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1616 PAPIER-ZEITUNG Nr. 44 Pariser Weltausstellung 1900 Bekanntmachung Die Betheiligung der deutschen Papier-Industrie an der Weltausstellung in Paris 1900 Den verehrlichen Berufsgenossen, die nicht dem Verein Deutscher Papierfabrikanten angehören, geben wir im Nach stehenden von einem an unsere Mitglieder erlassenen Rund schreiben nebst Anlage Kenntniss. Wir glauben, sofern die diesjährige Generalversammlung unseres Vereins den über Organisation und Beschickung der Pariser Weltausstellung vorläufig gefassten Beschlüssen zustimmt, auch denjenigen Firmen Gelegenheit zur Betheiligung geben zu sollen, die ausserhalb des Vereins stehen. Es wird demgemäss an dieselben das Ersuchen gerichtet, die an die Mitglieder des Vereins gesandte Aufforderung auch als an sie ergangen be trachten zu wollen. HLainz, 24. Mai 1898 Der Vorstand des Vereins Deutscher Papierfabrikanten Albert Niethammer Vorsitzender #*# V erein Deutscher Papierfabrikanten Mainz, 25. Mai 1898 Den verehrlichen Mitgliedern des Vereins beehren wir uns in der Anlage Abdruck einer Zuschrift des Herrn Reichskommissärs für die Weltausstellung in Paris 1900 ergebenst zu übersenden. Die in dieser Zuschrift niedergelegten Gesichtspunkte entsprechen den Erörterungen und Erwägungen, die in den Sitzungen am 2. Februar 1897 in Berlin und am 4. Februar 1898 in Leipzig zwischen dem Herrn Reichs- Kommissär bezw. dessen Herrn Stellvertreter und dem Vereinsvorstand stattgefunden haben. Der Vorstand hat sich von Anfang an der Ueberzeugung nicht verschlossen, dass in Anbetracht der grossen Anforderungen, die die Staatsregierung zum Zwecke einer würdigen und eingehenden Vertretung unserer heimischen Industrie an die Leistungen der deutschen Aussteller berechtigter Weise stellt, an die Ausstellung Einzelner nicht wohl gedacht werden kann. In dieser Ueberzeugung wird der Vorstand durch die Ausführungen in dem an liegenden Schreiben neuerdings nur bestärkt. Abgesehen davon, dass sich unter den Mitgliedern des Vereins wohl nicht viele finden dürften, die gewillt sind, einer Einzelbetheiligung die grossen materiellen Opfer zu bringen, die unseres Erachtens durch die Forderung nach einer künstlerisch und architektonisch hervorragenden Gestaltung des Rahmens der Schaustellung bedingt sind, so dürfte auch in der Haupt sache bei Einzelausstellungen der eine grosse Zweck nicht erreicht werden, dass ein möglichst abgerundetes Bild der - deutschen Produktion auf dem Gebiete der Papier-Industrie vor den Augen der Welt, die Paris im Jahre 1900 besucht, dargeboten wird. Diese Betrachtung und Erwägung hat anderseits nun aber auch die Ueberzeugung reifen lassen, dass der Verein Deutscher Papierfabrikanten dazu berufen ist, allein als solcher der Repräsentant unserer Erzeugnisse auf der Welt ausstellung zu sein. Damit würde folgerichtig dann auch demselben die Deckung der entstehenden Kosten zufallen. Der Vereins vorstand hat sich in seiner Sitzung vom 4. Februar d. J. in Leipzig nicht für kompetent erachtet, diese in sachlicher und finanzieller Beziehung hochwichtige Entscheidung allein zu treffen, vielmehr beschlossen, dieselbe der im Juni d. J. in Strassburg tagenden Generalversammlung vorzubehalten. Wir verfehlen nicht anzufügen, dass bezüglich der Aufbringung der Kosten die Absicht besteht, die einzelnen Aussteller insofern zu denselben heranzuziehen, als alle diejenigen Firmen, welche als Her steller der einzelnen zur Ausstellung kommenden Papiersorten be zeichnet werden, mit einem entsprechenden Kostenantheil belegt würden. Es ist dazu zu bemerken, dass nicht nur die Namen der jenigen Firmen auf einer Tafel verzeichnet werden sollen, von welchen die zur Ausstellung kommenden Proben der einzelnen Papiersorten hergestellt sind, sondern dass die Namen aller derjenigen Firmen, welche diese Papiere herstellen, bekannt gegeben werden sollen, selbstverständlich nur soweit als dieselben ihre Bereitwilligkeit zur Betheiligung an der Ausstellung erklärt haben. Inzwischen erscheint es jedoch geboten, ein ungefähres Bild schon darüber zu sammeln, welche Firmen aus dem Kreise unserer Mit glieder gewillt sind, die Ausstellung zu beschicken, und welche Er zeugnisse es sein werden, die in die Kollektivgruppe zusammen zufassen sind. Wir bitten daher die verehrlichen Mitglieder um gefällige Meinungsäusserung hierzu, wobei wir jedoch im Voraus nicht zu be merken verfehlen, dass es dem Vorstand bezw. der eingesetzten Kommission vorbehalten bleiben muss, die einzelnen Anmeldungen einer streng sachlichen aber scharfen Zensur zu unterwerfen, um seinerseits dem Haupterforderniss der Regierung gerecht zu werden, dass unter den verschiedenartigen Erzeugnissen der deutschen Papier industrie nur das Gediegenste und Beste zur Schaustellung gelangt. Ueber das Resultat dieser Festsetzungen, die als vorläufige zu gelten haben, wird der Generalversammlung im Juni Vorlage gemacht werden. Hochachtungsvoll Der Vereins-Vorstand Albert Niethammer Vorsitzender #*# Der Reichskommissar für die Weltausstellung in Paris 1000 Berlin W, 20 Februar 1898 Telephon Amt I Nr. 586 Leipzigerstrasse 121 P. A. 163 Im Anschlusse an die Erklärungen meines Herrn Vertreters in der Vorstandssitzung des Vereins Deutscher Papierfabrikanten vom 4. d. M. beehre ich mich Euer Hochwohlgeboren Folgendes mitzutheilen. Bei der Beschränktheit der in Paris 1900 zur Verfügung stehenden Plätze wird sich auch die Ausstellung der deutschen Papierindustrie in engem Rahmen halten müssen, und es wird sich daher im Interesse einer möglichst vollständigen und eindrucksvollen Repräsentation der deutschen Leistungsfähigkeit auf dem gedachten Gebiete empfehlen, die einschlagenden Erzeugnisse in eine nach einheitlichem Plane ge ordnete, gefällig aufgebaute und geschmackvoll ausgestattete Kollektiv gruppe zusammenzufassen. Bei der Organisation derselben wird nach meinem Dafürhalten besonderer Werth darauf zu legen sein, die wiederholte Vorführung gleichartiger Gegenstände möglichst zu ver meiden und bei der Auswahl der Schaustücke mit grosser Vorsicht und Sorgfalt zu verfahren. Wenn auch die Zurschaubringung der für den Export besonders in Betracht kommenden marktgängigen Er zeugnisse im Interesse der Darbietung eines möglichst abgerundeten Bildes der deutschen Produktion auf dem Gebiete der Papier-Industrie nicht zu umgehen sein wird, so wird andererseits doch ein zu starkes Hervortreten dieser minder werthvollen Erzeugnisse vermieden, da gegen darauf Bedacht genommen werden müssen, die höchsten Leistungen der Branche in mustergiltigen Objekten und in möglichst anziehender Form dem Beschauer vor Augen zu führen. Da die Pläne für die Platzvertheilung von den französischen Ausstellungsbehörden noch nicht herausgegeben sind, vermag ich zur Zeit auch nicht die genaue Grösse und Belegenheit des für die Aus stellung von Papierfabrikaten zur Verfügung stehenden Raumes an zugeben. Ich hoffe indess, dass ich hierzu binnen Kurzem in der Lage sein werde und darf daher bitten, hiervon Ihr weiteres Vor gehen nicht abhängen lassen zu wollen. Nach meinem Dafürhalten wird es sich empfehlen, dass der Verein Deutscher Papierfabrikanten als solcher die Organisation der Kollektiv-Ausstellung zur Durch führung bringt. Einer gefälligen Mittheilung über den Erfolg der von Ihnen unter nommenen Schritte werde ich mit lebhaftem Interesse entgegensehen. In vorzüglicher Hochachtung An den Geschäftsführer des Vereins ganz ergebenst Deutscher Papierfabrikanten Herrn Direktor Dittmar Tlichtcr Hochwohlgeboren Mainz Mehrlieferung von Drucksachen Wir mussten einem Kunden 3000 Stück Plakate in achtfarbiger Arbeit liefern, deren Ablieferung nach und nach erfolgte. Von dem Käufer wurde über die Empfangnahme jedesmal durch Lieferschein quittirt. Es wurden nun von uns 10 pCt. mehr als die bestellte Anzahl geliefert, welcher Ueberschuss auch von dem Kunden stillschweigend angenommen und quittirt wurde. Wie derselbe nach fünf Monaten bezahlen soll, verweigert er die Bezahlung der Mehrlieferung. Können wir den Abnehmer zur Bezahlung derselben durch Klage zwingen? Sind Ihnen ähnliche Fälle zu Ohren gekommen? Können wir auf Grund bestehender Gesetze vorgehen? Z. In Nr. 8 d. J. beantworteten wir eine ähnliche Anfrage unter gleicher Ueberschrift dahin, dass nach unserer Ansicht Niemand mehr bezahlen müsse, als er bestellt hat. Wir baten damals auch um Mittheilung von Handelsbräuchen und Gerichts entscheidungen, aber es meldete sich Niemand zu Worte, woraus man vielleicht schliessen darf, dass auch die betheiligten Kreise obiger Ansicht sind. Anfragende Firma hätte vor Ablieferung des Ueberschusses mit dem Käufer wegen Uebernahme ver handeln sollen. Wahrscheinlich hätte dieser die für ihn allein brauchbaren Plakate, wenn auch zu ermässigtem Preise, über nommen. Fragesteller kann Rückgabe oder Bezahlung des Ueberschusses fordern. Es empfiehlt sich bei theuren Drucksachen mit vielen Farbenplatten, wobei die Einhaltung der Auflage erfahrungs gemäss nur durch beträchtlichen Mehrdruck sichergestellt werden kann, die Uebernahme des etwaigen Ueberschusses bei Geschäfts-Abschluss zu vereinbaren. Die Schwefelnoth der Sulfitstoff-Fabriken der V. St. v. A. hält an. Die spanische Regierung ersuchte die englische, die Versendung von Schwefel auf dem Landwege aus Kanada nach den V. St. zu verbieten.