Volltext Seite (XML)
2816 PAPIER-ZEITUNG Nr. 79 tralen usw.« in den Papierkorb geworfen hatte. Warum schließen manche Zeitungen (auch Ihr geschätztes Blatt) Vermittlerbriefe von der Beförderung aus? Halten sie Ihre Interessenten für so hilflos, daß Sie sich zweifelhafter Angebote nicht erwehren könnten? Den wirklich hilflosen nützt das nichts, denn diese werden, wie der in Nr. 75 dargesteilte Fall zeigt, von Agenten besucht, die ihnen dann viel leichter Gelder abknöpfen. Wir Deutschen müssen immer nach der Obrigkeit rufen und nach Abhilfemaßregeln jammern — helft Euch selbst! n. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die meisten privaten Stellen vermittlungs-Unternehmen für Handlungs-Reisende Mißtrauen verdienen, vergl. die Aufsätze: „Verkappte Stellenvermittler“ in Nr, 1, Seite 10 und „Gewerbsmäßige Stellenvermittler“ in Nr. 44, Seite 1541 der Papier-Zeitung von 1903. Diese Unternehmungen benutzen die Ziffern-Anzeigen gelesener Zeitungen, um auf deren Kosten Kunden zu ergattern. Sie senden in einem Doppel brief 20—30 Briefe an die unter Ziffer Anzeigenden und zahlen dafür 20 Pf. oder bei Stadtbriefen 5 Pf. Porto. Der Verleger soll nun diese meist infolge der vielen beigelegten Drucksachen übergewichtigen Briefe mit je 5 bis 20 Pf., bei ausländischen Briefen sogar mehr Porto an die Adressaten befördern. Dabei hüten sich die Vermittler, ihre Firma auf den Briefumschlägen anzugeben. Die Zeitschrift »Der Zeitungs-Verlag« empfiehlt, gegen solche Vermittler Betrugs-Anzeige zu stellen, da sie unter Vorspieglung falscher Tatsachen, d. h. unter dem An schein, als böten sie Stellen an, den Verleger zu Ausgaben veranlassen und sich einen unberechtigten Vermögens-Vorteil zuwenden. * * * Wenn Herr E. St. um Abhilfemaßregeln ersucht, so klingt dies etwas komisch. Man soll Angebote, wie »Vakanzen-Liste«, Stellen vermittlungs-Institut »Agent für kaufmännische Stellen-Vermittlung« und dergl. einfach nicht benutzen. In allen Zeitungen, besonders auch in der Papier - Zeitung und den Organen der diversen kauf männischen Verbände, wird immer und immer wieder vor solchen schwindelhaften Unternehmungen gewarnt, und oft genug kann man gerichtliche Urteile lesen, die über betrügerische Agenten gefällt wurden. Ferner sollte ein junger Mann, der für sein Weiterkommen und seine weitere Ausbildung Sorge trägt, nicht der Ansicht huldigen, der Sitz seiner neuen Firma sei zu weit von der Heimat entfernt. Bei den Ansprüchen, die heute an brauchbare junge Leute gestellt werden, ist diese Ansicht schädlich, besonders, wenn die neue Stellung gut und auskömmlich bezahlt wird. M. K. 8 Uhr-Ladenschluß Am 8. September tagte in Berlin, Krebs’ Hotel, eine Ver sammlung von Laden-Inhabern, die rund 4000 Unterschriften für den 8 Uhr-Ladenschluß gesammelt hatten. Im Namen des »Ausschusses Berliner Verbände zur Herbeiführung eines ein heitlichen 8 Uhr-Ladenschlusses« ersucht uns Herr Adolf Hülsenberg in Berlin SO 36 um Veröffentlichung des auf jener Versammlung gefaßten Beschlusses. Dieser lautet: »Die am 8. September 1903 in Krebs’ Hotel, Niederwallstraße 11, zahlreich versammelten Laden-Inhaber aller Branchen, die der Nahrungsmittel- und Zigarrenbranche jedoch ausgeschlossen, von Berlin, Charlottenburg, Schöneberg, Rixdorf erklären hiermit einmütig, daß sie die Einführung des 8 Uhr-Ladenschlusses gutheißen und darin nur Vor teile für die gesamten Laden-Inhaber erblicken können. Es gilt als feststehend, daß durch einen früheren einheitlichen 8 Uhr-Ladenschluß ein Rückgang im Geschäft unmöglich ist, da das Publikum sich selbst verständlich nach der Geschäftszeit richtet. Das Publikum hat sich weder über die Einführung der Sonntagsruhe noch des 9 Uhr-Laden schlusses beschwert und wird dies auch jetzt nicht bei der Einführung des 8 Uhr-Ladenschlusses tun. Jedermann ist imstande, seinen Bedarf vor 8 Uhr abends zu decken. Der 8 Uhr-Ladenschluß setzt die Laden- Inhaber in den Stand, sich mehr der Erholung, ihrer Familie und vielen anderen sie interessirenden Dingen widmen zu können. Aus all diesen Gründen und festehenden Tatsachen richten wir an alle Vereinigungen von Laden-Inhabern die dringende Bitte, für die Ein führung des 8 Uhr-Ladenschlusses mit Kräften einzutreten.« In der Versammlung wurde unter anderen Zustimmungs- briefen mitgeteilt, der Verein der Schul- und Schreibwaren händler Berlins und Umgegend, Vorsitzender Paul Rahn, 0 34, Petersburgerstr. 88, habe sich in seiner Versammlung vom 18. August im Prinzip für den 8 Uhr-Ladenschluß erklärt, erwarte jedoch, daß damit wenigstens eine Beschränkung des Hausirer- und dergl. Handels nach 8 Uhr Hand in Hand gehe. Dieses Urteil wird lebhaft kritisirt und ist auch entschieden von größter Bedeutung für das Gastwirtsgewerbe, namentlich an Ausflugs orten. Die Frage kommt aber nicht minder in Betracht für den Neun uhrladenschluß. Denn wenn der Verkauf von Ansichtspostkarten nicht unter den Begriff des Schankwirtschaftsgewerbes fällt, so ist der Gast wirt auch nicht befugt, nach 9 Uhr abends bezw. nach Schluß der allgemeinen Geschäftszeit seinen Gästen eine Ansichtspostkarte zu verkaufen. Demgegenüber wollen wir darauf hinweisen, daß zwei deutsche Oberlandesgerichte, das hanseatische Oberlandesgericht und das Oberlandesgericht in Gelle, diese Frage im Laufe der letzten Mo nate gerade entgegengesetzt wie das bairische Oberste Landesgericht entschieden haben. Das hanseatische Oberlandesgericht hat ausgeführt, daß sich der Schankwirtschaftsbetrieb nach der heutigen Anschauung nicht mehr auf das Verschänken von Getränken und die Abgabe von Speisen beschränke, daß er sich vielmehr, wie allgemein anerkannt sei, auch auf die Abgabe von Zigarren und andern Genußmitteln er strecke. Bei dieser Sachlage sei es auch nicht bedenklich anzunehmen, daß auch der Verkauf von Ansichtskarten zum Betriebe des Schank wirtschaftsgewerbes gehöre. Denn das Publikum setze heute allgemein voraus, daß der Wirt diesen Gegenstand führe und erachte einen Wirt nicht für auf der Höhe derZeit stehend, wenn er keine Ansichts postkarten seines Lokals vertreibe. Die Ansichtskarten hätten auch mit den verzehrbaren Gegenständen das gemein, daß sie auf der Stelle verbraucht zu werden pflegten; in der Regel werde das Publikum die Karten sofort verschreiben und nicht daran denken, sich aus einer Wirtschaft einen Vorrat von Karten mit nach Hause zu nehmen. Diese Entscheidungen des hanseatischen und Geller Oberlandesgerichts werden der allgemeinen Rechtsanschauung weit mehr gerecht, als die des bairischen Obersten Landesgerichts. (Kölnische Zeitung.) Schaufenster mit Ansichtskarten. Herr Heinr. Flitz in Wilhelms haven sandte uns freundlichst nachstehend wiedergegebene Fotografie eines seiner Schaufenster. Das Anbringen der Postkarten in der dargestellten Weise sei leicht, und das Schaufenster spreche beim Publikum sehr an. Probenschau Unter dieser Ueberschrift werden alle von Beziehern der Papier-Zeitung eingesandte Muster von Erzeugnissen des Papier- und Schreibwaren - Faches, die Neues oder Bemerkenswertes bieten, kostenfrei beschrieben. Ansichtskarten-Verkauf in Gastwirtschaften In den Blättern wird gegenwärtig ein Urteil des Bairischen Obersten Landesgerichts besprochen, nach dem ein Wirt bestraft worden ist, weil er während der Zeit der Sonntagsruhe Ansichtspostkarten verkauft hat. Lackschrift und Lackschriftfeder von Günther Wagner in Han nover und Wien. In allen Geschäftszweigen ist es nötig, den Käufern in den Verkaufsräumen oder auch nur dem Publikum im Schaufenster Ankündigungen aller Art, Preisaufsehriften und ähnliche Mitteilungen möglichst nachdrücklich zu zeigen.