalt des Papier-Industrie-Vereins, Herr Justizrat Holtz in Berlin, Fachgenossen, welche von der Wochenschrift in der geschilderten Weise verklagt wurden. Packpapier-Großhandel Zu »Papiergroßhandel« in Nrn. 12 und 14 Aus Süddeutschlaud Meiner Ansicht nach ist es ein Krebsschaden im Papier handel, daß dem Papierhändler seine Lieferanten Konkurrenz machen. Der Wettbewerb der anderen Papierhändler ist lange nicht so schlimm, obgleich es deren jetzt im Uebermaße gibt. Fast alle meine Lieferanten bemühen sich nachweislich, mir, ihrem langjährigen Abnehmer, Kunden wegzuhaschen. Dabei beziehe ich seit 15 Jahren nur Wagenladungen, welche ich meinen Lieferanten in Rollen und Formaten so einteile, daß sie für die Maschinenbreite und sonstigen Fabrikationsverhältnisse gut passen. Es läßt vielen Papier- und Pappenfabrikanten keine Ruhe, wenn sie sehen, daß ein Händler regelmäßiges Absatzgebiet hat. Sie scheinen anzunehmen, daß der vom Händler über den Ein.