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994 PAPIER-ZEITUNG Nr 27 Oesterreichisch-ungarische Zolltarif-Entscheidungen Fortlaufende, Nummer i Geschäftszahl des Finanz ministeriums Benennung der Waare Beschreibung Befund des Zollamtes Entscheidung Anmerkung 620 51765 ex 1896 Löschdamast chagrinartig gepresst Lösch papier. T. N. 192a 15 Gulden; vertragsmässig 10 Gulden T. N. 192a 15 Gulden; vertragsmässig 10 Gulden Die eigenthümliche Pressung des Papiers, welche von einer nachträglichen Behandlung mit Walzen und nicht bloss von den Ein drücken des Siebes (Metalltuches) herrührt (Z. T. E. 88), begründet dessen Behandlung nach T. N. 192a. 621 3790 ex 1897 Heiligenbilder polychrome Heiligenbilder auf Papier, mit einem aus gesparten freien Baum zur Ergänzung durch nach trägliche Eintragung von Druck oder Schrift. T. N. 195 30 Gulden; vertragsmässig 18 Gulden T. N. 195 30 Gulden; vertragsmässig 18 Gulden Mit Rücksicht auf die geschilderte Vorrichtung der fraglichen Bilder für eine weitere Aus stattung erscheint die Behandlung als zoll pflichtiges Bilderpapier gerechtfertigt. 622 36 688 ex 1897 Papierschnee ballen und Konfetti in dünnes Papier kugelförmig emballirte Papierschnitzel, welche beim Werfen infolge Platzens der Hülle ver streut werden, ferner Kon fetti, d. i. kleine runde, vier eckige usw. Papierstückch. T. N. 195 80 Gulden; vertragsmässig 18 Gulden T. N. 195 30 Gulden; vertragsmässig 18 Gulden Diese Waaren stellen sich als ein Juxartikel dar und sind im Sinne der Anmerkung 10 zum Schlagworte »Papier und Papierwaaren« als Luxuspapeterie zu verzollen. 638 6868 ex 1897 Korksteine aus Korkabfällen mit Theer als Bindemittel hergestellte Korktafeln. T. N. 228b 12 Gulden T. N. 228b 12 Gulden Im Sinne der Bestimmungen des alphabetischen Waarenverzeichnissesbeim Schlagwort »Kork steine«, nach welchem nur die mit Kalk, Thon oder Zement gebundenen Korksteine der T. N. 228a zugewiesen sind, erscheint die Abfertigung von derlei mit Theer ge bundenen Steinen nach T. N. 228b begründet. (Vgl. Z. T. E. Nr. 495.) 686 61730 ex 1896 Asbest- Dichtungen mit gemahlenem Kieselguhr gefüllte Schläuche aus Asbestgepinnst. T. N. 245 ter, e 30 Gulden T. N. 245 ter, d 20 Gulden Da der gewebte Asbestschlauch den Haupt- bestandtheil der Waare bildet, hat die Ver zollung als Asbestgewebe der T. N. 245 ter, d einzutreten. 687 7507 ex 1897 geformter Graphit geschlemmter, in Form von Täfelchen oder kleinen cy- lindrischen Körpern ge presster Graphit mit ein gepresstem Firmazeichen und Papieremballage, zum Anstrich v. eisernen Öefen, Böhren usw. T. N. 246 bis 5 Gulden Derlei Graphit ist im Sinne der Anmerkung 6 zum Schlagworte »Steinwaaren« des alpha- betisdien WaarenVerzeichnisses wie natürliche Putz-, Schleif- und Polirmittel, für den Detailvorkauf adjustirt, nach T. N. 246 bis zu verzollen. 648 89126 ex 1897 photographische Spulen für Klnetographe photographische Spulen, be stehend aus einer Messing spule, auf welcher das die lichtempfindliche Schicht tragende Celluloidband (Film) aufgerollt ist. Letz teres ist durch schwarzes Papier gegen die Ein wirkung des Lichtes ge schützt. T. N. 312 50 Gulden T. N. 312 50 Gulden Da das Celluloidband den wesentlichsten Be standtheil der Waare bildet, hat die Ver zollung als Waare aus Celluloid einzutreten. 646 21 574 ex 1897 Gummi arabicum in Fläschchen mit Kautschuk verschluss aufgelöstes Gummi arabicum in kleinen Glasfläschchen mit Kautschukverschluss, welch letzterer gleichzeitig als Bestreicherbeim Kleben dient. T. N. 208 80 Gulden; vertragsmässig 25 Gulden T. N. 381 10 Gulden Im Sinne der Anmerkung 2 zum Schlagworte »chemische Produkte« des alphabetischen Waarenverzeichnisses hat die Verzollung nach T. N. 831 einzutreten, wobei der Kautschuk verschluss äusser Betracht zu lassen ist. 647 30615 ex 1897 Stickmuster vorlagen mehrfarbige Stickmustervor lagen, welche als Beilagen einer im Inlande herge stellten Modezeitung ver wendet werden sollen. T. N. 195 30 Gulden; vertragsmässig 18 Gulden T. N. 349 frei Da diese Vorlagen sich schon durch den Aufdruck auf jedem einzelnen Blatte als Illustrations- beilagen einer bestimmten Zeitschrift charak- terisiren, sind dieselben im Sinne der An merkung beim Schlagworte »Modebilder« des alphabetischen Waarenverzeichnisses, bezw. der Anmerkung 2 zum Schlagworte »Bilder« und der Bestimmung der Durchführungs vorschrift zu den Handelsverträgen auch im Falle ihres separaten Eingehens zollfrei zu behandeln.