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Steindruck erhält. Das Ankleben der Bilder auf diese Unter lage geschieht zweckmäßig an der oberen Kante in der Breite von etwa 1 cm, das Aufkleben des ganzen Bildes würde einen unschönen Eindruck machen und die Arbeit unnötig verteuern. Sind mehr als eine Beilage beizulegen, so tut man gut diese vorerst zusammenzutragen. Geht man mit der Absicht um, Ausstellungspläne, Land karten usw., welche mehrmals gefalzt werden müssen, den Kalendern mitzugeben, so empfiehlt es sich, diese in der Mitte des Buches anzubringen; würden derartige Beilagen am Schluß jedes Exemplares angebracht, so wären sie leicht Beschädi gungen beim Packen ausgesetzt. In der Mitte des Buches sind sie hingegen vollständig gesichert. Um Verwechselungen der Adressen mit der Zahl vorzu beugen, empfiehlt es sich, die Exemplare abgezählt bereit zu stellen, und nicht erst beim Packen zu zählen. Größere Partien, welche in Kisten verpackt werden, müssen vorerst zur Feststellung der Anzahl aufgestapelt werden, bevor das Einpacken in die Kiste beginnen kann. Fehlerhafte Kalkulation im Steindruckgewerbe Zu Nr. 84 S. 3006 Reisende oder Vertreter, die als Nichtfachleute Steindruckarbeiten vermitteln und berechnen, mögen tüchtige Kaufleute sein, die fehlende Fachkenntnis kommt jedoch in ihren Preisunterbietungen zum Aus druck. Eine Steindruckerei kann bei Preisen, wie die in Nr. 84 er wähnten, nicht bestehen, und es muß Befremden erregen, daß zur Vertretung und für die Reise nicht durchweg Fachleute angestellt werden. Der Grund mag darin liegen, daß Lithografen und Stein drucker meist keine oder zu geringe kaufmännische Bildung haben. Zur Gewinnung besserer Buntdruckarbeiten eignen sich nur gut durch gebildete Fachleute, weil jede derartige Drucksorte eingehende Be rechnung erfordert; das Druckgewerbe läßt sich nicht in eine fabriks mäßige Schablone zwängen, wie es bei anderen Gewerben zulässig sein mag. Die Lithografie und der Steindruck sind ein Kunstgewerbe. Ein Fachmann darf die Leistungsfähigkeit der Schnellpresse beim Buntdruck nicht auf 3500 bis 4200 Druck im Tag schätzen, noch dazu bei großem Format, da doch ein Maschinenmeister den Beweis seiner Leistungsfähigkeit mit der Hälfte erbringt, also mit rund 2000 Druck. Bei derartig schnellem Gang der Maschine kommen die feinen Partien der Zeichnung nicht aufs Papier, besonders da alle Farben kompakt verdruckt werden müssen. Kein Maschinenmeister wird die Gewähr übernehmen, daß bei 4000 Druck im Tag die Abzüge einer feinen Arbeit tadellos sein werden. Selbst die einfachste Drucksache läßt derartige Schleuderei nicht zu. Noch viel oberflächlicher wird häufig die Arbeit des Lithografen geschätzt. Ohne eingehende Kenntnis dieses Zweiges ist sachgemäße Berechnung nicht möglich. Selbst gelernte Lithografen brauchen lange Zeit, ehe sie richtig kalkuliren können. Kein Fachmann wird als Vertreter oder Reisender die Berechnung der verbrauchten Farben kiloweise anführen, es genügt, einen Bausch betrag dafür in Rechnung zu stellen. Andernfalls müßte man auch Putzwolle, Schmieröl und Beleuchtung einzeln verrechnen. Wie Herr T. richtig ausführt, müßte vor Anstellung eines Reisen den oder Vertreters dessen Fähigkeit zu richtigem Kalkuliren durch probeweise Berechnung mehrerer schwieriger Buntdruck-Aufträge erwiesen werden. Die Preisunterbietungen sind der Ruin unseres Geschäfts! m. Bucheinbände für die Tropen Paramaribo, Suriname, Süd-Amerika, 16. Oktober 1903 In Nr. 71 der Papier-Zeitung fanden wir einen Artikel über »Bücherfeinde in den Tropen«, welcher viel Gutes enthält, aber, wie solche Artikel nicht selten, auch etwas übertrieben ist. Zuerst möchte ich fragen, wie das angegebene Mittel anzuwenden ist, und ob es nicht vielleicht auf der anderen Seite wieder Schaden anrichten kann? Uns Buchhändlern in den Tropen könnte viel geholfen werden, wenn man, besonders in Deutschland,' aufhören würde, schön appretirtes aber ordinäres Kaliko zu Büchereinbänden zu verwenden und statt dessen »Leinen«, wie in England gebräuchlich und auch von den Dermatoid-Werken in Leipzig hergestellt, zu benutzen. Diesen Stoff sowie darin gebundene Bücher lasse ich ohne Bedenken uneingepackt liegen, kein Kakerlak geht daran. Mit dem anderen kleinen weißen Insekt, einer Larve, welche hier Holzlaus genannt wird, wohl eine Art Termiten, verhält sich die Sache anders. Wie der Name besagt, zerstört dieses Insekt auch Holz, ja einmal in ein Haus eingedrungen, ist es überhaupt nicht mehr fort zubringen. Man kennt zwar verschiedene Mittel, doch ein Radikal- Mittel ist noch nicht bekannt. Für ein solches wären gewiß alle Bewohner der Tropen sehr dankbar. Das beste Mittel ist »Vorbeugen« durch Verarbeitung von gutem Material, man darf auch keine Strohpappe verwenden, und endlich sollte auch das leidige Heften der Bücher mit Draht, das jetzt selbst bei guten Büchern geschieht, aufhören. Das würde dem Deutschen Buchgewerbe zur Ehre, und ihm und uns zum Nutzen sein. C. Kersten & Co., Buchhandlung Das Papier und seine Bereitung behandelte in der von der Korporation der Berliner Buchhändler ver anstalteten Vortragsreihe am 6. November Herr Direktor L. Kayser. Der Redner hatte zur Veranschaulichung seines Vortrages Rohstoffe, Halbfabrikate, Farben und Chemikalien der Papierfabrikation sowie bildliche Darstellungen der zur Verwendung gelangenden Maschinen ausgestellt und leitete seine Betrachtungen, die er als Spaziergang durch eine Papierfabrik bezeichnete, mit der Bemerkung ein, daß in den Kreisen der Verbraucher und Kleinhändler des Papierhandels im Allgemeinen wenig über die Zusammensetzung des Papiers und die Anforderungen, die man billigerweise an die verschiedenen Sorten stellen könne, bekannt sei. Das treffe besonders in Berlin wie über haupt im Norden und Osten Deutschlands zu, während man in Süd deutschland und am Rhein besser unterrichtet sei, vielleicht weil im Nordosten weniger Papierfabriken zu finden seien. Ein Haupt erfordernis für die Papierfabrikation seien große Mengen reinen Wassers, das nicht nur zur Herstellung des Papiers nötig sei, sondern auch eine billige Betriebskraft abgäbe. Bis 1874 hat auch in Berlin eine solche Fabrik, die Patentpapierfabrik, bestanden, die aber zu jener Zeit eingegangen sei. Früher wurde das Papier nur aus Lumpen hergestellt; mit dem steigenden Bedarf suchte man, da Lumpen aus Pflanzenfasern bestanden, weiteren Ersatz im Pflanzenreiche und be nutzte zunächst das Stroh, das schon lange Zeit zu Strohpapier und Pappe verarbeitet worden war, in gebleichtem Zustande auch zu besseren Papiersorten. Einem armen sächsischen Weber namens Keller gelang die wichtige Erfindung des sogenannten Holzschliffs, des auf rein mechanischem Wege gemahlenen Fichtenholzes, aus welchem heute das gewöhnliche Zeitungsdruckpapier zu 70—80 pOt. besteht. Bei weitem wertvoller ist der aus Holzfasern bestehende Zellstoff oder Cellulose, die durch Zerfaserung des Holzes unter starkem Druck und unter Einwirkung chemischer Stoffe gewonnen wird und ein sehr haltbares Erzeugnis abgibt, das sich in präch tigen Nüancen färben läßt und in dieser Form besonders zu Um schlägen viel verwendet wird. Bei den besseren Papiersorten bilden noch heut die Lumpen einen Hauptbestandteil, und ■ leistungsfähige Papierfabriken müssen stets großes Lager der nach Güte und Farbe in etwa 60 Sorten ausgesuchten Lumpen am Lager haben. Der Vor tragende schilderte dann die Bearbeitung der Lumpen, das Waschen, Zermahlen, Bleichen derselben bis zur Herstellung des Halbzeuges, das Vermischen der einzelnen derart vorbereiteten Stofle mit Zellstoff oder Holzschliff und anderen Surrogaten je nach den Eigenschaften des zu fertigenden Papiers, ferner das durch Zusatz von Harzseife und schwefelsaurer Tonerde bewirkte Leimen des Papierstoffes bis zur weiteren Verarbeitung auf der Papiermaschine, welche in einem zweiten Vortrage behandelt werden soll. Ortskrankenkasse für das Buchdruckgewerbe zu Berlin In der am 1. November stattgehabten Generalversammlung sind in Ausführung des Kranken-Versicherungsgesetzes vom 25. Mai 1903 Statutänderungen in größerer Zahl vorgenommen worden, deren wesentlichste Punkte hier wiedergegeben seien: Für die Bemessung der Höhe der Kassenleistungen und der Bei träge werden die Kassenmitglieder in fünf Klassen eingeteilt: 1. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst 6 M. und weniger wöchentlich beträgt (1. Klasse). 2. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst mehr als 6 M. bis einschließlich 12 M. wöchentlich beträgt (2. Klasse), 3. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst mehr als 12 M. bis einschließlich 18 M. wöchentlich beträgt (3. Klasse), 4. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst mehr als 18 M. bis einschließlich 24 M. wöchentlich beträgt (4. Klasse), 5. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst mehr als 24 M. wöchentlich beträgt (5. Klasse). Der durchschnittliche Tagelohn ist bis auf weiteres festgesetzt für die 1. Klasse auf 1 M., die 2. Klasse auf 1 M. 50 Pf., die 3. Klasse auf 2 M 50 Pf., die 4. Klasse auf 3 M. 50 Pf;, die 5. Klasse auf 4 M. Die wöchentlichen Kassenbeitrüge betragen für Mitglieder der 1. Klasse 24 Pf., der 2. Klasse 39 Pf., der 3. Klasse 63 Pf., der 4. Kl. 90 Pf., der 5. Klasse 1 M. 2 Pf. Die Beiträge sind für jede Woche, innerhalb welcher der Versicherte der Kasse angehört hat, ihrem vollen Betrage nach zu entrichten. Dabei gilt als Woche der Zeitraum von Montag bis Sonntag einschließlich. Die Beiträge sind am Montag für die laufende Woche fällig und von den Arbeitgebern an die Kasse abzuliefern, jedoch ist dieselbe auch berechtigt, die Beiträge in geeigneten Fällen durch Kassenboten einziehen zu lassen. Die Wöchnerinnen - Unterstützung wird in Zukunft während 6 Wochen bezahlt. Das Begräbnisgeld ist auf den 35fachen Betrag des durchschnittlichen Tagelohns festgesetzt und beträgt mindestens 50 M. Unterstützungsfälle, welche innerhalb der ersten 26 Wochen der Mitgliedschaft eintreten, berechtigen zum Bezüge für 26 Wochen. In Krankheitsfällen, welche infolge eintretender Erwerbslosigkeit aus geschiedene Mitglieder betreffen, wird das Krankengeld für 26 Wochen gewährt im Betrage der Hälfte des der Bemessung zugrunde liegenden durchschnittlichen Tagelohns. Getrennt nach Vertretern der Kassenmitglieder und der Arbeit geber müssen in den Generalversammlungen der Kasse solche Be schlüsse gefaßt werden, welche betreffen: eine Erhöhung der Beiträge