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Amtliche Bekanntmachungen der Berufsgenossenschaften Papiermacher-Berufsgenossenschaft Sektion X: Berlin Die diesjährige Sektions - Versammlung unserer Sektion findet Dienstag, 10. Juni 1902, vormittags 10 ühr, im Amtsbureau unserer Sektion in Berlin C, Neue Promenade 3III, statt, wozu die Herren Mitglieder hierdurch ganz ergebenst ein geladen werden. Als Legitimation gilt der Mitgliedschein. TAGES-ORDNUNG: 1. Mitteilung der vom Reichs-Versicherungsamt gezogenen Erinnerungen und Beschlussfassung über dieselben. 2. Vorlegung und Verlesung des Geschäftsberichts für das Jahr 1901. 3. Feststellung des Etats für 1902. 4. Wahl von Rechnungsrevisoren und Ersatzmännern derselben zur Prüfung der Jahresrechnung für 1902. 5. Wahl für die am 31. Dezember 1902 ausscheidenden Herren Vorstandsmitglieder: Direktor Schalhorn, Kommerzienrat Paul Steinbock und Geh. Kommerzienrat Th. Bausch und für die Herren Ersatzmänner derselben: Direktor Beckmann, Direktor Brinkmann und Fritz Steinbock. 6. Wahl von Delegirten zur Genossenschafts-Versammlung. 7. Geschäftliches und Allgemeines. Berlin, 16. Mai 1902. Der Vorstands - Vorsitzende der Sektion X der Papiermacher-Berufsgenossenschaft gez. Marggraff Papier-Z eitung AS FACHBLATT FACHBLATT Berlin W 9, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 20 ,, 30 » 40 „ 50 „ und freie Zu- Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (/-Seite) breit 40 Pfg. Umschlag 50 Pfg. 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13,, ,, » 26 „ „ ,, 52 n n n 104 n » Für Annahme für Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5980 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 3258 des österreichischen Zeitung» - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. d i r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und seiner Zweigvereine: Papier-Verein Rheinland-Westfalen und Mitteldeutscher Papier-Industrie-Verein 6 Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten, Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Pappen-Fabrikanten Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Düten-Fabrikanten und des Verbandes süddeutscher Kartonnagen-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Nr. 46 Berlin, Sonntag, 8. Juni 1902 Jahrg. XXVII. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, teile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Oesterr.-Ung. 1 Krone 40 Heller den Niederlanden 95 Cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Postbestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Ole Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervierteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und In jedem Monat einmonatllohe für 34 Pf. entgegen. INHALT Papier- und Sohrelbwaren - Handel und -Fabrikation Papiermacher - Berufsgenossenschaft, Sealings-Papier 1649 Schaber für die obere Gautschwalze an Papiermaschinen, Entstäubung von Lumpensortir-Sälen, Vom Londoner Papiermarkt 1650 Papierholz . 1651 Holländer - Umbau, Unfall-Verhütung, Holzhandels-Gebräuche in Oesterreich 1652 Verpackung von Papier, Holzbrand malerei auf Galanterie-Kartonnagen, Anfertigung v. Druckarbeiten, Nach ahmenswert!, Ausfuhr Schwedens in den ersten 4 Monaten 1902, Probenschau 1653 Buohgswerbe: Arbeitsmarkt des Druck gewerbes, Berl. Typogr. Gesellschaft, Zeilen-Anordnung mit Rücksicht auf Buchstaben-Anzahl ........ 1654 Schriftgiesserei-Neuheiten 1655 Kleine Mitteilungen 1656 Gewerbegerichtliche Rechtsprechung . 1658 Ansichtskarten-Handel, Gefälschte Fehl ¬ drucke deutscher Briefmarken . . . 1660 Deutsche Erfindungen .1662 Geschäfts-Nachrichten . . 1670 Börsenbericht 1671, Patentlisten .... 1672 Haftung für falschen Rat 1674 Die Bibel im Kanzleideutsch 1676 Reklame-Banknoten in Oesterreich, Ver ¬ packung von Celluloidwaren .... 1678 Warenzeichen . . 1680 Märkte 1682. Briefkasten . . ... 1684 Eine Beilage von Oskar Krieger, Maschinenfabrik, Dresden-F. 5 „ „ „ Max Mühsam, Farbenfabrik, Berlin S Sealings-Papier Aus Finland Wir übernahmen aus England einen Auftrag auf Sealings laut beige legtem Muster A. Der Auftrag wurde von uns laut Muster B ausgeführt. Der Käufer behauptet jetzt, dass das gelieferte Papier viel zu lappig und schwammig und lange nicht gleichwertig der Vorlage wäre, weshalb er eine Vergütung von 21/2 pCt. beansprucht. Unserer Meinung nach ist der Unterschied nicht so gross, dass eine solche Vergütung berechtigt wäre, da das gelieferte Papier weder lappig noch schwammig ist, sondern nur etwas weniger Maschinenglätte als die Vorlage hat. Wir bitten Sie, uns Ihr unparteiisches Urteil in dieser Sache mitzuteilen. Wir schrieben dem Käufer, dass wir uns Ihrer Entscheidung in dieser Frage unterwerfen werden. Papierfabrik A Der Kunde übertrug der fragestellenden Papierfabrik die Herstellung von Papier nach fremdem Muster, daher musste er damit rechnen, dass er kein in jeder Beziehung dem Muster völlig gleichendes Erzeugnis erhalten werde, denn die Ver schiedenheit der Rohstoffe und der Fabrik-Einrichtungen macht es unmöglich, Papier vollkommen genau nach Muster herzustellen. Selbst in einer und derselben Fabrik wird eine Papiersorte bei einer neuen Anfertigung nur ausnahmsweise genau so ausfallen wie bei einer früheren. Demnach ist es allgemeiner Handelsbrauch, bei Anfertigung nach Muster dem Fabrikanten einen gewissen Spielraum zu gewähren, und es fragt sich nun, ob dieser hier überschritten wurde. An Farbe und Stoff stimmen beide Muster genügend überein. Die Glätte des Vorlagemusters ist etwas besser, dieser geringe Unter schied berechtigt aber nicht zur Annahme-Weigerung. Ein Recht auf Abzug hat also unseres Erachtens der eng lische Käufer nicht. Beharrt er aber auf dem Abzug, so muss die fragestellende Fabrik entscheiden, ob es für sie vorteil hafter ist den Abzug zu gewähren oder einen wahrscheinlich langwierigen und kostspieligen Prozess von unberechenbarem Ausgang zu führen.