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1212 PAPIER-ZEITUNG Nr. 33 Briefkasten Anonyme Fragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt kostenfrei, aber ohne Gewähr, unter der Voraussetzung, dass sie ohne Namen abgedruckt werden darf 3520. Frage: L’anne derniere nous avons commande ä une fabrique allemande et pour exportation outre-mer, une partie de vrai papier parchemin pour beurre, qui devait tre pareil comme qualit et teinte ä l’echantillon A; cet chantillon A avait de ja ete foumi prcdemment par la möme fabrique; la livraison s’est effectue en deux fois. La premiere livraison s’est faite suivant echantillon B et lorsque nous avons reu les types de livraison, nous avons fait toutes nos reserves en cas de reclamation de nos commettants; les fournisseurs ont rpondu qu’ils en prenaient bonne note, qu’ils esperaient qu’il n’y aurait aucune reclamation et ils promettaient que la seconde livraison serait conforme au type A. La seconde livraison s’est eifectuee suivant le type C; eile est encore plus mauvaise que la livraison B et prouve que les fournisseurs n’ont tenu aucun compte de nos observations au sujet de la premiere livraison B, ce qui a donn lieu de notre part ä de nouvelles reserves, en cas de non-acceptation de nos amis d’outre-mer. Aujourd'hui les deux livraisons sont entre les mains de nos clients et ils nous les laissent pour compte, pour non conformith, ä moins que les fabricants concedent un fort rabais et ils alleguent avec juste raison que leurs clients a qui ils ont l’habitude de vendre la qualite A, n'aecepteront les qualites B et C qu’avec une forte diminution de prix. Nous venons donc vous prier de nous faire savoir, ä combien vous estimez pour cent, le rabais que nous sommes en droit d’exiger des fabricants, en tenant compte des difficults cres ä nos amis par ces deux mauvaises livraisons. Antwort: Fragesteller haben bei einer deutschen Fabrik echt Pergamentpapier nach dem Muster A dieser Fabrik be stellt. Die Lieferung B fiel rauher und wolkiger aus und hat auch nicht die schöne weisse Farbe wie A. Fragesteller nahmen die Waare nur unter dem Vorbehalt an, dass ihre überseeischen Kunden keinen Anstand machen, und forderten bessere, muster getreuere Waare für die nächste Ladung. Diese fiel nach Muster C aus, welches noch rauher und von schlechterer Durchsicht sowie Draufsicht ist als Muster B. Fragesteller wiederholten bei dieser Ladung ihre Vorbehalte und erfahren nunmehr, dass ihr überseeischer Kunde beide Ladungen nur gegen beträchtlichen Preisnachlass abnehmen will. Wir sollen miltheilen, welchen Nachlass wir für angemessen halten. Unseres Erachtens wären 10 pCt. Nachlass für die Lieferung A, 15 pCt. für die Lieferung B am Platze. Fragesteller ersuchen, bei Be messung des Nachlasses die Verlegenheit in Betracht zu ziehen, in die ihr überseeischer Kunde durch die misslungenen Lieferungen gerathen ist. Dem gegenüber geben wir zu be denken, dass es dem Papierfabrikanten bei der Herstellung von echt Pergamentpapier sehr schwer ist, das Papier ein- wie das andere Mal in gleicher Beschaffenheit zu erzielen. Äusser je weiliger unvermeidlicher Verschiedenheit der Rohstoffe ver ursacht oft auch das Pergamentiren trotz grösster Vorsicht anderen Farbton und Durchsicht als man wünscht. 3521. Frage: Wir senden Ihnen beifolgend einen Bogen Lampen schirm-Karton, auf welchem nach unserer Behauptung der Bronzedruck wegen schwacher Leimung des Kartons so wenig hält, dass man ihn vollständig wieder abwischen kann. Unser Abnehmer liefert den Karton, dieser wird uns von der Kartonfabrik zugestellt. Wir wären unseres Erachtens für den Schaden, den der Besteller bei 8 Mille Auflage auf etwa 800 M. beziffert, nur dann haftbar, wenn wir die Druckarbeit sammt Karton zu liefern hätten, können aber keine Gewähr für ein von dem Besteller geliefertes Material übernehmen. Wir bitten Sie den Karton zu prüfen. Der Besteller stützt sich auf die Aussage des Kartonfabrikanten, welcher behauptet, dass der Druck, d. h. die Zusammensetzung der Unterdruckfarbe oder die Art der Bronze Schuld an dem schlechten Ausfall des Bronzedruckes sei. Antwort: Wir finden, dass die Farbe, mit welcher der holzschliffhaltige Karton überstrichen ist, an diesem gut festhält. Mit dem feuchten Daumen lässt sich nichts von der Farbe ab heben. Wir sind demnach der Ansicht, dass schlechte Leimung des gestrichenen Kartons an der behaupteten Mangelhaftigkeit des Bronzedruckes keine Schuld trägt, und dass mit ent sprechender Unterdruckfarbe auf diesem Karton guter Bronze druck erzielbar ist. Wir finden übrigens den Bronzedruck nicht gar so schlecht. Da der Karton tiefschwarz gestrichen ist, kann darauf die Bronze nicht so hell aussehen wie auf weisser Unterlage. Wir kennen keinen Bronzedruck, der bei kräftigem Wischen nicht etwas Metallpulver losliesse. 3522. Frage: Wir senden Ihnen anbei 2 Proben I und II unseres Pergament IV. Probe I entstammt der 1. Lieferung für die Firma B und II der 2. Fertigung. Der Abnehmer dieser beiden Posten be hauptet nach den Mittheilungen von B, dass die 2. Lieferung geringer I sei als die 1., und stellt solche zur Verfügung. Wir haben laut unseren Stoffzetteln beide Partien genau gleich gearbeitet und uns ausserdem kleine Abweichungen vorbehalten. Nach unserem Ermessen ist die 2. Lieferung eben so gut wie die 1. und ein Grund zur Annahmever weigerung nicht vorhanden. Wir bitten Sie, Ihr Urtheil hierüber abzugeben. Antwort: Wir finden Muster II besser als I, das Papier hat höhere Glätte, ist durchsichtiger, reiner und mindestens gleich zäh wie I. Es liegt kein Grund zur Annahmeweigerung vor. 3523. Frage: Auf welche Weise kann man Fettflecke aus Schreib- und Bücherpapier entfernen, ohne dass Spuren von Fett oder des angewandten Mittels hinterbleiben? Antwort: In früheren Jahrgängen der Papier-Zeitung wurden sehr viele Vorschriften gegeben, wie man Fettflecke aus Papier entfernt. Zuweilen wird es genügen, das Papier mit einer aus Benzin und Stärke oder Talkumpulver bereiteten krümligen Masse zu reiben oder über den Fettfleck gutes dünnes Löscbpapier zu legen und mit heissem Plätteisen dar über zu fahren. Arbeitet man mit flüssigem Benzin, so bleibt gewöhnlich ein Fettrand übrig. Frische Fettflecke lassen sich leichter entfernen als alte, verharzte. 3524. Frage: Wird sogen. Haifagras (Esparto) in Deutschland in grösseren Mengen zur Papierfabrikation verwandt? Ist die Ver arbeitung desselben zu Zellstoff kostspielig und mit besonderen Schwierigkeiten verknüpft? Antwort: Die Verarbeitung von Alfa ist in Gross- Britannien heimisch und wird in Deutschland garnicht oder nur in ganz geringem Maasse geübt. Ueber die Verarbeitung belehrt ausführlich Hofmanns Handbuch der Papierfabrikation, Seiten 1210—30. 3525. Frage: Beifolgend sende ich Ihnen einen Abschnitt von Goudronn, in welchem sich weisse Fäden befinden. Wie werden diese dem Stoff beigegeben? Wenn die Fäden dem Holländer bei gemengt würden, dünn müssen sie doch auch die Färbung annehmen und theilweise mit zerrissen werden. Antwort: Die weissen Fäden rühren von absichtlich nicht fertig gemahlenen Hanflumpen her; diese wurden der über wiegend aus Jutestoff und gekollertem Altpapier bestehenden Holländer-Eintragung so spät zugetheilt, dass sie ungemahlen blieben. Die Eintragung scheint wenig gefärbt worden zu sein; das Papier weist hauptsächlich die Farbe der Rohstoffe auf. Aber auch wenn die Eintragung gefärbt wird, ändert unzer schlagenes Hanfgarn seine ursprüngliche Farbe nur wenig. 3526. Frage: Sie empfangen mitfolgend Bestell- und Ausfall muster von gelb Glace Tauen satinirt. Meiner Auffassung nach ist das Ausfallmuster geringwerthiger als das Bestellmuster. Halten Sie die Lieferung für mustergetreu oder mich für berechtigt, einen Nachlass von der Fabrik zu verlangen? Antwort: Das Ausfallmuster besteht aus gleich kräftigem und zähem Stoff wie die Vorlage und ist hervorragend fest. Wir halten es in jeder Beziehung dem Bestellmuster für gleichwerthig. 3527. Frage: So viel wir uns entsinnen, stand in einer früheren Nummer der Papier-Zeitung ein Artikel, welcher den Begriff »Lebens stellung« des Näheren feststellte. Wir bitten Sie, uns jenes Heft möglichst umgehend zu senden. Antwort: Der Begriff »Lebensstellung« wurde, soweit es sich um Anstellungs-Verträge handelt, in Nm. 55 S. 2023 und 67 S. 2487 der Papier-Zeitung von 1900 näher erläutert. 3528. Frage: Haben Papiermaschinenführer als Betriebsbeamte im Sinne des 188a der GO zu gelten, müssen also auf dieselben die Bestimmungen dieses Paragrafen bezüglich der Kündigungsfrist An wendung finden, oder fallen die Verhältnisse der Papiermaschinen führer unter die §§ 184 bezw. 121—125 GO? Antwort: Wir sind der Ansicht, dass Papiermaschinen führer Betriebsbeamte im Sinne des § 133a der GO sind, denn sie sind fast stets gegen feste Bezüge dauernd mit der Beauf sichtigung einer Abtheilung des Betriebes betraut. Wenn nicht anders vereinbart ist, gilt für sie demnach die in § 133a vor geschriebene Kündigungsfrist: 6 Wochen vor Ablauf des Kalender- Viertelj ahrs. 3529. Frage: In der Papier-Zeitung brachten Sid vor einiger Zeit ein Verzeichniss der eingetragenen Wasserzeichen, jedoch können wir jene Nummern nicht mehr auffinden und wären Ihnen dankbar für Bekanntgabe derselben. Antwort: Wir veröffentlichten kein Verzeichniss einge tragener Wasserzeichen, sondern ein solches von für Papier geschützten Waarenzeichen, worunter allerdings viele Wasser zeichen sich befinden. Die Veröffentlichung erfolgte in Nr. 39 von 1901, S. 1486. Verantwortlicher Redakteur Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier^Zeitung Berlin W 9 erbeten Druck von A. W. Hayn's Erben, Berlin BW. Zimmer-Strasse 29. Papier von Sieler & Vogel, Berlin, Leipzig und Hamburg Hierzu eine Beilage von Chn. Mansfeld, Maschinenfabrik, Leipzig