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Nr. 27 PAPIER-ZEITUNG 987 Belgischer Zoll auf Papierwaaren Barmen, 28. März 1898 Im Anschluss an die Mittheilung in Nr. 25 will ich meine Er fahrungen bezüglich des geänderten Zolles zur Kenntniss der Berufs genossen bringen, mit dem Ersuchen, ihre Adressen gefälligst in der Expedition der Papier-Zeitung niederlegen zu wollen, um dann ge meinsam wegen dieses ungerechten Verfahrens der belgischen Regierung beim deutschen Reichskanzler vorstellig zu werden. Erfolg ist sicher zu erhoffen, da der bisherige Handelsvertrag bis zum 31. Dezember 1903 giltig sein muss. Ich habe bei der Douane mehrere Kisten, enthaltend gewöhnliche Drucksachen, liegen, die vor dem 15. März auf den Weg kamen und jetzt dem neuen Zoll unterliegen sollen. Für diese Sendung im Gewicht von 1000 kg zahle ich sonst etwa 100 Frank, und jetzt nach dem neuen Zoll soll ich dafür etwa 1100 Frank zahlen! Der letztere Satz entspricht nicht im Entferntesten dem Werth derWaare. Besonders ist es wunderlich, wie diese gewöhnlichen Drucksachen, in grünschwarz und mit zwei kleinen Wörtchen in roth auf ganz ge wöhnlichen Karton gedruckt, als feine Chromos zu 120 Frank für 100 kg gerechnet werden können, wogegen aufgeklebte Kartons nur mit 40 Frank Zoll belegt werden. Zum Mindesten müsste erwirkt werden, dass die Sendungen, die laut Frachtbrief bis einschliesslich 15. März unterwegs waren, zum früheren Satz nach Belgien kommen, da man unmöglich solcher Willkür unterliegen darf, und es wider rechtlich ist, einen Zoll so plötzlich und ungeahnt zu erhöhen, be sonders in solchem Maasse. Meine persönlichen Einsprüche bei den leitenden und maassgebenden Stellen in Brüssel sowie meine schrift lichen Beschwerden bei der deutschen Handelskammer, dem Finanz- Ministerium, dem Direktor der Zollbehörde, dem deutschen Konsulat bleiben hoffentlich nicht ohne Erfolg. Im gemeinsamen Interesse ist es hier geboten, mit aller Energie vorzugehen, und es wäre sehr erwünscht, wenn sich recht zahlreiche Fabrikanten dieses Faches be- theiligten und vorerst ihre Adresse der Papier-Zeitung zuschickten. Wenn es gerecht zugehen soll, so müssen auch die festen Aufträge und Abschlüsse, die vor dem 15. März vereinbart wurden — was durch Schriftstücke oder Bücher nachgewiesen werden müsste — zu dem alten Tarif verzollt werden, da diese Zolländerung von der Lieferung fester Bestellungen kaum entbindet. Selbst zahlungsfähige Häuser können durch diese willkürliche Handlung der belgischen Re gierung in arge Klemme gerathen. Heinrich Heede Wir sind gern bereit, bei uns eingehende Briefe dem Ein sender obigen Aufrufs zu übermitteln. D. Red. Vom Khein Von befreundeter Seite wird uns mitgetheilt, dass neuerdings in Belgien eine wesentliche Zoll-Erhöhung für Glace- (gestrichene) Kartons angeordnet worden sei, und wären wir für Auskunft in der Papier- Zeitung dankbar. X. c Y. Unter »Belgischer Zoll auf Drucksachen« in Nr. 24 und »Belgischer Zoll auf Papierwaaren« in Nr. 25 berichteten wir von einer Verordnung der belgischen Regierung, wonach der Zoll auf bedrucktes Papier infolge neuer Auslegung des vertragsmässigen Zolltarifs wesentlich erhöbt wurde. Von Aenderung des Zolles auf unbedrucktes Papier haben wir keine Kenntniss. * Postkarten mit Bildern auf der Adressenseite Aus Sachsen Wie in Nr. 25 S. 917 mitgetheilt wurde, hat ein Verlagsbuch händler Velten in Wilmersdorf Postkarten mit Ansichten auf der Adressenseite unter Gebrauchsmusterschutz stellen lassen Diese That- sache beweist wieder, welcher Missbrauch mit dem Gebrauchsmuster- Gesotz getrieben wird. (Vgl. »Gebrauchsmusterschutz« in Nr. 22. D.Red.) Wenn Herr V. mit seiner Eintragung wirklich den Anspruch er hebt, dass Postkarten der beschriebenen Art nur von ihm hergestellt und vertrieben werden dürfen, so ist er damit im Irrthum. Die Er- theilung eines Gebrauchsmusters erfolgt ohne Prüfung des Gegen standes; für die gesetzliche Wirkung der Eintragung ist aber nach § 1 des Gesetzes die Neuheit unerlässliche Voraussetzung. Der Ein trag des Herrn V. ist am 6. August 1897 erfolgt; zieht man nun in Betracht, dass der Weltpost-Kongress in Washington vom Mai bis Juni 1897 getagt, also damals schon derartige Postkarten in öffentliche Erörterung gezogen hat, so ergiebt sich daraus unmittelbar, dass der Eintragung des Herrn V. vom 6. August 1897 das Haupterforderniss der Neuheit fehlt, und dass ihr damit jede reehtliche Wirkung ab zusprechen ist. Nebenbei sind derartige Postkarten in Italien bereits 1896, inSchweden 1897 bei Gelegenheit von Jubelfesten usw. von amtlicher Seite zur Einführung gebracht worden, sodass auch aus diesem Grunde eine »Neuheit« für diesen Artikel nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Wenn also am 1, Januar 1899 derartige Postkarten wirklich zur allgemeinen Einführung gelangen, so kann sich trotz des Eintrags des Herrn V. jeder beliebige Unternehmer mit Anfertigung und Verkauf solcher Karten beschäftigen. Es scheint wichtig, dies schon heute festzustellen, nm auch diejenigen Berufsgenossen, die mit dem Gesetz weniger Bescheid wissen, gegen unberechtigte Ansprüche des Herrn V. in Schutz zu nehmen. A. 1). Sicherheitsventile an Sulfitkochern Aus Schlesien In der letzten Versammlung der deutschen Zellstofffabrikanten in Berlin wurde ein Beschluss der schlesischen Zellstofffabrikanten, wonach in der neuen Polizei-Verordnung, Dampffässer betreffend, von einem Sicherheitsventil bei den Kochern Abstand genommen werden möge, aufgehoben. Wir haben uns der Mühe unterzogen, durch einen Geschäftsfreund, welcher sich mit der Herstellung säurefester Gegen stände befasst, bei einer Anzahl von Zellstofffabrikanten Anfrage zu halten über ihre Stellung zu einem Sicherheitsventil an den Kochern, und empfingen darauf bis heute fünf Antworten, welche folgender- maässen lauten: 1. Die Sicherheitsventile seien noh am Lager und nicht in Betrieb. 2. Das Sicherheitsventil ist seit drei Monaten in Gebrauch und hat sich bis jetzt besser bewährt als die früheren Ventile. 3. Das Sicherheitsventil von 40 mm lichter Weite hat sich garnicht bewährt, dasselbe ist schon nach den ersten drei Kochungen undicht geworden und befand sich darauf fortwährend in Reparatur; es wurde wieder von dem Kocher entfernt. 4. Ueber Sicherheitsventile können keine Angaben gemacht werden, da dieselben als Reservetheile noch unbenutzt im Magazin liegen. 5. Die Sicherheitsventile sind direkt an dem Kocher montirt, eines ist seit 2. November 1897, das andere seit 5. Januar 1898 in Verwendung. Beide bewähren sich gut, jedoch ist die Zeit noch zu kurz, um bestimmte Auskunft zu geben. Vielleicht veranlassen vorstehende Mittheilungen diejenigen Zell stofffabrikanten, welche in der genannten Versammlung gegen den Wegfall des Sicherheitsventils gesprochen, haben, im allgemeinen Interesse die Bauart ihrer Sicherheitsventile oder die Adresse des Lieferanten bekannt zu geben. Selbstverständlich kann es sich nur um solche Sicherheitsventile handeln, welche mit der Kochflüssigkeit in Verbindung gelangen, denn bei indirekter Kochung genügt jedes Sicherheitsventil. X & Y Der Beschluss der schlesischen Zellstofffabrikanten ist nicht »aufgehoben« worden, wie vorstehend gesagt, der Vorsitzende hatte deren Eingabe sogar vor der Versammlung vom 21. Februar schon an die Behörde weiter gegeben. Die Versammlung hat sich jedoch den gegen die Vorschrift der Anwendung von Sicherheitsventilen an Sulfitkochern gerichteten Ausführungen nicht angeschlossen. Sie liess sich hierbei von der Erwägung leiten, dass man nicht zu viele Aenderungen des Entwurfs verlangen dürfe, und um das Wichtigere durchzusetzen, kleine Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen müsse. Durch An bringen von Sicherheitsventilen werden den Fabrikanten weder grosse Opfer noch Betriebsstörungen auferlegt, und es würde schwierig sein, die ausserhalb der Sulfitfabrikation stehenden Techniker und Beamten zu überzeugen, dass dieselben unnütz seien. Nach der Aussprache in der Versammlung (siehe Bericht in Nr. 17) ist dies auch keineswegs erwiesen. Wir werden uns freuen, wenn erfahrene Fabrikanten obigem Ersuchen nach kommen und Bauart sowie Bezugsquelle ihrer gut arbeitenden Sicherheitsventile mittheilten. Das in Hofmanns Handbuch S. 1868/69 beschriebene Sicherheitsventil Fig. 1568 ist in einer steiermärkischen Sulfitstofffabrik seit sieben Jahren mit gutem Erfolg in Betrieb. D. Red. Arbeits-Einstellung Wangen i. A., 29. März 1898 In Nr. 25 erwähnen Sie den unwahren Artikel, welchen s. Zt. das »Neue Münchener Tagblatt«, der »Arbeiter«, die »Augsburger Post- zeitung« u. A. über Lohnverhältnisse und Arbeitseinstellung in unserer Kelheimer Fabrik gebracht haben. Die ganze Sache wäre belanglos, wenn sie nicht von so vielen Zeitungen nachgedruckt worden wäre, denn von den über 100 Holzsortirerinnen unserer Kelheimer Fabrik sind blos etwa 50 am 1. März von der Arbeit ausgeblieben, die Hälfte davon nahm aber schon am Nachmittag des gleichen Tages die Arbeit wieder auf, und die restlichen etwa 25 Arbeiterinnen stellten sich am folgenden Morgen wieder ein. Das Ganze war eine Verhetzerei seitens einiger fauler Elemente, die nicht im Akkord arbeiten wollten. Wir senden anbei Nrn. 85 86 des »Neuen Münchener Tagblattes«, worin sich letzteres entschuldigt, dass es frivolen Ausstreuungen zum Opfer fiel. Simonius’sehe CeUulosefabriken, Actien-Gesellschdft Wir haben schon in Nr. 25 erwähnt, dass sich die Mit- theilungen der Augsburger Postzeitung als unwahr erwiesen haben. D. Red. Betrügerische Frachtbrief-Angabe Anfang Februar verurtheilte die Gleiwitzer Strafkammer den Fabrikbesitzer Stein wegen Schädigung des österreichischen sowie des preussischen Eisenbahn-Fiskus zu 3000 M. Geldstrafe. Stein hatte aus Galizien und der Bukowina ausgeführtes Holz als Grubenholz, für welches Frachtermässigung eintritt, deklarirt, aber zu anderen Zwecken verwendet. (N. Fr. Pr^