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2116 PAPIER-ZEITUNG Nr. 50 Briefkasten •er Frage muß 10 Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Konkurrenzklausel 7582. Frage: Mein Chef sendet seit kurzem seinen Bruder zu derselben Kundschaft, die ich seit Jahren regelmäßig allein be suche. Es scheint mir, als sollte ich für die Folge überflüssig werden. Ich erhielt in 21/2 Jahren 800 M. Gehaltszulage, sodaß mein Chef mit meinen Leistungen zufrieden sein dürfte. In meinem Kontrakt heißt es, daß ich bei Austritt innerhalb eines Jahres in kein Konkurrenzgeschäft, welches in meinem jetzigen Wirkungskreis liegt, eintreten darf. Muß ich nun, trotzdem sich durch das Ver halten meines Chefs meininteresse am Geschäft verringern kann, die Kündigung des Chefs abwarten? Wie weit bin ich an meinen Kontrakt gebunden, wenn ich kündige? Kann ich für ein Kon kurrenzgeschäft außerhalb meines jetzigen Bezirks die jetzige Gegend bereisen? Den größten Teil der Kundschaft habe ich erworben. Antwort: Nach § 75 HGB wird die Konkurrenzklausel ungiltig, wenn der Prinzipal durch vertragswidriges Ver halten dem Handlungsgehilfen Grund gibt, das Dienst-Ver hältnis sofort aufzulösen. Ob in dem Umstand, daß der Geschäftsherr einen anderen Reisenden zu der Kundschaft Leitz-Ordner A mit der Rolle D. R.-Patent anerkannt bester Hebel-Ordner Verlangen Sie bitte mein Preisheft! Louis Leitz, Briefordner-Fabrik FEUERBACH (Württemberg) (176040 Dünn Rotationsdruck maschinenglatt, weiss und hellfarbig, 30 bis 33] g/qm, liefert sendet, welche Fragesteller zu besuchen hat, ein solcher wichtiger Grund liegt, können wir auf Grund obiger An gaben nicht beurteilen. Wenn dem Fragesteller bei seiner Anstellung das Besuchen einer gewissen Kundschaft aus schließlich Überträgen Wurde, und wenn seine Einkünfte zu wesentlichem Teil aus Provision für Aufträge bei dieser Kundschaft bestehen, so kann das beschriebene Verfahren des Geschäftsherrn als »wichtiger Grund« gelten. Um dies aber klarzustellen, sollte Fragesteller dem Geschäftsherrn erklären, daß er das Aussenden eines zweiten Reisenden als vertragswidrig ansieht, und um Abstellung dieser Ver fügung ersuchen. Wenn Fragesteller ohne wichtigen Grund im Sinne des HGB kündigt, so tritt die Konkurrenzklausel in Kraft, und er darf während des einen Jahres der Konkurrenzklausel Papierfabrik Birkigt Birkigt-Arnsdorf im Riesengebirge [547 Decorations- Bilder die Kundschaft seines jetzigen Wirkungskreises nicht be reisen. Mehrlieferung bedruckter Aluminiumwaren 7583. Frage: Unser Vertreter verkaufte an einen Kunden 40000 Stück Aluminiumwaren mit dem Text des Kunden be druckt, zum Preise von 38 M. das Tausend und bemerkte dem Käufer mündlich, daß wir uns kleine Abweichungen bezüglich der Menge nach oben und unten Vorbehalten müssen, da genaue Menge bei einer derartigen Ware, die in Platten bedruckt wird, nicht zugesichert werden kann. Wir bestätigten diesen Auftrag von hier aus schriftlich so, daß wir die bestellten »ca. 40000« vorgemerkt haben. Nach dem ersten Bezug beschloß die Firma, (Aktien-Ge- sellschaft), sich aufzulösen und ersuchte uns, von der weiteren Lieferung abzustehen. Wir lehnten dies ab, weil die Ware bereits fertig war. Wir schrieben der Firma u. A. »Sie empfingen bereits 23 000 der bestellten . . . . , und hier am Lager befinden sich noch ca. 21000, die wir zur vor geschriebenen Zeit abliefern müssen. Diesen Brief schrieben wir 10 Monate vor Abrichtung der zweiten Partie, und die Firma hat darauf hin keine Einwände gemacht. Aus Versehen sandten wir nicht 21000, sondern 22050 Stück. Die in Liquidation be findliche Firma will uns 5000 Stück zur Verfügung stellen. Wir sind der Ansicht, daß uns die Firma, nachdem wir uns durch das Wörtchen »ca.« Vorbehalt genug schufen und im obigen 2. Briefe erwähnten, daß 21 000 noch rückständig sind, höchstens 1050 Stück zur Verfügung zu stellen berechtigt ist. Wie ist Ihre Ansicht über diese Angelegenheit? Antwort: Da Fragesteller sich kleine Abweichungender Menge vorbehalten haben, so durften sie innerhalb zu lässiger Grenzen mehr oder weniger liefern. Der Umstand, daß Fragesteller dem Kunden schrieben, es lägen noch 21000 Stück im Lager, ist eine einseitige Erklärung und verpflichtet den Kunden zu nichts. Welche Abweichungen beim Druck von Aluminiumplättchen üblich sind, wissen wir nicht. Da jedoch hier der Rohstoff teurer ist als Papier, also genauere Behandlung erfordert, so wird die zulässige Schwankung keinesfalls größer sein als bei papiernen Drucksachen. Für solche wird eine Mehr- oder Minder lieferung von 5 v. H. häufig als nach Handelsbrauch zu lässig angesehen. Demnach wäre der Kunde höchstens verpflichtet, 40800 Stück zu übernehmen. Da ihm 45050 gesandt wurden, darf er 4250 Stück zurückweisen. Man kann ihm billigerweise um so weniger die Uebernahme großer Mehrlieferung zumuten, als sein Geschäft sich in Auflösung befindet. für Feste aller Art. Lebensgrosse Figuren, Brustbilder, gr. Köpfe,Wappen, Willkommen, Sprüche, Scheiben und Ehrenscheiben 1t. illustr. Preisliste 998] C. Burckardt’s Nacholger, Weissenburg (Elsass) Gummierte Papiere Schertz’s Gummier-und Lackier-Anstalt, aller Art, absolut flach liegend, in vor züglich. Beschaffenheit u. Klebfähigkeit, liefert Leipzig-R. [183479 Gummierte Papiere Lohn-Gummierung n:,L+A1 AnA Plakatbeleistung und -Lackierung ------ Oesen. Perforier-Anstalt Bedruckte u. unbedruckte Bogen werden ebenfalls nichtrollend gummiert , E9E Exakte Ausührung 7481 1177060 E. Herm. Haussmann, Leipzig-Lind. Verantwortlicher Schriftleiter i. V. Paul E. Krause, Rixdorf. Zuschriften nur an Papier-Zeitung Berlin W 9 erbeten. Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW. Zimmer-Straße 20