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wattenbasnietdhaft tt DEUTSCHER ERWERBSGARTENBAU BERLINeRGARTNeR-BORse , Amtl. Zeitung fürdenGartenbao im Reichsnährstand u.Mittellungs Für die Kriegszeit vereinigt mit "Agpe Thalacker Allgemeine Samen» AeT u n ö Pf I a n z e n = O f f e r t e der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft Postverlagsort Frankfurt/Oder • Ausgabe B Erkghednett"ehentichbnahrsuzsäebshkerteisanhicmoL“t.bEMügiichAFötbesEellgebas2 Berlin Donnerstag, 18. Januar 1945/6 Jahrg. Nr. 8 Eine vordringliche Aufgabe für den Gemüsebau im Interesse der nächstjährigen Versorgungslage Vermehrungsanbau von Gemüjejanten Wenn die Gemüseerzeugung in ihrem bisherigen Umfang aufrechterhalten und sogar ausgedehnt werden soll, ist die Bereitstellung der hierfür benötig ten Saatgutmengen die wichtigste Vor aussetzung. Eine ausreichende Er zeugung von Gemüsesaatgut muß also dem Gemüseanbau voraufgehen. Bis her wurde das Saatgut vieler Gemüse arten in erheblichem Umfang in den Ländern des Südens und Südostens er zeugt und nach Deutschland einge führt. Durch die veränderte Lage ist es notwendig geworden, die auf diese Gebiete entfallende Erzeugung in das Reich zu verlegen, um die Versorgung für den Anbau 1946 nicht zu gefährden. Die natürlichen Voraussetzungen für die Erzeugung von Gemüsesaatgut sind im Reich für die Mehrzahl der emüse- arten in ausreichendem Umfang ge geben. Das beweisen die Erfolge, die von einigen Züchtern und erfahrenen Vermehrungsanbauern seit vielen Jah ren erzielt werden. Die Kultur ansprüche sind in der Regel die glei chen wie beim Anbau von Gemüse. E. ist daher auch der Samenbau meist dort möglich, wo der Gemüsebau mit Erfolg betrieben werden kann, wobei lediglich zu beachten ist, daß bei ge wissen einjährigen Arten der Anbau möglichst frühzeitig erfolgen muß, um eine gute Samenausreife im Sommer und Herbst zu erreichen. Auch in wirtschaftlicher und tech nischer Hinsicht stellt der Vermeh rungsanbau von Gemüsesaaten keine besonderen Ansprüche. Kleinere Ver- mehrungsflächen lassen sich ohne Schwierigkeiten in jedem Betrieb ein schalten, und die für die Aufbereitung der Samenernte notwendigen Hilfs- mitte ’ sind in jedem landwirtschaft lichen B ‘ leb meist ohnehin vor handen. Auch die Frage der Wirtschaftlich keit kann als unbedingt gesichert an gesehen werden. Durch die im Vor jahr erfolgte sachgemäße Neuregelung der Vermehrerabrechnungspreise ist der Anbau auch bei einer nur mittleren Ernte immer noch lohnend. Dabei ist hervorzuheben, daß neuerdings auch die Abrechnungspreise bei Gurken und Salat für die Ernte 1945 eine ent sprechende Abänderung erfahren haben, wodurch die im inländischen Anbau bei diesen Arten gegebene Er tragsunsicherheit ausgeglichen Und ein Anreiz für einen verstärkten Samenbau geschaffen worden ist Neben dem Vermehrungsanbau von Hülsenfrüchten, Erbsen und Boh nen, ist von den einjährigen Gemüse arten insbesondere der Anbau von R-dies, Rettich, Gurken und Salat vordringlich. Bei den zwei jährigen Arten ist der Vermehrungs anbau von Möhren, Zwiebeln, Porree und den Kohlarten be sonders wichtig. Sofern der Samenbau nicht nur zur Versorgung des eigenen Betriebes er folgt, was nur in kleinerem Ausmaß geschieht, ist der Vermehrungsanbau von Gemüsesaaten grundsätzlich nur auf Grund eines V e r m ehrungs- Vertrages mit einem Züchter durchzuführen, der auch die Aussaat (Elitesaatgut) zur Verfügung stellt und notfalls nähere Anweisungen für Kul tur und Ernte erteilt. Wo eine "er- bindung mit solchen Zuchtbetrieben fehlt, ist die Abteilung Gemüsebau jeder Landesbauernschaft gern bereit, den Abschluß von Vermehrungsver trägen zu vermitteln. Jeder Betrieb, der Gemüse baut, sollte es sich im Hinblick auf die Ver sorgungslage 1946 zur Pflicht machen, eine gewisse Fläche für den Vermeh rungsanbau von Gemüsesaatgut zur Verfügung zu stellen. Reichsabteilung Gemüsebau im Reichsnährstand. Für die Lösung des Nachwuchsproblems muß sich j'eder Berufsangehörige mitverantwortlidr fühlen Hiemanö „zu ichae“ für Den Gürtnerberuf nie- 6. Kriegserzeugungsschlacht die den kann gung von Gemüsesamen und Samen des von Heil- und Gewürzpflanzen zu ver- schnittlicher Leistungen möglich Dies gilt sowohl für den Jungen ein einen auch tota- Nur Ist. wie mit allen Schicksalsschlägen, die mals ausbleiben, fertig werden. Dies sollen alle die bedenken, meinen, ihre Kinder dürften nicht ren Zeitpunkt aufheben, sofern wichtiger Grund vorliegt, der Wirtschafterwechsel rechtfertigt, wenn man die Erfordernisse des len Krieges mit berücksichtigt, unter diesen Voraussetzungen auch der hier gestellte Antrag anbau non emüsejungpilanzen in Betrieben Des 3ietpflansenbaus Der im Rahmen der Anordnung 19/44 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft betr. Anbau von Gemüsejungpflanzen und Gemüse in Betrieben des Blumen- und' Zierpflan zenbaus in Nr. 50/44 veröffentlichte Paragraph 3 ist infolge Auslassung einiger Wörter unvollständig wieder gegeben worden. Wir veröffentlichen daher nachstehend den vollständigen Wortlaut des § 3, der wie folgt lautet: § 3. Freilandflächen Betriebe, di Blumen, Stauden und Blumensamen gärtnerisch und feld mäßig heranziehen, haben vom 1. April bis zum Einbringen der Spätgemüse- ernte mindestens 75 v. H. ihrer zum Blumen-, Stauden- und Blumensamen bau genutzten Freilandfläche mit dem Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen oder zur Erzeu- wie wichtig es ist, gerade Im Krieg trotz der Härte der Arbeit d i e Berufserziehung der Jungen und Mädel in den ländlichen Berufen nie mals zu vernachlässigen. „Wirtschaften mit vollen Betriebsmit teln kann jeder, aber wirtschaften und leisten mit wenig Betriebsmitteln, das können nur die, die das innerste Wesen der Landwirtschaft erfaßt und in ihrer Berufsausbildung das Beste mitbekom men haben." Nur mit einem vielseiti gen und gründlichen, in der Zeit der Berufsausbildung erworbenen Wissen sind die heutigen Aufgaben der Er zeugungsschlacht in der Landwirtschaft wie im Gartenbau zu meistern. Wenn auch der Gärtnerberuf j e - dem deutschen Jungen und Mädel zu gänglich ist, also keine besondere Schulbildung erfordert, so ist doch da mit nicht gesagt,, daß Jugendliche mit höherer Schulbildung dafür „zu schade" seien. Eine bessere Schulbildung wird dem angehenden Gärtner stets von Nutzen sein und ihm vieles erleichtern. Außerdem stehen ihm die gehobenen Berufslaufbahnen ohne weiteres offen, was sonst erst nach besonderen Lehr gängen, Zwischenprüfungen usw. und dem besonderen Nachweis überdurch- Mit Beginn des neuen Jahres rückt die Zeit der Schulentlassung unserer Jungen und Mädel wieder näher. Des halb heißt es, sich' rechtzeitig Gedan ken über deren Berufswahl zu machen. Für viele ist dies vielleicht kein Problem, weil sie schon von klein auf im elterlichen Betrieb diese und jene Handreichung verrichtet, später sogar ernsthaft mitgeholfen haben. Sie haben bereits 'Einblick in die damit verbundenen Sorgen, aber auch einen Begriff davon bekommen, welche Freude und welche Befriedi gung die Arbeit am Leben digen bedeutet. Immer wieder ist sie anders, oft von Zufälligkeiten und Launen der Natur abhängig, die wir nicht vorhersehen können. Sie so zu meistern, daß sie uns trotzdem Nutzen bringt, setzt eine täglich erneute An strengung voraus, die allen verantwor tungsbereiten Menschen Ansporn ist und ihre Kräfte von Tag zu Tag wach sen läßt. Gewiß — oft ist die Arbeit des Gärtners schwer, aber der an sich begreifliche Wunsch der Eltern, daß die Kinder „es einmal besser haben sollen", wird zum Unsegen, wenn die Eltern ihren Kindern , a 11 e Schwierigkeiten aus dem Wege räumen wollen. Jugend will kämpfen, und Schwierigkeiten sind dazu da, um über wunden zu werden. Nur Menschen, die beizeiten gelernt haben, damit fertig zu werden, können im späteren Leben samkeit der Kündigung der Verpäch terin abgelehnt werden. Das Bestreben der Verpächterin, die Grundstücke zum Zwecke der Selbstbewirtschaf tung zu nehmen, um eine zusätzliche Versorgung zu bewerkstelligen, stellt keinen wichtigen Grund zur Aende- rung des Pachtverhältnisses dar. für das Mädel, für den Erwerbsgarten bau, für die Landschaftsgärtnerei und für den hauswirtschaftlichen Garten bau, der das bevorzugte Arbeitsgebiet der Gärtner innen ist. Hierin ist nicht etwa eine „Verniedlichung" oder gar Abwertung des Gärtnerinnenberufs zu erblicken, sondern ein Teilgebiet des großen Wirtschaftszweiges Gartenbau, das der Frau besondere, von den männlichen Berufskameraden kaum zu lösende Aufgaben stellt. Die Ziel setzung, eine Hausgemeinschaft: bäuerlicher Haushalt, Gutshaushalt, die Küche von Erholungsheimen, Lazaret ten, Krankenanstalten oder industriel len Betrieben usw. während des gan zen Jahres mit Gartenbauerzeugnissen zu versorgen, wird der frau lichen Eigenart viel mehr gerecht als die Arbeit im Erwerbs gartenbau. Die während der Lehrzeit erfolgende hauswirtschaftliche Aus bildung verfolgt den Zweck, die Mädel in die Lage zu versetzen, mit dem von ihnen angebauten Gemüse und Obst nach der Ernte sachgerecht umgehen und es im Haushalt richtig und viel seitig verwenden zu können. Die für Beruf der Eltern erlernen, eben weil sie es „einmal besser haben sollen". Vollends wenn der Sohn oder die Tochter aus Neigung den Gärtnerberuf ergreifen wollen, ist es unrecht, wenn die Eltern aus diesem Grunde ihre Zu stimmung versagen. Allerdings ist eine gründliche Berufsausbil dung, die selbstverständlich in einem fremden Betrieb erfolgen muß, Vor aussetzung dafür, daß man es auch im Gartenbau zu etwas bringt. Vielfach versteckt sich hinter der Ablehnung des eigenen Lebensberufes geringes Können und eigene Unfähigkeit. Wer früher nicht von Haus aus „ein ganzer Kerl" war, dem wurde es sehr viel weniger leicht gemacht, ordnungs gemäß den Gärtnerberuf zu erlernen, weil erst durch den Reichsnährstand die Berufsausbildung endgültig ge regelt und einheitlich zur Pflicht ge macht wurde. Das von Reichsminister Bcke vor zwei Jahren ins Leben ge rufene Bäuerliche Berufs erziehungswerk unterstützt und verstärkt alle Maßnahmen zur Berufs ausbildung, so daß es dadurch alle Jugendlichen tatsächlich „besser haben” als ihre Eltern, denen die Wege zur Berufsausbildung in nur sehr ge ringem Maß geebnet worden sind. Reichsminister Backe hat erst kürzlich wieder in seiner großen Rede zur ... _ ' ’ '' betont, Pächters und Gärtners auf Unwirk- wenden. Ein Gärtner hat seit 1939 ein im Ei gentum einer Landgemeinde stehendes % ha großes Gelände, das er größten teils zunächst urbar machen mußte, zv Ausweitung seiner Gemüseanbau fläche gepachtet. Mitte Februar 1944 hat ihm die Verpächterin zum Ende des laufenden Pachtjahres, dem 15. November 1944, mit der Begründung, daß sie das Land in Selbstbewirtschaf tung zur Gewinnung landwirtschaft licher Erzeugnisse für eine Werkküche nehmen wolle, gekündigt. Der Pächter wendete sich an das Amtsgericht — Pachtamt —. Es erhebt sich die Frage, welche Rechtslage besteht? Die Gestaltung derartiger Verhältnisse ist nunmehr durch die am 15. Oktober 1944 in Kraft getretene Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Pachtrecht aus Anlaß des tptalen Krie ges — RGBl. I S. 245 — erfolgt. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Ver trag kann nur unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist zum Schluß des nach Kriegsende beginnen den Pacht jahres gekündigt werden. Auf Antrag eines Vertragsteiles oder des Kreisbauernführers kann das Pachtamt den Vertrag zu einem frühe Die Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Pachtrecht Keine Rünöigung von Uättncteigtunöftütlien Volksschülerinnen vorgeschriebene zweijährige ländliche Hausarbeitslehre erspart das Pflichtjahr und führt die Mädel erst dann an die schwereren Arbeiten ihres eigentlichen Berufes heran, wenn sie ihnen auf Grund der körperlichen Entwicklung keinen Schaden mehr zufügen können. Die allgemeine Ausbildung in einem Gärt ner- oder ländlichen Haushalt kommt ihnen aber bei der späteren Verheira tung hundertfach wieder zugute, ins besondere, wenn sie später einem Gärt nerhaushalt oder einem anderen Haus hält in ländlichen Verhältnissen vor zustehen haben. Ueber die Aufgaben, die dem Gar tenbau, dem Gemüse- und Obstbau, der Landschaftsgärtnerei und dem hauswirtschaftlichen Gartenbau, damit auch die Beratung all der Tausende von Kleingärtnern, Siedlern und Haus gartenbesitzern,' in Zukunft gestellt sind, ist an dieser Stelle bereits so viel geschrieben worden, daß darauf heute nicht nochmals näher eingegan gen zu werden braucht. Es steht jeden falls außer Zweifel, daß jeder tüchtige und einsatzbereite Jugendliche in die sem Beruf bei entsprechenden Leistun gen und Tatkraft nicht nur eine aus reichend befriedigende Lebensaufgabe findet, sondern auch vorwärtskommt und sich ihm unzählige Aufstiegsmög lichkeiten bieten. Ehe wir uns an andere Volkskreise wenden, um Nachwuchs für unseren Beruf zu wer ben, müssen wir zuerst in unseren eigenen Reihen zu ihm stehen, indem wir ihm unsere eige nen Söhne und Töchter zuführen. Wer sich selbst und seinen Berufsstand auf gibt, indem er seine Kinder land- bzw. berufsflüchtig werden läßt, kann von niemand und von keiner anderen Seite mehr Hilfe erwarten. Sei deshalb auch in dieser Frage jeder seiner Pflicht eingedenk! G t h. Jungpflanzenanzucht von Heil- und Gewürzpflanzen «Eine kriegswichtige Sofottaufgabe Von Wilhelm Hennis, Für das Jahr 1945 müssen von den deutschen Gartenbaubetrieben weitere verschärfte Umstellungen gefordert werden. Die Versorgung von Truppe und Heimat mit ausreichenden Mengen an Gemüse verlangt vom deutschen Garten- und Gemüsebau den Einsatz aller Kräfte. In den Rahmen dieser Anzucht gehört auch die Kultur von Heil-, Duft- und Gewürz pflanzen. Nur ein kleiner Prozent satz der Drogen, die so dringend be nötigt werden, wurden bisher im eige nen Land erzeugt, denn wir hatten ja bis vor kurzem immer noch die großen Flächen der von uns besetzten Gebiete zur Verfügung. Rußland, Frankreich, Italien und besonders auch der Balkan konnten dem deutschen Drogenmarkt große Mengen wertvoller Arznei- und Gewürzpflanzen liefern, und es war der Tatkraft unserer Landwirtschaftsführer im Einsatz zu danken, daß die Anbau flächen dieser uns Deutschen doch oft fremden Kulturen immer größere Aus dehnung annehmen konnten. Heute- sind wir jedoch ganz auf uns allein gestellt. Jedes noch verfügbare Fleckchen Erde muß ausgenutzt werden. Die Jungpflanzenversorgung von Heil- und Gewürzpflanzen muß gesichert werden. Mancher gärtnerisch genutzte Betrieb hat schon in den letzten Jahren mit gutem Erfolg den Anbau von Gewürzpflanzen mit aufgenommen. Truppen und Lazarette sollten immer mehr Heil- und Gewürzpflanzen in ihren Versorgungsbetrieben anbauen. Jeder deutsche Kleingärtner muß sich in seinem Garten eine Kräuterecke ein richten. Die Ausweitung dieser Kultur erfordert große Mengen an Jung pflanzen. Hier liegt eine Aufgabe für viele Gehölzbaumschuler und Staudenan bauer. Bei der Struktur des Betriebes, ganz auf Freilandkulturen ausgerichtet, wird sich eine Anzucht von Frühge müsejungpflanzen häufig kaum durch führen lassen können, denn die wenig sten Baumschulen verfügen über Ge wächshäuser und warme Kästen, um die Aussaaten früzeitig durchführen zu können. Aber einige Frühbeete und kalte Kästen sind auch in diesen Betrieben vorhanden. Mit diesen An lagen kann die Jungpflanzenanzucht der Arznei- und Gewürzpflanzen ohne Schwierigkeiten aufgenommen werden. Viele Arten benötigen nicht einmal eine Vorkultur unter Glas. Freiland saatbeete, die man durch Zugeben von Komposterde, Torf und Sand vorbe reitet, reichen vollkommen aus, um mit gutem Erfolg Anzuchten vorzunehmen. Schon jetzt sollte man an die Beschaffung von Saatgut denken. Die Vorräte sind bei einigen Sorten nur gering. Sorg fältige Behandlung und große Sparsam- kei* sind geboten. Wegen des Bezuges von Saatgut setzt man sich frühzeitig mit seinen Samenlieferanten in Verbin dung. Gegebenenfalls wird die Reichs abteilung U F 2 (Gemüsebau) Bezugs quellen von Saatgut und Mutterpflan zen nachweisen können. Bevor eine Gehölzbaumschule oder eine Staudengärtnerei sich auf die Juugpflanzenanzucht von Heil- und Gewürzpflanzen einstellt, muß sie sich über die Art und Möglichkeit des Ab satzes im klaren sein. Bei den heutigen Verkehrsschwierigkeiten ist ein Trans port auf weitere Entfernungen nicht mehr tragbar. Es wird daher empfohlen, durch Anzuchtverträge mit der Land Sachbearbeiter RA II F 1 Wirtschaft, mit Gartenbaubetrieben, mitWehrmacht, Lazaretten und Schulen, ganz besonders aber auch mit den führenden Stellen der Kleingartenbe wegung im Ort und Kreis die Grund lage für einen gesicherten Absatz der anzuziehenden Jungpflanzen zu schaffen. Außerdem muß der Jungpflanzen anbauer mit den erforderlichen Fragen des Anbaus, den Bedingungen an Klima und Boden, der Ernte und Verwendung des von ihm anzuziehenden Materials verhaut sein, damit er seine Abnehmer fachlich beraten kann. Anschließend söll eine kurze Auf stellung der wichtigsten für den Anbau benötigten Arten mit kurzer Anbau anweisung gegeben werden. Althaea officinalis (Eibisch), andauernd. Diese Pflanze stellt keine großen Ansprüche an den Boden. Bei mäßig feuchtem’Klima gedeiht sie selbst noch auf Sandböden. Die Aussaat geschieht im zeitigen Frühling auf einem kalten Kasten oder auf gut vorbereiteten Saatbeet. 8—10 g Samen genügen für die Anzucht von 1000 Jungpflanzen. Anfang Mai, sobald die Pflanzen sich genügend entwickelt haben, pflanzt man im Abstand 50*40 cm aus. Man pflanze möglichst an frühen Morgen stunden oder spätnachmittags und gieße gut an, da die Sämlinge empfind lich sind. Wo nbau vorhanden ist, vermehrt man negativ. Bei der Wurzelernte im Herbst Werden die kurzen Nebentriebe abgelös; in feuchtem Sand frostfrei eingeschlagen und im März ausge pflanzt. Zwischenkulturen von Salat, Radies, Buschbohnen und Zwiebeln sind mög lich. Die Ernte der Eibischwurzeln er folgt im Spätherbst. Getrocknet wird in einem luftigen und schattigen Raum. Eibischwurzel findet bei Erkältungs erscheinungen und bei Entzündungen Verwendung. Angelica archangelica (Engel wurz) ausdauernd. Engelwurz bevorzugt einen lockeren, humosen Boden, kann also, da auch rauhes Klima verträglich ist, in den meisten Gegenden angebaut werden. Da die Keimfähigkeit des Samens nur beschränkt ist, säe man möglichst im September gleich nach der Samenernte (Frostkeimer). Aussaat auf kaltem Kasten oder iauf gut vorbereitetem Saatbeet, 7—10 g Saatgut ergeben etwa 1000 Pflanzen. Man säe sehr flach ein, da Angelica ein Lichtkeimer ist. Im Frühjahr setzt man die Jung pflanzen im Abstand von 50 X 50 cm ins Freie. Die Blütenstände sind zeitig zu entfernen, um eine kräftige Wurzel bildung zu erzielen. Im zweiten Früh jahr nach der Aussaat wird das Kraut abgeschnitten, und die Wurzeln werden gegraben, sauber gewaschen, auf Schnüre aufgereiht und zum Trocknen aufgehängt. Die blattfreien Stiele wer- Wictige Elitteilung Die Hauptveretnigung der deutschen Gartenbauwirtschaft, Berlin-Charlotten burg 4, Schlüterstraße 38/39, ist bis auf weiteres für Ferngespräche (nicht Ortsgespräche) unter der Ruf nummer 96 01 82 zu erreichen.