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Freitag« Zahrg. 1926 klom Inlmlf' Deutscher Eisenbahn-Gütertarif, Teil I, Abttg. -1. — Arbeitsgemeinschaf-en? — Zur Abgabe einer Einkommensteurrertlärung. — Die Richtung des deutschen Außenhandels. — Zur vrm zibsatzfrage. — Unser Nachwuchs, di- Zukunft des deutschen Gemüsebaues und Staatshilfe. — AuSnahmetarife für frische Kartoffeln. — Fragekasten. — Buchbesprechung. — AuS der Fach, und Taqespresse. — Marktrundschau. — Aus den Landesverbünden und Beezirksgruppen. Arbeitsgemeinschaften? Von Dr. Ebert in Berlin. Wenn zwei Berufszweige, die in größerem und kleinerem Umfange wirtschaftlich aufeinander angewiesen sind, nicht wissen, wie sie mitein ander zum Ausgleich kommen sollen, bilden sie nicht selten eine sogenannte „Arbeitsgemein schaft". Der Wunsch zur Gründung solcher Ar beitsgemeinschaften geht gewöhnlich von dem Teile aus, der, ohne es nach außen hin wahr haben zu wollen, tatsächlich der wirtschaftlich schwächere ist. Der wirtschaftlich oder organi satorisch stärkere Teil sieht diese Entwicklung ost nicht ungern und folgt den Wünschen des anderen, veil er damit rechnet — und meist nicht mit Unrecht —, dabei im Trüben fischen zu können und beim Fehlschlag die Schuld des Scheiterns der Verhandlungen dem schwächeren Dell in die Schuhe schieben zu können. Ich gebe gern zu, daß man in dieser Frage auch anderer Meinung sein kann, halte es aber doch für zweckmäßig, diese Frage einmal von Meinem Standpunkt aus an zwei Beispielen zu erörtern. Seit Jahren spielen sich selbstverständliche Kämvfe zwischen den Spargclzüchtern und der Konservenindustrie über die Spargelpreise ab. Es ist meines Erachtens außerordentlich erfreulich, daß diese Kämpfe nicht dazu geführt haben, eine „Arbeitsgemeinschaft" zwischen Konservsnindustrie und Erzeugern zu schaffen, in der sonst wahrscheinlich die Spargelzüchter der unterlegene Teil gewesen Wären. Die historische Entwicklung brachte es mit sich, daß Braunschweig sowohl für den Spargelanbau, wie für die Kon- servenindustrie, für deren größten Teil die Spar- gelkonservierung das Rückgrat bedeutet, ein Zen trum wurde, in dem sich beide Teile als gleich wertige Partner anschen. Diese Tatsache der Gleichwertigkeit beider Parteien halte ich für den Grund, daß dort eine äußerliche, mit Satzungen versehene „Arbeitsgemeinschaft" nicht aufgezogen wurde, wohl aber eine tatsächliche, praktische, gemeinschaftliche Arbeit möglich wurdg. Die Spargelzüchter haben allen Grund, hierfür dem G e m u se b au v e r- ein in Braunschweig dankbar zu sein, heute noch mehr als früher, weil es dieser alte und hochangesehene Verein rechtzeitig verstand, sich untsr scheinbar eigener Aufopferung größeren Zwecken zur Verfügung zu stellen, das heißt, sich in den Dienst einer ReiihsarheitKgemeinschaft der Spargelzüchter im Rahmen des R. d. d. G. zu stellen. Die Sammlung aller Spargelzüchter und der Vereine, welche Spargelzüchter vertreten, ist eine txahre Arbeitsgemeinschaft, denn sie dient gleichgerichteten Interessen. Der Erfolg dieser Arbeit des Gemüsebauvereins und die solidarische Zusam menarbeit der Spargelzüchter im Rahmen unseres R.d.d.G. hat zugleich das werden lassen, was vor Jahren dem Schreiber dieser Zeilen einer der maßgebenden Führer der Konservenindustrie sagte: „Die jetzigen Kämpfe zwischen Ihnen und pns werden erst dann in ruhige und vernünftige Bahnen kommen, wenn die Erzeuger eine ge schlossene Einheit bilden, die weiß, was sie will, so daß sich gleichwertige Partner an den Verhandlungstisch setzen. Wir Industriellen sind bereits eine solche Einheit." Das energische Handinhandarbeiten der Spargelzüchtervereini gungen und des Reichsverbandes hat den Spar gelzüchtern die gleichstarke Position gegeben, so daß die Verhandlungen mit dem Gegenpartner zu Ergebnissen führten, die im großen und ganzen für beide Teile annehmbar waren. Jede derartige Verhandlung ist schließlich ein Kompromiß, bei dem jeder Teil gleichwertig von seinen Forderungen nachgeben muß. Es muß durch aus anerkannt werden, daß die Führer der Kon servenindustrie, allerdings in ihrem eigenen, auf weite Sicht gestellten Interesse, den Verhandlun gen keine unüberwindlichen Schwierigkeiten in den Weg legten, obwohl sie anfangs noch der stärkere Teil waren. Es darf wohl angenommen werden, daß die Spargelzüchter aus diesen Verhandlungen die Lehre gezogen haben, daß nur ein fester Zusammenschluß in den eigenen Reihen einen starken Rückhalt gebenkann! Wie anders das Verhältnis zwischen Blumen züchtern und Blumengeschästslnhabenr. Nach mehr oder minder debattereichen Sitzungen wer den förmlich die „Arbeitsgemeinschaften" aus der Tauf» gehoben. Und das Ergebnis? — Noch wenige^ als „Null", denn fortan achten die Blu menzüchter ängstlich darauf, daß sie es nur ja nicht mit den Blumengeschäftsinhabern ver derben! Ein kräftiges Wort w>rd nicht mehr gewagt, und die Blumengcschäftsinhaber reiben sich vergnügt schmunzelnd die Hände. Vergebens sucht man Erfolge der Arbeitsgemeinschaft, deren Kitt eben nur so lange hält, als die Blumen züchter nachgeben. Es mag vielleicht Ausnahmen gehen, nämlich dort, wo die Blumenzüchter eine aus Einigkeit in den eigenen Reihen aufgebaute Lettischer Eisesdahu-Merbirls, Teil I, Abllg. Ncmwsgabe am 15. März 1928. Von unserem ständigen verkehrspolitischen Mitarbeiter. Am 1b. März 1926 tritt ein neuer Deutscher Eisenbahn-Gütertarif, Teil I, Abteilung .1, in Kraft. Er ist zum Preise von 60 Pf. bei der Auskunftei der Deutschen Reichsbahn, Berlin C 2, Bahnhof Alexanderplatz, zu haben. Auch bei den Güterabfertigungen kann er bestellt werden. Der Teil l, Abteilung L, enthält die Eisen bahn-Verkehrsordnung, soweit sie sich auf den Güterverkehr bezieht, nebst allgemeinen Aus führungsbestimmungen. Von wichtigen Aenderungen gegenüber den bisherigen Bestimmungen sind folgende zu er wähnen: l. Lieferfrist. Dis Lieferfrist ist bedeutend herabgesetzt wor den. Sie beträgt vom 15. März 1926 an: lürNrawt-s Abfertigungsgebühr . . 2Tage ) s Leförderunasfrist bis 100km 1 Tag j „ für je weitere 200 „1 . k Abfertigungsgebühr . . 1 Tag d) für Eilguts Beförderungsgebühr für je i 300 km 1 „ o) für beschleu-k Abfertigungsgebühr . . V-Tag nigtes Eil- < Beförderungsgebühr Mr gut s je 300 km Vr „ Beispiel: s) Frachtgut auf 550 km: Abfertigungsfrist 2 Tage Defölderungsfrist für >00 km 1 Tag für den Rest von 450 km 3 Tage zusammen 6 Tage d) Eilgut auf 430 km: Abfertigungsfrist 1fTag Besörderungsfrist 2 Tage zusammen 3 Tage Die Lieferfrist beginnt, wie bisher, mit der auf die Annahme folgenden Mitternacht. Sie ist gewahrt, wenn vor ihrem Ablaufe das Gut dem Empfänger zugeführt oder, falls Zu führung nicht zu erfolgen hat, der Empfänger von der Ankunft benachrichtigt und das Gut zur Auslieferung bereitgestellt ist. Der Lauf der Lieferfristen ruht unter anderem für die Dauer der Zollabfertigung. Für die in den Lauf der Lieferfristen fallenden Sonn- und Festtage wird die Lieferfrist um je einen Tag verlängert. 11. Auszahlung der Nachnahmen. 1. Folgende Nachnahmen werden erst auS- gezahlt, wenn die Bestimmungsstation der Ver sandstation mitgctcilt hat, daß der Empfänger die Nachnahme eingezahkt hat: es Nachnahmen von 150 Reichsmark und darüber, b) Nachnahmen auf bahnlagernde Güter, c) Nachnahmen auf Güter, für die Voraus bezahlung der Fracht (Frankierung) verlangt werden kann (ff 69 (') EVO.), aber nur bei Aufgabe als Frachtgut. 2. Alle anderen Nachnahmen werden auS- gezahlt, falls die Bestimmungsstation nicht Ein spruch erhoben hat, s) bei einer Beförderungsstrecke, bis 500 Kilo meter : nach 2 Wochen, d) bei einer längeren. Beförderungsstrecke: nach 3 Wochen, a) bei allen Sendungen durch polnisches Gebiet: nach 3 Wochen, vom Tage der Aufgabe an gerechnet. Bor Ablauf dieser Fristen werden die Nach nahmen zu 2 ausgezahlt: a) wenn die Bestimmungsstation der Versand station mitgeteilt hat, daß der Empfänger die Nachnahme eingezahlt hat, d) wenn der Absender der Versandstation eine von der Bestimmungsstation ausgestellte „Ein zahlungsbenachrichtigung" vorlegt. Wenn der Absender eine solche Einzahlungs benachrichtigung verlangt, muß er in der Spälte „Zulässige usw. Erklärungen" des Frachtbriefes vermerken: „Ich beantrage Benachrichtigung von der Einzahlung der Nachnahme durch die Bestim mungsstation." Für diese Benachrichtigung werden neben den Postgebühren 20 Pfg. erhoben. Der Antrag wird öfter zu einer schnelleren Auszahlung der Nachnahmen führen. Expreßgut. Am 15. März 1926 tritt ein Nachtrag 3 zum deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif, Teil I, in Kraft. Dieser Taris enthält auch die Bestimmungen für Expreßgut. Durch den Nachtrag treten für Expreßgut keine Aenderungen ein. Die von der ständigen Tarifkommission empfohlene Erhöhung der Expreßgutfracht für Blumen, Sträucher und Packmittel durch Be rechnung des doppelten Gewichts -- ist also nicht eingeführt worden. energische Haltung zeigen. Solche Fälle sind aber äußerst selten, und mir ist noch nicht zu Ohren gekommen, daß dis „Arbeitsgemeinschaften" zur Herabsetzung der Spanne zwischen Erzeugerpreis unk Ladenpreis geführt hätten, denn diese gegen über Vorkriegszeiten gewaltig überdehnte Spanne sorgt ja dafür, daß der Absatz nachgelassen hat und die Gewächshäuser nicht leer werden. Preis spannen von 300 bis 400 Prozent sind keine Sel tenheit, und mehr als ein Blumenzüchter hat es schon erlebt, daß noch in seiner Gegenwart ein eben gelieferter Blumentopf für 3 Mark verkauft wurde, für den der Geschäftsinhaber gerade den Preis von 0,75 Mark auf OHO Mark herunter drücken wollte. Wozu solche „Arbeitsgemein schaften", wenn sie dem Erzeuger weder einen finanziellen noch moralischen Nutzen bringen? Hat man schon jemals davon gehört, daß die Blumengeschäftsinhaber den Blumenzüchtern ihres Ortes rechtzeitig Hinweise gegeben hätten, welche Blumen sie brauchen, unter Zusicherung einer späteren Abnahme? Solange die Blumen züchter der schwächere Teil sind, solange nur sie immer nachgebe», folange sind auch diese Arbeits gemeinschaften keinen Pfifferling wert. Sie können Wert bekommen, wenn einmal die Blumenzüchter zeigen, daß sie geschlossen dastehen, auch einmal gegen die Blumengeschäftsinhaber auftreten und ihnen zeigen, daß es notfalls auch ohne sie geht. Ich bin der llsberzeugung, daß dis Blumen geschäftsinhaber ihre Preisspanne sehr schnell her- äbsetzen würden, wenn die Blumenzüchter in ge eigneter Weise einmal selbst geschlossen den Ver kauf ihrer Erzeugnisse zu einem Preis durch führten, der wie früher nur 100 bis 150 Prozent über dem Erzeugerpreis läge. Sie würden zugleich dem Publikum zeigen, daß es heute noch billige deutsche Blumen gibt. Lie Münz der GrundMrlausWsse. Im Reichssteuerblatt Nr. 8 vom 17. 3. 1926 (Verlag „Gesstzsammlungsamt", Berlin N.W., Scharnhorststr. 4) ist die Verordnung über die Bildung der Grundwertausschüsse und der Ge- mcrbeauchchüsse bei den Finanzämtern und ihr j Verfahren (Bewcrtnngsausschußordmmg) ver- ! öjfeutlicht worden. Ihr äußerst wichtiger In halt wird in der nächsten Nummer der „Garten bauwirtschaft" mitgcteilt werden. Die Landes verbände und ihre Steuerausschüsse sind wegen der Dringlichkeit und Bedeutung der Verordnung durch besonderes Rundschreiben sofort unterrichtet worden. —ck. Zm Abgabe einer Einkommensteuererklömng werden, wie wir aus Mitteilungen ersehen müssen, Erw-rbsgärtner jetzt aufgefordert, obwohl die Steuererklärung nach den gesetzlichen Vor schriften im Herbst 1225 nach Maßgabe des Ein kommens im Wirtschaftsjahre vom 1. Juli 1924 bis 30. Juni 1925 abgegeben werden mußte. Die Finanzämter behandeln also eine Reihe von Betrieben steuerrechtlich nach wie vor als Ge werbebetriebe, obwohl dies völlig ungerecht fertigt ist. In allen solchen Fällen empfehlen wir unseren Mitgliedern, dem Finanzamt etwa fol gendes mitzuteilen: Di« Auffassung des Finanzamtes, daß für meinen Betrieb nicht das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni gilt, ist irrig und beruht auf einer unzutreffenden Auslegung des 8 1 des Steuerüberleitungsgesetzes und ff 10 des Reichseinkommcnsteuergesetzes. Unter den steuerrechtlichen Begriff „Gartenbau" fällt die gesamte über den Rahmen der Landwirtschaft hinausgehcnde intensive Bodenbewirtschaftung, d. s. der Obst- und Gemüsebau, die Blumcn- und Pflanzenzucht, die Baumschulen, der Samenbau; ferner der Wein-, Tabak- und Hopfenbau (vgl. ff 26 des Reichseinkommen steuergesetzes und ffff 23—25 des Reichsbewer- tungsgesetzcs). Im einzelnen verweise ich auf den beigesügten Sonderdruck aus der Stcuer- zeitung des Landwirts, Jahrgang 1925, Heft 12'): „Die Lösung der gärtnerischen Rechtsfrage im Reichssteuerrecht". Ich bitte ferner, von dem anliegenden Aufsatz aus der Verbandszeitschrift meiner Berufsorganisation, des Reichsverbandes des deutschen Garten baues e. V. in Berlin, Jahrgang 1925, Heft 12: „Soll der Gartenbau nach Wirtschaftsjahr oder Erdteile geben wir ohne ländern. Länder nach Kalenderjahr veranlagt werden?"*) Kenntnis zu nehmen. Mit diesem Aufsatz glaube ich, am besten den Nachweis erbringen zu können, daß das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni ausnahmslos für alle Zweige des Gartenbaues gelten soll, da hier die Grund lagen dargelegt worden sind, auf denen meine Berufsorganisation mit dem Reichsfinanz ministerium bei Beratung der Steuerreform verhandelt hat. Infolgedessen bin ich, da ich meine Steuererklärung nach den gesetzlichen Vorschriften am abgegeben habe, nicht verpflichtet, neuerdings eine Erklärung abzugeben. Gleichzeitig bitten wir die Mitglieder um Namhaftmachung der Finanzämter, damit wir von der Hauptgeschäftsstelle aus das weitere ver anlaßen. —<1. Teilung nach Einzel- Einfuhr Ausfuhr Werte in 1000 RM. Sie Richtung des deutschen Außenhandels.» Nachdem wir in den Nummern 20 und 21 das so interessante Problem der deutschen Han delsbilanz, ihres Zustandes, sowie ihrer voraus sichtlichen Entwicklung ausführlich behandelt haben, wenden wir uns nunmehr einer Be trachtung unseres Außenhandels mit den ein zelnen Erdteilen und Ländern zu. Diese Be trachtung ist deshalb wichtig, weil von der Grö - ßsnordnung unseres Handels mit den ein zelnen Staaten Schlüsse hinsichtlich der Wichtig keit unserer Handelsbeziehungen und damit auch handelspolitischer Abmachungen gezogen werden können. Es ist von vornherein, beispielsweise für die Vorbereitung von Handelsvertragsverhand lungen, wichtig, zu wissen, welches Land das größere wirtschaftliche Interesse an einem Vertrag hat. Danach wird sich die Berhandlungstaktik richten können. Andererseits ist zu ersehen, bei welchem Land infolge passiver Handelsbilanz Vorsicht bei Einräumung von Vorzugszollsätzen usw. am Platze ist. — Wir geben in der nach stehenden Zusammenstellung der europäi- schenStaaten zunächst diejenigen, mit wel chen Deutschland eine aktive Handelsbilanz hat, d. h. nach welchen wir mehr ausführen als sie bei uns einführen. Die außereuropäischen >) Können von der Hauptgeschäftsstelle gegen Einsendung von 0,75 M. bezogen werden. *) Wir bitten insbesondere die Preffewarte, die Aufsatzreihe über den deutschen Außenhandel und die Handelsbilanz zu beachten und die ge gebenen Hinweise gelegentlich in der Presse oder m den Versammlungen zu verwerten, Gesamtein- und Ausfuhr 13 146 259 8 837 983 l. Europa 6 928 318 6 435 546 a) Aktive Handels ¬ bilanz. Helgoland 24 2 281 Bad. Zollausschüsse 205 864 Albanien 102 510 Brit. Mittelmeer 2 003 5 323 Dänemark 333 936 355017 Danzig 28 597 90815 Finnland 107 940 111345 Irischer Freistaat 1214 7 278 Lettland 53 021 57 183 Litauen 23 974 38 340 Luxemburg 52 166 54 339 Niederlande 751 754 997 449 Norwegen 112 240 160 610 Oesterreich 177 692 343 725 Ostpolen 154 555 188 677 Portugal 35828 48 201 Rumänien 93 551 103 756 Rußland 231 310 250 021 Schweden 294 006 343 337 Ungarn 83 428 95 962 b) Passive Handels- hilanz. Saargebiet 133 954 70711 Belgien 373 969 209 942 Bulgarien 48 856 40 001 Estland 31 015 22 308 Frankreich 361 922 159 465 Elsaß-Lolhringen 209 001 30 874 Griechenland 78 343 67 042 Großbritannien 1 058 472 936 701 Italien 498 640 368 114 Jugosiar^L 83 546 60142 Memelland 28 315 15 374 Poln.-Oberschlesien 150 157 90 540 Wcstpolen 123 582 52 203 Schweiz 485 932 440 335 Spanien 191 661 161 480 Tschechoslowakei 532 507 455 281 II. Afrika 524 562 200350 III. Asien 1 480 539 730 054 IV. Amerika 3 883 617 1 421 95? V. Australien 325 638 42 826 e.