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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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Kir bitten, die mit gezeichneten Artikel durch die Prcsscwarte den Tageszeitungen zuzu- ftellen. -o?v Zvleressante stsüstlsche Ziffer«. Die Gesamteinfuhr an Gartendauerzeugnissen lObst, Südfrüchte, Gemüse, Schnittblumeu, Pflan zen) aus dem Auslande betrug vom Oktober 1924 bis September 1925 rund 13^> Millionen Doppel zentner gegenüber 11,25 vom Oktober 1911 bis ZV. September 1913. Diese 13,5 Millionen Doppelzentner würden zwecks Transports 135VV0V Eisenbahnwaggon' zu je 1V Tonnen beanspruchen. 1 350 000 Wag gons würden schätzungsweise einen Eisenbcchnzug von 1Säv Kilometern Länge ergeben, welcher etwa die gesamte Strecke von Königsberg über Berlin nach Friedrichshafen bedecken würde. Ein solches Bild veranschaulicht die ungeheuren Acengen, welche jährlich in das verarmte Deutschland ein geführt werden, während der einheimische Züchter nicht weiß, wie ec seinen Betrieb weiter erhalten soll. Der Vorsitzende unseres Stcuerausschusjcs vom Landesverband Pfalz, Gärtnercibcsitzer Adolf Iacob in Landau, hat in Gemeinschaft mit der Pfälzischen Krcisbaucrnkammer und unserem Landesverband Pfalz in einer neuen Eingabe vom 1. 12. 1925 nochmals dringend eine Anpas sung des bayerischen Gemerbesteuerrechtcs an das Reichs- und Preußische Landesstcuerrecht ge fordert. Die Hauptgeschäftsstelle ist bereit, für solche Mitglieder, denen trotz Vorlage obiger Finanz- mimsterialerlasie eine Stundung der Gewerbe- steuervorauSzahlungen nicht bewilligt wird, ge eignete Schriftsätze auszuarbeitcn. Um beurteilen zu können, ob ein Anspruch auf Stundung erhoben werden kann, müssen wir einen genauen Einblick in die Betriebsverhült- nisie an Hand der ausführlichen Antworten auf nachstehende Fragen gewinnen. Die Größenan gabe von Flächen hat dabei möglichst in gm zu erfolgen, da eine Umrechnung von veralteten Maßen sehr zeitraubend ist. 1. Welche Zweige des Gartenbaues betreiben Sie, Blumen-, Gemüse-, Samenzucht? Baum- schülbetrieb? 2. Welchen Umfang hat Ihr Gejonrtbetrieb? 3. Welche künstlichen Anlagen besitzen Sie? a) Wieviel Frühbeetfenster, d) wieviel Gewächs häuser, e) wieviel Ueberwinterungshäuser sowie Treibhausanlagen. Welche Fläche bedecken die einzelnen Anlagen? 4. Können »Lie Ihren Betrieb auch ohne diese künstlichen Anlagen in vollem Umfange weiter führen? Sind Sic gegebenenfalls durch die hohen Kokspreise gezwungen, in Zukunft einen Teil der Warmhausanlogen außer Betrieb zu setzen. 5. Welche künstlichen und maschinellen Vor richtungen besitzen Sie für Ihren Gärtnereiüe- trieb (Heizung?- und Bewässerungscinrichtungen, Dampf-, Wind- und Wasser'raftan lagen)? 6. Besitzen Sie, Ihre Angestellten oder Gehil fen eine besondere technisch-wissenschaftliche Vor bildung? 7. Wieviel besonders technisch-wissenschaftlich borgebildete Gehilfen (Gäriger, Obergärtner) werde« van Ihnen beschäftigt? a) Dauernd, h) zeitweise. 8. Wieviel Arbeiter und Arbeitsfrauen wer de« von Ihnen beschäftigt? s) Dauernd, b) zeit weise. 9. Wird Binderei, Landschaftz^ärtnerci oder Dekorationsgärtnerci betrieben? Sind diese Nebenbetriebe vom Gefamtbetricb getrennt oder zu trennen? Sind sic auch in der Buchführung vom Geiamtbetriebc getrennt worden? 10. Ist ein besonderes Berknufslotal im Be triebe oder ein Markistand, offener Laden usw. varbanden oder haben Sic Filialbetriebe und welche? 1l. Beschränkt sich der Verkauf auf eigene Er zeugnisse oder werden Gartenerzcugnisie zuge- knuft und Weiterverkauf»? In welcher Höhe? In welchem Verhältnis fwht der Zukauf zur eigenen Erzeugung? 12. Vollziehen Sie Ihren Berkaus nach han delsrechtlichen und kaufmännischen Betriebs formen? 13. Ist Ihre Firma in das Handelsregister eingetragen? 14. Wird Ihr Betrieb von Ihnen selbst als „Kunst- und Handelsgärtnerei" bezeichnet? 15. Waren Sie immer zur Steuer veranltzgt? Seit wann? 18. Haben Sie bereits früher reklamiert und mit welchem Erfolge? Bei der Inanspruchnahme der Hauptgeschäfts stelle ist der gesamte bisher mit der Steuerbehörde geführte Schriftwechsel, insbesondere der Ver- anlagungsbeschcid bzw. die Einspruchs- oder De- rufsentscheidung mit einzusenden. Ebenso wären die Unterlagen sehr erwünscht, die aus früheren Reklamationen noch vorhanden sind. Auf keinen Fall darf versäumt werden, den Tag der Zu stellung des Bescheides anzugeben, damit von uns aus die Rechtsmittelfristcn gewahrt werden können. —cl. Tarisänbermgev im Aseubahn-Merverlehr. Von unserem ständigen verkehrspolitischen Mit arbeiter. Die ständige Tarifkommission der deutschen Eisenbahnen hat in ihrer letzten Sitzung am 21. und 22. Januar d. I. u. a. folgende Tarij- änderungen empfohlen: 1. Frachterhühung für gebrauchte Packmittel. Zurzeit wird für gebrauchte Packmittcl aller Art die. Fracht für das halbe wirkliche Gewicht zur Ermäßigten Stückgutklasse (II) berechnet; Mindestgewicht 10 i^, Mmdestfcacht 20 Pfg. Emvfohlcn wird, die Fracht zwar weiter für das halbe wirkliche Gewicht, aber nicht mehr zur Ermäßigten Stückgutklasse (II), sondern zur All gemeinen Stückgutklasse (I) und, wie für anderes Frachtstückgut, ein Mindestgewicht von 20 kx und eine Mindcstfracht von 40 Pfg. zu berechnen. HmgeWen. Antwort 1: Pochtpreisbercchnuug. Die reelle Berechnung des Pachtpreiscs gestaltet sich in nor malen Zeiten folgendermaßen: Man schätzt zu nächst den Reproduktionslosteuwert (gegenwärti ger Neubauwert) des Unternehmens ab, berechnet sich die Zinsleistung hierfür (co. 4Hs) und schlägt darauf die vom Verpächter zu zahlenden Sten ern und Verwaltungskosten. Bei dem derzeitig außerordentlich hohen Revroduktionskostenwerl und dem hohen Zinsfuß würden sich aber weit über dem Friedensstand liegende Pachtpreise er geben. In Wirklichkeit sind aber die Pachtpreise meist gesunken. (Parzellenpachtpreise sind. z. T. noch recht hoch.) Man wird daher gut tun, in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Loge von dem wie angegeben zu berechnenden Friedens pachtpreis als Höchstsatz auszugchen. Johannes Reinhold. Antwort 2: Abzugssähige Ausgaben bei der Einkommensteuer. Die Beantwortung geht über den Rahmen des Fragekastcns hinaus. Dec Fragesteller sei auf das vom Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. hcraiisgegebene Steuersonderheft verwiesen. Dieses Heft enthält in dem Aufsatz „Reichseinkommensteuer" eine ausführliche und fast erschöpfende Auszählung aller abzugsfähigcn Ausgaben. Dis Auszählung füllt die ganze Seite 21 des Sonderheftes aus. Dem Anfrager sei deshalb die sofortige Beschaf fung dieses Heftes, das auch über alle anderen den Erwerbsgärtner interessierenden Steuern Auskunft erteilt, nahegelegt. (Preis 1,60 M. ein schließlich Zustcllungsgebühren.) H. Schultheiß in Neustadt. Frage 4. Vorkaufsrecht. Mein Vater baute bei Erneuerung seines Hauses auf Veranlassung eines Geschäftsinhabers einen Laden ein, der auf zehn Jahre an die betreffende Firma vermietet wurde. Gleichzeitig wurde dem Firmeninhaber, nicht der Firma, im Grundbuch ein Vorlanfsrecht einge tragen. Var vier Jahren ist im Besitz der Firma ein Wechsel eingetreten, so daß der seinerzeitige Inhaber sein Interesse am Vorkaufsrecht verloren hat. Nun will mein Vater, um klare Verhält nisse zu schaffen, meinen Heiden jüngsten Ge schwistern das Haus schenken. Steht dieser Schen kung das Vorkaufsrecht entgegen? P. W. in Sch. Antwort. Der Vater des W. Hot auf sein Hans für eine bestimmte Person ein Vorkaufs recht eintragen lasten. Welche Wirkung dies Recht hat, kann für den einzelnen Fall nur beur teilt werden, wenn der Wortlaut dec Eintragung mitgeteilt wird. Ohne Kenntnis des Wortlautes kann nur im allgemeinen folgendes gesagt wer den. Das Vorkaufsrecht beschränkt sich in der Regel auf den Fall, daß der Eigentümer, dem das Grundstück zur Zeit der Bestellung des Vor kaufsrechts gehört hat, oder besten Erben das Grundstück verlaufen. Wird also das Vorkaufs recht nicht bei der ersten Gelegenheit ausgeübt, wo cs ausgeübt werden kann, so erlischt es. Würde also der Vater (oder besten Erben) dos Grund stück verkaufen und der Vorkoufsberechtigtc tritt nicht in diesen Kauf ein, so wird, das Vorkaufs recht ungültig und der Vater oder besten Erben können es im Grundbuch löschen lasten. Das Vorkaufsrecht kann jedoch auch so bestellt werden, daß es für mehrere oder alle folgenden Verkauss- sälle gültig bleibt, also für alle Zukunft auf dem Grundbuch lastet, falls es nicht durch eine Ver einbarung mit dem Vorkaufsbcrcchtigten aufge hoben wird. Es kann auch so bestellt werden, daß es zwar nur einmal ausgeübt werden darf, aber nicht bloß dem Eigentümer und seinen Erben gegenüber, sondern auch einer Person ge genüber, die das Grundstück nicht durch einen Kaufvertrag, sondern durch ein anderes Rechts geschäft, z. B. Tausch oder Schenkung erworben hat. Denn in dem gewöhnlichen Falle, dem Re gelfälle, erlischt das Vorkaufsrecht auch dann, wenn der Eigentümer, der es bestellt hat, oder sein Erbe das Grundstück auf irgendeine andere Weise als durch Verkauf veräußert, wenn er es also z. B. mit dem Grundstück eines anderen ver tauscht oder wenn er es verschenkt. Hiernach würde, wenn nicht etwa die Eintragung im Grundbuch besondere Bestimmungen enthüll, also in dem Regelfälle, das Vorkaufsrecht so lange be stehen, wie der Vater des W. oder dessen Erben es besitzen. Wenn der Vater und seine Erben sterben, erlischt auch dos Vorkaufsrecht. Gegen den Erben des Erben aber kann cs der Vorkaufs berechtigte und dessen Erben nicht mehr nusüben. Es erlischt ferner auch noch dadurch, daß der Vater das Grundstück verschenkt, weil es ja nur ein Vorkaufsrecht ist, d. h. ein Recht, in den Ver trag einzulreten, durch den ein anderer das Grundstück gekauft hat. Natürlich muß die Schenkung eine echte Schenkung sein, sie darf kein Schcinvertrag lein, unter dem sich ein Ver kauf des Grundstücks verstecken soll. Ein Schrn- kungsverivrechcn muß notariell oder gerichtlich beurkundet werden, sonst ist das Verschenkungs- versprechen nicht gültig. Wenn die Auftastung vor de.m Grundbuchamt erteilt wird, so braucht die notarielle oder gerichtliche Beurkundung dem Schenkunasversprechen nicht varanszugehen. Doch wird entschieden geraten, eine Erklärung, sei es in belonderer Urkunde vor dem Notar oder dem Gericht oder zugleich mit der Nuflastungserklä- rung vor dem Gericht darüber abzugeben, daß das Grundstück verschenkt wird, weil sonst große Schwierigkeiten hinsichtlich der Löschung des Vor kaufrechts entstehen könnten. Justizrat Hartwich, Berlin. Bei Durchführung diese? Vorschlages würde z. B. für 200 kx; leere, gebrauchte,Körbe (Frocht- berechnungsgewicht die Hälfte * iyo kg) die Frachl auf 300 km 4M M. statt bisher 3,90 M. betragen. Dos «bedeutet eine Frochterhöhung um 35 vH., durch die insbesondere der deutsche Gar tenbau empfindlich getroffen würde. Hierbei wird noch darauf mrfmerksam ge macht, daß in der Inhaltsangabe im Frachtbriefe bei gebrauchte« Packmitteln der Zusatz „ge braucht" niemals fehlen darf. Es muß also heißen: ..Leere gebrauchte Körbe" ukw.; fehlt der Zusatz, so wird die teurere Fracht für neue Hprbe usw. berechnet. Ter Zusatz „zurück" dagegen ist überflüssig. 2. Benachrichtigung von der Einzahlung der Nachnahme. Der Absender kann im Frachtbriefe bean tragen, daß i h n die Bestimmungsstation durch die Post von der Einziehung der Nachnahme bcnachrlchtiqt. Es soll klargestellt werden, daß eine iolche Be nachrichtigung des Absenders unzulässig ist bei Nachnahme von 150 M. an, Nachnahmen bei bahn lagernden und solchen Gütern, für die die Bahn Frachtnornusrahluna (Frankierungs verlangen kann. Diese Nachnahmen werden erst ausgecohlt, wenn der V e r s a n d st a t i o n Vas- der Bersem- f mungsstation mitgeteilt ist, daß der Empfänger die Nachnahme «ingezahlt hat. 3. Bahneiqene Wagendccke«. Der Tarif soll dahin ergänzt werden, daß der Absender für B c s ch ä digu n g der Decken insoweit hastet, als er nicht nachweisen kann, daß die Beschädigung von der Eisenbahn selbst verschuldet oder auf natürliche Abnutzung zurück zuführen ist. Die Decke «miete soll erhöht werden und für jede Decke betragen auf 100—-200 km 7 M., 201—300 km 9 M., 301—500 km 11 M., 501 bis 700 km 13 M., 701- 1000 km 14 M., auf größere Entfernungen 15 M. 4. PrivatwagendeSen. Für Privatwagendecken ohne Ladung wird bei Aufgabe als Frachtgut eine ermäßigte Fracht von 40 Pfg. erhoben. Diese ermäßigte Fracht soll künftig auch gelten für Decken, die zum Schutze von Stückgut verwendet werden sollen oder verwendet worden sind. Auf der Ladung werden Privatwagenkecken fracht frei befördert. Diese Vergünstigung soll nicht für Stückgut gelten, vielmehr soll das Gewicht der Decke mit zur Frachtberechnung gezogen werden. 5. Düngemittel. In die Klasse kl sollen neu ausgenommen werden: phasphorsaures Ammoniak (Diamon phosphat, Diamonphos), LeunaammonphoSphat (Leunaphos, Azophos), Harnstosfammmiphosphat (Harnstoftphos, Urcaphos). 6. Pinirnzaps« Der Antrag, Pinienzapfen in die Tarijstelle „Kienäpfel, Kien-, Fichten-, Tannen-, Lärcheu- zapfen, sämtlich auch entsamt" der Klasse kl aus- zunehmcn. ist abgelchnt worden. Diese Vorschläge haben zunächst keine bindende Kraft, da die zuständigen Stellen noch Wider spruch erheben können. Darüber, inwieweit und wann die Tarifänderungen eingeführt werden, wird seinerzeit berichtet werden. Von der Not derGarlenbsuer. Die allgemeine Deutsche Gärtnerzeituug ist eine Zeitung, die vom Verband der Gärtner und Gärtne.reiarbeitcr herausgegsben wird. Die Zei tung Kignt wohl zu einem Teil der Derbands- arbeit, zu einem andern Teil glaubt aber die Zeitung auch die Aufgabe zu hüben, ihre Mit glieder in der geschmacklosesten Art von Zeit zu Zeit gegen die selbständigen Gärtner hetz-n zu müssen. Man sollte so von dieser traurigen Arbeit keine Notic nehmen; aber cs kann schließ lich auch nichts schade«, wenn unsere Mitglieder einmal einen Blick in die Werkstatt derer tun, mit denen mau sich ab und zu zusammenjctze« muß. um mit ihnen darüber zu beraten und zu beschließen, was der Arbeitgeber dem Arbeit nehmer für seine Leistungen bezahlen soll und was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in An betracht der wirtschaftlichen Lege zu fordern be rechtigt ist. Daß solch« NnScinänderseknnnen für beide Teile nnr daun ersprießlich sein können, Nwnn sie unter dem Gesichtspunkt der gegenseiti gen Achtung vor sich gehen, ist ja ciaentlich selbst verständlich; aber w» muß cs schließlich hin- lührcn. wenn wir In der Zeitung dieses Verban des leien, daß es beute in Wirklichkeit nur einer Anzahl von „B-uchlrautereicn". die nur von der iöand in den Mund" leben, und die, volkswirt- schofoich betrachtet, widerünnigc Unternebmun- oen leien, schlecht gehe. Eine Speckalilät der Gartcnbauern sei es. beständig über Ibre Lage zn stöhnen, und daß dieses Stöhnen auch beute un berechtigt 'ek, sucht das edle Blatt damit z» be weisen. daß es eine aonce An-ahl deutscher Fir men namentlich aufkührt. die in der letzten Zeit Neubauten von Gewächshäusern amgcfßbct haben. Damit allein schon alaubt man den Be weis cu erbringen, daß der selbständige Gärtner im Geld schwimmt, und man dankt nicht daram. daß die Neu- und Umbauten, die in letzter Zeit vorgenommen werden mußten, vielfach mir drin- a-nde Maßnahmen aeoen die maßlose Ncber- schwemmurm durch ha« Ausland und cur Förde rung der Vereiulochnnq unserer Kulturen ae- wLl«" sind. Willen dicke Zerren, was nach die ser Richtnna hi« in de« lebten Jahren im Aus land «-baut Word-« ist. und wie weit wir wegen de« Mangel o« Kapitol zurückbleiben mußten? Das zu bearene«. darf man natürlich solchen nicht cumute«, die mit einem Urteil, daß sie sich chrem Horizont entsprechend bilden, schnell fertig sind. Man höre auch, daß, es als ein besonderer Wohlstand des Gortenkauern angesehen wird, wenn man jetzt ans dem Stuttgarter Markt viele Gärtnerautos sieht, mit denen die Marktwaren «a« den immer mebr nach außen verlegt-« Gärtnereien zur Stadt gebracht werden. Die Zerren sind anscheinend noch nicht reif rn dem B-a-iske. daß sich bei den veränderten Verhält- «illen im Garkenbai, h-nie ein Auto im Betrieb billiger stellt als ein Pscrdcl"h-werk. ode- wenn man den MaMmagen «on Gärtnerm-hUfen nir ^fadt und wieder -urückbringe« sollen mußte Darüber wäre la l°ßr viel zu kaaen; ober da? treffendste Urteil über solche Anklassuna werde« unlere Kollegen schon selbst finden. Liest man mit einiger nüchterner Ueberkeaung, so kann auch das. was von einzelnen Firmen Im Nnchrichtcu blatt des Verbandes der Gärtium nnk Gsirtmmeft acbeiter gesagt wird, nur beweisen, daß die Aus führungen nur dazu diene«, gewisse urteilsloft Leute auszustacheln, und zwar solche, tue ihre Drahtzieher bei ihrem Verband noch nicht durch schaut haben, und die noch nicht wissen, mit wel chen Kollegen sie es zu tun haben, und wenn cs nicht so tiestranrlg iväre, mit welch lächerliche« Mitteln diese arbeiten. Ilex. Aus der Zach-uatz Tagespreise. Zur Sreditakliou für die Laodwirtschaft. In Ergänzung zu der kürzlich veröffentlichten Warnung vor unberufenen Vermittlern teilt die Deutsche Rentcnbank-Krediianstalt folgendes mit: „Jeder Landwirt, der an den von der Deutsche« Rentenbank-Kreditanstalt zu vergebenden Hypo thckarkreditcn beteiligt sein möchte, braucht sich, um dies zu erreichen, keinesfalls einer gewerbs mäßigen oder Gelegenheits-Vermittlung zu be dienen. Ec kann seinen Antrag unmittelbar bei einem derjenigen Reallredilinstitiüe einrciche«, durch die die Deulsche Remenbank-Krrditanstalt die Gelder der Landwirtschaft zuführen wird. Das sind: die Landschaften, die öffentlich-rechtliche« Realkredilinstitute (die Landesbanken, Landes kreditkassen), die Hvpothekcnbankeu und die Spar kassen. Soweit die Institute Zweigniederlassungen und Agenturen unterhalten, können Anträge natürlich auch bei diesen eingereichl werden. Tic genossenschaftlichen Kreditocgnnisnlionen werden in der Lage sein, den mit ihnen im Verkehr stehenden Landwirten diejenige Stelle zu be zeichnen, bei welcher sic ihren Antrag auf Hppo- thekarkrcdit am besten einreichen, so daß Ber- mittlergebühreu zu Lasten der Landwirte ver mieden werden." „Der Deutsche Fruchtgcoßhaudcl" schreibt in Nr. 5, Jahrgang 1920: Zmmer neue ZollWebuugen. Von einem holländischen Interessenten unseres Verbandes gehen mir wegen der Mißstände bei Verzollung von französischem Blumenkohl fol gcnde Mitteilungen zu: .... daß es der Zollbehörde picht verargt werden kann, wen« sie einwandfreie Unterlagen über die Herkunft von Waren verlangt, die Ber- tragszollsätzen unterliegen. Die Grenz-Zollbehör den würden nicht so streng Vorgehen, wcnn nicht fortwährend versucht worden wäre, Blumenkohl, dcr aus Fcmikreich kam, als holländischen oder italienischen durchzuschmuggeln. Es wurden sogar Atteste von holländischen Bürgermeistern vor gelegt, worin bescheinigt wurde, daß der Blumen kohl in Holland gewachsen sei. Diese Atteste waren natürlich gefälscht, da holländischer Blu menkohl schon deswegen nicht vorhanden jein kann, weil derselbe vollständig erfroren wäre. . . . Auf der Essener Tagung wurde dem Ver bände seitens dcr die Zollresiorts vertretenden Herren Beamten weitgehendstes Entgegenkommen mir Kem gleichzeitigen Wunsche nach enger Zu sammenarbeit zugesagt. Vorstehend« Ausführun gen sollen diesem Zweck« dienen, sie sind aber mit der Federung verknüpft, daß Kem ehrliche« Großhandel die Namen Ker in Frage kommende« Absender an dieser Stelle öffentlich bekannt gegeben werden, und daß die verschiedenen Zoll ämter Anweisung erhalten, auch die durchgegan- genen Waggons nochmals zn überprüfen und Zollnachzahlung zu fordern, damit ein Ausgleich geschaffen wird für die Verluste, die dem legalen Hankel dadurch erwachsen sind, daß er seine Ware zu den Preisen deS unter holländischer oder italienischer Flagge cingeführten Frnnzosenkohls verkaufen mußte. H. A. L. Anmerkung der Echriftleftnng: Falls nmcreu Mitgliedern irgendwelche unsauberen Zoll sMebungcn bekannt werden, bitten wir um direkte Mitteilungen, damit wir Elemente, welche sich zn solchen Sacherz hcrgeben, der Staatsanwaltschaft übergeben können. „Der Slawen- und Pflanzenbau" Heft Z vom 4.KedruarMS enthält u.a. folgende beachtenswerte Aufsätze: Auswahl einiger anbamuürdiger Chrpsavthc men. Von Fr. Karps, Langenhagen-Hannover. Englische Ncuzüchtungen großblumiger Chcv santhemen. Von G. Hartmann jr., Bad .Erenznach Was lehren uns die gärtnerischen Großbe triebe Dänemarks? Von Gartenbaükirektoc Fr. Grobben, Altlangsow. Rückblick auf die Gartenbau,Ausstellungen des Jahres 1925 unter besonderer Berücksichtigung dec Rose. Von H. Linderte, Remagen a. Rh. Betrachtungen zum Laubfall unserer Bäume und Sträucher Von Dr. E. Elßmou«. Geissn- heim am Rhein. Die Ehabauknelke als Topfpflanze und Schnfttblume. Bon I. Barfuß, Erfurt. Die Hochwasser kotastrophe am Rhein. Sortcnversnchsanbnu mit Büsch- und Stan genbohne». Bezugspreis monatlich 1,— Mart; Bestellun gen nimmt jedes Postamt entgegen. Für Mit glieder des Rcichsvcrbnndes ermäßigter Bezugs preis jährlich 8,— Mark; Einzelnummern 0,50 Mark. Bczngsanmeldung an den Reichsverbank des deutschen Gartenbaues e. B., Berlin NW 40 Schriftleitung: K Fachmann. Berlin Ver antwortlich für den wirtschaftspolitischen Teil: K. Fachmann. Berlin; für die Verbands Nachrichten: R. Sievert, Berlin; für die Marktrundschon: C. K. Schmidt. Berlin. Verlag: Gärtnerische Veriagsgesellschast m. b. H » Berlin SW 4S. Druck: Gebr. Radetzkt, Berlin EW 43.
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