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se 2, Buchgewerbe Buchdruck *** Buchbinderei * * *** Steindruck * * * Buchhandel Eingesandte Werke finden Besprechung 1026 Sachliche Mittheilungeh finden kostenfreie Aufnahme • Nr. 28 Mitarbeiter und Berichterstatter erhalten angemessene Bezahlung । Berliner Typographische Gesellschaft Die am 30. März abgehaltene, ziemlich zahlreich besuchte Sitzung wurde von Herrn Herm. Smalian um 81/4 Uhr eröffnet. Derselbe theilte mit, dass der Referent für den heutigen Abend, Herr Rulffs, am Erscheinen verhindert sei. Der internationale Muster-Austausch des Deutschen Buchdrucker-Vereins war zur Ansicht ausgelegt; die Besprechung desselben durch die tech nische Kommission findet an einem anderen Sitzungsabende statt. Der Vorsitzende lenkte die Aufmerksamkeit auf einige interessante Artikel der Fachpresse, welche ebenfalls eine ein gehende Behandlung erfahren sollen. Sodann wurden die Ver handlungen über das in der letzten Sitzung besprochene Thema Neues aus der Aetztechnik fortgesetzt. Herr Gust. Jahn trat den Ausführungen des Herrn Gantzer entgegen, indem er an Hand von Abdrücken und Zu richtungen Mittheilungen aus seinen Erfahrungen machte. Aus gleichung und Zurichtung sei bei solchen Autotypien, welche dunkle Schattenpartien zeigen, stets nothwendig, dieselbe er folge theils von oben, theils von unten oder zwischen Platte und Fuss, das sei auch bei eisernen Untersätzen — den besten, die man habe — der Fall. Wenn das letztere nicht möglich wäre, dann könnte man bei den auf Zweifarbenmaschinen zu druckenden Klischees überhaupt keine Zurichtung anbringen. Das von Herrn Gantzer erwähnte Rissigwerden der Autotypien habe jedenfalls andere Ursachen, z. B. Ueberhitzen des Zinks bei Bearbeitung der Platten. Herr Jahn legte einen mit 32 Autotypien in Gross-Lexikonformat bedruckten Bogen vor, von welchem 150000 Abzüge gemacht wurden, ohne dass die Platten rissen, und dennoch sei auch hier die Ausgleichung zwischen Platte und Fuss erfolgt. Wie weit man damit gehen dürfe, das müsse ein tüchtiger Maschinenmeister in jedem einzelnen Fall selbst beurtheilen; mit Kartonblättern könne man von unten natürlich nicht arbeiten. Der vorgelegte Illustrations bogen sei gedruckt worden, um zu beobachten, welche Ge schwindigkeit beim Druck von Autotypien überhaupt noch zu lässig sei; der Bogen wurde mit getheilter Form auf einer Zweitourenmaschine gedruckt, jeder Theil mit einer anderen Geschwindigkeit, anfangend mit 1600 und steigend bis 2760 Druck stündlich, ohne dass eine Platte gerissen sei. Von guten Platten, welche auf eisernen Untersätzen montirt seien, könne man recht wohl 250 000 Abzüge machen. Herr Jahn schilderte sodann das Policen der zur Herstellung von Autotypien bestimmten Zinkplatten; aus dieser Arbeitsweise geht hervor, dass vollkommen plan gearbeitete grosse Zinkplatten sehr schwer herzustellen seien, mithin dürfe man auch nicht glauben, dass die Autotypien vollkommen eben seien, es kämen Stärke- Unterschiede bis 2/10 Millimeter vor, und diese könne man nicht durch Zurichtung allein von oben ausgleichen. Wegen der Unebenheit der Zinkplatten werde in Amerika der Boden der Setzschiffe nicht aus Zink, sondern aus Messing gefertigt, weil sonst — da der Satz ausschliesslich auf dem Schiff stehend abgezogen wird — die Schrift durch die Ungleichmässigkeit des Bodens stellenweise zerquetscht würde. Aus der Mitte der Versammlung fanden die Ausführungen des Herrn Jahn viel seitige Bestätigung, und es ward beschlossen, den Gegenstand später noch einmal — wenn möglich unter Betheiligung des Herrn Gantzer und anderer Fachmänner und unter Vorführung von Mustern — eingehend zu behandeln. Sodann wurde die Setzmaschinenfrage gestreift, über deren Bedeutung die Ansichten bei uns noch wenig geklärt seien; der Vorsitzende erinnerte daran, dass seiner zeit den Kompletgiessmaschinen von Seiten sehr tüchtiger Fach leute mit demselben Misstrauen begegnet wurde, wie heute den Setzmaschinen, und dass dieselben dessenungeachtet jetzt all gemein verbreitet seien. Herr Filzhuth berichtete über das für den Unterricht in der Fachklasse für Typographen im Sommer semester aufgestellte Programm und wies darauf hin, dass die Abtheilung C auch fortgeschritteneren, in leitenden Stellungen befindlichen Fachmännern Gelegenheit zur Belehrung biete. Er beantragte die Stiftung von vier Freistellen seitens der Typo graphischen Gesellschaft und die Anwesenden schlossen sich dem Anträge an mit der Bestimmung, dass Bewerber für diese Stellen sich bei Herrn E. Baumeister zu melden haben. Herr Smalian regte noch verschiedene Themata an, welche die Fach presse erörterte und die sich zur Verhandlung in der Gesell schaft eignen, und konnte bei dem um 3/412 Uhr erfolgenden Schluss der Sitzung mit Genugthuung feststellen, dass die Zu sammenkünfte der Gesellschaft auch ohne einen wohlvorbereiteten Vortrag des Interessanten und Belehrenden genug bieten könnten, wenn die Mitglieder sich nur immer recht rege an dem gegen seitigen Meinungsaustausch betheiligen wollten. Nachbildung von Ansichtspostkarten Aus Schlesien Kann ich mit Erfolg gegen die Verfertiger beifolgender Postkarte gerichtlich wegen Nachahmung vorgehen? Seit Jahren bezieht ein Kunde meine hiesigen Ansichtspostkarten, die auf jedem einzelnen Stücke den Vermerk »Eigenthum und Kunstverlag von X. in Z.« tragen. Jetzt hat der Kunde bei A bestellt, und diese Firma hat meine Karte lediglich durchgepaust und in andere Stellung gebracht. Wäre diese Sache vielleicht auch mit Ihrem Aufsatz auf Seite 492, »Nachdruck von Photographien«, zu vergleichen? M. Auf das Vorgehen der Firma A passt zweifellos der § 5 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste. Danach ist jede Nachbildung eines Werkes der bildenden Künste, die in der Absicht, diese zu verbreiten, ohne Genehmigung des Urhebers erfolgt, strafbar. A hat die Ansichtskarte des AI durchgepaust, die kleineren Bilder anders aneinander gereiht, die Pausen zur Herstellung von Postkarten in minderwerthiger Ausführung benutzt und diese verbreitet. Im Fall einer Klage wird A voraussichtlich verurtheilt. (Vergl. Jahrg. 1897, Nr. 67, S. 2362.) Einer von vielen Fachleuten bedauerten Bestimmung des obengenannten Gesetzes zufolge dürfen Photographien beliebiger Herkunft zur Herstellung von Ansichtspostkarten von Jedermann benutzt werden, und Verbot-Vermerke sind unwirksam. Vergl. »Ansichtspostkarten vor dem Reichsgericht« in Nr. 18. Die Fachklasse für Typographen an der 1. Handwerkerschule zu Berlin beginnt am 14. April d. J. das Sommersemester. Der Unterricht umfasst folgende Fächer: Dienstag und Freitag abends von 7 bis 9 Uhr: Zeichnen von Schriften, Ornamenten und lebenden Pflanzen, Uebungen im Entwerfen, Stillehre. Sonntag von 8 bis 12 Uhr vormittags: Abtheilung A: Entwerfen und Skizziren von Drucksachen (1. Theil.) — Farbenlehre. Hier bei werden durch Vortrag und Uebungen erläutert: Grundzüge der typographischen Flächen-Eintheilung; die Schrift; das typo graphische Ornament und seine Anwendung. — Farbenlehre: technisches Farbensystem; Anlegen farbiger Drucksachen. Ab- theilungB: Entwerfen und Skizziren von Drucksachen (2. Theil): Buch-Ausstattung; Accidenzen; Reklame-Arbeiten. Abtheilung C: Fachlehre (Vorträge, Demonstrationen und Uebungen.) I. Ma terialkunde. 8 bis 10 Uhr: Galvanoplastik, Stereotypie, Zink ätzung (praktisches Arbeiten der Schüler.) II. Die Technik des Buchdrucks. 10 bis 12 Uhr: Farbenchemie. Mischen und Anwenden der Druckfarben. Zurichten von Illustrationen. In der Abtheilung C dürften auch fortgeschrittenere praktische Buchdrucker, Faktore, Obermaschinenmeister und andere in leitenden Stellungen befindliche Personen Gelegenheit zur Be reicherung ihrer Kenntnisse und zur Aneignung ihnen nütz licher Fertigkeiten finden. Das Honorar beträgt auf das Halb jahr für 8 oder weniger wöchentliche Stunden 6 M., 9 bis 12 Stunden 9 M., 13 und mehr Stunden 12 M. Anmeldungen sind im Schullokal, Lindenstr. 97, vom 28. März bis 2. April und am 12. und 13. April von 6 bis 8 Uhr abends anzubringen. Nähere Auskunft ertheilt daselbst Direktor Dr. Jessen Montag, Mittwoch und Freitag abends von 6 bis 7 Uhr.