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Nr. 33 u. 34 67 Deutsche Gartenbau-Zeitung, in Verbindung mit Leinöl gewonnen wurden. Hier verursachte die (allerdings wesentlich kürzere) Meerwasserbehandlung überhaupt keine Festigkeitsabnahme.“ Aus dieser Darstellung ergibt sich, daß augen scheinlich durch Kupferverbindungen sich eine gute Konservierung erzielen läßt. 2 Rechtspflege | Gärtnereien fallen nicht unter die Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter vom 23. November 1918 (Reichsge setzblatt Seite 1334). Entscheidung des Reichs gerichts vom 7. Oktober 1920, Aus den Grün den: Ob oder unter welchen Voraussetzungen auf die Gärtnereibetriebe im allgemeinen die Gewerbeordnung Anwendung findet und ob diese Voraussetzungen hier zutreffen, kann unerörtert bleiben. Denn nach Anschauung des Senats erstreckt sich die Verordnung vom 23, November 1918 nur auf rein gewerbliche Betriebe, das heißt solche im engeren Sinne, nicht aber auf Betriebe, die sich mit der Ur produktion, durch Gewinnung von Naturerzeug nissen durch Bebauung des Bodens befassen und nach ihren Betriebsbedingungen und Ar beitsverhältnissen so wenig wie der landwirt schaftliche Betrieb eine Regelung der Arbeits zeit vertragen, Hierfür spricht, daß in der Verordnung vom 23, November 1918 neben den gewerblichen Betrieben nur noch der Berg bau als einziger von der Verordnung betroffe ner Betrieb erwähnt ist, der sich mit Gewin nung von Bodenerzeugnissen — mit der Ur produktion — befaßt, Hieraus allein schon kann mit Recht gefolgert werden, daß, den Bergbau ausgenommen, andere auf Erzielung von Bodenproduktion gerichtete Betriebe, wie Gärtnereien, von der Verodnung über Rege lung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter nicht betroffen werden soll. Dazu kommt, daß die Verordnung die Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter regelt, das heißt für alle gewerbliche Betriebe den 8-Stunden-Tag einführt, und nach der Gewerbeordnung selbst sogar jene Vor schriften, die für Arbeiterinnen und jugend liche Personen die Dauer der Beschäftigung einschränken (§§ 135—139 a Gewerbeordnung) für Gärtnereien nicht gelten (§ 154 Nr, 4 a, a, O.), Für diese Ausnahmestellung der Gärtne reien war offenbar maßgebend, daß wie bei der Landwirtschaft, so bei dem Gärtnereibetriebe, bei welchem die Produktion von den Jahres zeiten, der Witterung, überhaupt von dem menschlicher Einwirkung entzogenen Walten der Natur abhängt, eine schematische Rege lung und Ueberwachung der Arbeit nicht tun lich ist. Die Gärtnerei wurde, soweit sie Ur produktion ist, auch nicht zu den gewerblichen Betrieben im engeren Sinne gerechnet, auf die die Bestimmungen der Gewerbeordnung ohne weiteres anzuwenden sind; zu einer Aenderung bedurfte es der ausdrücklichen Bestimmung des § 154 Abs. 1 Nr. Z. 4 Gewerbeordnung, die durch die Novelle vom 28. Dezember 1908 (Reichsgesetzblatt Seite 667) herbeigeführt wurde. Diese Gründe sind in erhöhtem Maße bedeutungsvoll hinsichtlich der grundsätzlichen Einführung des 8-Stunden-Tages, da wie bei der Landwirtschaft, so auch beim Gärtnerei betrieb, soweit er Urproduktion umfaßt, eine gesetzliche Feststellung der täglichen Arbeits dauer eine gedeihliche Führung des Betriebes unmöglich macht. Daß Angeklagter seine Gehilfen und seine Lehrlinge etwa über 8 Stunden in seinem Be triebe beschäftigte, soweit er nicht die Erzeu gung von Gemüse, Blumen usw, zum Gegen stand hat, etwa beim Binden von Blumen oder beim Handel mit Blumen, lassen die Feststel lungen nicht entnehmen. Ein Balkonblumenprozeß, der auch für Han delsgärtner und Blumengeschäftsinhaber In teresse bietet, soll gegenwärtig in Berlin bis zur höchsten Instanz durchgekämpft werden. Bisher hatte sich das Schöffengericht Tempel hof-Berlin damit zu beschäftigen. Das Dienstmädchen einer in Berlin-Tempel hof, Hohenzollernkorso 12a, wohnenden Kauf mannsfamilie M. widmete sich dem Begießen der Blumen auf dem Balkon des Morgens zwi schen 5% und 6 Uhr, Es war ihm dringend ein geschärft worden, daß sie beim Gießen trotz i der frühen Morgenstunde ganz vorsichtig zu Werke gehen solle. An dieser Pflege der Pflan zen hatte der in demselben Hause wohnende Oberregierungsrat Sch. Anstoß genommen, da es vorkam, daß bei ungünstigem Winde auch kleine Spritzer nach seinem Balkon getrieben wurden. Er schrieb an die Dienstherrschaft des Mädchens einen Brief, in dem er verlangte, daß beim Begießen der Blumen vorsichtiger zu Werke gegangen werden müsse. Trotzdem will er bemerkt haben, daß ohne jede Vorsicht ■ weiter gegossen wurde, und er hat sich sechs Fälle notiert, in denen zwischen 5 und 6 Uhr morgens beim Blumengießen so „geplantscht“ worden sein soll, daß Tropfen auf die Straße hupften. Er machte nun eine Anzeige bei der Polizei, worauf das Mädchen ein Strafmandat über 30 Mark auf Grund des § 368,8 erhielt. Danach wird bestraft, „wer Sachen auf eine Weise ausgießt, daß dadurch jemand beschä digt oder verunreinigt werden kann“. Der Hausherr des Mädchens beantragte ge richtliche Entscheidung. Er ging dabei von dem Gesichtspunkte aus, daß eine solche Be strafung die Konsequenz haben würde, daß niemand mehr Blumen auf seinem Balkon hal ten könnte, denn er würde sich stets der Ge fahr aussetzen, von einem Uebelwollenden an gezeigt zu werden, wenn wirklich ein paar Was sertropfen auf die Straße fallen. — Der Amts anwalt glaubte, daß man über die beeidete Aus sage des Zeugen Sch. nicht hinwegkomme, und beantragte 30 Mark Geldstrafe. Das Gericht glaubte dem Mädchen, daß es auf seine Er kundigung den Bescheid bekommen- habe, sol che Balkonblumen dürften vor 6 Uhr früh und nach 10 Uhr abends unbehindert begossen wer den. Nach dem Zeugnis des Oberregierungs rats müssen aber als festgestellt angesehen werden, daß das Gießen ohne die erforderliche Vorsicht stattgefunden habe, und es rechtfer ¬ tigte sich daher das auf 30 Mark Geldstrafe lau tende Urteil, — Die Strafsache soll nunmehr alle Instanzen durchlaufen, — Vereine und Versammlungen Tagung der deutschen Botaniker in München. D i e Deutsche Botanische Gesellschaft, die Vereinigung für angewandte Botanik und die Freie Vereinigung für Pflanze n- Vereinigung für angewandte Botanik hielten in München ihre diesjährige Jahresversamm lung ab. Zahlreiche hervorragende Vertreter dieser Wissenschaft, die meist Lehrstühle innehaben, haben an dieser Tagung teilgenommen. Es sind u. a. zu nen nen: Geheimrat Engler, Diels, Harms (Berlin), Reinke (Kiel), Winkler (Hamburg), Benneck (Münster), Olt manns (Freiburg i. Br.), Fitting und Körnicke (Bonn), Noack (Tübingen), Jost (Heidelberg), Kniep (Würz burg), Claussen (Erlangen), Tischler (Hohenheim), Hein- richter (Innsbruck). Die Verhandlungen leitete im Hörsaal des Botani schen Instituts zu Nymphenburg die Generalver sammlung der Deutschen Botanischen Gesellschaft ein. Geheimrat v. Göbel hielt die Begrüßungsrede. Schwierig sei gegen früher durch den Krieg die Lage der deutschen Wissenschaft geworden. Ihr stand ehedem die ganze Welt offen, Schiffahrts gesellschaften stellten gerade auch den Botanikern Frei plätze zur Verfügung, die mit Schätzen reich beladen von weiten Reisen heimkehren konnten. Heute sind wir von der wissenschaftlichen Welt des Feindes boy kottiert, Es müsse festgestellt werden, daß dies ge schieht, obwohl von deutscher Seite nie ein Schmäh wort gegen die Vertreter der Wissenschaft fremder Länder gefallen ist. Der Redner wies auf die glänzende Vergangenheit der deutschen Wissenschaft, namentlich auch auf botanischem Gebiete hin. Gerade auch in München haben seine hervorragendsten Vertreter ge wirkt, von Martius bis Nägeli. Es folgten dann geschäftliche Mitteilungen. Der Finanzbericht ist nicht gerade sehr günstig, die Geld mittel der Gesellschaft haben einen ziemlichen Tief stand erreicht. Das kommt daher, weil mit großen Opfern der Bericht der Deutschen Botanischen Gesell schaft auf der bisherigen Höhe erhalten wurde. Zu Ehren der Verstorbenen erhob sich die Versammlung von den Sitzen. Die Gesellschaft hat viele Verluste erlitten, darunter hervorragende Persönlichkeiten, wie Solereder (Erlangen), Hyronimus (Berlin), Czapeck ■ (Leipzig). Unter allseitiger Zustimmung wurde der Afri kareisende Georg Schweinfurth zum Ehrenmitglied der I Gesellschaft ernannt. Ein hindostanischer Gelehrter, der Leiter des Botanischen Gartens in Kalkutta, namens Bose, wurde zum korrespondierenden Mitglied gewählt. Als referierendes Organ der Gesellschaft wurde das Botanische Zentralblatt bestimmt, das vom Verlag • Fischer, Jena, erworben wurde, und dessen Redaktion Professor Simon übernehmen wird. Die Unterstützung i dieses Organs wurde empfohlen. Ueber die Tätigkeit 1 einer Kommission zur Beschaffung der Auslandsliteratur berichtete Diehls, Berlin. Das erste Referat über Botanische Gesetze erstattete Dr. J. Reinke (Kiel). Kniep (Würzburg) gab Kenntnis von seinen hoch interessanten Beobachtungen und Wahrnehmungen über die Befruchtungserscheinungen bei Pilzen, die ein neues Licht warfen auf die schwierige Frage der Geschlechts bestimmung und Reduktionsleitung. Noack (Bonn) verbreitete sich über die roten Farb stoffe (Anthocyan), die in grünen Pflanzenteilen namentlich im Herbst die eigenartigen Verfärbungen hervorbringen. Mit den Vorführungen waren auch Kinovorführun gen verbunden, durch die in überraschender Vollendung Bewegungsvorgänge im Pflanzenreich veranschaulicht wurden, die sich durch ihre Langsamkeit der Beobach tung entziehen, die aber hier auf eine kurze Zeitspanne zusammengedrängt Leben gewannen. Das Klettern und Wachstum mancher Pflanzen, der Bohnen beispiels weise, die Schlafbewegungen der Blätter, das Aus schwärmen von Sporer, aus Algenfäden erregten na mentlich auch bei den Laien Bewunderung. Eine Be sichtigung des Botanischen Instituts nötigte den aus- I wärtigen Gästen rückhaltlose Anerkennung der hier senden Druck einen faßten und herunterzogen in die grundlose, stumme Tiefe, ohne jeden Schmerz, ohne jedes Denken! Das Deck begann sich zu beleben. Die Passa giere, die bis dahin in der Enge der Kabine zu gebracht, suchten allmählich die freiere Luft. Herr Egon Kalinsky ging an Leo vorüber. Er trug heute einen schwärzlich grauen Mantel und lehmfarbene Schuhe, das rechte Seekrank heitskostüm .., Und nun erschien, von einer Stewardesse geführt, Frau Wallbaum, Ein Zug leidender Resignation spielte um die bläulichblassen Lippen, der beredte Mund war still geworden. Die Stewärdesse bettete sie in einen Stuhl unmittelbar neben Leo. Sie lag ganz ruhig. Ab und zu nur seufzte sie tief auf, trank einige Schlucke von dem Tee, den der Steward ihr gereicht, bröckelte mit nervöser Hand an dem Weißbrot und seufzte von neuem. Da trat ihre Nichte zu ihr. Sogleich zog ein verdrießlicher Schatten über das Gesicht der Leidenden. „Wirklich?“ sagte sie sehr spitz. „So kommst du einmal zu mir? Kümmerst du dich um eine alte kranke Frau? Das ist sehr liebevoll von dir!" „Aber Tante . . .“ „Sehr liebevoll, das muß ich gestehen! Die ganze Nacht habe ich kein Auge zugetan. Du mußt mich hören in deiner Nebenkabine.“ „Ich habe so prachtvoll geschlafen." „Natürlich! Wenn du nur deine Ruhe hast, dann mag ich hier sterben und verderben!" Das junge Mädchen antwortete nicht, „Und nicht einmal des Morgens geruhtest du, an mein Bett zu kommen. Du wußtest, daß ich elend war. Aber nicht mit einer Silbe erkun digtest du dich nach meinem Befinden ,.. Ach Ilse!" Und wiederum ein Seufzer, aus tiefster Seele steigend. Das junge Mädchen streichelte die Hand der Tante. Aber um die frischen, roten Lippen spielte ein mühsam verhaltenes Zucken. „Wenn du ahntest, wie mir zumute ist! Wäre ich doch nie mitgefahren, Ilse! Wäre ich zu Hause geblieben! Ach, es ist entsetzlich!" Und Frau Wallbaum lehnte das Haupt zurück und krümmte sich auf ihrem Stuhle. Das junge Mädchen wandte das Gesicht. Es kämpfte mit verzweifelter Kraft. Doch ver geblich ... Zuerst glaubte Frau Wallbaum ihren Augen nicht zu trauen. „Was?!“ rief sie dann, und der heiße Unwille ' stieg ihr purpurrot in die bleichen Wangen, „du | lachst?! Während ich hier hilflos und krank l liege und nicht aus noch ein weiß,... lachst du : mich aus?! Nicht genug, daß du mir nicht die | geringste Pflege zu teil werden läßt, machst du dich noch über mich lustig?! Das ist sehr nett von dir!“ Ihre Stimme hatte wieder jenen hellen, bei nahe krähenden Klang aus den gesunden Tagen. Ihr Ingrimm vergaß sogar die Rücksicht auf ihre Nachbarn. „Sei mir nicht böse, Tante. Aber. .. wenn du dich jetzt selber sehen könntest. Es ist nicht schlimm gemeint. Aber ich kann wirk lich nichts dafür, die Seekrankheit hat nun ein mal etwas Komisches für mich.“ „Etwas Komisches?! Ich wünsche, du hättest sie.“ „Dann würde ich sie mit Energie bekämpfen.“ (Forts, folgt.)