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Deutsche Gartenbau-Zeitung
- Bandzählung
- 23.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1826615040-192100003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1826615040-19210000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1826615040-19210000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Heft Nr. 13 u. 14, Nr. 27 u. 28, in der Vorlage nicht vorhanden. - Paginierfehler: Heft Nr. 5 u. 6, Seite IV als Seite VI gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Deutsche Gartenbau-Zeitung
-
Band
Band 23.1921
I
- Ausgabe Nr. 1 u. 2, 7. Januar 1921 I
- Ausgabe Nr. 3 u. 4, 21. Januar 1921 I
- Ausgabe Nr. 5 u. 6, 4. Februar 1921 I
- Ausgabe Nr. 7 u. 8, 18. Februar 1921 I
- Ausgabe Nr. 9 u. 10, 4. März 1921 I
- Ausgabe Nr. 11 u. 12, 18. März 1921 I
- Ausgabe Nr. 15 u. 16, 15. April 1921 I
- Ausgabe Nr. 17 u. 18, 29. April 1921 I
- Ausgabe Nr. 19 u. 20, 13. Mai 1921 I
- Ausgabe Nr. 21 u. 22, 27. Mai 1921 I
- Ausgabe Nr. 23 u. 24, 10. Juni 1921 I
- Ausgabe Nr. 25 u. 26, 24. Juni 1921 I
- Ausgabe Nr. 29 u. 30, 22. Juli 1921 I
- Ausgabe Nr. 31 u. 32, 5. August 1921 I
- Ausgabe Nr. 33 u. 34, 19. August 1921 I
- Ausgabe Nr. 35 u. 36, 2. September 1921 69
- Ausgabe Nr. 37 u. 38, 16. September 1921 I
- Ausgabe Nr. 39 u. 40, 30. September 1921 I
- Ausgabe Nr. 41 u. 42, 14. Oktober 1921 I
- Ausgabe Nr. 43 u. 44, 28. Oktober 1921 I
- Ausgabe Nr. 45 u. 46, 11. November 1921 I
- Ausgabe Nr. 47 u. 48, 25. November 1921 I
- Ausgabe Nr. 49 u. 50, 9. Dezember 1921 I
- Ausgabe Nr. 51 u. 52, 23. Dezember 1921 I
-
Band
Band 23.1921
I
- Titel
- Deutsche Gartenbau-Zeitung
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Nr. 31 u. 32 Deutsche Gartenbau-Zeitung 63 hier vielleicht um ein Zufallsparasitentum han deln. Merkwürdig bleibt es aber immerhin, daß die Käfer die verborgenen, meist in der obersten Erdschicht liegenden Fraßstellen der Erdraupen aufgefunden haben, Soviel mir bekannt ist, gibt es neben den Coccinella- arten mehrere, die als reine Pflanzenfresser zu den Schädlingen zu rechnen sind. Sollte nun nicht die Möglichkeit vorliegen, daß der Zufall auch die nützlichen Arten gelegentlich zu Pflanzenfressern machen würde, z. B. etwa, wenn sie den Tisch mit zusagenden Klein insekten nicht gedeckt finden?! Im vorliegen den Falle scheint mir letzterer Umstand zu zutreffen, Denn die Käfer sind zwar in großer Menge vorhanden, während Blattläuse an den Dahlienpflanzen überhaupt nicht zu ent decken sind. Heidelbeerzüchtung? Die Heidelbeere ist eine der wichtigsten und gesundheitlich wert vollsten unserer heimischen Wildfrüchte. Wenn man nun mit Aufmerksamkeit die Größenentwicklung dieser Beeren in den Wäl dern beobachtet, so fällt einem sofort auf, daß sie an manchen Oertlichkeiten sehr groß, wohl geformt und stattlich sind, an anderen da gegen nur winzig klein, hart und saftarm. Sehr häufig mag die verschiedene Bodengüte diese Unterschiede verursachen, jedoch wohl nicht immer, so daß der Gedanke an eine züchte rische Verbesserung dieser Frucht nicht so gänzlich von der Hand zu weisen ist. Man hat ja auch bereits die züchterische Ver besserung der amerikanischen großfrüchtigen Preiselbeere ins Auge gefaßt. Warum sollte da die Heidelbeere nicht derselben Mühe wert sein? 2 Rechtspflege | Ueber die Gewerbesteuer des Landwirts und Gärtners veröffentlicht Regierungsrat Dr, Westendorf-Königsberg eine Arbeit in der Berliner „Germania", die wir auszugsweise nachstehend wiedergeben, da sie auch für jeden selbständigen Gärtner sehr lesenswert ist. Be sonders gilt das von dem Abschnitt über die gesetzlich zulässigen Abzüge. Vorauszuschicken ist, daß, soweit die reine landwirtschaftliche Produktion, Forstwirt schaft, Viehzucht, Obst-und Gartenbau in Betracht kommen, diese als sogenannte Ur produktion an sich grundsätzlich steuerfrei sind, was allerdings bei der vorstehenden Re form der Gewerbesteuer wohl nicht beibehal ten werden wird, angesichts des Drängens der Industrie, auch die reine Landwirtschaft heran zuziehen unter Ausgestaltung der Gewerbe steuer zu einer sogenannten Produktionssteuer. Diese Umwandlung dürfte in dem kommenden Steuerprogramm des Reichsfinanzministers an läßlich der Bezahlung der Ententeforderungen enthalten sein. Steuerfrei ist, neben der Pro duktion, der Verkauf der landwirtschaftlichen Produkte, auch wenn sie einer Verarbeitung unterzogen werden, die noch im Rahmen der Landwirtschaft liegt. Dies gilt aber nur für die selbstgewonnenen Erzeugnisse. Sobald da her der Landwirt z. B. von zugekauftem Fut ter Vieh ernährt, um es gemästet zu verkaufen oder um eine Milchwirtschaft einzurichten, be ginnt seine Steuerpflicht, was auch der Fall ist, sobald der Landwirt nicht nur gelegentlich Vieh an- und verkauft. Auch eine Viehhaltung, zu der das Futter von einer ausschließlich zu diesem Zweck gepachteten Wiese oder Weide gewonnen wird, begründet die Steuerpflicht, wenn diese Viehhaltung nicht mehr im Rahmen I des für die eigentliche Landwirtschaft ge gebenen Rahmens sich hält. (Für den Handels- i gärtner würde aus diesen Ausführungen folgen, daß der gewerbsmäßige, dauernd fortgesetzte Zu- und Verkauf von Pflan zen aus anderen Gärtnereien die Gewerbe- ■ Steuerpflicht begründen würde. Die Schriftl.) Von Einfluß ist ferner die Trennung des land- (wirtschaftlichen Gartenbaues von der Kunst- und Handelsgärtnerei. Solange der Garten bau sich nur mit dem Anbau von | Gemüse, Sämereien, Obst und Blumen befaßt und von einer Veredelung der Erzeugnisse • durch besondere gartentechnische Anlagen ab- j sieht, gehört er noch zur steuerfreien Urpro- duktion, obwohl die Gewerbegerichte vielfach I geneigt sind, den Gartenbau, sobald er in ge wisser kaufmännischer Weise verwaltet wird, zu einem Kunst- und Handelsgärtnereibetrieb zu erklären, woraus dann für die Steuerbe hörde die Steuerpflichtigkeit folgt. Es ist aber daran festzuhalten, daß nicht ohne weiteres z. B. selbständiger Obstbau oder der Anbau von landwirtschaftlichem Saatgut, z. B. Rüben samen, die Steuerpflicht zur Folge hat. Das maßgebende preußische Oberverwaltungsge richt hält noch immer daran fest, daß dem Landwirt das Vorhandensein besonderer Vor kehrungen und Einrichtungen, wie sie beim eigentlichen Handelsgärtner üblich sind, nach gewiesen werden muß, um ihn pflichtig zu machen. Hierzu gehört z. B. die Anstellung bsonders vorgebildeten Personals u. a. m. Aber auch hier ist zu beachten, daß der dauernde Verkauf von zugekauften Erzeugnissen neben den eigenen, den Landwirt (und Gärtner. Die Schriftl.) in vollem Umfang der Gewerbesteuer ! unterwirft. Soweit nun der Landwirt im Einzelfalle ge werbesteuerpflichtig ist, kann er bei der Fest stellung der Steuerschuld zwei große Posten abziehen, einmal die Betriebsunkosten und dann die Abschreibungen. Es ist daher zu nächst der Rohertrag festzustellen, der besteht aus dem baren Erlös für die verkauften Erzeug nisse auch noch in dem Geldwert der für die Angehörigen und für die Angestellten aus dem Betriebe entnommenen Erzeugnisse, und zwar ist als Geldwert der Verkaufspreis zur Zeit des Verbrauches einzusetzen. Der Landwirt, der aus seiner Molkerei Milch, Butter und Käse entnimmt, muß den Geldwert zum Rohertrag zusetzen. (Dasselbe gilt natürlich von dem Gärtner bezüglich des Gemüseverbrauchs im eigenen Haushalt. Die Schriftl,) Ist dieser Roh ertrag ermittelt, zieht man zunächst die Be- ' triebskosten ab, also vor allem Kosten der Un ¬ terhaltung der dem Betriebe dienenden Ge bäude (Ställe, Maschinen, Häuser) und die ! Kosten für die Erhaltung und Ergänzung des lebenden und toten Inventars, (Das gleiche Recht hat natürlich der Gärtner bezüglich aller seiner Betriebseinrichtungen,) Nicht hierher gehören Ausgaben für Neuanschaffungen. Ab zugsfähig sind ferner: Versicherungsgebühren, Kosten für Heizung, Beleuchtung, die baren Löhne und die Naturalleistungen an das Perso nal. Nicht abzugsfähig ist der Geldwert der eigenen Tätigkeit des Landwirts als Leiter sei nes Betriebes. Anders liegt es, wenn er z..B. vertragsmäßig verpflichtet ist, eine Vergütung an einen Familienangehörigen, auch an die Kinder, zu zahlen. Diese Beträge darf das Fi- nanzamt nicht beanstanden. Abzugsfähige Be triebskosten sind auch die auf dem Betriebe ruhenden Abgaben, sogar die Gewerbe steuer selbst, aber nicht die Einkommen steuer des Landwirts. Der zweite große Posten der Abzüge sind die Abschreibungen, Die sollen die Wert minderung zum Ausdruck bringen, welche die Gebäude und die Maschinen usw, im Jahre er litten haben. (Auch bei Obstbäumen und Beerenobst, sowie Spargelanlagen, überhaupt bei allen Dauerkulturen, also auch bei Schnitt rosen, Stauden, die zum Blumenschnitt dienen, sind derartige Abschreibungen zulässig. Die Schriftl.) Während die obengenannten Betriebskos ten ohne Beanstandung vom Finanzamt aner kannt werden müssen, kann bei den Abschrei bungen die Steuerbehörde den Umfang der Ab schreibungen nachprüfen, aber auch hier darf nicht willkürlich vorgegangen werden. Bezwei felt das Finanzamt die Höhe der Abschreibun gen, so muß es selbst tatsächliche Unterlagen für seine Annahme haben, eine bloße Minder schätzung läßt das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Nicht abzugsfähig sind die Zinsen für fremdes Kapital, das im Betrieb des Landwirts arbeitet. Nur die Zinsen für die laufenden Geschäfts- Verbindlichkeiten, also z. B, die Kontokorrent zinsen, können abgezogen werden. Fühlt sich der Landwirt steuerlich überbür det, so kann er binnen Monatsfrist Einspruch beim Finanzamt einlegen, wenn er in Klasse III und IV veranlagt ist, sonst für Klasse I und II beim Landesfinanzamt. Hiergegen gibt es die Berufung an das Preußische Oberverwal tungsgericht. | Kleinere Mitteilungen | Die Korbweiden auf der letzten Landwirt schaftlichen Wanderausstellung der D, L, G. in Leipzig. Eine interessante Sonderaus stellung bildeten die Korbweiden, deren An bau bekanntlich jetzt als lohnend bezeichnet werden darf. Aus unentschälten grünen Wei den werden Kartoffel-, Kohlen-, Versand- usw, Körbe angefertigt, wie sie in der Landwirt schaft verschiedenartige Verwendung finden. Auch die grünen Faßreifen werden aus sol ¬ versöhnt. Seine Kleidung hat er bereits zum dritten Male gewechselt, den größten Luxus aber entwickelt er in seinen Schuhen, die er in den verschiedensten Farben trägt. Heute abend sind cremegelbe bevorzugt, und wohl gefällig blinzeln die kleinen Augen auf sie herab, „Doktor Egon Kalinsky, Herausgeber der Wacht", stellt er sich Leo vor, als sie auf dem Achterdeck beinahe aneinander stoßen. Und indem er eine gewählte Unterhaltung be ginnt, geht er wiegenden und gezierten, aber sehr festen Schrittes neben Leo her. Soll er sich von diesem Deckgigerl be schämen lassen? Nimmermehr. Und er schreitet rastlos fort. Hin und wieder her, bergauf und herunter. Jetzt legt sich das Schiff auf die Seite, rich tet sich in die Höhe und fällt auf die andere Seite — nein, das ist unerträglich! Selbst Herr Kalinsky wird blaß und beginnt zu frösteln. Er schlägt eine seidene schottische Schlafdecke in wohlgeübtem Faltenwurf um seine Schultern und setzt die Wanderung fort. Leo aber muß den Kampf aufgeben. Wenige I Minuten später liegt er in dem Bett seiner! I Kabine, Um ihn und unter ihm gluckst und gurgelt und brodelt es. Ihm ist zumute, als schwömme er, nur auf seiner Matratze liegend, über das Wasser. So schläft er ein. 3. Ein heller Trompetenton. Leo rieb sich die Augen, Wo war er? Zog das Militär an seinem Hause vorüber? Aber was war das? Seine Stube stand ja nicht mehr fest. Sie ging fortwährend auf und nieder, jetzt legte sie sich auf die Seite. Ach so, er war auf dem Schiffe, auf hoher See, recht hoher sogar, wie er sich immer mehr überzeugte. Und die Trompete war ein Weckruf gewesen. Nun, dann heraus] So fest hatte er lange nicht geschlafen, so frisch sich selten des Mor gens gefühlt. Zwar das Aufstehen in dem stark schwan kenden engen Raum war nicht angenehm. Bald fühlte er zu seinem Entsetzen Empfindungen I ähnlich der gestrigen. Es war auch eine eigen tümliche, nicht zu beschreibende Luft hier unten; die rechte Wasserluft! Dem Himmel Dank — endlich war er fertig. So schnell wie die schwachen Füße ihn tragen konnten, stürzte er nach oben. Sofort war ihm wohler. Doch nun fühlte er die Leere seines Magens. Er begab sich in den Speisesaal. Dort war es wie ausgestorben. Nur sein Nachbar saß an dem kleinen Tisch, ein Wein gutsbesitzer vom Rhein, der ein strenger Asket zu sein schien und bei der Tafel nie etwas anderes trank als Pomril oder Sauerbrunnen. Er frühstückte gerade. Eine große Tasse Milch stand vor ihm. Und oben auf der Milch schwamm ein Stückchen eingebrockten Ku chens, Als Leo das sah, war es um ihn geschehen. Ein Steward geleitete ihn auf das Deck zu einem der bequemen Liegestühle, knöpfte ihm den dicken Mantel fest zu und schlug ihm die Füße sorgfältig in sein Reiseplaid, Da lag er nun stumm, regungslos, lang aus gestreckt wie eine Mumie. v (Fortsetzung folgt.)
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