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Treuen helfen werden. Über Eger aber ist so vereinbart worden, daß, wenn er dieses und anderes, was dazugehört, mit unserer Hilfe erlangen wollte, er dies tun soll bei unserer Freundschaft und unserem guten Willen. Des gleichen werden wir, zu welchem römischen König oder Kaiser er auch hin neigen sollte, zu diesem mit ihm gleicherweise hinneigen, und das wird er mit unserm Rat tun, und wegen dessen wird er mit uns in der Weise sich für das entscheiden, was wir ihm zu danken haben werden und wie es zweien von seinen Leuten und zweien von unsern Leuten förderlich erscheinen wird. Wir erklären auch, daß alle Gerichtsentscheide und Fehden, die zwischen dem Herrn Markgrafen und uns bisher bestanden haben, in der Weise nieder geschlagen sind, daß er uns 500 Mark Silbers geben wird, die am nächst kommenden Fest Jakobi zu zahlen sind und für die wir zum Pfand die Hälfte des Forstes zu Breitenbuch haben werden. Wenn er diesen Teil dann nicht für 500 Mark löst, wird er von da ab unser nach Lehensrecht und -titel sein. In der Zwischenzeit werden wir diesem Forst keinen Schaden in irgendeiner Weise zufügen. Es ist auch in der Weise verabredet worden, daß wir seine Leute, Ritter, Bauern oder Kaufleute, die zu uns übergehen wollen, keines falls aufnehmen werden, wenn das nicht seines Willens ist, und ebendies wird der Herr Markgraf unsern Leuten gegenüber, nämlich Rittern, Kauf leuten oder Bauern, gleicherweise beobachten. Auch diese wird der Herr Markgraf nicht aufnehmen, wenn das nicht unseres Willens ist. Desgleichen wenn eine Fehde zwischen den Leuten des Herrn Markgrafen und unseren besteht oder bestehen wird, so wird diese nach Freundschaft und Recht an dem Tag beglichen werden, der dazu bestimmt werden wird. Auch ist in der Weise verabredet worden, daß der Herr Markgraf gehalten ist, den Burggra fen von Nürnberg und den von Trü dingen zu mahnen und zu bitten, daß sie sich mit uns einigen und vergleichen über die Sache, die zwischen uns und ihnen schwebt. Wenn sie das nicht tun werden, wird der Herr Markgraf unser Beistand gegen sie in guten Treuen und ohne Arglist sein. Desgleichen sollen wir und ist vereinbart worden, daß wir und unsere Leute unter demselben Recht verbleiben sollen, wie unsere Vorfahren zu den Zeiten des Vaters des Herrn Markgrafen gestanden haben gemäß dem, was Herr Ulrich von Friedberg, Graf Günther von Käfernberg, der Burggraf von Naumburg, der Burggraf von Meißen, der Burggraf von Altenburg unter ihrem Eid für unser Verblei bensollen aussagen werden. Es ist auch hinzugefügt worden, daß, wo immer wir Ausgaben in den Diensten des Herrn Markgrafen machen werden, die wir aus Liebe zu ihm nicht tragen könnten, er uns zu ihnen verhelfen wird, wie es zweien von seinen Leuten und zweien von unsern Leuten förderlich erscheinen wird. Alles dieses Vorangeschickte und voran Aufgezeichnete haben wir von beiden Seiten in guten Treuen und ohne Arglist unverbrüch lich zu beobachten versprochen. Zeugen dessen sind der Burggraf von Alten burg, der Burggraf von Leisnig, unsere Herren, Herr Otto und Herr Hermann, Brüder, von Lobdeburg, die Brüder Timo und Volrad von Colditz, der Truchseß von Borna, Rudolf von Luppa, G. Kindelin, Albrecht von Lich tenstein, Heinrich von Utenhofen, Bruno von Techwitz und Albrecht ge nannt Nothaft, Meinher von Vitzenburg, der Kämmerer von Gnandstein, Ulrich von Maltitz, der Marschall Helwig, Timo von Otzdorf. Gegeben zu Grimma im Jahre des Herrn 1254 am 1. September noch in der 12. Indiktion. 24* 371