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1354 PAPIER-ZEITUNG Nr. 37 Verein Deutscher Buntpapier-Fabrikanten 22. General-Versammlung Donnerstag^ 19. Mai (Himmelfahrt) vormittags 91/2 Uhr in Hannöver Hotel Kasten (Georgshalle) TAGES-ORDNUNG 1. Bericht des Vorsitzenden über den Stand des Vereins und die Vorgänge im abgelaufenen Geschäftsjahr. 2. Rechnungslegung durch den Kassenführer Herrn Abel. 3. Besprechung der Lage der Buntpapierfabrikation. 4. Etwaige Vorschläge zur Einigung der Fabrikanten der verschiedenen Gruppen (Einsendung erbeten). 5. Vorstandswahl. (Die Herren Kommerzienrath Max Krause und Kommerzienrath Theodor Wiskott scheiden nach § 5 aus dem Vorstand). Papier-Industrie-Verein (Schutzverein der Papier-Industrie) 21. General-Versammlung Donnerstag, 19. Mai (Himmelfahrt) vormittags 11 Uhr in Hannover, Hotel Kasten (Georgshalle) TAGES-ORDNUNG 1. Bericht des Kassenführers Herrn F. W. Abel über den Stand des Vereins und Rechnungslegung. 2. Ertheilung von Diplomen für treue Mitarbeit. Besondere Anerkennung für 25 und 50jährige Dienstzeit durch den Staat oder den Verein. 3. Bericht über die vertraulichen Listen und Auskunfts- Ertheilung durch den Vertrauensmann Carl Hofmann. 4. Produktionsstatistik und Vorarbeiten für künftige Handelsverträge. 5. Antrag des Papiervereins Rheinland-Westfalen: Einheit liche Liniatur von Schreibheften. Referent: Herr Herm. Steffen-Duisburg. 6. Vorbereitung zur Aufstellung aller in dem Papier- und Schreibwaarenfach geltenden Wort- und Bild-Zeichen für Waären. Die Mitglieder sollen das Recht haben, sich dadurch zu informiren. 7. Gemeinsame Vertretung der Mitglieder durch den vom Verein angestellten Rechtsanwalt. Referent Herr Rechts anwalt von Holtzendorff. 8. Vertretung bei Konkursen durch den Deutschen Kreditoren -Verband. 9. Versand von Waarenproben als Drucksachen. 10. Reichsanstalt für Papier-Prüfung. 11. Vorstandswahl (nach § 4 scheiden die Herren Friedr. Wilh. Abel und Kommerzienrath Max Schroeder aus). 12. Wahl des Ortes der nächsten General-Versammlung. Kommerzienrath Max Krause Vorsitzender beider Vereine Papierverein Rheinland-Westfalen General-Versammlung Donnerstag, 19. Mai (Himmelfahrt) vormittags 91/2 Uhr in Hannover, Hotel Kasten (Georgshalle) TAGES-ORDNUNG 1. Geschäftsbericht. 2. Kasselegung. 3. Bericht über die Auskunftsstelle. Referent: Herr W. Heyer. 4. Neuwahl des Vorstandes. Der Vorstand Kommerzienrath Carl Blanke, Vorsitzender Zeiteintheilung Mittwoch, 18. Mai, Abend: Begrüssung in Hartmann’s Fest saal gegenüber dem Bahnhof. Donnerstag, 19. Mai, Vorm.: Obige Generalversammlungen, Nachmittag 3 Uhr Festmahl in Kasten’s Hotel. Freitag, 20. Mai, Vorm. 10 Uhr, Frühstück im Lister Thurm bei Hannover, dann Fahrt durch den Stadtwald. Mittags 1 Uhr: Fahrt nach Hildesheim, Mittagessen dort im Hotel d’Augleterre, Besichtigung der Stadt. Sonnabend, 21. Mai: Besichtigung von Fabriken und Sehens würdigkeiten Hannovers. Eine Ausstellung illustrirter Postkarten veranstaltet der »Ver band österr. Papier- und Schreibwaaren-Interessenten« vom 19.—22. Mai 1. J. im Festsaale der Handels- und Gewerbe kammer in Wien. Auskünfte ertheilt Herr Ignaz Tenger, Wien II/l, Kleine Mohrengasse 7. Freizeichen? Es der Löschung des für die Patent- 1. Berlin NW 6, IG. April 1898 Luisenstr. 32/34 welche Firmen das Zeichen verwendet haben und noch verwenden, in welcher figürlichen Gestalt, für welche Waaren, seit wann, wie lange und in welchem ungefähren Umfange, 2. ob Ansprüche an das Zeichen geltend gemacht worden sind, von wem, wann und mit welchem Erfolge, 3. ob die betheiligten Verkehrskreise, insbesondere die Zwischen händler und das konsumirende Publikum, in dem Zeichen den Hinweis auf einen bestimmten Betrieb oder eine allgemein übliche Waarenkennzeichnung erblicken und seit wann. Die Entwicklung der Verhältnisse bis zum Jahre 1890 ist in Kaiserliches Patentamt. P. 267/27 Wz. 22/98 B. wird ersucht, bei der Beantwortung vorstehendes Zeichen anzugeben Von dem Kaiserlichen Patentamt ist uns das nachstehend abgedruckte Schreiben zugegangen. Falls einer unserer Leser in der Lage ist, über das Angefragte Auskunft zu geben, bitten wir denselben, der unterzeichneten Behörde Mittheilung zu machen. Schreibpapiere in beistehender Darstellung eingetragenen Waarenzeichens zu erörtern, weil in Verkehrskreisen die in dem Zeichen enthaltene Krone als Freizeichen für Papier angesehen wird. Behufs Entscheidung der Freizeichen frage bitten wir ergebenst um gefällige Auskunft über die Umstände, die dafür von Erheblichkeit sein können. Insbe sondere wird es sich darum handeln, Von Amtswegen ist die Frage Papierfabrik zu Penig unter Nr. 7564 der Zeichenrolle für Post- und erster Reihe erheblich. Für die ermittelten Thatumstände bitten wir um gefällige Angabe von Beweismitteln, namentlich um Benennung von Zeugen und, wenn möglich, um Beifügung von Preislisten, Zirkularen, gerichtlichen Urtheilen und dergl. Für die entstehenden Bemühungen sagen wir verbindlichen Dank Kaiserliches Patentamt, Abtheilung für Waarenzeichen gez.: Shenius Belgischer Zoll auf Drucksachen Die Deutsche Handelskammer in Brüssel hat sich dieser Sache angenommen und nachstehendes vervielfältigtes Schreiben erlassen: Gelegentlich persönlicher Schritte an geeigneter Stelle behufs Information über eine eventuelle Wiederabänderung der durch königl. Erlass vom 3. März d. J. in Belgien eingeführten Zollerhöhungen auf typographische Produkte (siehe unser Rundschreiben Nr. 17 vom 28. v. M.) wurde uns 'Mittheilung gemacht von einer Ausführungs- Bestimmung, welche das belgische Finanzministerium den belgischen Zollämtern hat zugehen lassen. Diese Ausführungsbestimmung bedeutet eine wesentliche Milderung der damaligen Zollerhöhungen und geben wir Ihnen nachstehend den Wortlaut derselben in Uebersetzung wieder. Ausserdem sind wir in der Lage, Ihnen mitzutheilen, dass aller Voraussicht nach dieser ganze Erlass schon in der allernächsten Zeit umgearbeitet und die darin enthaltenen Zölle wesentlich reduzirt werden werden. Wir ermangeln nicht, Ihnen bei dieser Gelegenheit mitzutheilen, dass unsere Kammer bei dem belgischen Finanzministerium in dieser Angelegenheit vorstellig geworden ist, und hoffen, in aller Bälde in der Lage zu sein, Ihnen über den Erfolg unserer Eingabe, sowie auch von den von deutscher Seite entsprechend eingeleiteten Schritten Näheres berichten zu können. Deutsche Handelskammer in Brüssel Uebersetzung: Die neue Klassifizirung der typographischen Produkte theilt die Rubrik der Drucksachen, lithographische usw., in zwei besondere Kategorien: Drucksachen in Schwarz und Drucksachen in Gold oder farbig. Nach einem erläuternden Zirkulare zum französischen Tarife, der mangels genauerer Unterlagen für das im königl. Erlasse vom 3. März d. J. festgesetzte Regime als Ausgangspunkt gedient hat, sind unter Drucksachen schwarz sowohl schwarze als auch einfarbige Drucksachen (andere als in Gold, Silber, Aluminium, Kupfer, Bronze oder anderen Metallen) zu verstehen. Farbige Drucksachen sind diejenigen, in welchen zwei oder mehrere Farben neben- oder übereinander ver wendet sind; zu diesen werden auch die Drucksachen in Metall (Gold, Silber, Aluminium, Bronze usw.) hineingezählt. Artikel, deren eine Seite (Vorder- oder Rückseite) zwei oder mehrere Aufdrucke ver schiedener Farben trägt, werden als farbige Drucksachen behandelt, doch gehören in die Kategorie der schwarzen oder einfarbigen Druck sachen die Gegenstände, deren Vorderseite und deren Rückseite jede in einer einzigen Farbe (andere als Metall) bedruckt ist, selbst wenn es sich dabei um zwei verschiedene Farben handeln sollte. Dieser Auslegung schliesse ich mich an. Der Finanzminister.