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Nummer 33 53. Jahrgang Hauptfchrtftleitung Berlin 8^V 64 storckstraße 71, Fernem b b, 440S Wi'rkschaftszeitung des deutschen Gartenbaues Amtliche Zeitschrift für den Gartenbau im Reichsnährstand und Mitteilungen der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschast Berlin, Donnerstag, den 13. August 1936 gewährt §onc/srv6k-gün5t»9vngsn Letzte Information für den Reichsgartenbautag Um jedem Berufskameraden, gleich ob Be triebsführer oder Gefolgschaftsmitglied, die Möglichkeit zu geben, am 1. Reichsgartenbautag sowie an den Tagungen und Betriebsbesichti gungsfahrten teilzunehmen, hat die Deutsche Reichsbahn die Gültigkeit der Sonntags-Rück fahrkarten nach Dresden wie folgt verlängert: Hinfahrt: ab Sonnabend, den 22. August, 0 Uhr (Mitternacht), bis Sonntag, den 23. August, 24 Uhr. Rückfahrt: ab Sonnabend, den 22. August, 12 Uhr (Mittag), bis Dienstag, den 25. August, 24 Uhr. Sofern die Rückfahrt nach Montag, dem 24. August, 12 Uhr (Mittag), angetreten wird, muß die Fahrkarte auf der Rückseite mit dem Stempel des Organisationsbüros des 1. Reichs- Für die Dresden-Fahrer zur Beachtunq Die offiziellen und verbilligten Eintrittskarten, die zum mehrmaligen Besuch der 1. Rcichsgarten- schau berechtigen, müssen auf der Rückseite Namen und Wohnort des Besitzers tragen. Sie gilt am Sonntag, dem 23. 8. 1936, erstvon12Uhran, also nach Beendigung der Hauptveranstaltung des „Reichsgartenbnutages", die von 10 bis 11.30 Uhr dauert. Liberi, Berlin. gartcnbautages versehen sein. Zu diesem Zweck werden zwei Abstempelungsstellen eingerichtet, die sich im Verwaltungsgebäude der 1. Reichs gartenschau, Dresden, Lennestr. 3, sowie in der Halle 18 der Reichsgartenschau befinden. Es wird darauf hingewiesen, daß diese verlänger ten Sonntags-Rückfahrkarten bei sämtlichen Bahnhöfen, die Sonntags-Rückfahrkarten nach Dresden regelmäßig auslegen, erhältlich sind. Berufskameraden, die sich bisher noch nicht entschließen konnten, am 1. Reichsgartenbautag teilzunehmen, werden erneut gebeten, ihre Ouartierbestellungen und sonstigen Wünsche unter Benutzung der auf der letzten Seite die ser Zeitschrift abgedruckten Bestellscheine um gehend beim Organisationsbüro des 1. Reichs gartenbautages, Dresden, postlagernd, Postamt Reichsgartenschau, einzureichen. Für Teilnehmer, die bei der Ankunft in Dresden über ein Quartier noch nicht verfügen, stehen diese beim Dresdner Verkehrsverein, Dresden, Hauptbahnhof, am Frestag, dem 21. und Sonnabend, dem 22. August, bis 22 Uhr in beschränktem Umfang zur Verfügung. Kreisfachwarte und Teilnehmer am Reichsqartenbautaq Um einen Ucberblick über die Beteiligung des deutschen Gartenbaues am Neichsgartenbautag zu erhalten, werden die Teilnehmer landesbauern- schnstsweise ihre Plätze auf dem Festplatz „Große Eich-Wiese" (Großer Garten) finden und sich dort sammeln. Die Krcissachwarte melden, unterstützt durch die Kreissachschastswartc, ihrem Landessachwart die Zahl der Teilnehmer aus ihrem Kreisbauernschasts- gebiet bis 9.S0 Uhr. Die Landessachwartc melden pünktlich um 10 Uhr dem Neichssachwart Pg. Boett- ner die Teilnehmer aus dem Gebiet ihrer Landcs- bauernschast. Es ist Ehrenpslicht aller Teilnehmer am Reichs gartenbautag, spätestens um 9.40 Uhr ihre Plätze aus dem Festplatz cinzunehmcn. Die deutschen Gar- tcnbauer beweisen durch Pünktlichkeit und Disziplin ihre feste Gemeinschaft! Liiert, Berlin. Ost- Wi/ks/m Max Himmelmann Vorsitzender der Gartenbau- und Friedhof-Berufsgenoffenschaft Wir haben an dieser Stelle bereits berichtet von dem Unglück, das die Gartenbau- und Friedhos- Berufsgenossenschaft traf, als innerhalb kurzer Zeit nicht nur die beiden ersten Geschäftsführer, sondern auch der verdiente Vorsitzende W. Kliem starben. Um so notwendiger war es, bei der Neubesetzung einen Berufskameraden zu finden, der die Gewähr dafür bot, nicht nur den eigenen Beruf hinreichend zu kennen, sondern auch seiner neuen Aufgabe, „Leiter" dieser für den Berufsstand wichtigen Ein richtung zu sein, gerecht zu werden versprach. Im Einverständnis mit dem Reichs- und Preußischen Minister fpr Ernährung und Landwirtschaft wurde i ' Pg. Max Himmelmann-Köln zum Leiter der Gartenbau- und Friedhof-Berufsgenossenschaft bestellt. Die Aufgabe, die Pg. Himmelmann damit übernimmt, ist riesengroß, das Erbe, das der un ermüdliche W. Kliem hinterließ, wohlgeordnet, die Arbeit aber durch den Zutritt der Berusskameraden aus Bayern, Sachsen usw. nicht nur umfangreich, sondern auch besonders schwierig. Himmelmann hat in der Vergangenheit sowohl im eigenen Betrieb als auch in der Gemeinschaftsarbeit für den Beruf gezeigt, daß er Schwierigkeiten gewachsen ist. Daß er, kaum 20 Jahre alt, sich für die Arbeit innerhalb der damaligen Berufsverbände zur Verfügung stellte und seit dieser Zeit, das sind nun schon 3b Jahre, ununterbrochen an dieser Verpflichtung zu gemeinsamer Arbeit für den Beruf sestgehalten hat, dürfte die Gewißheit berechtigen, daß er auch seine neue Aufgabe mit der gleichen Energie und in eng ster Verbindung mit dem Beruf anzufassen gewillt ich. Durch seine Tätigkeit als Landesbeirat für Blumen- und Pflanzenbau in der Landesbauern schaft Rheinland, als Mitglied des Aufsichtsrates der Deutschen Gartenbau-Kredit-A.-G. und der Deutschen Hagel-Versicherungs-Gesellschaft auf Ge- genzeitigkeit für Gärtnereien usw. hat er über seinen neuen Aufgabenkreis hinaus Beziehungen zum Be ruf, die ihm wertvoll jein werden. Gelingt es ihm, aus dem Berufsstand auch die Männer als Beirats mitglieder zu finden, die die Bedeutung der Garten bau- und Friedhof-Berufsgenossenschaft erkannt haben und zu energischer Mitarbeit bereit sind, so dürfte es bald möglich sein, die Lücke zu schließen, die der Tod der Leitung der Berufsgenossenschaft gerissen hat. Da die Berufung des Beirates, wie auch der Stellvertreter, im engsten Einvernehmen mit dem Reichsnährstand erfolgt, dürfte auch diese Voraussetzung erfüllt werden. Die Namen der eng sten Mitarbeiter Himmelmanns hoffen wir dem nächst veröffentlichen zu können. Die Erdbeerprüfung im Sortenregister Bis jetzt ist eine große Zahl der gartenbaulichen Kulturarten im Sortenregister des Reichsnährstan des erfaßt worden. Im Herbst 1936 werden auch die Erdbeeren in die Prüfung des Sortenregisters einbezogen. Als Hauptprüsungsstclle ist die Sorten registerstelle des Reichsnährstandes an der Staatl. Lehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau in Weihenstephan bei Freising vorgesehen- Zur Prü fung sind alle Sorten, Herkünfte bzw. Neuzüchtun gen einzusenden, die nach Ansicht des Züchters etwas Besonderes darstellen. Von jeder Sorte müßen 125 gutbewurzelte Jungpflanzen für die Prüfung zur Verfügung gestellt werden; diese sind in fünf Bündeln mit je 25 Pflanzen anzuliefern. Jedes Bündel ist mit einem deutlich sichtbaren Etikett zu versehen, auf dem der Sorten- und Aüchtername angegeben ist. Die Einsendung hat an die Sortenregisterstelle an der Staatl. Lehr und Forschungsanstalt für Gartenbau in Weihen stephan zu erfolgen. Zuvor hat jeder Einsender bekanntzugeben, wie viel Sorten für die Prüfung vorgesehen sind. Die einzelnen Sorten sind namentlich aufzuführen und der Sortenregifterstelle an der Staatl. Lehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau in Weihenstephan bei Freising umgehend mitzuteilen. Für die Prüfung jeder Sorte ist eine ermäßigte Gebühr von 5,— zu entrichten. Diese ist nach Eingang der Rechnung an die Hauptkasse des Reichsnährstandes in Berlin abzuführen. Die end gültige Höhe der Prüfungsgebühr wird nach der Sortenbereinigung fsstgelegt. Es wird weiter -darauf hingewiesen, daß jede Sorte (ganz gleich ob bereits bestehende oder Neu züchtung), die in Zukunft im Handel geführt wer den soll, im Sortenregister geprüft werden muß. Durch die Sortenregisterprüfung wird festgestellt, ob eine Sorte selbständig ist, und welche Merk male sie besonders auszeichnen. Selbständige Sor ten werden dem Züchter geschützt. Es besteht somit nicht mehr die Möglichkeit, -daß eine Neuzüchtung, die durch jahrelange mühevolle Arbeit entstanden ist, ohne weiteres von anderen Zuchtbetrieben über nommen und in den Handel gebracht werden kann. Der Sortenschutz Wird nunmehr endgültig durch- geführt. Di« Aootrülls äv8 Kortsur^Zistöi's äes KoioksnLk rst-Lnä es. Öffentliche Aufträge nur an pünkt liche Steuerzahler Der Reichsminister der Finanzen hatte be reits in einem Rundschreiben vom 30. März 1935 angeregt, daß öffentliche Aufträge nur an solche Steuerpflichtigen erteilt werden, die eine Bescheinigung ihres zuständigen Finanz amts über ihre steuerliche Unbedenklichkeit vor legen. Die Einforderung derartiger Bescheini gungen war ursprünglich auf Aufträge von 5000 Ml aufwärts beschränkt worden. Wegen der günstigen Auswirkung, die die Anordnung des ReichHfinanzministeri'ums auf die Tilgung von Steuerrückständen und auf die Zahlung der laufenden Steuerbeträge bisher gehabt hatte, wurde mit Erlaß vom 4. 11. 19ß5 die Grenze auf 500 Ml herabgesetzt. Inzwischen ist durch einen Erlaß des R?d. F. vom 16. Juni 1936 (Reichssteuerblatt S. 793) eine weitere Herabsetzung der Wertgrenze auf 100 Ml er folgt. Künftig wird also bei Vergebung öffentlicher Aufträge im Werte von 100 Ml aufwärts stets die steuerliche Unbedenklichkeits bescheinigung verlangt. Die Unbedenklichkeits bescheinigungen sollen im allgemeinen eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr haben, jedoch kann die Dauer im Einzelfall auch abgekürzt werden, Hi- Verständnislosigkeit Vor mir liegt eine große „Illustrierte Zeitung" mit einem Bild, zu dem ich als Rosenfreund einiges zu sagen habe. Man sieht auf dem Bild einen sogenannten Festwagen, auf dem die Olympiaglocke aus Rosen dargestellt ist. Das Bild trägt die Unterschrift: „Der schönste Wagen in einem Festzug". Mir scheint also, daß dieser Wagen von den „kunstsachverständigen" Preisrichtern als die beste Leistung anläßlich dieses Festzuges an gesehen wurde. Die Rose wird als die Königin der Blumen gepriesen. Man weiß von ihr in Poesie und Prosa viel Schönes zu sagen. Jedenfalls empfindet jeder wirkliche Rosenfreund die Rose als etwas Leben diges. Es muß ihn deshalb aufs tiefste verletzen, daß man zu diesem Festwagen viele Tausende Rosen wie totes Material verarbeitete. Ich habe diesen „schönsten Wagen" nicht in natura gesehen und weiß daher nicht, wie die Verarbeitung d?r Rosen vorgenommen worden ist. Irgendwie müssen sie an dem Wagen, an dem Glockenstuhl und an der Glocke, unter strenger Beachtung der Form dieser Dinge befestigt sein. Vielleicht hat man die Form mit einem engmaschigen Drahtnetz umgeben und daran die Rosen befestigt. Die Technik dieser Arbeit interessiert nicht näher; sie wird nur erwähnt, um festzustellen, daß die Blumen in einer Weise verarbeitet worden sind, die ihr baldiges Absterben zur Folge haben mußte. Vermutlich sah dieser Festwagen schon einige Stunden nach Beendigung des Festzuges recht mit- leiderregend aus. In dieser Tatsache liegt das, wogegen der Rosenfreund Stellung nehmen muß. Es ist eine Gefühllosigkeit, Rosen so zu verarbeiten, daß sie in wenigen Stunden verwelken müssen. Vielleicht hat den Entwurf zu diesem Wagen ein Künstler gemacht, der gewohnt ist, mit toten Ma terialien zu arbeiten. Ihm kann man es nicht einmal sehr übelnehmen, daß er jedes Verständnis für die Lebensbedingungen der Rosen vermißen läßt, wohl aber hätten sich die Rosengärtner weigern sollen, ihre Rosenkinder zu so grausamer Zurschaustellung herzugeben. Die Rosenzüchter und -anbauer sprechen selbst gern davon, daß die Rose die Königin der Blumen ist. Bei einem Maßenauftritt von Königinnen geht die Königswürde verloren. Wenn wir die Königin der Blumen soweit erniedrigen, daß sie wie totes Material verarbeitet wird, dann können wir nicht erwarten, daß ihre früher so oft be sungene Schönheit gewürdigt wird. Auch die Blumen sollen den Menschen dienen. Wir haben das Recht, die Rose zu schneiden, um sie uns näherzubringen, um sie mit in unsere Wohnung zu nehmen und uns so noch häufiger und inniger daran erfreuen zu können, als dies möglich ist, wenn sie im Garten verblüht. Es gibt ja auch viele Menschen, die keinen Garten haben, die gezwungen sind, sich Blumen zu kaufen. Diesen vielen Tausenden von Menschen in unserm Volk zu einer Freude zu verhelfen, ist die Aufgabe der Blumengärtner. Wenn wir aber die Blumen den Menschen dienstbar machen, dann muß es in einer Form geschehen, die der Eigenart der Blumen Rechnung trägt. So wenig ein empfindsamer Mensch welkende Blumen sehen mag, so uner träglich wird es für ihn sein, Blumen so behandelt zu sehen, daß sie binnen kurzem welken müssen. Die wichtigste Voraussetzung für alle Arten der Blumenbearbeitung muß also sein, ihnen Bedin gungen zu geben, unter denen sie, wenn auch be schränkt, weiterzuleben vermögen. Nur um Farben wirkungen zu erzielen, sind Blumen zu schade, ins besondere aber sind Rosen dazu zu schade. Die Schönheit der Rose kann man nicht dadurch steigern, daß man davon Zchntausende dicht neben einander in ein Drahtgitter steckt. Bei einem Festzug in einer Rosenanbaugegend dürfen die Rosen selbstverständlich nicht fehlen. Es geht aber nicht an, daß man sie wie bei diesem „schönsten Wagen" wie Stoff, Leder oder Glas behandelt und damit die Königin der Blumen mit totem Material auf die gleiche Stufe stellt. ckes OemüsebeLkanckes üeKonleasorleaprü/aaF Oaä/leascüau la Serlla -iuL/aacksaac/rrlcälen /kelleruerbol /ar -lep/el üausreüeaxarlea LoäaraäluaK bel Lr^raa^uaK m^al^leller/raK-ea Lam Mrlaerl^cüea lLaackera LorüerelluaF rar ^wleöelerale /.leFallrer Qurlcea ^rü/unLLberlc/rle unck -aame/ckaaxe" Blut undVvoen