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No. 17. Sonnabend, den 28. Apr1l 1906. V11I. Jahrgang. DerJ/ande/sgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, yr 77 ry . 7 7 77 Für die Handelsberichte und Hanaels-Zettung für den deutschen Gartenbau, denottoherhoanarckergich: Leipzig-Oetzsch, Mittelstrasse 4. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau»Verbandes für das Königreich Sachsen E. G.“ „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „flandelsgärtner >, 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Markthallen-Schmerzen. Ein grosser Teil unserer mittleren und kleineren Handelsgärtner, ja auch grössere Firmen, soweit es sich bei ihnen nicht lediglich um Spezialkulturen handelt, pflegen in grösseren Städten die Marktplätze bez. Markthallen zu beziehen und dort an den festgesetzten Haupt markttagen ihre kurante Ware, im letzteren Falle in gemieteten Ständen zum Verkauf zu bringen. Auch der Handelsgärtner muss ja bei der heutigen Konkurrenz alles beobachten, was ihm den schnellen Verkauf seiner Erzeug nisse ermöglicht, und der Absatz ist gerade in den Markthallen ein äusserst flotter, weil das Publikum überzeugt ist, und das trifft ja auch meist zu, dass es in einem Markthallenstand weit billiger kauft, als in einem Blumenge schäft, vielleicht auch in einer nahe der Gross stadt gelegenen Gärtnerei direkt. In vielen Grosstädten ist, wie beispielsweise auch in Leipzig, der Absatz in der Markthalle während der Frühjahrsmonate bis zum Johannisfest ein ganz bedeutender und es werden beachtens werte Umsätze erzielt. Es sind somit viele Gärtner gezwungen, sich an dem Markthallen geschäft zu beteiligen, und wenn wohl hier und da einer achselzuckend auf die „Markt gärtner“ herabschauen mag, als sei so ein Marktgeschäft eigentlich des „Kunst- und Handels gärtners“ nicht würdig, so ist dem entgegen zuhalten, dass eben heute, wie schon erwähnt, der Blumenverkauf in den Markthallen so sehr zur Regel geworden ist, dass derjenige, der sich vornehm ausschliesst, nicht immer auf dem rechten Wege ist. Die meisten werden sich aber nicht in einer so glücklichen Lage befinden. In den grossen Markthallen gibt es nun, wie auf den Marktplätzen, Platzordnungen, sogenannte Markthallen-Ordnungen, die vielfach Vorschriften enthalten, bei denen man an die Eigenart des gärtnerischen Handels nicht gedacht, sondern vom grünen Tische aus für alle Beteiligten gemeinsam dekretiert hat. Nun hat aber schon Goethe sehr richtig gesagt: „Eines schickt sich nicht für alle!“ Die Vorschriften sind nicht überall in den grossen Städten dieselben, wie wir aus mehrfach an uns gelangten Beschwerden ersehen. Vor uns liegt gerade die „Markt-Ordnung für die Stadt Leipzig“ vom 10. Juli 1897, die wohl demnächst einer Revision unterzogen werden soll, heute aber noch in Anwendung steht. Dass ohne eine solche Marktordnung nicht auszukommen ist, soll ohne weiteres zugegeben werden, denn es würde ein Wirrwarr ohne gleichen entstehen, wenn bei dem Markthallen- Handel nicht bestimmte Vorschriften existierten, welche den Verkehr regelten, und dadurch förderten. Die Bestimmungen dürfen aber nach unserem Dafürhalten nicht dahin ausarten, dass das Feilhalten bei einzelnen Gewerbszweigen erschwert und der Handel beeinträchtigt wird. Da findet sich nun in den meisten Markt ordnungen eine Vorschrift, die zu ganz unhalt baren Verhältnissen führt. In der Leipziger Marktordnung befindet sie sich in § 19, wo es heisst: „Der Verkauf in der Halle ist nur von den Verkaufsständen aus ge stattet, nicht in den Keller-, Kühl- oder Lagerräumen". Das ist ohne Zweifel eine sehr weise Massnahme, ebenso das weitere Verbot, im Umhertragen oder mittelst Standwagens ausserhalb eines Standes in der Halle sowie deren Vor- und Nebenräumen Waren feilzubieten. Aber wie wird nun in der Praxis das Wort: „nur von den Verkaufsständen aus“ aufgefasst? Will ein Gärtner oder die Gärtnersfrau, bez. Gärtners Töchterlein, die ja zumeist die Freuden und Leiden des Markthallenlebens durchzukosten haben, einem Kunden die Schätze Floras, die der Stand aufweist, zeigen und die Kauflust rege machen, so darf dabei beileibe nicht aus dem Stande herausgetreten werden. Das Heraustreten aus dem Stand, auch zum Zwecke der Vorweisung einer schönen Topfpflanze, ist eine Sünde wider den heiligen Bureaukratismus, den wunderlichsten Heiligen, der jemals im Leben von Bedeutung gewesen ist. Doch gerade beim Blumenverkauf ist es notwendig, aus dem Stande herauszutreten, auf die eine oder andere Blume hinzuweisen, sie herauszuheben und dem Kauflustigen vor zuhalten, aber das wäre kein Verkauf vom Ver kaufsstande aus, und wenn zufällig ein Rats diener in der Nähe wäre, so würde der Inhaber des Standes, und er nicht allein, sondern auch die Person, welche sich diese Uebeltat zu Schulden kommen liess, mit einem Strafmandat beglückt werden, das nicht gerade mässig be messen wird, sondern oft den drakonischen Massregeln gleichkommt. Wir haben Straf mandate aus solchem harmlosen Anlass in Höhe von 10 Mk. in der Hand gehabt. Wir sind sofort damit einverstanden, wenn es heisst, dass die Inhaber eines Standes sowie ihre Vertreter während der Marktzeit nicht an den Ständen herumstehen und die Passage ver sperren sollen. Solange sie keinen Käufer haben, sollen sie auch ihren Stand nicht ver lassen. Wenn es aber die Verhandlungen mit den Käufern erfordern, einmal einen Augenblick herauszutreten, so ist es eine Rigorosität, dann sofort eine Uebertretung der Marktordnung an zunehmen und mit so empfindlichen Strafen vorzugehen. Da müsste Wandel geschaffen werden. Gerade der gärtnerische Handel er fordert diese Bewegungsfreiheit, und wir be wundern es, dass man sich nicht schon lange geregt hat, eine Milderung dieser Vorschriften herbeizuführen. Uns liegen jetzt wieder gegen Gärtner und Blumenhändler Strafverfügungen des Rates der Stadt Leipzig vor, ergangen, weil die Frau aus dem Stande herausgetreten war, um eine blühende Pflanze besser vorzeigen zu können. In anderen Fällen handelte es sich darum, eine neue Blume an Stelle der verkauften hinzustellen oder eine Besprengung vorzunehmen. Der heilige Bureaukratius will, dass das alles nur vom Stand aus geschieht, wenn es auch von dort aus nur in der denkbar ungünstigsten Weise möglich ist. In § 28 der Leipziger Marktordnung heisst es: „Sie (die Verkäufer) wie ihr Personal dürfen also während der Marktzeit, insbesondere von Beginn des Klein handels ab, weder in den Gängen stehen, noch in anderen stehenden Ständen sich aufhalten. Die Gänge sind stets für das Publikum frei zuhalten und es ist verboten, Stühle, Wagen und sonstige Gegenstände in erstere zu stellen oder über den Bordstein des Standes hinaus zusetzen, bez. über die vordere Kante der Ver kaufstafel zu legen“. Alles ganz weise und einwandsfrei, wenn nur hinter den Worten „sich aufhalten“ noch gesetzt wäre „soweit nicht in einzelnen Fällen der Verkehr mit der Kundschaft ein anderes rechtfertigt“. Bei Kar toffeln und Krautköpfen, bei Aepfeln und Birnen, bei Käsen und Eiern, ist ein solches Heraustreten sicherlich nicht notwendig, anders aber, wenn es sich um denVerkauf einerTopfpflanze oder eines Blumenarrangements handelt. Nach unserem Dafürhalten nehmen die Marktordnungen zu wenig Rücksicht auf die Besonderheit des gärtnerischen Handels. Und dann noch eins. Der schon erwähnte § 28 bringt die ganz vernünftige Vorschrift: „Es ist untersagt, dafern nicht ausnahmsweise von der Inspektion Erlaubnis dazu erteilt worden sein sollte, Markt waren oder Verpackungsmittel oder sonstige Gegenstände in den Nebenstand zu setzen oder hinüberhängen zu lassen, auch dann nicht, wenn der betreffende Standinhaber die Erlaub nis hierzu gegeben haben sollte.“ Auch das sieht so unverfänglich aus. Wie wird es aber in praxi gehandhabt? Legt eine Gärtnersfrau nur einen kurzen Moment einen Zweig oder eine Blume aus der Hand auf den völlig leeren Nebenstand, so ist sie der Schärfe des Gesetzes verfallen, wenn sich ein behelmter Marktaedile in der Nähe befindet. Auch hier wäre etwas weniger Rigorosität am Platze, denn man be denke nur, dass in den Marktordnungen meist (in der Leipziger in § 48) das Recht der Be hörde vorbehalten ist, Personen, welche sich wiederholt einer solchen Ordnungswidrigkeit bezw. Uebertretung der Marktordnung schuldig gemacht haben, vom Zutritt zur Halle auf längere Zeit oder dauernd auszuschliessen. Es kann also auf Grund solcher kleiner Ueber- tretungen, wenn sie sich wiederholen, schliess lich die ganze Existenz in Frage gestellt werden. Spielt doch dabei nur zu oft auch persönliches Wohl- und Misswollen der Markthallen-Beamten eine nicht kleine Rolle. Wir halten es für an gebracht, wenn die Gärtnervereine darauf drängen, dass namentlich, was den ersten Fall anlangt, humanere Vorschriften in den Markt ordnungen getroffen werden. Berechtigte und unberechtigte Forderungen. III. Ein günstiges Feld für die Propaganda hat den sozialdemokratischen Gärtnergehilfen immer die Lage der Privat- und Herrschaftsgärtner abgegeben, die, das wissen wir alle, sehr ver besserungsbedürftig ist. Albrecht hat im dritten Abschnitt seiner Schrift einen „Streifzug“ in das Arbeitsfeld des Herrschaftsgärtners unter nommen, dem er den schönen Titel „Mädchen für Alles“ verliehen hat. Eingangs führt er den Umstand, dass sich ehemalige Gärtner in Fabriken, im Bergbau, bei Strassenbahnen als „Ritzenschieber“ u. dergl., bei der Post als Brief träger usw. vorfinden, darauf zurück, dass ein Das Geschlecht der Magnolien, ii. II. Nordamerikanische Arten (Magno- liastrum C. Koch). Sämtliche dieser Sippe angehörenden Arten entwickeln ihren Flor nach der Belaubung und sind die Blüten weniger prächtig gefärbt als bei den ostasiatischen Vertretern der Gattung. 8. M. tripetala L. Schirmmagnolie. Diese namentlich in der Belaubung sehr dekorative Art wächst zu einem Baum oder starkver- zweigten grossen Strauch heran. Die Belaubung besteht aus verkehrt-eiförmigen, oberseits gelb lichgrünen, auf der Unterseite blassfarbigen Blättern, welche eine enorme Grösse erreichen. Die im Mai aufbrechenden, einen unangenehmen Geruch entwickelnden Blumen bestehen aus 6—9 länglich verkehrt-eiförmigen Petalen, die lichtgrünen Sepalen sind zurückgebogen. Zierend für den Strauch sind ferner die Fruchtkolben, die anfangs weiss, später rot sind. Diese schöne in den Oststaaten der Union heimische Mag nolie ist ein sehr empfehlenswerter Solitärstrauch, der allerdings infolge seiner weitausladenden Aeste viel Platz beansprucht, der jedoch vor allem durch sein ornamentales Laubwerk wie seine in die Augen fallenden schön gefärbten Früchte einen hohen Zierwert besitzt. Hin sichtlich der Winterhärte ist M. tripetala eine der am wenigsten empfindlichen nordameri kanischen Arten und gedeiht gut in einem nicht zu schweren mit Moorerde und Sand vermeng ten Boden. 9. M. Fraseri Walt. Eine ziemlich seltne, bei uns empfindliche Art, die sich durch ver kehrt-eiförmige, an der Basis herzförmig-ge- öhrte, unterseits weissliche Blätter charakteri siert. Im Mai, Juni erscheinen die grossen weissen, süsslich duftenden und aus 6—9 Pe talen gebildeten Blumen, die ebenso wie die darauf folgenden hellrosaroten Früchte eine Zierde dieser Art sind. Das Verbreitungsgebiet von M. Fraseri erstreckt sich auf die südöst lichen Vereinigten Staaten, sie gedeiht also in klimatischen Verhältnissen, gegen welche die uns- rigen erheblich ungünstiger sind. Aus diesem Grunde glauben wir auch, dass diese Magnolie nur in den wärmsten Lagen Deutschlands dau ernd zu erhalten sein wird, daher auch kaum jemals eine grössere Bedeutung erlangen dürfte. Sie liebt einen etwas feuchten Standort. 10. M. acuminata L. Diese der Form ihrer Früchte wegen Gurkenmagnolie ge nannte Art ist der stattlichsten eine, sie wächst zu einem schlanken pyramidal wachsenden Baum heran und schöne Exemplare an ver schiedenen Orten Deutschlands beweisen, dass diese Art eine der am längsten in Kultur be findlichen und zugleich eine der winterfestesten ist. Die schönen grossen Blätter haben ovale bis längliche Form, sind kurz zugespitzt, an der Basis rund oder spitz, oberseits dunkel-, unterseits hellgrün und nur schwach behaart. Wenig auffallend sind die im Mai, Juni erschei nenden Blumen von grünlich-gelber Farbe, mehr zierend die roten Früchte mit kleinen scharlachroten Samen. Sie wächst von New York bis Südontario, Illinois, Arkansas, Ken tucky. M. acuminata verdient, trotz der un scheinbaren Blüten, bei uns recht oft ange pflanzt zu werden, namentlich ältere Bäume, wie sich solche z. B. im Pillnitzer Schloss garten, in Muskau, im Berggarten zu Herren hausen, im Schlossgarten zu Oliva, in verschie denen botanischen Gärten vorfinden, machen einen majestätischen Eindruck. Mit Moorerde vermengter humoser Gartenboden sagt dieser Art am meisten zu. 11. AI. cordata Mchx. Von dem nord amerikanischen Botaniker Sargent als Varietät zu M. acuminata gestellt, kann man diese in den südöstlichen Vereinigten Staaten beheimatete Magnolie wohl als gute Art betrachten. Die Blätter sind mehr ei- als herzförmig und etwas reichlicher behaart als bei der vorigen Art. Die Blüten sind kanariengelb. Infolge ihrer sehr geringen Widerstandskraft gegenüber un seren Wintern kann diese Art nur für die mil desten Gegenden Deutschlands zur Anpflanzung empfohlen werden. 12. M. macrophylla Mchx. Diese in Blatt wie Blüte hochdekorative Art findet sich von Nordkarolina bis Arkansas, Louisiana und Florida verbreitet. Die Blätter haben länglich verkehrt-eiförmige Gestalt mit herzförmigem Grunde, sind unterseits bläulich-weiss und fein behaart und auf der Oberseite hellgrün, dabei von bedeutender Länge und Breite. Der Flor fällt in die Monate Juni und Juli. Die grossen 6 petaligen, milchweissen, am Grunde mit einem braunroten Fleck gezierten Blumen sind sehr schön und ist eine in voller Blüte pran gende AI. macrophylla ein prächtiges Schau stück für Garten und Park. Die birnförmigen Fruchtstücke bergen rosafarbige Samen. Diese bemerkenswerte Art verdient die grösste Ver breitung, zumal sie ziemlich widerstandfähig ist. Bei der ersten Pflanzung ist eine ge schützte Lage zu berücksichtigen wie auch für einen trockenen, gut drainierten Untergrund Sorge zu tragen. 13. M. glauca L. ist ein ziemlich auffallen der Strauch oder kleiner Baum, der im Süden der Vereinigten Staaten immergrün ist, im Norden aber und auch bei uns sein Laub im Spätherbst abwirft. Die Blätter sind oval bis länglich-lanzettlich und auf der Unterseite silberig weiss. Die im Juli und August erscheinenden Blüten sind von kugelförmigem Bau, wohl riechend und von weisser Farbe, Sepalen und Petalen zeigen fast gleiche Grösse. Die Sumpf lorbeer-Magnolie oder auch Biberbaum genannt, findet sich in der Küstenregion der Vereinigten Staaten von Massachusetts bis Florida verbreitet, kommt aber auch noch in Texas vor. Noch sehr selten in Kultur, ver langt diese Art einen feuchten Standort und moorigen Boden. Die M. Thompsoniana hort, ist eine Kreu zung von M. tripetala und glauca mit ovalem bis länglich ziemlich grossen Laube, das auf der Unterseite blaugrün und im Jugendzustande weich behaart ist. Die Blumen sind weiss, wohlriechend, die Sepalen kürzer als die Pe talen, von gelblicher Farbe. Diese Varietät ist gleichfalls noch sehr selten, ausserdem auch empfindlicher als M. glauca. Damit schliessen wir die Reihe der für unser Klima in Betracht kommenden nordameri kanischen Arten. Ziehen wir zum Schluss noch einen kurzen Vergleich zwischen den japani schen und nordamerikanischeu Magnolien, so verdienen erstere entschieden den Vorzug und zwar nicht nur hinsichtlich ihres Wertes als farbenprächtige Blütenbäume und -Sträucher, sondern auch in bezug auf ihre Winterhärte, denn die ostasiatischen Arten sind in der Tat weniger empfindlich als die nordamerikanischen. Von letzteren sind die empfehlenswertesten die grosslaubigen M. tripetala und M. acuminata, die aber im Blütenschmuck weniger hervor ragend sind und ferner AI. macrophylla, die neben ihrer dekorativen Belaubung auch als ein herrlicher Blütenbaum die grösste Empfeh lung verdient. Im übrigen hoffen wir, dass unsere Abhandlung dazu beitragen möge, das Interesse für diese herrliche Gehölzgattung bei Landschaftsgärtnern und Baumschulenbesitzern von neuem zu beleben, damit die Verwendung dieser prächtigen Solitärpflanzen immer grössere Fortschritte mache und wir den Magnolien in Garten, Park und öffentlichen Anlagen immer häufiger begegnen.