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986 PAPIER-ZEITUNG Nr. 27 Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Sektion Vl|l: Nürnberg Wir beehren uns hierdurch, die Mitglieder unserer Sektion zu der Montag, 18. April d. J., vormittags 10 I7hr, im kleinen Saale des ^Uotel Strauss« in Nürnberg stattfindenden Sektions-Ver- Sammlung ergebenst einzuladen. TAGES-ORDNUNG: 1. Verlesung des Geschäftsberichts für das Jahr 1897. 2. Wahl einer Revisionskommission, Prüfung und Abnahme der Rechnung für 1897. 3. Feststellung des Etats für 1898. 4. Ersatzwahl für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. 5. Wahl der Delegirten und ihrer Stellvertreter für die nächste Genossenschaftsversammlung. 6. Verschiedenes. Nürnberg, 31. März 1898 Der Vorstand der Sektion VIII der Papierverarbeitungs-Berufsgenossensohaft Eugen Mayer, Vorsitzender Papier-Industrie-Yerein Die diesjährige Generalversammlung soll nach vorläufigen Feststellungen am Himmelfahrtstag in Hannover stattfinden und zwar mit etwa folgender Zeiteintheilung: 18. Mai abends Begrüssung in Hartmann’s Festsaal 19. Mai früh Generalversammlung des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten 19. Mai früh Generalversammlung des Papier-Vereins Rhein- land-Westfalen 19. Mai gegen Mittag Generalversammlung des Papier industrie -Vereins 20. Mai vormittags Besuch von Fabriken „ „ 1 Uhr 20 Min. Fahrt nach Hildesheim, Mittagsmahl, Besichtigung der Stadt, Waldspaziergang usw. Für dieselbe Zeit ist eine Versammlung des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten in Hannover in Aussicht genommen. Wir machen dies einstweilen bekannt, damit etwaige Reise pläne danach gestaltet werden können, ohne Annahme des obigen Vorschlags zu verbürgen. Die Einladung wird nach Feststellung der Tages-Ordnung usw. erfolgen. Anträge für letztere sind an den Vorsitzenden, Herrn Kommerzienrath Max Krause, Berlin SW, Beuth-Strasse 7, zu richten. Freizeichen? Von dem Kaiserlichen Patentamt ist uns das nachstehend abgedruckte Schreiben zugegangen. Falls einer unserer Leser in der Lage ist, über das Angefragte Auskunft zu geben, bitten wir denselben, der unterzeichneten Behörde Mittheilung zu machen. Kaiserliches Patentamt. Berlin NW 6, 21. März 1898 F. 856/82 Wz. 254/97 B. Luisenstr. 82/84 Es wird ersucht, bei der Beantwortung vorstehendes Zeichen anzugeben Dem Patentamt ist das Wortzeichen »Hercules« als ein Freizeichen für Blei- und Farbstifte, mechanische Stifte, Bleistift- und Federhalter, Schieferstifte und Signirkreiden angegeben worden. Behufs Entscheidung der Freizeichenfrage bitten wir ergebenst um gefällige Auskunft über die Umstände, die dafür von Erheblichkeit sein können. Insbesondere wird es sich darum handeln, 1. welche Firmen das Zeichen verwendet haben und noch ver wenden, für welche Waaren, seit wann, wie lange und in welchem ungefähren Umfange, 2. ob Ansprüche auf das Zeichen geltend gemacht worden sind, von wem, wann und mit welchem Erfolge, 3. ob die betheiligten Verkehrskreise, insbesondere die Zwischen händler und das konsumirende Publikum, in dem Zeichen den Hinweis auf einen bestimmten Betrieb oder eine allgemein übliche Waarenkennzeichnung erblicken und seit wann. Die Entwicklung der Verhältnisse bis zum 15. Januar 1895 ist in erster Reihe erheblich. Für die ermittelten Thatumstände bitten wir um gefällige Angabe von Beweismitteln, namentlich um Benennung von Zeugen und, wenn möglich, um Beifügung von Preislisten, Zirkularen, gerichtlichen Urtheilen und dergl. Für die entstehenden Bemühungen sagen wir verbindlichen Dank. KaMerliches Patentamt, Abtheilung für Waarenzeichen gez.: Rhenius Verband österreichischer Kartonnagen-Fabrikanten Aus Wien wird gemeldet: Die Kartonnagen-Fabrikation arbeitete hier seit letzten Sommer durchweg mit Verlust, da infolge andauernder Dürre die Pappenpreise und infolge Kartellirung der Buntpapierfabriken die Papierpreise in die Höhe schnellten. Schon vorher war Leim um 60 und Stärke um §0 pCt. vertheuert worden. Die Mehrzahl der Fabrikanten, insbesondere die kleineren Meister, schienen von unabwend- barem Missgeschick bedroht, aus welchem nur durch Vereini gung Rettung möglich war. Die Noth brachte in diesem Fall zustande, dass sich erbitterte Mitbewerber zu friedlicher und freundschaftlicher Besprechung ihrer Lage und zur Gründung eines Verbandes verstanden. Am 16. v. M. fand im Hotel Holzwarth in Wien eine zahlreich besuchte Versammlung statt, wo dieses erfreuliche Ergebniss erzielt wurde. Dass aber alle Fabrikanten und fast sämmtliche kleineren Erzeuger sich dem Verband anschlossen, ist zum nicht geringen Theil der stillen und hingebungsvollen Arbeit des Herrn Berghaus, Direktor der Wiener Zweigniederlassung der Hirschwanger Kartonnagen- fabrik der Firma Schoeller &C ‘o. zu danken. Die Verbraucher haben sich bereits mit der Thatsache abgefunden, dass die Kartonnagen- preise den vertheuerten Rohstoffen entsprechend erhöht werden. Papier-Normalformate Aus Hannover Sind die in Nr. 24, Seite 900 aufgeführten Papier-Normalformate beschnitten oder unbeschnitten gemeint? Die Formate sind so gemeint, wie sie von der Papierfabrik geliefert werden, d. h. die Fabrik liefert in diesen Maassen ge schnitten. Trockengehalt von Papier Papier, welches nicht kalandrirt werden soll und mit 10 pCt. Feuchtigkeit von der Maschine kommt, ist, wie in Nr. 5 gesagt, lappig und nicht verkaufsfähig. Geleimtes Papier, und nur um solches kann es sich handeln, wenn von Packpapier schlankweg die Rede ist, kommt am zweckmässigsten mit etwa 5 pCt. Feuchtigkeitsgehalt von der Maschine, und beim Verarbeiten, Lagern und Packen nimmt das Papier nur 2 bis 8 weitere Prozent Feuchtigkeit auf. Der Trockengehalt von Papier und Zellstoff ist in der That verschieden. Wehe dem Papier- macher, welcher beim Einkauf von Zellstoff, welcher handelsüblich mit 88 pCt. absolutem Trockengehalt gehandelt wird, nicht den ver- hältnissmässig geringeren Trockengehalt von Rapier berechnet. Im Uebrigen erscheinen die Bemerkungen der Redaktion in Nr. 8 völlig zutreffend. Papiermacher Zoll auf Pappen Aus Schlesien Wir haben seit einiger Zeit graue Pappen wie einliegende Probe aus Oesterreich bezogen und immer den Zoll für ordinäre Pappe von 1 M. die 100 kg bezahlt. Für eine in diesem Monat empfangene Sendung wurde uns für dieselbe Pappe 6 M. die 100 kg abgefordert, weil sie auf das Urtheil eines hiesigen Pappenfabrikanten hin als gepresste Pappe anerkannt worden sei. Wir gedenken wegen des zu viel abverlangten Zolles zu reklamiren, haben deshalb auch bereits das sachverständige Urtheil desjenigen inländischen Pappenfabrikanten eingeholt, bei dem wir laufend unseren Bedarf von Pappen beziehen. Derselbe sagt im Gegensatz zu dem, was der Sachverständige der Steuerbehörde sagt, dass ein Zollsatz von 1 M. die 100 kg angezeigt wäre. Wir möchten aber doch noch Ihr Urtheil haben und bitten Sie ganz ergebenst, ein solches in der Form abzugeben, dass wir dasselbe unserer Reklamation beifügen können. Die uns vorliegende Pappe ist gewöhnliche graue Buch binderpappe, in der Hauptsache aus Altpapier hergestellt, wie man beim Einreissen leicht erkennt. Dadurch, dass sie etwas geglättet ist, wird sie nicht zu Pressspan oder Glanzpappe, die aus kräftigen Fasern hergestellt sein muss und dem Zollsatz von 6 M. unterliegt. Wir nehmen deshalb an, dass der zuviel erhobene Betrag infolge Beschwerde zurück bezahlt wird. Feuchtigkeit in Pappen Zu Nr. 21 Es ist nach meiner Ansicht gleichgiltig, wieviel Prozent Wasser in der Lederpappe enthalten sein darf; darüber kann kein Kunde Vorschriften machen. Er kann nur sagen: Die Pappe ist mir für ihre Schwere zu dünn, oder die Pappe ist zu wenig steif und griffig, also lappig, was doch Alles die Folge von zu nasser Waare sein kann. Er kann also die Waare zur Verfügung stellen, mir aber niemals Vor schriften machen, wieviel Wasser meine Pappen enthalten dürfen. Wenn die Ballen nicht nass werden, zieht Lederpappe nur ganz wenig Feuchtigkeit aus der Luft an, sonst könnte kein Händler grössere Mengen lange Zeit auf Lager haben. R.