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2028 PAPIER-ZEITUNG Nr. 48 Lohnzahlung in Beuteln. Beweispflicht für den Inhalt (Auch teilweiser Nachdruck verboten) Es kommt häufig vor, daß der Geschäftsherr Gehalt oder Lohn, sei es zur Beschleunigung, sei es ehrenhalber, in ver schlossenem Umschlag auszahlt. In derartigen Fällen pflegt der Empfänger den Umschlag nicht sofort zu öffnen, sondern zu nächst verschlossen an sich zu nehmen. Das ist aber nicht ungefährlich, wie sich aus folgendem Beispiele ergibt: Ein Arbeiter hatte seinen Wochenlohn in einem ver schlossenen Umschlag, auf dem sein Name und die Lohnsumme verzeichnet stand, erhalten und den verschlossenen Umschlag eingesteckt. Kurze Zeit später behauptete er, beim Oeffnen bemerkt zu haben, daß 10 M. fehlten. Der Arbeitgeber ver weigerte die Auszahlung der angeblich fehlenden 10 M., und es kam zum Prozeß. In diesem war die hauptsächliche Rechts frage die, welche Partei beweispflichtig sei. Die Beweislastverteilung wird vom Nichtjuristen selten in ihrer vollen Tragweite für den Ausgang des Prozesses gewürdigt. Und doch entscheidet sie die meisten Prozesse. Wenn sich eine streitige Tatsache klar beweisen läßt, also z. B. im vor liegenden Falle genau festgestellt werden kann, wieviel Geld der Umschlag in dem Zeitpunkt enthielt, in dem es der Arbeiter bekam, so spielt die Beweislastverteilung nur eine geringe Rolle. Sie kommt aber selbst dann für die Frage in Betracht, wer den Auslagenvorschuß für zu verhörende Zeugen zu zahlen hat. Wenn sich aber eine streitige Tatsache nicht klar beweisen läßt, so beantwortet die Verteilung der Beweislast die Frage, welcher Partei dies zum Schaden gereicht. Im allgemeinen muß derjenige, der behauptet, eine Forderung durch Zahlung getilgt zu haben, die Zahlung beweisen. Kann er sie nicht be weisen, so muß er noch einmal zahlen. Deshalb läßt man sich Quittungen geben und bewahrt sie auf. Für unseren Fall aber kommt die Ausnahmevorschrift des § 363 des Bürgerlichen Ge setzbuches in Betracht: »Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Be weislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei.« Der Arbeiter muß also beweisen, daß er zu wenig Lohn be kommen hat. Kürzlich wurde eine derartige Klage abgewiesen, weil der Arbeiter diesen Beweis nicht erbringen konnte. Es empfiehlt sich daher, den Umschlag stets sofort beim Empfang zu öffnen und zu prüfen. Der Geschäftsherr kann dies mit Rücksicht auf die üble Lage, in die der Empfänger andernfalls gerät, keinem Angestellten verübeln, ja es wird ihm willkommen sein, daß sofort Klarheit geschaffen wird. Dr. Ar. Wohlfahrts-Einrichtungen für Fabrik-Arbeiter Im Rheingau-Bezirksverein des Vereins Deutscher Ingenieure berichtete am 14. März Herr Baentsch über die Erkundigungs- Reise, welche die Zentralstelle für Wohlfahrts-Einrichtungen im Herbst 1905 unternommen hat. Mit der Fürsorge für Kinder und Jugendliche beginnend und bis zur Versorgung alter nicht mehr arbeitsfähiger Arbeiter und Arbeiterinnen fortschreitend, beschreibt er in anschaulicher Weise alle die wohltätigen Ein richtungen, welche auf der Reise in den verschiedenen Städten und Fabriken angetroffen wurden. An einer großen Reihe von Plänen erläutert er die Einrichtungen von Arbeiterhäusern, von Krankenhäusern, Speisehallen usw., dabei die Opfer, die die Arbeitgeber hierfür bringen, hervorhebend. »Die meisten Ein richtungen«, so schließt der Vortragende, »haben sich bewährt. Arbeiter und Arbeitgeber finden dabei ihren Vorteil. Die An fänge sind aber noch klein, denn nur die größten Fabriken können die großen Auslagen tragen.« In der Besprechung fragt Herr Carstanjen, welches der beiden Systeme für das Arbeiterwohnwesen, Bau der Häuser durch die Fabriken und Vermieten an die Arbeiter, oder Unter stützung der Arbeiter zur Beschaffung eigener Wohnungen, sich am besten bewähre und bei den Arbeitern am beliebtesten sei. Herr Baentsch erwidert, daß man vor allem vermeiden müsse, daß der Arbeiter mit dem Brot auch die Wohnstätte verliert. Das kann am besten durch die Gründung von Baugenossen schaften erreicht werden. Dann ist der Arbeiter nicht auf die Straße geworfen, wenn ihm gekündigt wird, er hat ein Recht auf seine Wohnung. Das Deutsche Reich gibt zurzeit jährlich etwa 5 Mill. Mark zur Unterstützung von Baugenossenschaften aus, vorausgesetzt, daß das Bedürfnis nachgewiesen ist, und mindestens 100 Mitglieder vorhanden sind. Es verlangt für sein Darlehen eine Verzinsung von 3 v. H. und eine Abschreibung von 1 v. H., sodaß die Anlagen nach ungefähr 50 Jahren schulden frei sind. Es ist aber nötig, daß bei diesem Vorgehen eine gewisse Zucht ausgeübt wird. Zu diesem Zwecke befindet sich in Mainz in jedem Haus ein Obmann, dem die Verwaltung des Hauses untersteht. Die Obmänner aller Häuser bilden einen Ausschuß, der die Gesamtverwaltung ausübt, Vorschläge für Verbesserungen vorbringt usw. Herr Böllinger vermißt im Vortrag die Erwähnung der Pensionskassen einzelner Firmen. Viele Firmen zahlen ihren alten Arbeitern Pensionen, ohne daß diese je etwas in eine Kasse eingezahlt haben. Dies fesselt den Arbeiter an die Firma, denn von der staatlichen Invaliden- und Alters-Unterstützung kann er nicht leben. Deutschland leistet in der Fürsorge für seine Arbeiter das meiste von allen Ländern; hierfür gaben die Vergleichzahlen auf der Weltausstellung in Paris den besten Beweis. Im Palais de l’Economie sociale der Ausstellung stand ein mächtiger vergoldeter Obelisk von etwa 50 cbm Inhalt. Er stellte, in Gold gedacht, die Summe von 2413000000 M. dar, welche von der deutschen Industrie in den Jahren von 1885 bis 1899 für ihre Arbeiter aufgewendet worden ist. Herr Baentsch erwidert, daß seine Aufzeichnungen wohl auch die Pensionskassen enthalten, daß aber das Eingehen darauf zu weit geführt hätte. Zeitschrift des Vereins Deutscher Ingenieure F. H. Zimmermann Maschinenfabrik G. m. b. H. Gegr. 1867 BERLIN N 4 Gegr. 1857 Original Zimmermann'sche Zitfernwerke f. Paginier- u. Numerier-Maschinen. Vorzüge: Jedes einzelne Ziffernrad ist mit einem Stellrad versehen. Stellrad und Ziffernrad laufen auf langen parallel übereinander an geordneten Konussen, sodass der natürliche Verschleiss auf ein Mi nimum reduziert ist. [175588 Die Ziffern sind aus bestem Stahl gefertigt, sauber graviert, gehärtet u. genau in den Ziffernrädern justiert. 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