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52. Jahrgang Berlin, Donnerstag, den 14. Lenzing (Märzl 1935 KiucZssoMüokI 6ss 6»ilsn>Ees — «tut undBvden Nummer 11 isileiiungt Äerlin 8>V 41 Hafenplatz 4. 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Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Durch den soeben erfolgten Zusammenschluß des deutschen Gartenbaus zu einer Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft ist nunmehr auch auf diesem Gebiet der nationalsozialistischen Markt ordnung ein wichtiger Schritt nach vorwärts er folgt. Zwar hatte bereits die Verordnung über die Regelung des Marktes für Erzeugnisse des Gartenbaus vom 22. Juni 1934 die Möglichkeit geschaffen, regelnd in die Marktverhältnisse eln- zugrsifen. Doch konnten die auf Grund dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen immer nur eine beschränkte Auswirkung haben, da sie nur die Regelung der Erzeugung zuließen, den weiteren Absatz der Erzeugnisse, insbesondere die Verteilung, aber unkontrolliert lassen mutzten. Diesem Mangel ist nunmehr durch die Verord nung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 27. 2. 1935 wbgeholfen worden. (Siehe Seite 2. Die Schriftleitung.) Der neue Zusammenschluß umfaßt nach Z 1 nicht nur die Erzeugergruppe, das sind die jenigen Betriebe, die Gartenbaucr^"aniss« an bauen und in den Verkehr bringen, ft übern Mich die Berarbeitergruppe, d. h. diejenigen Betriebe, die Obst oder Gemüse aller Art einschließlich der Südfrüchte und Pilze, gleichviel ob frisch oder vor- behandelt, gewerbsmäßig zu haltbaren Lebens mitteln verarbeiten, sowie die Verteilergrupve, d. h. diejenigen Betriebe, die mit den von der Er zeugergruppe und Verarbeitergruppe hergestellten Erzeugnissen handeln. Der neue Zusammenschluß baut sich in der Weise auf, daß für das Gebiet jeder Landesbauernschaft ein Gartenbauwirtschaftsverband gebildet wird, der alle in diesem Gebiet ihren Sitz habenden Betriebe der Erzeuger-, Verarbeiter- und Verteilergruppe erfaßt. Die Gartenbauwirtschastsverbände ihrer seits werden zu einer Hauptvereinigung der deut- scheu Gartenbauwirtschaft zusammengeschlossen. Wirtschaftsherbände und Hauptvereinigung sind rechtsfähig. Die Aufgabe der Zusammenschlüsse besteht in der Durchführung der Marktordnung durch Regelung der Erzeugung, des Absatzes und der Verwertung sowie der Preise und Preisspannen für die ein leitend genannten Erzeugnisse. Um diese Aufgabe durchzufichren, können die Zusammenschlüsse, unter Wahrung der Belange der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls, nach Maßgabe der Satzungen insbesondere die Erzeugung regeln, z. B. Anbau- reaelungen für Sonderkulturen treffen, die An pflanzung und Erzeugung bestimmter Arten und Sorten von Gartenbauerzeugnissen von ihrer Ge nehmigung abhängig machen, die Erzeugung der Betriebe der Verarbeitergruppe kontingentieren sowie diesen Betrieben Verarbeitungspflichten auf erlegen. Die Zusammenschlüsse können ferner in Durchführung ihrer Aufgabe den Absatz regeln, d. h. u. a. Gütebestimmungen treffen, Markt ordnungen für einzeln« Marktgebiete erlassen, eine angemessen« Vorratshaltung vorschreiben, Mindest umsatzmengen für Verteilerbetriebe festsetzen und zur Bildung eines Ausgleichsstocks Äusgleichs- abgaben erheben. Sie können auch die Erzeugung der Mtglisdsbetriebe auf bestimmte Erzeugnisse beschpinken und volkswirtschaftlich unnötige Mit- aliedsbetriebe dauernd oder vorübergehend still- legen. Ferner mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichs kommissars für Preisüberwachung volkswirtschaft lich gerechtfertigte Preise und Preisspannen fest- > setzen, sowie zur Deckung der Vevwaltungskosten und sonstigen Aufwendurigen Beiträge erheben. Schließlich können sie Mitglieder, die gegen eine ihrer Anordnungen verstoßen, in ein« Ordnungs strafe nehmen. Wenn durch eine auf Grund der Verordnung getroffene Maßnahme der Zusammen schlüsse eine schwere wirtschaftliche Schädigung eines Mitglied-Hetriebes eintritt, so ist die Gewährung einer. angemessenen Entschädigung vorzusehen. Ein« solche schwere wirtschaftliche Schädigung ist in der Regel als vorhanden anzusehen, wenn ein Be trieb stillgelegt oder seine Fortführung unmöglich gemacht oder gefährdet wird. Die Mitgliedschaft, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die sonstigen Rechtsverhältnisse der Zusammenschlüsse regeln sich im einzelnen nach den Satzungen. Die Wirtschaftsverbände sind an die Weisungen der Hauptvereinigung gebunden. Die Neuerrichtung eines Betriebes und die Wiederaufnahme eines nicht nur vorübergehend ein gestellten Betriebes bedarf der Genehmigung. Diese Vorschrift gilt aber nicht für den Einzellhandel. Wirb die Genehmigung versagt oder nur unter einer Bedingung oder Auflage erteilt, so entscheidet auf Beschwerde des Betroffenen der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft endgültig. Unabhängigkeit in der Er Der Reichshaupia-teilungsleiter II Men Anbau. Deshalb ist die eine große Aufgabe zu er steigern, daß die Einfuhr rung unseres Volkes aus unserem unvermehrbaren Boden ist. Erst die nährung schasst die Voraussetzungen sür eine politische Freiheit. In diesem friedlichen Kamps hat nicht zuletzt auch der Gartenbau füllen. Er hat die Pflicht, die Erzeugung durch Intensivierung so zu von Gartenbauerzeugnissen nicht mehr notwendig ist. Jeder stehe seinen Mann! Dann wird die Schlacht gewonnen werden! Reichsleiter der NSDAP. Reichsminister und Reichsbauernsührer. len für die Ernährung der dort wohnenden Volksgenossen aufzukommen. Dies geschieht bei weniger aus eine Steigerung des Mengenertrages, sondern vielmehr vorwiegend auf eine Quali tätssteigerung einzustellen haben, damit die so ost oorgcbrachte Behauptung, die Einfuhr sei notwen dig, weil es an deutschen Oualitätsleistungen fehle, nachdrücklichst widerlegt werden kann. Die Erzeu gungsschlacht des Reichsnährstandes ist nicht Selbstzweck, auch ihre Parole heißt: Alles für Deutschland! wertigen Bäume müssen noch entfernt werden, an deren Stelle solche mit Vollernten und dem angestrebten Ertrag stehen könnten? Wieviele Oie Spitzen des Standes zur Erzeugungsschlacht Die Erzeugungsschlacht ist eine nationalsozialistische Tat! Sie ist eingeleitet vom Reichsnähr stand und soll jeden Deutschen mit aller Eindringlichkeit daraus Hinweisen, wie wichtig die Ernäh- Der Reichsunierabieilungsleiier HLL: „Die Marktordnung ist die Grundlage nationalsozialistischer Wirtschaftsführung!" Dieser Aus spruch des Reichsbauernsührers zeigt in seiner allgemeinen Fassung, daß die zunächst auf dem bäuer lichen Sektor ergriffenen marktordnenden Maßnahmen aus immer breitere Teile der Wirtschaft über- greifen sollen. Es ist daher selbstverständlich, daß auch der Gartenbau ihr trotz aller Schwierigkeiten untcrworsen werden muß und wird, die die Eigenart seiner Erzeugnisse naturgemäß mit sich bringt, und der aus Mißverständnissen sich ergebenden Hemmungen, die von mancher Seite dem Gedanken der Marktordnung aus diesem Gebiet entgegcnstehcn. Erst durch die Marktordnung kann die Möglichkeit zu einer inneren Gesundung der Erzeuger- ausc „ betriebe gegeben werden, die ihrerseits die Voraussetzung ist, um die Erzeugerschast zu stets höheren zu leisten vermögen? Diese kurzen Beispiele Leistungen in der Erzeugungsschlacht anzuspornen. zeigen, daß jeder Betriebsleiter alle Hände voll zu tun hat, um zu erreichen, daß er so, wie er seine Familie versorgt, die große Familie Deutschland in weitestem Maße zu beliefern vermag. Damit besteht dann der Hof Deutsch land aus einer Vielzahl von über das ganze Reich verteilten, intensiv bewirtschafteten Nähr stoffquellen, welche den Gewinn der Erzeu gungsschlacht sicherstellen. Es ist ein Irrtum, zu glauben, daß die Marktordnung Selbstzweck sei, der entweder nur dem Er zeuger oder nur dem Verbraucher diene. Die Marktordnung dient allen Teilen des Volkes. Nur durch sie kann der Verbraucher eine dem Kaufpreis entsprechende gerechte Ware erhalten, kann der Handel den echten Bedarf erkennen und dementsprechend eine gerechte Verteilung der Erzeugnisse aus den Märkten vornehmen, kann der Erzeuger als bewußter Kämpfer in den Leistungswettbcwerb der Er- zcugungsschlacht hineingehen. Ohne Marktordnung verliert eine Erzeugungsschlacht ihren tieferen Sinn; denn sie allein sichert die Möglichkeit, die Leistung aus gleicher Ebene mit dem Wett bewerber in Erscheinung treten zu lassen. Sie hat die Ausgabe, den Weg zum gleichen Start frei zu machen. Sie hat zu verhindern, daß Unzulängliches dem Lcistungsangebot den Weg versperrt und, ^^iece indcm sie sür eine gerechte Verteilung des Angebots aus den Märkten Vorsorge trifft, in Anpassung Gemüsearten und Porten haben siclMchlecht an die Kaufkraft des Volkes die Grundlage sür eine der Leistung entsprechende gerechte Preis- geährt, wieviele Maschinen fü" schwere Bö- fiiidung zu schassen, damit der Erzeuger in der Lage bleibt, diese Leistung durchzuhalten. den müssen in Betrieben mit leichter Scholle Erft durch die Marktordnung kann die Möglichkeit zu einer inneren Gesundung der Erzeuger- ausgeschieden werden, weil sie dort zu wenig ' leisten vermögen? Diese kurzen Beispiele Der Gtabsamtssührer des Reichsnährstandes: Der Führer gab dem Reichsnährstand den Auftrag, die Erzeugungsschlacht durchzusühren, damit Deutschlands Nahrungssrciheit gesichert wird. Der gesamte Gartenbau stellt sich mit der „Gartenbau wirtschaft", seinem amtlichen Organ, in den Dienst dieser großen Aufgabe. Die Erzeugnisse des deut schen Gartenbaues sind für das deutsche Volk lebensnotwendig; möge er durch eine Güte- und Er tragssteigerung je Flächeneinheit zeigen, daß er des Vertrauens des Führers würdig ist. DepHof Deutschland Deutschland wird ein Bauernreich sein oder es wird nicht sein. Dieses bedeutsame Wort stammt von jenem Mann, der seit dem 30. 1. 1933 das Bauern reich, den Hof Deutschland führt, Adolf Hitler. Der Betriebsleiter dieses großen Hofes ist im Agrarsektor Reichsbauernsührer R. Walther Darre, dem wir es durch die Führung unseres Reichskanzlers zu verdanken haben, daß heute wieder fast die ganze Welt darauf sieht, wie aus diesem Hofe gearbeitet wird. Der Hof Deutschland und die zu ihm gehörige Scholle ist so groß, daß der Betriebsleiter des Agrar sektors verantwortungsbewußte Männer ein setzte, die ein großes oder kleines Teilgebiet des Hofes betreuen und ihm gegenüber für dasselbe verantwortlich sind; das sind unsere Landes-, Kreis- und Ortsbauernführer. Die Organisierung der Arbeit auf dem Hofe ist dem Reichsnährstand durch den Reichsbauernsührer zuqewiesen worden. Verkleinern wir den Maßstab, unter dem wir soeben den Hof Deutschland und seinen Agrarsektor betrachten, so steht vor uns der Erbhof, der Betrieb. Sein Leiter hat heute, getreu der Parole des Betriebsleiters des gro ßen Hofes Deutschland, im Zeichen der Erzeu gungsschlacht zu stehen. Infolgedessen ist er verpflichtet, alles zu tun, um durch seine Scholle seine Familie mit Nahrung zu versorgen. Da durch erreicht er in dem kleinsten Kreise des großen Hofes Deutschland die unbedingte Nah rungsfreiheit, die das Ziel der Erzeugungs schlacht ist. Er hat seinen Betrieb so zu führen, daß es ihm ein leichtes ist, die kleinste Zelle des Staates, die Familie, zu ernähren und die selbe nach außen hin krisenfest zu machen. Nach dem er seinen Betrieb zu einem Bollwerk einer freien Nahrungsversorgung gemacht hat, be ginnt die Versorgung weiterer Kreise, d, h. die Belieferung der Märkte. Das hat strahlen förmig zu geschehen, und zwar so, daß das dem Betriebe am nächsten liegende Gebiet in erster Linie als Versorgungsgebiet betrachtet wird. Dies legt dem Betriebsführer die hohe Ver pflichtung auf, in allen vorkommenden Fäl« Als der Reichsbauernsührer dem Reichsnährstand den Auftrag zur „Erzeugungsschlacht 1935" gab, galt sein Rus nicht nur dem Bauerntum, der Landwirtschaft, sondern allen Teilen der im Reichs nährstand verankerten bodenbebaucnden Stände, also auch dem Gartenbau in allen seinen Formen. Das Ziel der Erzeugungsschlacht ist eine Leistungssteigerung aus breitester Front. Es wird besonders denen zur Ausgabe gestellt, die in ihrer Gesamtleistung noch unter dem Durchschnittsergebnis gut arbeitender Betriebe liegen. Nicht ohne Absicht wird von einer Erzeugungs„schlacht" gesprochen, denn wie immer wendet sich der Reichsbauernsührer zuerst an den Menschen, der Kämpscr sein soll. Ohne wirkliche „Kämpser" kann keine Schlacht ersolgreich geschlagen werden. Die Erzeugungsschlacht wendet sich an den Willen des Betriebssührers und seiner Gesolgschast» ihr Bestes an Wissen und - »« — -«»- »»MNäK durch einen, wenn nötig, von den maßgeben den Stellen geregelten Anbau. Deshalb ist die Marktregelung die erste Voraussetzung zur Gewinnung der Erzeugungsschlacht. Sie leitet die gartenbaulichen Erzeugnisse in die dafür vorgesehenen Kanäle, vermag andererseits da und dort anbauregelnd durchzugreifen, um so eine möglichst gleichmäßige Versorgung aller Volksgenossen zu erreichen. Dazu hat unser Reichsbauernsührer R. Walther Darre die ge samte Landwirtschaft und damit auch den Gar tenbau — wie er dies in seinem obenstehenden Geleitwort zum Ausdruck bringt — zur Er zeugungsschlacht aufgerufen. „Erzeuge mehr auf Deinem Boden", und zwar durch Bodenverbesserung, Ausmerzung alles Schlechten, sachgemäße Schädlingsbekämp fung, Sortenverringerung usw., so daß da, wo früher z. B. 10 Zentner Winteräpfel erzeugt wurden, die zur restlosen Versorgung nicht ganz ausreichten, nach der Durchführung der Erzeugungsschlacht auf derselben Fläche 15 n und mehr Zentner geerntet werden. Das ist sehr wohl möglich, denn wieviele minder-