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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5644 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von derExp. d.Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben \ P we 4/ von k. N‘ CARL HOFMANN Mitglied des Kaiser!. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken Berlin W, Potsdamer Strasse 134 Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1/,-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger » j, » °V » » Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin FACHBLATT Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen sowie des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Nr. 52 Berlin, Donnerstag, 30. Juni 1898 XXIII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet in: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 95 cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervierteljahres Bestellungen auf zwei Monate Tür 70 Pf. und im dritten Monat einmonatliche für 35 Pf. entgegen. INHALT Papier- and Sohrelbwaaren-Hande! and -Fabrikation Trockonfaser-Bestimmung v Papierstof 1909 Unverlangte Waare 1909 Nachforder. irrthüml. abgezog. Beträge 1909 Französische Einfuhr in Montenegro . 1909 Zellstoft-Ablaugen ... .... 1910 Erfindungsrecht der Angestellten . 1910 Normal-Papier 1910 Maschinen-Lieferung ... . 1910 Wasserbedarf von Papierfabriken . . 1911 Handelsbrauch für Druckpapier . . . 1911 Partie-Waare 1911 Aufrauhen des Papiers durch die obere Presswalze 1911 Billiges Glühlicht .... .... 1911 Betriebskraft für Fabriken . . 1912 Papier-Fabrikation in Rumänien . . . 1918 Probenschau .... 1913 Buohgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft 1914 Schnelligkeit im Druck ... ... 1914 Der Staubsammler für den Setzkasten 1914 System. Nachdruck v. Zeitungsanzeigen 1915 Büchertisch ... .... 1915 Papiermacher-Berufsgenossenschaft . . 1918 Deutsche Erfindungen 1922 Patentlisten . 1923 Geschäfts-Nachrichten Geschäftslage in Rumänien 1932 Handelskammerberichte 1897 1934 Ein- und Ausfuhr von wichtigen Waaren 1936 Patentvergehen durch DRP a 1938 Waarenzeichen 1940 Briefkasten 1942 Märkte 1943 Eine Beilage von R. Wolf, Maschinenfabrik, Magdeburg-Buckau Trockenfaser-Bestimmung von Papierstoff Aus Skandinavien Ueber diesen Gegenstand und die vielen Trockengehalts-Streitig keiten ist in den Fachblättern schon sehr viel geschrieben worden. Man einigte sich in einzelnen Ländern dahin, dass die Luft feuchtigkeit mit 10 oder 12 pCt. in Rechnung gestellt werde, aber welche Trocknungsweise als richtig betrachtet und bei Entscheidung von Streitfällen allgemein maassgebend sei, darüber herrscht noch keine Einigkeit. Und doch liegt hierin in den meisten Fällen der Grund des Streites, es giebt Fabrikanten, die auf diese eben nicht ehrliche Weise nebenbei etwas zu gewinnen suchen. Eine skandinavische Zellstofffabrik lieferte vor einigen Jahren eine grosse Ladung ge trockneten Stoffes nach England. Nach ganz kurzer Zeit erhielt sie eine Drahtnachricht von ihrem Londoner Agenten, wonach eine Papierfabrik in Schottland einen grossen Posten wegen zu hoher Feuchtigkeit zur Verfügung gestellt hatte. Der Stoff'enthalte statt 12 pCt. Feuchtigkeit 17 pCt. Der Agent habe auch den in London gebliebenen Rest der Sendung untersuchen lassen, und da habe sich dasselbe ergeben. Man ändere die Faktura auf 17 pCt. oder verfüge anderweit über die Sendung. In dieser Zellstofffabrik wurden die Trockenproben folgendermaassen ausgeführt: Von jedem Ballen von etwa 125 kg wurden oben, unten, an den Seiten und in der Mitte fünf Proben in länglichen Streifen ge nommen, dieselben in einem Kirchnerschen Trockenprüfer unter Auf sicht des Packmeisters absolut trocken gemacht und durch den Werk führer nachgewogen. Der Feuchtigkeitsgehalt war sehr ungleich. Jeder Fachmann weiss, dass die regulatorlosen Entwässerungsmaschinen einmal dick, einmal dünn arbeiten. Ganz genau lässt sich der Feuchtigkeitsgehalt auch bei Papier nicht einhaiton, obgleich eine Papiermaschine für die Reglung besondere Vorrichtungen besitzt. Der Durchschnitt der fraglichen Sendung hatte nicht ganz 11 pCt. Feuchtigkeit. Der erste Beamte der Fabrik wurde nach Schottland gesandt, um die Sache zu untersuchen. Dort angekommen, zeigte man ihm einen Ballen, woraus man die Probe genommen hatte. Dieser Ballen enthielt wirklich 17 pCt. Feuchtigkeit. Dann wollte der Zellstoffmann aus anderen Päcken Proben ziehen, und man einigte | sich dahin, im Beisein eines staatlichen Chemikers aus jedem zehnten I Ballen der Nummer nach fünf Streifen von der Länge des Bogens und 10 cm Breite zu nehmen. Die Trocknung geschah mit Dampf, das Ergebniss war durchschnittlich 11 pCt. Feuchtigkeit. Genau so verliefen andere ähnliche Fälle. X. Unverlangte Waare Bin ich verpflichtet, eine im Oktober 1897 unverlangt »zur An sicht « gesandte Musterkollektion von Glückwunschkarten jetzt nach sechs Monaten zurückzunehmen ? Der Kunde nahm Paket und Faktura anstandslos an und sandte erst jetzt, als er einen Mahnbrief zur Zahlung erhielt, die Kollektion — darunter Neujahrskarten mit der Jahreszahl 1898 —- vollständig zurück. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass der Empfänger unbestellter Waare keine Verpflichtung hat, sich durch Briefe oder Rücksendung irgend welche Mühe und Kosten zu machen. Er hat nur die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu üben und die Waare, soweit es ohne Mühe und Kosten ge schehen kann, vor Schaden zu bewahren. Aus der Annahme allein entsteht keine Zahlungsverpflichtung, und es ist Sache des Absenders, wie er die Waare zurücknehmen oder — holen will. Nachforderung irrthümlich abgezogener Beträge Zu Nr. 48 Seite 1768 Von unserem rechtskundigen Mitarbeiter Es waren 1438 M. 65 Pf. für Papier eingeklagt; der Schuldner sandte den Betrag abzüglich 202 M. 20 Pf. Fracht ein, und die Klage wurde zurückgenommen. Nun entdeckte der Kläger, dass der Schuldner von der Fracht 91 M. 90 Pf. schon von einem andern Rechnungsbeträge abgezogen hatte. Er fordert mit Recht Nachzahlung von 110 M. 30 Pf. und kann von Neuem Klage anstellen. Die Klagerücknahme war kein Vergleich, hat vielmehr nach § 243 der Zivilprozessordnung nur zur Folge, dass der Rechtsstreit als nicht anhängig geworden anzusehen ist. Falls jedoch der Klagerücknahme zu Unrecht eine ver- gleichsartige Fassung gegeben worden, ist der Vergleich wegen Irrthums anfechtbar. Französische Einfuhr in Montenegro Eine neu geschaffene französische Dampferlinie stellt einen direkten Verkehr zwischen Marseille und dem montenegrinischen Hafen Antivari her. Unter den verlangten französischen Waaren werden Zigarettenpapier, Schreibpapier und Federn genannt.