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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 52.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193500003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19350000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 52.1935
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 2, 10. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 3, 17. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 4, 24. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 5, 31. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 6, 7. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 7, 14. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 8, 21. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 9, 28. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 10, 7. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 11, 14. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 12, 21. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 13, 28. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 14, 5. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 15, 11. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 16, 18. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 17, 25. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 18, 2. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 19, 9. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 20, 16. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 21, 23. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 22, 30. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 23, 6. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 24, 13. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 25, 20. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 26, 27. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 27, 4. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 28, 11. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 29, 18. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 30, 25. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 31, 1. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 32, 8. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 33, 15. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 34, 22. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 36, 5. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 37, 12. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 42, 17. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 47, 21. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Dezember 1935 -
-
Band
Band 52.1935
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Während der Berufsstand nach innen beson dere Umwälzungen verbessernden Charakters erlebte, festigte er buch sein Ansehen nach außen von Tag zu Tag. Schon zu Beginn des Jahres fand in Anwesenheit maßgebender nationalsozia listischer Persönlichkeiten die große Gartenkul turtagung in Berlin statt, und die Teilnahme des Reichsministers Darre an der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Gartenkultur in Er furt unterstrich so recht die Bedeutung, die der Berufsstand in Verbindung mit seinen garten kulturellen Bestrebungen durch seine Eingliede rung in den Reichsnährstand erreicht hat. Der „Tag der Deutschen Rose" stellte den Garten bau zum ersten Male in den Mittelpunkt des Geschehens. Nach der Deutschen Rosenschau in Uetersen und dem Erntedankfest war der 2. Reichsbauerntag in Goslar der Höhepunkt aller Veranstaltungen. Auf ihm wurde jedem so richtig klar, daß wir mit all unserem wirt schaftlichen Streben nichts sind ohne ein welt anschauliches Ziel, dem wir ständig entgegen streben. Es ist der Angelpunkt unseres ganzen Schaffens, und wir dürfen unserem Reichs bauernführer dafür dankbar sein, daß er uns dort in Goslar klar und deutlich die zu gehen den Wege aufzeigte und einen Rückblick auf das vermittelte, was er durch die Idee Adolf Hit lers für den Nährstand erreicht hat. Dieser Idee gilt auch im neuen Jahre unser größtes Streben, damit Deutschland im Jahre 1935 Wehr Und mehr erstarke. lik. Winterwende—Jahreswende (Schluß) immer wieder dem Licht und der Wärme der Sonne Weichen müßte. Aus ihrer engen Naturverbunden heit heraus erkannten unsere germanischen Vor fahren, daß Licht und Wärme die Grundbedingun gen alles Lebens sind. Darum galt dem Licht und der Sonne, dem Quell alles Lebens, ihre tiefste Verehrung; darum wurde ihr Lauf vom Anstieg bis zur Mittsommerhöhe und ihr Niedergang bis zur Mittwinterzeit sorgfältig verfolgt. Wenn wir heute unter dem kerzengeschmückten Weihnachtsbaum die Wintersonnenwende feiern, dann aus demselben Gefühl heraus, mit dem unsere Altvordern beim Flammenschein der Julfeuer feierten. Die immer grüne Fichte ist uns weihnachtliches Sinnbild unzer störbarer Lebenskräfte, So leben in unserem deut schen Weihnachtsfest, wie in den Tagen der Jahres wende überhaupt, die alten Sitten unserer germa nischen Vorfahren weiter. Ist die Mittwinterzeit gekommen, dann ist die Sterbe- und Ncbelzeit des Jahres bald vorbei, Blätter und Blüten des Vor jahres sind in den Stürmen des Herbstes -erflat- tert und wie nach einem großen Reinemachen im saubergefegten Hause erwarten wir das kommende Jahr. Huns-Lckuurck Lckmickt. Bereinigung -es Reichsministeriums für Ernährung und Lk -Wirtschaft mit -em preußischen Lan-wirtfchaftsministerium Reichsminister Darre hat am 1. Januar fol genden Erlaß an die Nachgeordneten Behörden seines Geschäftsbereiches herausgegeben: Mit Wirkung vom 1. Januar werden das Reichs ministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Preußische Landwirtschaftsministerium zu gemeinschaftlicher Arbeit vereinigt. Die Behörde führt die Bezeichnung: „Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft". Als Dienstsiegel wird ausschließlich das Reichs siegel verwendet. Die gesonderten Haushaltspläne bleiben bis auf weiteres bestehen. Die beamten rechtlichen Verhältnisse bleiben zunächst unberührt, jedoch sind gemäß Verordnung vom 19. Juli 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 719) die Reichsbeamten ver pflichtet, auch in Angelegenheiten des preußischen Dienstes, die preußischen Beamten auch in Ange legenheiten des Rcichsdienstes tätig zu werden. Das gleiche gilt auch für die Angestellten und Ar beiter. I. Verwaltung: Leitung Ministerialdirigent Dr. Hellich. II. Wirtschaftspolitik: Ministerialdirek tor Dr. Moritz. (Eine besondere Unterabteilung für Vieh-, Milch- und Fettwirtschaft steht unter der Leitung von Ministerialdirektor Dr. Bose.) III. Volkswirtschaftspolitik: Ministe rialrat Parchmann. IV. Bauern- und Bodenrecht: Ministe rialdirektor Dr. Harmening. V. Zoll- und Handelspolitik: Ministe rialdirektor Dr. Köhler. VI. Wasserwirtschaft und Landes kultur: Ministerialdirektor Niermann. VII. Bäuerliche Siedlung und staatseige ner Grundbesitz: Ministerialdirektor Runte. (Für die bäuerliche Siedlung ist eine Unterabteilung unter Ministerialrat Dr. Kummer gebildc wor« den.) VIII. Gestütwesen - Oberlandstallneister Dr. Seyffert. IX. Preußische Veterinärveiwal« tung: Ministerialdirigent Pros. Dr. Ms sei meyer. Die unter Leitung des StaatssekretärsB a ck s stehenden Abteilungen II, IV und V sindin den Dienstgebäuden Wilhelmstraße 70 b, 72 nd Voß- straße 7, und die Abteilun g III in dem Dienst gebäude Leipziger Platz 10, die unter Leimg des Staatssekretärs Williker^s stehenden Abteilun gen I, VI bis IX in den Tienstgebäuden/leipziger Platz 6—10 und Stresemcmnstraße 122^bis 123 untergebracht. Die Anschrift für den gesamten Schriftvekehr des Reichs- und Preußischen Ministers für Enährung und Landwirtschaft lautet: Berlin W. 8, siiihelm- straße 72. Anor-nung über -ie Regelung -er Reuanlagen von We inbergm Vom 22. Dezember 1934 c) Grundstück liegt. 8 3 Auf Grund der Verordnung über die Marktrege lung für Weinbauerzeugnisse vom. 3. November 1934 (RGBl. I S. 1225) und der Verfügung des Reichsbauernführers vom 12. Dezember 1934 — — -4/3 1600 — wird mit Zustimmung des Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft an geordnet: Die weinbergmäßige Neupflanzung von wurzel echten Europäerreben zur Gewinnung von Trauben und Wein (Neuanlage von Weinbergen) bedarf der Genehmigung des Reichsnährstandes. 82 Für die Genehmigung ist der Kreisbauernführer derjenigen Kreisbauernschaft zuständig, in deren Bezirk das zur Neuanlage in Aussicht genommene Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung ist bei der nach ß 2 zuständigen Kreisbauernschaft nach dem von mir vorgejchriebenen Muster zu stellen. 8 4 Die Genehmigung kann nicht erteilt werden: a) wenn die Neuanlage auf einem Grundstück er folgen soll, das nach seiner Bodenbeschaffenheit zum Anbau von Körner- oder Hackfrüchten ge ¬ eignet ist; § 8 b) wenn nach Lage und Beschaffenheit des zur (1) Den Landesbauernführern liegt es ob, die Neuanlage in Aussicht genommenen Grundstücks Durchführung dieser Anordnung in ihren Gebieten 8 5 Gegen die Entscheidung des Kreisbauernführers kann innerhalb 2 Wochen Einspruch bei dem zu ständigen Landesbauernführer, gegen die Entschei dung des Landesbauernführers innerhalb 2 Wochen Beschwerde bei dem Reichsbeauftragten zur Rege lung des Marktes für Weinbauerzeugnisse, Berlin NW. 40, Schliefsen-User 21, eingelegt werden. Dieser entscheidet endgültig. 8 6 Die periodische Verjüngung von Weinbergen, das Ergänzen von Rebstöcken durch Vergruben sowie m Ersatz von Einzelstöcken gilt nicht als Neuanlage. 8? Bei Neuanlagen von Weinbergen sowie in den im Z 6 genannten Fällen dürfen nur solche Reb sorten angepflanzt werden, die für die einzelnen Weinbaugebiete ausdrücklich zugelassen sind. zu erwarten ist, daß dieses einen minderwerti gen Wein liefern wird; für Neuanlagen in stark reblausverseuchten Ge markungen (Nr. 15 Abs. 2 und 3 der „Grund sätze für die Ausführung der 1 bis 3 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Reb laus", vom 27. September 1933 — RGBl. I S. 679). zu überwachen, insbesonde re auf eine glichmäßigs Handhabung hinzuwirken. (2) Die Landesbaueru'sührer können de Ausfüh rung der 1 bis 4 durch geeignete Mßnahmen erleichtern. Zu diesem Zwecke können sübestimmte Flächen für den Anbau :>on Reben zumZwecke der Gewinnung von Wein Anlassen. Wirdvon dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, so istoie Geneh migung für Neuanlagen "aus den für >en Anbau nicht z'ugelassenen Flächen zu versagen. . 89 (1) Zuwiderhandlune-r. rinnen vn mir auf Grund des 8 1 Ziffer o d^r Verordnng über die Marktregelung für Wtinb.,«-rzeugnissivom 3. No vember 1934 (RGBl. I S. 1225) m Ordnungs strafen bis zu 10 000 K» sir jeden fall der Zu widerhandlung bestraft werden. (2) Gegen die von mir verhängte Strafen ist die Anrufung eines Schied sgerichrs ggeben. 8 1'9 Diese Anordnung tritt mit dwn klage ihrer Ver kündung in Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1934. Der Reichsbeauftrats für die Regelung des Absatzes von Garten« und Weinbauerzeugnissen. B o e t t n e r. Festsetzung von Zöllen im Warenverkehr mit Holland Lt. der Verordnung über die vorläufige Anwen dung des deutsch-niederländischen Vertrags über die Regelung des Warenverkehrs im Jahre 1935 vom 22. 12. 1934 wurden für die Einfuhr in das deutsche Zollgebiet folgende Zölle festgesetzt: Taris. Nummer Benennung der Gegenstände Zollsatz sür l ä- RM aus 21 aus 22 aus 23 aus 28 aus 33 Kohlsamen: Blumenkohlsamen Blätterkohlsamen, Rosenkohlsamen andere Gurkensamen Kohlrübensamen Kohlrabisamen Spinatsamen Anmerkung. Die Vertragszoll sätze gelten nur, wenn sie mit von der Deutschen Regierung an erkannten Reinheitszeügnissen und auf Grund von Verträgen mit deutschen Züchtern entsprechend näherer Vereinbarung der beiden Regierungen in das deutsche Zoll gebiet eingeführt werden. Kümmel, frisch oder getrocknet . . . Kartoffeln, frisch: Anerkanntes Saatgut in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. September bis 31. Dezember Pflanzendaunen (Kapok), roh, auch gereinigt, in anderer Verpackung als in Preßballen Küchengewächse, frisch: Weißkohl in der Zeit vom 1. Ja nuar bis 31. Mai Rotkohl, Wirsingkohl in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai Anmerkung. Die Vertragszoll sätze gelten nur für eine Menge, Vie 60 v. H. derjenigen Mengen der einzelnen obengenannten Warengattungen entspricht, die nach der amtlichen deutschen Ein fuhrstatistik in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai 1932 aus den Niederlanden in das deutsche Zollgebiet eingeführt worden sind. Die beiden Negierungen können den Huudertsatz ändern, jedoch ' nicht über 60 erhöhen. Rosenkohl in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. November bis 31. Dezember Anmerkung. Der Vertragszoll satz gilt nur für eine Menge, die 55 v. H. derjenigen Menge ent spricht, die im Jahre 1932 nach der amtlichen deutschen Einsuhr statistik aus den Niederlanden in das deutsche Zollgebiet eingeführt worden ist. Die beiden Regierun- 100 20 40 50 10 30 15 8 4 3 2 2 5 Tartz- nummer Benennung der Gegenstände Zollsatz sür 162 NM aus 33 aus 38 gen können den tzundertsatz än dern, jedoch nicht über 55 erhöhen. Kopfsalat: in der Zeit vom 1. April bis 31. Mai in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September Anmerkung. Der Vertragszoll satz von 7 Kit gilt nur unter der Bedingung, daß die Niederlän dische Regierung entsprechend einer besonders zu treffenden Vereinbarung sicherstellt, daß in den Monaten April und Mai nicht mehr als 75 v. H. derjeni gen Menge Kopfsalat nach Deutsch land ausgeführt wird, die nach Verständigung beider Teile auf Grund gemeinsamer Ermittlung in den Monaten April und Mai 1932 aus den Niederlanden in das deutsche Zollgebiet eingeführt worden ist. Die beiden Regie rungen können den Hundertsatz ändern, jedoch nicht über 75 er höhen. Zwiebeln in einer Höchstmenge von 30 000 ckr im Kalenderjahr, wenn sie mit Genehmigung einer vom Reichsminister sür Ernährung und Landwirtschaft zu bestimmenden Stelle eingeführt werden, nach näherer Anordnung des Reichs ministers der Finanzen .... Mohrrüben aller Art in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. Juli bis 31. Dezember .... Blätterspinat Bäume, Reben, Stauden, Sträucher, Schößlinge zum Verpflanzen und sonstige lebende Gewächse, ohne oder mit Erdballen, auch in Töpfen oder Kübeln; Pfropfreiser: Pflanzen ohne Erdballen: Stauden Polyantharosen mit von der Deut schen Regierung anerkannten Reinheitszeugnissen andere: Rhododendron und Azaleen, mit Ausnahme der indischen Azaleen, alle diese mit Erdballen . . . Magnolien, Kirschlorbeer, Ilex, Äucuba, Buxus, alle diese mit Erdballen .' Koniferen (mit Ausnahme der araucaria exoelsa) und Clematis mit Erdballen, mit von der Deutschen Regierung anerkann ten Reinheitszeugnissen. . . . Standen mit Erdballen , » . , 7 10 2 5 5 20 21 12,50 10 10 20 Tarif- nummer Benennung der Gegenstände Zollsatz fürlä» NM aus 40 aus 45 aus 47 Anmerkung. Die Vertragszoll sätze Von 21 K>t, 12,50 KÜ und 10 KA gelten nur unter der Be dingung, daß die Niederländische Regierung entsprechend einer be sonders zu treffenden Verein barung bei der Ausfuhr der Pflanzen, für die diese Vertrags zollsätze gelten, sicherstellt, daß Ausfuhrbewilligungen für Sen dungen an Private, öffentliche Verwaltungen, Warenhäuser oder für öffentliche Versteigerungen nicht erteilt werden, sowie daß die in einem gemischten Ausschuß vereinbarten Preise eingehalten werden. Hyazinthen-, Tulpen- und Narzissen zwiebeln Weintrauben: frisch (Taseltrauben), in niederlän dischen Gewächshäusern gezogen und in Behältnissen bei einem Gewicht von 10 KZ oder darunter, nicht in Postsendungen eingehend, in der Zeit vom 1. bis 31. Juli anderes Obst, frisch: Stachelbeeren Himbeeren Anmerkung. Wie frische Him beeren sind auch frisch geerntete, in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September eingeführte Him beeren zu behandeln, die lediglich zur Verhütung des Verderbens während der Beförderung leicht mit Frischhaltungsmitteln, z. B. Ameisensäure, versetzt sind. 20 15 10 12,50 Bei der Unterzeichnung des deutsch-niederländi schen Vertrages über die Regelung des Warenver kehrs im Jahre 1935 ist folgendes vereinbart worden: I. Zur Anlage zu Artikel I Zu Nr. aus 23: Um den ermäßigten Zollsatz zu genießen, müs sen die Einbringer bei der Abfertigung jeder Sendung zum freien Verkehr ein Zeugnis einer niederländischen Stelle bcibringen, in dem be scheinigt wird, daß es sich um anerkanntes Saat gut haudelt. Die beiden Regierungen werden sich über die Stellen verständigen, die diese Zeugniye erteilen. In Zweifelsfällen haben die deutschen Behörden das Recht, nachzuprüfen, ob es sich um «werkanutes Saatgut handelt. Zu Nr. aus 33: (1) Die beiden Regierungen können eine Aen- derung der sür Weiß-, Rot-, Wirsing- und Rosen ¬ kohl festgesetzten zollbegünstigtn Mengen verein baren, wobei jedoch die jewejige Gesamtmenge, die sich aus den für die einzelen Kohlarten fest gesetzten Mengen errechnet, nht verändert wer den darf. (2) Die beiden Regierung« werden alsbald nach der vorläufigen Auwedung dieses Ver trages einen gemischten Ausfluß einsetzen, der über die Beschickung der destchen Märkte mit Gemüse und Obst, über die iegelung der Ver kaufspreise und über sonstigeAbsatzbedingungen beraten soll. Dem Ausschuß sollen von jeder Regierung ernannte Sachversmdige aus Kreisen der Erzeuger und des Haucks angehören. Zu den Beratungen des Aussehens wird jede Re gierung einen Vertreter alsBeobachter entsen den. Die beiden Vorsikenin des Ausschusses werden sich von Fall zu Fa über Tagungszeit und Tagungsort verständign. (3) Die Niederländische legierung wird durch Erlag und Handhabung Sees Ausfuhrverbotes sicherstellen, daß in den Moaten April und Mai nicht mehr als der jeweilsoereinbarte Hundert satz derjenigen Menge Kqfsalat nach Deutsch land ausgesührt wird, du nach Verständigung beider Teile auf Grund gekinsame.r Ermittlung in den Monaten Npril m Most 1932 aus den Niederlanden in da s deutsch Zollgebiet eingeführt worden ist. Es besteht Eiverständnis darüber, daß diese Menge. 120 000 ü beträgt. Die Niederländische Regsrung wird der Deut schen Regierung rcchtzeitigüber den Erlaß und die Handhabung des Ausfhrverbots Mitteilung machen. Zu Nr. aus 38: (1) Die beiden Regieungen werden alsbald nach der vorläufigen Äniendung dieses Vertra ges einen gemischten Ausjhuß einsetzen, der über die beide Länder berühreden Fragen der Gärt nerei, insbesondere über die Preisbildung und über sonstige Absatzbedigungen beraten soll. Dem Ausschuß sollen va jeder Regierung er nannte Sachverständige as Kreisen der Erzeuger und des Handels angehöm. Zu den Beratungen des Ausschusses wird jedi Regierung einen Ver treter als Beobachter entluden. Die beben Vor sitzenden des Ausschusses oerden sich votztzFall zu Fall über Tagungszeit ud Tagungsort verstän digen. ' A (2) Die Niederländisch Regierung wird durch Erlaß und Handhabung eines Ausfuhrverbots sichcrstellen, daß Seudunen an Private, öffent liche Verwaltungen, Warmhäuser und mr öffent liche Versteigerungen ncht zur Ausdhr nach Deutschland gelangen sooie daß die n dem ge mischten Ausschuß vcrehbarten Preise Ungehal ten werden. Zu Nr. aus 45: Zum Nachweis dafür;daß die We.ntrausnn in niederländischen Gewächhäusern ge/ogeu Wörden sind, können die deutscher Zollstellm behördliche Zeugnisse verlangen. De Zeugnisse werden v;n den beiden Regierungenjvereinbart
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