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Vie vartenbauurirtstkast ks/c^Lsinks/t/ic/is Lc/iv/ung vv«>c/ in /vkvnfl c/v^ciiZsfü/i^i Gartenausfuhrende und Friedhofgärtner u. a. gezeigt hätten, wie wichtig eine derartige An erkennung ist und wie unzureichend bisher noch die Maßnahmen sind, die bisher viele Betriebe ge troffen hätten, um auch tatsächlich sortenechtes und gütemäßig ausreichend wertvolles Pflanzmaterial liefern zu können. Die Notwendigkeit, den Walnuß- und Ha seln utzanbau in Deutschland zu fördern und dabei gleichzeitig auf eine neue Basis zu stellen, ist allgemein bekannt. Es war darum von Interesse, Näheres zu hören über die Bildung einer Arbeits gemeinschaft zwischen den Stellen, die sich mit der Erforschung wichtiger Fragen des Nußan baues befassen und dem Reichsnährstand, dem vor allem die Aufgabe der Förderung des Er forschten zukommt. In Anbetracht der Notwendig keit der Mitarbeit weiter Kreise des deutschen Obst anbaues, z. B. beim Auffinden wertvoller Walnutz typen und einer zur Zeit noch gebotenen maßvollen Zurückhaltung der deutschen Baumschuler bei Ver edlung von Walnüssen und der Lbstanbauer bei der Umveredlung älterer Walnußbäume, wird über diesen Teil der Tagung alsbald an anderer Stelle dieser Zeitschrift ausführlicher berichtet werden. Ein gleiches gilt von dem Thema „Nieder stämme mit Fruchtbogenschnitt, zumal die Ausführringen der Berichterstatter im allge meinen die Ansicht des Reichssachbearbeiters be stätigten, datz dieser neueren Baumsorm, gezogen durch besondere Behandlung — d. h. bogenförmiges Herunterbinden der einjährigen Triebe während des Sommers — eine erhöhte Bedeutung auch für den Erwerbsobstanbau zukommt, um schnell zu be achtlichen Ernten zu gelangen. eine gewisse Einheitlichkeit mit normalen Schwan kungen in den Kostenanschlägen gewährleistet ist. Berufskamerad Erxleben, Köln, hebt als Land schaftsanwalt der OBK. Essen die Notwendigkeit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften hervor, be sonders für die an ländlichen Strecken der Neichs- autobahn liegenden Berufskameraden. Es ist ihm im Einvernehmen mit der zuständigen Landes bauernschaft gelungen, die Berücksichtigung der Gartenausführenden bei der Vergebung von Ar beiten zu erreichen. Auch er weist auf die unge wöhnlichen Angebotsschwankungen hin, die zum Teil SO—100 A betragen, und betont ebenfalls die Notwendigkeit einer Schulung in der Kalkulation. Die Berechnung von Arbeiten darf jedoch nie schematisch erfolgen, sondern muß auf Grund der jeweils gegebenen Verhältnisse aufgestellt werden. Nur so ist ehrliche und sorgfältige Arbeit bei aus kömmlichem Verdienst gewährleistet. Als letzter nimmt der Berufskamerad Timm- Mundt, Neumünster, als Landesbeirat der Landes- bauernschast Schleswig-Holstein zu diesem Fragen- Bei der Behandlung der Frage Lagerräume im Erzeugergebiet wurde die Notwendig keit ihrer Schaffung im Rahmen des Vierjahres planes und im Zuge der Marktordnung und Markt regelung betont unter gleichzeitigem Hinweis, daß ihre Errichtung jedoch maßgeblich vom Stand der gütemäßigen Erzeugung von Obst abhänge, da nur qualitativ hochwertige Früchte die entstehenden Mehrkosten für die Lagerung zu tragen in der Lage wären. Auch wurde mit Recht hervorgehoben, daß sie unentbehrlich wären für all die Obstmengen, die nicht bis zum Frühjahr gelagert werden können bzw. sollen, und an die man bei Lagerung in Evd- mieten bei Frost nicht herankommen könnte. Daß durch die Schaffung von Lagerräumen im Erzeu gergebiet sich die Lagerung am Verbraucherort und in Kühlhäusern nicht erübrigt, wurde selbstredend ebenfalls erwähnt. Zusammenarbeit zwischen Pflan zenschutzstellen und II L 9 lautete der letzte Verhandluugspunkt, bei dem hervorgehoben wurde, daß es notwendig wäre, zunächst einmal darum bemüht zu sein, daß die Obstbäume durch allgemeine Kultur- und Pflegematznahmen gesund heranttachsen, da die Kchädlingsbekämpfung nur eine zusätzliche sein könne. Von Interesse war auch die Mitteilung über das wahrscheinlich bald in Kraft tretende Reichspflanzenschutzgesetz und die Bildung einer Reichsarbeitsgemeinschaft „Pflan zenschutz", mit deren Hilfe man hofft, in abseh barer Zeit die Schädlingsbekämpfung im Obstbau zum Vorteil der mengen- und gütemäßigen Stei gerung der Erträge voranzutreiben. Im Rahmen der Arbeitstagung des gesamten Gartenbaues hielt auch die Fachgruppe Gartcn- ausführ'ende und Friedhofgärtner am 23. Januar ihre Versammlung ab, die außerordentlich zahl reichen Besuch aufwies. Nach Eröffnung und Begrüßung durch den Be rufskameraden Aldinger, Stuttgart, nahm Dr. Koch, RHA. II, das Wort zu einigen grundsätz lichen Ausführungen über die Berufsausbil dung für Garten ausführende und Friedhofgärtncr. Er wies darauf hin, daß sich die zusätzliche Ausbildung der jungen Gehilfen in Gar tenausführung oder Friedhofgärtnerei auf den bisherigen Prüfungsbestimmungen des Reichsnähr standes aufbaut. Durch Einrichtung von Lehrgän gen werden die besonderen Gebiete der Garten ausführung und Fricdhofgärtncrei behandelt und dein jungen Gehilfen durch ein Zeugnis die Teil nahme an dem Lehrgang orsiätigt. Für die Ab legung der Gärtnermeisterprüfung sind ebenfalls unter Zugrundelegung der bisherigen Ausbildungs bestimmungen des Reichsnährstandes besondere Lehrgänge vorgesehen, die der Vertiefung der er worbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in Garten ^ummsr 28. Innunr bereich eingehend Stellung. Er schildert, datz in seiner Landesgruppe die Verhältnisse nicht so gün stig seien, wie bei seinen Vorrednern. Besonders die leitenden Gartenbeamten seines Bereiches stän den sehr oft einer Vergebung der öffentlichen Ar beiten an die Erwerbsgärtner hindernd im Wege. Im Zusammenhang damit ist ihm die Frage der Notstandsarbeiter und ihre Rückführung in den or dentlichen Arbeitsprozeß von Bedeutung. — Ein gehend auf das Friedhofmonopol, erläutert er die noch bestehenden Schwierigkeiten und erwartet eine zufriedenstellende Lösung dieser Frage durch den neuen Reichsverband. — In Zusammenarbeit mit der Landcsbauernschaft Schleswig-Holstein wurde bei der OBK. Altona erreicht, datz die Gartenaus führenden bei btt Vergebung von Arbeiten im grötzeren Umfange herangezogen werden. Durch Bildung von drei Arbeitsgemeinschaften ist eine zu friedenstellende Arbeitsgruridlage geschaffen wor den. Im übrigen betont auch er die Dringlichkeit einer intensiven Schulung, um den besonderen An forderungen der heutigen Zeit begegnen zu können. Zu Punkt 3 der Tagesordnung schildert alsdann Reichssachbearbeiter Weinhausen, Laß auch der Gartenausführend« und Friedhofgärtner über Markt- und Preisregelung sowie über die Einfuhrbestimmungen in demselben Maße wie die Berufskameraden anderer Berufsgruppen unter richtet sein müsse, weil letzten Endes der Erfolg dieser aufgezcigten Maßnahmen des Reichsnähr standes von der einheitlichen geistigen Grundhal tung abhinge. Reichssachbearbeiter Tetzner geht dann im ein zelnen aus die markt-, preis- und etnfuhrregeln- den Bestimmungen des Reichsnährstandes bezüglich der Baumschulartikel ein, die im besonderen Maße den Gartenausführenden und Friedhofgärtner an gehen. Mit dem Schlußwort ruft Reichsbeirat und Vorsitzender des Reichsverbandes der G. u. Fr., Aldinger, sämtliche Führer der Fachgruppe zu in tensiver Berufsarbeit auch im neuen Iaht: aus. Fachgruppe Auf der Tagung der Fachgruppe Gemüsebau, die am 23. 1., nachmittags 3 Uhr, in Goslar begann, wurden mehrere Referate über die Jahresanord nung der Hauptvereinigung der Deutschen Garten bauwirtschaft für den Gemüseabsatz gehalten. Eidt-Berlin sprach unter Bezugnahme auf dieses Thema über die Versorgung des Frischmark les. Hierbei wurden die einzelnen Teile der vor gesehenen Anordnung der Hauptvereinigung, die noch der Genehmigung bedarf, besprochen. Sie soll eine weitere geordnete Marktregelung für die Gemüsebauerzeugnisse bewirken. Zu dem Thema „Versorgung der Verwertungsindustrie" sprach Schellens-Hannover. Einen Ueberblick über die Anordnungen für die Gemüseverwertungsindustrie gab Dr. Bömmels- Berlin. Ueber Erfahrungen bei der Durchführung von Gemüsebaupflegeringen im Lreib- gemüsebau sprach Friedl-München. Es wurde unterschieden zwischen Beratungs-, Pflege- und Versuchsringen. Versuchsringe haben den Pfle geringen vorauszugehen und befassen sich z. B. mit dem Sortenversuchswesen und anderen Vergleichs versuchen, wie mit Düngung und Schädlings bekämpfung. Die Hauptaufgabe des Pflegeringes ist die güte- und mengenmäßige Steigerung des Anbaues auf der vorhandenen Fläche. An Hand einiger Beispiele wurden die Erfolge geschildert, die im Bezirk der Lnndesbauernschaft Bayern er zielt wurden, wie z. B- die Beseitigung des Kalk überflusses in kalküberdüngtem Boden durch Man gan, oder die Erfolge bei der Bekämpfung von Sellerierost und der Umsallkrankheit bei Spinat. Gemüsebau Hier ist bemerkenswert, daß ein Bestreuen der Selleriepflanzen mit kupferhaltigen Mitteln, schon im Mistbeet durchgeführt, ein späteres Auftreten des Rostes verhindert. Diese Tatsache erklärt sich daraus, daß scheinbar die Entwicklung von Pilz sporen durch die vorbeugenden Maßnahmen ver hindert wird. Der Befall mit Salatfäule an jungen Salatpflanzen kovnte durch geeignete Anwendung von Kalkstickstoff von 75 auf 8 herunter gedrückt werden. Auch eine Beratung in betriebs wirtschaftlichen Fragen wird von den Ringleitern durchgesührt und hat sich derartig gut ausgewirkt, daß in Bayern die Durchführung der Pslegearbeit durch den Ringleiter nicht mehr gemißt werden möchte. Der Vorsitzende der Abteilung Gemüse im Reichs verband der gartenbaulichen Pslanzenzüchter, Kleyboldt-Wehrden, sprach über dasZiel der Sortenbereinigung für das Jahr 1937. Es wurde ein kurzer Ueberblick über den wirtschaftlichen Wert der Sortenbereinigung und über die als Gruppenformen herausgestellten Reichs sorten gegeben. Nach Veröffentlichung der neuen Reichssortenlisten wird von jedem Gemüsebauer er wartet, daß er sich im Laufe der nächsten zwei Jahre auf die in den Reichssortenlisten genannten Sorten umstellt und für den Anbau diejenigen wählt, die für sein Gebiet am geeignetsten sind und dem Marktbelangen genügen. Durch die Bereini gung der Sortimente ist die Möglichkeit einer intensiveren Durchzüchtung gegeben, so daß nach Inkrafttreten der Anordnung die Gewähr gegeben ist, daß es sich bei dem anerkannten Saatgut nur um solches mit hochwertigen Eigenschaften handelt. ausführung und Friedhofgärtnerei dienen. Vom Reichsverband der Gartenausführenden und Fried hofgärtner sind hierfür Richtlinien ausgearbeitet worden, so daß bereits im Herbst d. Js. eine reichs- einheitliche zusätzliche Berufsschulung in Form von regelmäßigen Lehrgängen stattfinden kann. Die Schulung ist gleichzeitig für Betriebsführer wie auch für Gefolgschaftsmitglieder vorgesehen. In Ler nachfolgenden Aussprache wurde von ver schiedenen Berufskameraden die Notwendigkeit die ser zusätzlichen Berufsausbildung besonders unter strichen. Unterabteilungsleiter Häffner der Lan desbauernschaft Württemberg berichtete über die in Württemberg geleistete Vorarbeit hinsichtlich der Schulungsfrage, die wertvolle Anregungen zeigte. Ferner kam einmütig zum Ausdruck, daß das Gebiet Obstbau einen besonderen Raum in der zu sätzlichen Berufsschulung einzunehmen hat, und zwar in erster Linie Pflanzung, Pflege und Schnitt der Obstbäume. Da auch hier in ernährungspoli tischer Hinsicht dem GartenausführenLen eine ver antwortungsvolle Aufgabe zufällt, ist die bisher noch im allgemeinen festzustellende Unzulänglich keit Ler GartenausführenLen auf diesem Gebiet Lurch eine intensive praktische Schulung auf ein fachlich einwandfreies Können zu bringen. Zu Punkt 2 der Tagesordnung berichteten die Berufskameraden Stein, Dresden, Seidenspinner, Stuttgart, Erxleben, Köln, und Timm-Mundt, Neumünster, über die Erfahrung bei der Vergebung und Durchführung von öffentlichen Aufträgen. Berufskamerad Stein, Dresden, kann für Sach sen die Mitteilung machen, daß die Gartenausfüh- rcnden bei der Vergebung von Arbeiten bei der Neichsautobahn, insbesondere auch für die Mutter bodenarbeilen, hcrangezogcn werden. In den Aus- schreibungsbedingungcn wird der Besitz des Berufs ausweises und Lie Mitgliedschaft zum Reichsver band der Gartenausführenden und Friedhofgärtner verlangt. Im übrigen liegen die Verhältnisse für Lie GartenausführenLen beim Bau von Flugplätzen wesentlich ungünstiger, da hier Lie Baubehörden zum großen Teil noch die gärtnerischen Arbeiten in eigener Regie durchführen. Als zweiter Redner berichtet Berufskamerad Seidenspinner, Stuttgart, und teilt mit, datz die dortige OBK. die gärtnerischen Arbeiten in zufrie- denstellendexweise an die GartenausführenLen ver gibt. Die in der ersten Zeit aufgetretenen verschie denen Schwierigkeiten sind dort durch Bildung von leistungsfähigen Arbeitsgemeinschaften behoben worden. Auch die anfangs festgestellten auherge- wöhnlich hohen Unterschiede in der Bausumme der Angebote wurden im Laufe der Zeit durch ein heitliche Schulung der GartenausführenLen im Kalkülationswesen soweit ausgeglichen. Laß heute Mitteilungen der Hauptvereinigung /^no5c/nvng ?09 vom 19. 193/ Verbilligung von Brotaufstrichmitteln Betr.: Ergänzung der Anordnung Nr. 105 bctr. Verbilligung von Brotausstrichmitteln im Wirtschaftsjahr 1936/37 vom 13. 11. 1936 (RNVbl. S. 556). Auf Grund der 88 6, 12 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirt- schast vom 21. Oktober 1936 (RGBl. I S. 911) und der 88 9, 20 der Satzung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 2. April 1935 (RNVbl. S. 173) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichskommissars für die Preisbildung an- geordnet: I. Die Anordnung Nr. 105 betr. Verbilligung von Brotaufstrichmitteln im Wirtschaftsjahr 1936/37 vom 13. November 1936 (RNVbl. S. 556) wird wie folgt ergänzt: 1. Abschnitt II Ziffer 1 erhält folgenden Zusatz: ,,c) Erdbeer-Marmelade, ck) Pflaumen-Marmelade". 2. Abschnitt IV erhält folgenden Zusatz: „Erdbeer-Marmelade, Pflaumen-Marmelade 45 e?,/" 3. Abschnitt V Abs. 1 erhält hinter den Worten „Vierfrucht-Marmelade, Gemischte Marmelade, Apfclnachpressegelee, Apfellraut 21,— NA je 50 kß b. f. n." folgenden Zusatz: „Erdbeer-Marmelade, Pflaumen-Marmelade 31,— NA je 50 kg b. f. n." -4 . Abschnitt V Abs. 2 erhält hinter den Worten „Vierfrucht-Marmelade, Gemischte Marmelade, Apfclnachpressegelee, Apfelkraut 23,50 NA je 50 KZ b. f. n." folgenden Zusatz: „Erdbeer-Marmelade, Pflaumen-Marmelade 34,— NA je 50 KZ b. f. n." 5. Abschnitt V Abs. 3 erhält hinter den Worten „Vierfrucht-Marmelade, Gemischte Marmelade, Apfelnachpressegelee, Apfelkraut 24,50 NA je 50 Kg b. f. n." folgenden Zusatz: „Erdbeer-Marmelade, Pflaumen-Marmelade 35,50 NA je 50 kg b. f. n." 6. Abschnitt VI Abs. 3^ erhält folgende Neu fassung: „tV Marmeladen. Die Erzeugnisse müssen den in 8 2 der Ver ordnung über Obsterzeugnisse (Obstverord nung) vom 15. Juli 1933 (RGBl. I S. 495) gegebenen Begriffsbestimmungen für Einfrucht marmeladen, Mehrfruchtmarmeladen und Ge mischte Marmeladen entsprechen. Insbesondere darf bei Mehrfrucht- und Gemischten Marme laden der Anteil an Aepfeln oder Birnen oder an beidenFrüchten zusammen höchstensSOHun- dertteile der Gesamtfruchteinwaage betragen. Die sonstigen Herstellungsvorschriften — z. B. der Zusatz von Obstpektin oder Obstgeliersaft, Stärkesirup usw. — unterliegen den Bestim mungen der Verordnung über Obsterzeugnisse. Die Marmelade muß im Fertigfabrikat min destens 50 v. H. zugesetzten Zucker (Sacharose) einschließlich der gesetzlich zugelassenen Höchst menge von 12 v. H. Stärkesirup enthalten. Bei Einsruchtmarmeladcn ist ein Zusatz von mehr als 5 v. H. Stärkesirup durch die Worte „mit Stärkesirup" zu kennzeichnen. Der Wassergehalt darf bei Einfruchtmarmeladen 35 v. H., bei Mehrfrucht- und Gemischten Marmeladen 40 v. H. des Fertigerzeugnisses nicht übersteigen. 1. Einfruchtmarmeladen. Erdbeer- bzw. Pflaumen-Marmelade muß aus der passierten Pulpe der betreffenden Obst art (Obstmark) hergestellt werden und ent sprechend der Begriffsbestimmung der Obstver- ovdnung eine dickbreiige, streichfähige Zube reitung darstellen. Ganze Früchte oder Obst stücke dürfen im Fertigerzeugnis nicht erkenn bar sein. Die Mindesteinwaage von 45 Teilen Obstfruchtsleisch darf nicht unterschritten werden." 7. Die bisherige Ziffer 1 des Abschnittes VI (Vierfruchtmarmelade) wird Ziffer 2. Die bisherige Ziffer 2 des Abschnittes VIH (Gemischte Marmelade) wird Ziffer 3. 8. Abschnitt VII Abs. 2 erhält folgenden Zusatz: ,,a) Einfruchtmarmeladen: „Erdbeer-Marmelade (sinngemäß ist bei Pflaumen-Marmelade diese Bezeichnung einzudrucken) zur Abgabe an den Ver braucher Kleinverkanfsfestpreis 45 äh/ je 44 KZ lose ausgewogen Hauptvereinigung der deutschen Garten bauwirtschaft, Berlin NW. 40, Schliesfen- ufer 21." 9. Der bisherige Buchstabe a) des Abschnittes VII Abs. 2 wird Buchstabe b). Der bisherige Buchstabe b) des Abschnittes VII Abs. 2 wird Buchstabe c). Der bisherige Buchstabe c) des Abschnittes VII Abs. 2 wird Buchstabe ck). In den neuen Buchstaben b, c und ck sind die Worte „Hauptvereinigung der Deutschen Gar ten- und Weinbauwirtschaft" durch die Worte „Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbau- Wirtschaft" zu ersetzen. 10. Abschnitt VIII Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Erdbeer-Marmelade 11,— NA Pflaumen-Marmelade —,— NA" 11. Abschnitt VIII Abs. 4 erhält folgenden Zusatz: „Erdbeer-Marmelade 14,— NA Pflaumen-Marmelade 3,— NA" 12. Abschnitt X Abs. 2 erhält folgenden Zusatz: „Von dem Verbilligungsanteil von Marme laden (Abs. 1a) dürfen nicht mehr als 20 A> in Erdbeer- oder Pflaumen-Marmelade ausge liefert werden." 13. Die in Abschnitt XIV und XV genannten Vor- drucke sind den vorstehenden Ergänzungen sinn gemäß anzupassen. II. Diese Anordnung tritt am 25. Januar 1937 in Kraft. Berlin, den 19. Januar 1937. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartcnbauwirtschast: Loettuer.