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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Gefolgschaft Mitteilungen »er Zachschaft Gärtner in »er Meilung,hof- un» Setriebsgefolgschaft" Reichssachbearbeiter Sruao krovss Nummer H Oeilage zu »die Gartenbauwirtschaft" b. Zebruar I9ZH ärtner" zur 10000 o//sn Is//sn c/e§ /?sic/ts§ Gefolgschaft auf der Grünen Woche Vs55tönc/ni5vo//s Auflösung der Aunggärtnergruppen Krooss. Aufgaben, die der Ft Erfüllung bevorstehen. Larisa// de/ cher -Irdr/e unck Lena/elc/rnea c/en tüc/rttAen 6e/u//en. nehmern nach der morgendlichen Flaggen- hissung Kenntnis über die Organisation des Reichsnährstandes und die Aussprache und Anfragen gaben Zeugnis davon, welch großes Interesse jeder Lehrgangsteilnehmer an die sem Thema hatte. Da die Kreisfachschaftswarte die Durch führung der zusätzlichen Berufsschulung zur Ausgabe haben, war es notwendig, daß hier an Hand eines Musterbeispieles gezeigt wurde, in welcher Form ein derartiger Schulungs abend so interessant gestaltet werden kann, daß nicht nur der Vortragende über irgend ein Thema referiert, sondern, daß jeder einzelne Versammlungsbesucher sich an der Arbeits gemeinschaft oder an dem Lehrgespräch betei ligt. Diplomgärtner Pg. Breschke verstand es, in ganz kurzer Zeit mit den Teilnehmern so in Verbindung zu kommen, daß jeder einzelne geistig mitarbeiten mußte. Dieses Musterbeispiel der zusätzlichen Be rufsschulung ist für uns alle ein Erlebnis ge wesen. Wie notwendig es ist, daß der Fach- schaftswart über Rede- und Versammlungs technik unterrichtet wird, zeigte die Aufnahme der Rede, in der der Vortragende u. a. an Hand von Beispielen die einzelnen Redner in humorvoller Art typisierte und somit zeigte, was der Versammlungsleiter und Redner alles zu beachten hat, um eine ordnungsgemäße Versammlungsdurchführung zu gewährleisten. Mit dieser gemeinschaftlichen Zusammenfas sung aller Gefölgschaftsmitglieder des deutschen Gartenbaues ist nunmehr eine einheitliche Ausrichtung in sozialpolitischer und weltan schaulich-ständischer Linie durchgeführt. Nunmehr beginnt die Kleinarbeit der neu- ernanntcn Landes- und Kreisfachschaftswarte. Hier wollen wir durch Schulung und ernste Arbeit in den Betrieben und mit dem Bc- triebsführer gemeinsam schaffen an den Auf gaben, die uns durch die Arbeit im Betrieb und in der Gemeinschaft als nationale Sozia listen gestellt werden. Die Richtlinien, nach denen wir arbeiten, sind in den Tagungen der Kreisfachschafts warte jeder Landesbäuernschaft bekanntgegebcn. Nehme sich jeder als Richtsatz für seine Ar beit das oberste Gebot der nationalsozialisti Jn der Zeit vom 15. bis 19. Januar 1936 fand der erste Lehrgang der Kreisfachschafts warte „Gärtner" im Schulungslager Zwiesel statt. Wir Gärtner konnten uns wohl kaum ein Lager vorstellen, das für die Schulung der so mit der Natur verbundenen Menschen ge eigneter sein konnte als dieses in der Wald stille gelegene. Sollte doch dieser Schulungs- lehrgäng endlich Klarheit bringen über die großen Erwartun gen kamen unsere Berufskameraden nach Zwiesel und, wie man nach Beendigung aus Urkundsbeamten des erkennenden Gerichts be glaubigte Entscheidungsformel, die mit der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit verscholl ist, erforderlich. Wenn auf Aberkennung der Fähigkeit, Betriebsführer oder Verträuons- mann zu sein, oder auf Entfernung vom Ar beitsplatz erkannt worden ist, so hat der Treu händer der Arbeit die Durchführung des Ur teils zu überwachen. Die sachlichen und Persönlichen Kosten des Ehrengerichts sowie des Reichsehrengerichts hofs trägt das Reich, während die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise dein Verurteil ten auferlegt werden können. lUatruk. schen Bewegung: „G eulei n n utz geht v o r E i g e n n u tz". Warnung ausgesprochen wird. Es ist jedoch eine spatere Berufung zum Vertrauensmann wieder möglich, soweit nicht die Fähigkeit dazu aberkani' wurde. Bei der Entfernung vom bisherigen Arbeitsplatz kann das Ehrengericht eine von der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist abweichende Frist vorschreiben. Einlegung der Berufung. Gegen Urteile des Ehrengerichts ist die Ein legung der Berufung durch den Treuhänder der Ärbeit in jedem Falle, durch den Ange klagten nur dann zulässig, wenn auf Ordnungs strafe in Höhe von 100 RM. oder auf Ab erkennung der Befähigung Betriebsführer zu sein, und' auf Entfernung vom bisherigen Ar beitsplatz erkannt wurde. Ueber die Berufung entscheidet der Reichsehrengerichtshof. Die Berufungsfrist betrügt zwei Wochen nach der Zustellung des Urteils. Die Berufung ist schriftlich' oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. Erklärt der Treuhänder der Arbeit nach der Urteilsverkündung, daß er auf Ein legung der Berufung verzichtet, so erhält das Urteil Rechtskraft. Ist gegen einen Angehörigen eines Betriebes wegen einer strafbaren Handlung die öffent liche Klage erhoben, so ist das ehrengerichtliche Verfahren wegen der gleichen Tatsache aus zusetzen. Ist im Strafverfahren auf Frei sprechung erkannt, so findet wegen der Tat sachen, die in diesem Verfahren zur Erörterung gekommen sind, ein ehrengerichtliches Ver fahren nur insofern statt, als diese Tatsachen an sich unabhängig von dem Tatbestand einer im Strafgesetz ' vorgesehenen Handlung die Die Fachschaft „Gärtner" der Hof- und Be triebsgefolgschaft in der Hauptabteilung I des Reichsnährstandes hat nunmehr die große or ganisatorische Arbeit des Aufbaues beendet. Viele Schwierigkeiten waren zu überwinden, um eine einheitliche, geschlossene Gefolgschait im Rahmen des Reichsnährstandes zusammen zuschweißen. Aus bestimmten Gründen mußte die Auf lösung der Junggärtnergruppen verfügt wer den. Wenn die Äuflösung und Eingliederung dieser Gruppen in die gemeinsame Fachschaft „Gärtner" allgemein reibungslos vor sich ging, so ist das in erster Linie der Einsicht über die politische Notwendigkeit der Junggärtncr zu danken. In gleichem Maße haben sich die bisherigen Fachschaftswarte der Reichsbetriebsgemein schaft 14 nach der Eingliederung in die Fach schaft „Gärtner" der Hof- und Betriebsgefolg schaft zur Verfügung gestellt. Die Hauptverhandlung des Ehrengerichts ist mündlich und öffentlich. Der Vorsitzende kann die Öffentlichkeit ausschließen. Der Treu händler kann der Verhandlung beiwohnen und Anträge stellen. Der Angeklagte kann sich in der Hauptverhandlung durch einen mit schrift licher Vollmacht versehenen Verteidiger ver treten lassen. In der Ladung des Angeklagten sind die ihm zur Last gelegten Pflichtverletzun gen und die Beweismittel anzugeben. Der Vorsitzende des Ehrengerichts kann dem An geklagten einen Verteidiger von Amtswegen bestellen. Das Ehrengericht kann auch ent scheiden, wenn der ordnungsmäßig geladene Angeklagte in der mündlichen Verhandlung weder erschienen noch vertreten ist. Er kann das persönliche Erscheinen des An geklagten anordnen, und wenn dieser nicht erscheint, die Zulassung eines Vertreters aus schließen. Ueber die Hauptverhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Dem Treuhänder ist die Teilnahme an der Hauptverhandlung auch dann gestattet, wenn vom Vorsitzenden die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden ist. Als Strafen kommen in Betracht: Verwarnung, Verweis, Ordnungsstrafe in Geld, Aberkennung der Befähigung, Führer eines Betriebes oder Vertrauens mann zu sein, Entfernung vom bisherigen Arbeitsplatz. Das Höchstmaß der Geldstrafe ist 10 000 RM. Wird dem Führer des Betriebes die Befähi gung dazu aberkannt, so ist ein anderer Be triebsführer zu bestellen. Das Amt eines Ver trauensmannes erlischt mit jeder ehrengericht lichen Bestrafung, außer wenn nur eine Ver- schaft darstellen, wurden zu einer von vielen Hunderttausenden besuchten großen Sonder- schau: „Bauer und Landarbeiter" zusammen- gftellt. Zehntausende von Gefolgschaftsmitgliedern aus der näheren Umgebung Berlins besuchten die Grüne Woche. Um aber auch den Berufs kameraden aus den weiter entfernten Gauen unseres Vaterlandes die Möglichkeit zu geben, sich über das Wollen und die Arbeit des Reichs nährstandes ein Bild zu machen, kamen im Rahmen des vom Reichsnährstand organisier ten Urlaubsaustausches mehrere hundert Ge- folgschastsanaehörige aus den Landesbauern- fchaften Sachsen-Anhalt, Braunschweig, Pom« mern und Mecklenburg auf 3—4 Tage nach Berlin. Durch das Entgegenkommen der Be triebsführer der Kreisbauernschaften Groß- Berlin, Niederbarnim, Teltow und Osthavel land, in sehr vielen Fällen waren dies Gärt nereibesitzer, konnten sie kostenfreie Unterkunft finden und umsonst verpflegt werden. Diesen Gastgebern sei an dieser Stelle für den gczeig^- ten Gemeinschaftsgeist gedankt. Dem Besuch der Grünen Woche durch diese Urlauber schloß sich eine Besichtigung von Berlin und ein Be^ fuch der historischen Stätten Potsdams an. Eine große Zahl unserer Bernfskameraden hgt sich von dein ehrlichen Wollen des Reichsnähr standes und seiner Arbeit für die Betriebs- und Volksgemeinschaft überzeugen können Die beiden weiteren diesjährigen Reichs- aus-stellungen, die 3. Reichsnährstandsschau in Frankfurt (Main) und die Reichsgartenschau in Dresden werden wieder den Leistungswillen des gesamten Bauerntums zur Darstellung bringen. Ein jeder Gfolgschaftsmann denkd bereits daran, daß er unbedingt eine dieser beiden großen Ausstellungen besuchen muß. Lege ein jeder schon jetzt regelmäßig einige Pfennige für diesen Zweck zurück, vonmimk^. ehrengerichtliche Be strafung begründen. Wenn im Strafver fahren eine Verurtei lung erfolgt ist, so hat der Vorsitzende des Ehrengerichts zu ent scheiden, ob das ehren gerichtliche Verfahren durchzuführen ist. Der Reichsehren gerichtshof hat die Entscheidung des Ehrengerichts in vol lem Umfange nachzu prüfen. Er ist an dessen Feststellungen nicht gebunden und kann die angefochtene Entscheidung nach freiem Ermessen ab ändern. Der Neichs- ehrengerichtshof hat seinen Sitz in Berlin. Er entscheidet in der Besetzung von zwei vom Reichsminister der Justiz im Einver nehmen mit dem Reichsarbeitsminister zu ernennenden höhe ren richterlichen Be amten, von denen einer als Vorsitzender, der andere als Bei sitzer zu bestellen ist. Ferner sind je ein Be triebsführer und ein Vertrauensmann und eine von der Reichs jedem Munde hören konnte, sind die Erwar tungen nicht nur erfüllt, sondern übertroffen worden. An Stelle der bisherigen Fachgruppe „Jung gärtncr" des Reichsnährstandes und der Fach gruppe „Gartenbaubetriebe" in der bisherigen RVG. 14 ist nunmehr die Fachschaft „Gärtner" der Hof- und Betriebsgesolgschast getreten. Die Berufskameraden, die für diese ehrenamt liche Tätigkeit vorgesehen sind, haben hier eine Schulung und eine Aufklärung erhglten, die die Grundbedingung für eine ordnungsgemäße Ausführung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ist und jedes gärtnerifche Gefolgschaftsmitglied, das sich in irgendeiner Vertrauensfrage an den zuständigen Fachschaftswart wendet, wird so beraten und so betreut, daß es sich sicher und geborgen fühlt. Der Wert einer lager mäßigen Zusammenfassung kam hier in Zwiesel klar zum Ausdruck. Standen doch im Vorder grund der gesamten Schulungsarbeit, die hier geleistet worden ist, die Kameradschaft und der Gemeinschaftsgedanke. Der frische Geist, der hier herrschte,' hat jedem Kraft gegeben zur Erfüllung seiner großen Aufgaben. Es wurde nicht nur von Kameradschaft gesprochen, son dern der Geist der Schulungstage gab uns hier Zeugnis davon. Der Dienst war straff, zumal doch innerhalb dieser kurzen Zeit ein bedeu tendes Arbeitspensum erledigt werden mußte. Der Reichsnährstand braucht innerhalb jeder Organisation Führer, die auf weltanschaulich- politischem sowie auch auf beruflichem Gebiete Vorbildliches leisten. Der Frühsport, der das Tagesprogramm einleitete, war der Auftakt unserer Tagesarbeit. Nach dem Eintreffen der Teilnehmer sprach der ehemalige Leiter der bisherigen Junggärtnergruppen über die Zu sammenarbeit der Fachschaft „Gärtner" und der Abteilung II L 9. Der Auftakt war ein Kameradschaftsabend, auf dem die Zwies'ler „Stadtkapelle" ihr Bestes hergab und die Stimmung der Kameraden war so ausge zeichnet, daß jeder, der hier als Unbeteiligter hätte zuschauen können, daß Gefühl gehabt hätte, hier Kameraden zu sehen, die schon jahrelang zusammen sind. Der erste Lehrgang vermittelte den Teil Die diesjährige Grüne Woche in Berlin stand im Zeichen der Verbundenheit zwischen Stadt und Land. Aber auch der stille und treue Helfer unseres Bauern, der Landarbeiter, ist bei der dies jährigen Grünen Woche seiner Bedeutung ent sprechend berücksichtigt worden. 19 große Tafeln, welche die geschichtliche Entwicklung der Landakbeiterschaft von dem Jahre 1800 bis zur Gegenwart sowie die Maßnahmen des Reichsnährstandes zur Besserung der sozialen Verhältnisse der landwirtschaftlichen Gefolg- regierung zu bestimmende Person als Beisitzer zu ernennen. Für jede dem Angeklagten nachteilige Ent scheidung des Reichsehrengerichtes ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen er forderlich. Der Treuhänder der Arbeit kann seinen An trag an das Ehrengericht bis zur Entscheidung durch den Vorsitzenden des Ehrengerichts oder bis zur Urteilsverkündung erster Instanz zurücknehmen. Die Vollstreckung einer Ord nungsstrafe in Geld erfolgt durch den Treuhänder der Arbeit. Dafür ist eine vom tr erfüllen unsere Aufgabe c//6 vok- Die soziale EhMgertchtsbarkeit
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