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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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c/av<ON V//556N Mv6 Lohn- und GehaltspfändungsbestimMNgm Wenn an dieser Stelle einmal über diese Frage geschrieben wird, so nur aus der An regung heraus, ausklärend unter den Betrof fenen zu wirken. Oberster Grundsatz muß es immer sein, nur im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit Verpflichtungen aus sich zu nehmen und sie nach bestem Können zu er füllen. Bedenkt jeder, nur neue Verpflichtungen einzugehen, wenn er die alten restlos erfüllt hat, so kann es zu irgendwelchen Zwangsmaß nahmen nicht kommen. Treten dann durch unvorhergesehene Umstände Zahlungsstockun gen ein, so muß von dem Gläubiger erwartet werden, daß er diesen Rechnung trägt. Es wäre, von dem Gläubiger betrachtet, Unsinn, den Schuldner etwa durch Zwangsmaßnahmen noch vollständig leistungsunsähig zu machen, als eine kurze Zeit zu warten und ihm eine Atempause zu lassen. Voraussetzung ist, daß sich Schuldner und Gläubiger rechtzeitig unter einander verständigen. Auch der Gesetzgeber hat hier entsprechend Vorsorge getroffen. Der pfändungsfreie Lohn Das Gesetz spricht von einem pfändungs freien Lohnbetrag. Das ist der Betrag, der, mit Ausnahme einiger besonderer Fälle, nicht ge pfändet werden darf, also unbedingt dem Schuldner verbleiben muß. Dieser Betrag stellt sich für die Person auf monatlich 150 RM., wöchentlich 35 RM., täglich 5,80 RM. Lohn oder Gehaltseinkommen. Uebersteigt Lohn oder Gehalt diesen Betrag, so ist vom Mehrbetrag ebenfalls ein Drittel unpfändbar, sofern Ge samtlohn oder -gehalt den Betrag von 500 RM. für den Monat, 115 RM. für die Woche, 19 RM. für den Tag, nicht übersteigt. Das unpfändbare Drittel des Mehrbetrages erhöht sich um je ein Sechstel des Mehrbetrages für jede gesetzlich unterhaltspflichtige Person (Ehe gatte, Kinder — auch uneheliche — Verwandte u. ä.), jedoch bis zum Höchstbetrag von zwei Drittel des Mehrbetrages. Ein Drittel des Mehrbetrages ist also in jedem Falle pfändbar. Voraussetzungen für eine Lohn oder Gehallspfändung Ein Gläubiger, der diesen Schritt tun will, muß im Besitze eines rechtskräftigen, vollstreck baren Urteils, Vergleichs oder Kostenfest setzungsbeschlusses sein. Dem gleich steht eine notarielle Urkunde, in der sich der Schuldner einer sofortigen Zwangsvollstreckung unter worfen hat. Auf Grund des in seinem Besitz befindlichen Schuldtitels wendet sich der Gläubiger an das zuständige Amtsgericht zwecks Erlaß eines Pfändungs- und Ueberweisungsbeschlusses. Der Beschluß wird dem Schuldner, seinem Be triebsführer und dem Gläubiger zugestellt. In der Sprache des Gesetzes heißt der Betriebs führer „Drittschuldner . Dieser darf nun nach Maßgabe des Beschlusses keine Zahlungen mehr an das Gefolgschaftsmitglied leisten. Die im Beschluß angeführten Beträge sind genau zu beachten. Denke ich nun als Gläubiger, daß eine so fortige Sicherstellung notwendig ist, aber noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind — es fehlt vielleicht noch der vollstreckbare Schuld titel —, so lasse ich dem Betriebsführer als Drittschuldner durch den zuständigen Gerichts vollzieher eine schriftliche Mitteilung überbrin gen, daß ich die Bezüge des N. N. zu pfänden beabsichtige. Diese Nachricht wirkt als Vor- pfändung, d. h.: der Betriebsführer darf schon nicht mehr an das Gefolgschaftsmitglied zah len. Erfolgt allerdings innerhalb drei Wochen nicht die offizielle Pfändung durch Zustellung des Pfändungs- und Ueberweisungsbeschlusses, so gilt die Zahluugsfperre als aufgehoben. Handelt es sich um eine Pfändung zur Sicherstellung der Unterhaltsansprüche für ein uneheliches Kind, so kann bis zu einem Betrage gepfändet werden, der dem Schuldner den not dürftigsten Unterhalt und den gesetzlichen Unterhalt der Ehefrau, Kinder usw. ermög licht. Nach dem Gesetz vom 13. 12. 1934 ist ein be- soderer Vollstreanngsschutz zur Vermeidung großer sozialer Härten geschaffen worden. Glaubt also ein Gefolgschaftsmitglied, daß die Lohn- oder Gehaltspfändung für ihn eine be sondere soziale Härte bedeutet, so wendet er sich unter Darlegung des Sachverhaltes und Anfügung beweiskräftiger Unterlagen an das den Pfändungsbeschluß erlassende Amtsgericht und bittet um Einstellung, Ermäßigung oder Rückstellung der Pfänduna. Es sei aber in diesem Zusammenhänge gleich darauf hinge wiesen, daß eine Einstellung bzw. befristete Hinausschiebung der Pfändung nur in ganz besonderen Fällen in Frage kommen kann. Zusammenfassend sei gesagt: Beachte die Ein leitung dieses Aufsatzes, dann werden alle, für die Äeteiligten unliebsame Eingriffe, ver mieden. Kaufe gegen bar und nimm nie m eh r Ver pflichtungen auf dich, als du tragen kannst. Laß dich auch durch die schönsten Versprechun gen nicht zu einem langen Zahlungsziel ver leiten. üeistner. km 6sfo/gLc/?o^§m/sg//scs c/arf Zcsm öünofcnos rsm Wir brauchen eine geschulte Gefolgschaft Die erste Schulungstagung der Fachschaft „Gartenbaugefolgschaft" in der Landesbauern schaft Schleswig-Holstein fand am 15. Dezem ber in Neumünster statt. Die Tagung wurde durch den Landesgefolgschaftswart, Pg. Dierks, eröffnet. In seiner Ansprache wies er darauf hin, daß durch das Bückeberger Ab kommen die letzten Schwierigkeiten beseitigt sind und nun aus der ganzen Linie die Gefolg schaft von der 18 2 im Reichsnährstand betreut wird. Reichssachbearbeiter Krooß, Berlin, gab dann einen Ueberblick über die Organisation des Reichsnährstandes und die Bildung der Fachschaften. Pg. Krooß betonte, daß der Ge- folgschaftswart niemals Bürokrat sein darf, sondern nur ein Mann, der im praktischen Leben steht. Seine Haltung ist nicht die eines Gewerkschaftssekretärs, sondern eines Natio nalsozialisten. Die zusätzliche Berufsschulung ist die Vor aussetzung für das Gelingen der Erzeugungs schlacht; denn nur ein gut geschultes Gefolg schaftsmitglied kann am Gelingen der Erzeü- gungsschlächt Mitarbeiten. An der Schulung hat die Gefolgschaft bis zum 25. Lebensjahre teilzunehmen. Gehilfe, Lehrling und Gärtners sohn sollten es nicht versäumen, sich hier die Grundlage für ihr späteres Fortkommen an zueignen und durch eisernen Fleiß am Aufbau des deutschen Gartenbaues diesen nach jeder Richtung zu unterstützen. Nach einer regen Aussprache über alle Fra gen sprach anschließend der Landesfachschafts- ivart, Pg. Petersdorf, zum Thema: „Die Betreuung der Gartenbaugefolgschaft". Pg. Petersdorf schilderte die Zustände des Gartenbauberufes vor der Eingliederung in den Reichsnährstand und wies darauf hin,' daß heute Betriebsführer und Gefolgschaft von einer Organisation (Reichsnährstand) betreut und dort nicht nur die fachlichen, sondern auch die menschlichen Interessen wahrgenommen werden. Die neuen Grundbestimmungen für die Lehrlingsausbildung machen es für die Zukunft unmöglich, daß Lehrlinge, die aus irgendwelchen Gründen für den Gärtnerberuf nicht geeignet sind, in ihm ausgenommen wer den. Dann kann es nicht mehr Vorkommen, daß es Gärtnergehilfen gibt, die sich der Lehr lingsprüfung entzogen haben. Berufskame raden, die sich einer ordnungsmäßigen Lehre unterzogen haben, denen aber die Möglichkeit, sich der Prüfung zu unterziehen, nicht gegeben wurde, müssen einen Ablösungsschein erwer ben, der ihnen die Berechtigung gibt, sich wei ter Gärtnergehilfe zu nennen. Pg. Petersdorf machte darauf aufmerksam, daß Gefolgschafts- wart und Fachschaftswart Hand in Hand zu arbeiten haben. Der Schulungsplan für die zusätzliche Be rufsschulung wird in Verbindung mit der Ab teilung II O durchgeführt, damit eine gleich mäßige Schulung gewährleistet ist. Die'Fach schaftswarte haben die Betriebsführer zu ver anlassen, daß sie die Gefolgschaft zum Besuch der Schulung anhalten. Ferner hat der Fach schaftswart die Gärtnerlehrlinge zum Eintritt in die HI. anzuhalten und bei der Durchfüh rung des Reichsberufswettkampfes nach besten Kräften mitzuarbeiten. Nach einer Aussprache wurde die erste Schu lungstagung mit einem dreifachen Sieg-Heil auf Führer und Bewegung geschlossen. 8uckkolr, 18 2. Die Jugend im Reichsberufswettkampf Zum dritten Male rüstet sich die deutsche Jugend zum Reichsberufswettkampf, zum Kampf der Leistung im Beruf. Zum dritten Male wird die deutsche Jugend beweisen, wie ernst es ihr um eine richtige berufliche Aus bildung ist, wie sehr sie danach strebt, einst ganze Kerle für ihren Beruf und somit für ihr Volk und Vaterland zu stellen. Dieses ge waltige Werk des Leistungskampfes der ge samten deutschen Jugend bis zum vollendeten 21. Lebensjahr wird auch in diesem Jahr wie der zu einem vollen Erfolg gestaltet. Wir wollen zeigen, was junger Wille und junge Kraft vermag, wie die deutsche Jugend von heute sich ihr Reich aufbaut uno gestaltet. Wir wollen erneut unseren freiwilligen Einsatz zur Leistung unter Beweis stellen; denn nur, wenn wir restlos unserem Volk und Beruf gegen über unsere Pflicht erfüllen, können wir Rechte vom Staat verlangen. Nichts soll uns geschenkt werden, alles wollen wir uns selbst erarbeiten. Wir wollen uns durch den jetzt vor uns stehen den Reichsberufswettkampf eine gemeinsame Tradition schaffen, die Tradition der Leistung. In geschlossener Front wollen wir vor aller Welt beweisen, daß eine Jugend der Arbeit, eine Jugend voll schöpferischer Kraft im heu tigen Deutschland steht, die nichts kennt als Arbeit an sich selbst, um einst die Garanten der Zukunft zu sein. Auch wir, als ein Teil der Landjugend, wollen zeigen, daß wir es mit unserem Berufe ernst nehmen, daß wir unsere Arbeit am Boden voll und ganz verstehen und zu würdigen wissen. Keiner darf sich ausschließen, in großer Front wollen wir unsere Leistung und unsere Mitarbeit unter Beweis stellen. Wir wollen zeigen, daß wir an der Gestaltung unseres Reiches mit ganzem Herzen mitarbeiten wollen. So möge der diesjährige Reichsberufswett kampf auch für uns ein voller Erfolg und Aus druck unseres ernsten Arbeitswillens werden. Reiht euch alle ein und zeigt dem deutschen Volke, daß in uns eine Jugend der Tat und der Pflichterfüllung heranwachst, die einst be rufen sein wird, die Führung des Staates zn übernehmen. briir Kröckel. Folgende Kreisfachschaftswart« „Gärtner" wur- > den vom Landesbauernführer Sachsen-Freistaat berufen: Als kreissachfchastswart „Gürtner": für die K.-Bsch Annaberg-Marienberg: Erwin Franke, Gartenmeister, Ehrenfriedersdorf (Er,Mb.), Altmanspacher Straße 13; K.-Bsch. Bautzen: Fritz BuInheim, Gärt ner, Bautzen, Spittelwiesenweg; K.-Bsch. Borna: Bruno Gottwald, Ober gärtner, Rötha, Leipziger Straße 34ck; K.-Bsch. Chemnitz-Stollberg - Flöha: Gottfried Dehne, Gartenmeister, Chemmtz, j Zschopauer Straße 212; j K.-Bsch. Crimmitschau: Werner Woog, Gärtner, Neukirchen, Werdauer Straße 71; K.-Bsch. Döbeln: Fritz Kamprad, Gärt ner, Leisnig, Johannisthalstraße; ! K.-Bsch. Dresden und Dippoldiswalde: Gotthard Rudolf, Gärtnergehilfe, Dres- den-A. 20, Boderitzer Straße 21; K.-Bsch. F r e i b e rg: Heinz Beyer, Gärtner, Freiberg, Halsbrücker Straße 20; K.-Bsch. Glauchau: Richard Springob, Gärtner, Meerane, Kirchgasse 9; K.-Bsch. Grimma: Kurt Schlag: Garten meister, Wurzen, Collmer Stmße 67; K.-Bsch. Hainichen: R. Röschke, Gärtner, Hainichen; Feldstraße 16; K.-Bsch. Kamenz: Richard Volkmer, Gärt ner, Kamenz, Damm 3; K.-Bsch. Leipzig: Ernst Schupp, Garten meister, Leipzig-O. 30, Preußenstraße 24; K.-Bsch. Löbau: Richard Sieber, Alt-Löbau, Oelsaer Straße 12; K.-Bsch. Meißen und Großenhain: Wer ner Krüner, Gärtner, Coswig bei Mei ßen, Moltkestraße 6; K.-Bsch. Oelsnitz: Kurt Strödel , Privat gärtner, Oelsnitz, Schleizer Straße 19; K.-Bsch. Oschatz: Friedrich Wellmann, Gutsqärtner, Freigut Striesa bei Oschatz; K.-Bsch. Pirna: Maxim Schwarzlose!! Gärtner, Pirna, Reichsstraße 11; K.Bsch Plauen: Gerhard Grünwald, Obergärtner, Plauen, Reißiger Straße 80; K.-Bsch. Rochlitz: Kurt Heinrich, Gärt ner, Mittweida, Burgstädter Straße 36; K.-Bsch. Schwarzenberg und Auerbach: Richard Handrick, Gärtner, Bockau über Aue; ! K.-Bsch. Zittau: Johann Streit, Garten techniker, Reichenau, Hauptstraße 489; K.-Bsch. Zwickau: Gustav Witt, Gärtner, Lichtentanne, Zeppelinstraße 16. > Als Landcssachschastswart „Gärtner": j Herbert Ulrich, Dresden-A., Wartburgstr. 13, VN5656 Kampf der Rohstoffverschwendung Sparsamkeit ist heut« nicht mehr die Tugend eines einzelnen, sondern sie ist nationale Notwendigkeit. Organisationen, Forschungsinstitute und vor allem das Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit be mühen sich seit Jahren in stiller, mühseliger Arbeit, der Hausfrau den Blick für die Rohstoffverschwen dung, die auch im Haushalt getrieben wird, zu öffnen. Ist man vielleicht noch vor einigen Mona ten an diesen Bestrebungen achtlos vorüberge- oangen, so ist es heute jedem klar, daß sinnvolle Einsparung von Rohstoffen unsere nationalen Lebensbsdingungen stärkt. Bei den rund 17 Millionen Haushaltungen, die in Deutschland bestehen, multipliziert sich jede kleinste Verschwendung zu ganz ungeheuren Sum men. Allein im Spülwasser werden jedes Jahr 2 Millionen Zentner Fett weggegossen, beim Kar toffelschälen wandern alljährlich etwa 4 Millionen Zentner in den Abfall. Allerdings kommt ein großer Teil letztgenannter Abfallwerte der Viehfütterung wieder zugute, aber vor allem in städtischen Haus haltungen werden doch alle Kartoffelschalen einfach in den' Mülleimer geworfen. Auch mit Seife wird unbewußt eine riesige Verschwendung getrieben. Der Gesamtsersenverbrauch Deutschlands beträgt 220 bis 240 Millionen kg. Davon könnten rund 80 Millionen kg gespart werden, wenn nicht immer wieder vergeßen würde, kalkhaltiges Wasser zu ent härten. Sind in 100 I Wasser nur 10 g Kalk ent halten, dann vernichtet diese Beimengung 150 bis 160 g Seife mittlerer Güte. Man macht sich diesen „Vernichtungsvorgang" am besten folgendermaßen klar: Die im Wasser enthaltenen Kalksalze bemäch tigen sich sofort eines Teils der Seife, um sie zu so genanntem fettsaurem Kalk, „Kalkseife" genannt, zu binden. Dies« Kalkseife schwimmt als graue Flocken oben auf dem Wasser. „Die Seife schäumt nicht", Pflegt man zu sagen, ohne zu wißen, daß daran nicht die Seife, sondern das kalkhaltige Wasser schuld hat. Diese sogenannte Kalkseifen bildung stellt nicht nur eine groß« Seifenverschwen dung "dar, sondern wirkt auch schädlich auf die Wäschefaser. Die Kalkseifen setzen sich in den Ge weben fest und machen die Wäsche grau und unan sehnlich. Zu alledem lockern sich die einzelnen Fäden und dos Gewebe verliert sein« Festigkeit. Millonen Reichsmark je Jahr werden im wahr sten Sinne des Wortes zum Schornstein hinaus gejagt. Man hat ausgerechnet, daß in einem falsch geheizten Ofen jährlich rund 35 -M Verluste ent stehen. Besond«rs in älteren Oefen und Herden sind oft bauliche Fehler, z. B. zu großer Rost, sestzu- stellen, die einen, ohne daß man etwas dafür kann, zur Kohlenverschwenbung zwingen. Wer seinen „kohlenfressenden" Ofen durch einfache Maßnahmen in einen sparsamen Brennstoffverbraucher verwan deln will, der lasse sich von dem eingangs erwähn ten Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit das kleine Heft des „Hauswirtschaftlichen Lehrdienstes": „Heize wirtschaftlich in Ösen und Herd" kommen. In den gesamten Heften des „Lehrdienstes", seien sie über di« Hanswäscheret, die Normung oder die Fußbodenpflege, sind durch Gegenüberstellung von „Falsch" und „Richtig" stets die Fehlerquellen an leichtfaßlichen Zeichnungen dargestellt. Unbewußt Raubbau an kostbaren Rohstoffen wird auch bei der Linoleumbehandluna getrieben. Lino leum, ein Erzeugnis aus gemahlenem Kork, ver festigtem Leinöl, Harz und Farben, ist besonders empfindlich gegen mineralische Oele. Das starke Einölen hat nämlich zur Folge, daß die Linoleum maße sich au-flöst, weich wird und sehr bald Riße und Löcher bekommt, die nicht zu reparieren sind. „Helfer im Rohstoffkampf" muß jetzt jeder Deutsche sein. Auch die Hausfrau hat es in der Hand, durch ihre Mithilfe diesem Kampf zum Sieg zu verhelfen. Ilse Zrünin^kaus. Der Wille zum Kind Wenn in den letzten Jahrzehnten die Geburten ziffer mehr und mehr herabsank, wenn wir bei spielsweise um 1900 noch rund 2 Millionen Ge burten und 1933 nicht einmal mehr 1 Million Ge burten hatten, so drängt sich unwillkürlich die Frage nach den Ursachen dieser Entwicklung auf. Waren es tatsächlich — wie oft behauptet wird — allein wirtschaftliche Gründe, die die Einschränkung der Kinderzahl bestimmten oder war es nicht eher auch eine Umstellung in der seelischen Haltung des deut schen Volkes? Die Annahme, daß der Geburtenrückgang rein wirtschaftlich bedingt gewesen ist, läßt sich mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht in Einklang brin gen. Denn vor dem Kriege, in einer Zeit also, in der die wirtschaftliche Lage unseres Volkes im allgemeinen günstig war, sank die Geburtenzahl schon von Jahr zu Jahr. Aber — und das ist von Bedeutung — sie nahm zuerst nicht in den wirt schaftlich und sozial höher gestellten Kreisen ab, deren Beispiel dann nach und nach auch die ein fachen Schichten folgten. Wirtschaftliche Gründe können also nicht aus schlaggebend gewesen sein. Es war vielmehr die liberalistisch« Anschauung, die das natürliche Ver antwortungsgefühl gegenüber dem Blute, gelockert und das persönliche Wohlergehen allem 'anderen übergeordnet hatte. Das natürliche Gefühl der Freude am Kind wich mehr und mehr der Auffas sung, daß das Kind in jeder Beziehung eine Be tastung darstelle, so daß entweder völlige Kinder losigkeit oder nur eine geringe Kinderzahl gewünscht wurde. So griff das Ein- und Zweikindersystem, das heute in den meisten Familien vorherrscht und das unser Voll dem biologischen Volkstod entgegen führt, vor allem in den Städten mehr und mehr um sich. Anders, liegen die Verhältnisse bei der ländlichen Bevölkerung, in der die liberalistische Auffassung nicht in dem Maße Fuß gefaßt hat. Die Tatsache der bewußten Geburtenbeschränkung war also vorwiegeird eine im Seelischen wurzelnde Erscheinung, wie auch Burgdörfer in seinem Buch „Bevölkerungsentwicklung im Dritten Reich" sagt: „Die tiefsten Wurzeln in' der Geburtenbeschränkung 'iegen aber nicht auf wirtschaftlichem und sozialem, sie liegen auf seelischem Gebiet, im Wandel der Weltanschauung und der Lebensauffassung begrün det .. . Erziehung und Willensbildung sind dar um die unentbehrlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit bevölkerungspolitischer Maßnahmen. Von dem Zusammenwirken dieser Faktoren hängt darum die Zukunft und das Leben unseres Vol kes ab." Der nationalsozialistische Staat hat in Erkenntnis des drohenden biologischen Volkstodes sich nun die Aufgabe der wirksamen Bekämpfung des Geburten rückganges gestellt. Schon die Bevölkerungsstatistik des vergangenen Jahres spricht für die tatkräftige Arbeit, die durch den Appell an das gesunde Ge fühl in Verbindung mit wirtschaftlichen Maßnah men im letzten Jahr schon eine Erhöhung der Ge burtenzahl um 224 000 oder um 23 v. H. gegen über dem Vorjahre erreichen konnte.
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