Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Derjfandelsffärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig-Oetzsch, Mittelstrasse 4, • T 7 y ry • . ~.e 7 t t 1 ~ • 1 Für die Handelsberichte und Hanaels-Zeitung jur den deutschen Gartenbau. denöttorhalacker,ieh: Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig - Gohlis Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G. „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Wie stehen wir zu Amerika? ii. Unsere Stellung zu Amerika bildete auch im Reichstag den Gegenstand interessanter Er örterungen. Man darf wohl sagen, dass keine Partei mit gerade freudigen Gefühlen in die Verhandlungen eingetreten ist. Nachdem sich die Hoffnungen auf einen Zollvertrag zer schlagen hatten, galt es über ein Handels provisorium mit den Vereinigten Staaten zu verhandeln. Dabei stellte sich denn heraus, dass für Deutschland wieder ausserordentlich wenig erreicht worden ist, dass man sich über dem Wasser zu keinerlei besonders nennens werten Konzessionen hat verstehen können und dass äusser den Ermässigungen aus der Sek tion III des Dingley-Tarifgesetzes nur gewisse Abänderungen des amerikanischen Zollverwal tungsgesetzes in Aussicht genommen sind. Das will sehr wenig bedeuten und wir können noch nicht einmal mit Sicherheit darauf rechnen, dass die Zollschikanen, unter denen wir zu leiden gehabt haben, nun endlich beseitigt sind, geschweige denn gar, dass es uns gelungen wäre, einen Tarifvertrag mit gebundenen Zoll sätzen zu erreichen. Auch die dringenden, auf die Aenderungen in der Zolltechnik ge richteten Wünsche unserer Exporteure sind, wie der Handelsvertragsverein in einer Kund gebung über das Handelsprovisorium sagt, un befriedigt geblieben. Alle Redensarten von einem „bezwungenen Amerika“ haben sich also als sehr trügerische Aeusserungen erwiesen. Im Gegenteil, wir wissen noch nicht einmal, ob Amerika, wenn es erst die Vorteile unseres Vertragstarif es geniesst, nicht trotzdem auch uns gegenüber die Sätze seines Dingley-Tarifes, wie beabsichtigt, in die Höhe schrauben wird. Freilich hat die Regierung im Reichstag die Erklärung abgegeben, dass das Provisorium ja nur eine Frist gewähren soll, um mit den Vereinigten Staaten noch den ersehnten Zoll tarif zustande zu bringen. Es handelt sich dabei für uns, wie die „Frankf. Ztg.“ in einem Artikel sehr richtig betont, nur um die Ver meidung eines Zollkrieges, der wenigstens ge rade im gegenwärtigen Moment für uns in mehrfacher Hinsicht unerwünscht wäre. Er würde die Erschütterung des Ueberganges in die ungünstigeren Handelsverträge verstärken, er träfe uns in einem Zeitpunkt, in dem wir für wichtige Importartikel, insbesondere Petro leum, nicht auf Russland rechnen können und wäre gewiss auch, was für uns hier allerdings nicht in Frage kommt, politisch unbequem, denn die Regierung von Washington hat uns in letzter Zeit, z. B. während des russisch japanischen Krieges schätzen gelernt und ist ebenso während des Marokko-Konfliktes ein nicht zu unterschätzender wertvoller Bundes genosse gewesen. So müssen wir denn als artige Leute abwarten, ob die amerikanische Regierung noch weitere Zugeständnisse speziell hinsichtlich der Erleichterungen im Verzollungs verfahren machen wird. Unsere erhöhte Zoll mauer wird jedenfalls Breschen erhalten müssen, wenn Amerika irgendwelche Konzessionen machen soll. Dass die amerikanische Union gegenwärtig nicht das geringste Recht auf Meistbegünstigung in Deutschland besitzt, wird niemand zweifelhaft erscheinen. Man wird es auch verstehen, wenn von einem Abgeordneten darauf hingewiesen wurde, dass die Ausnahme bewilligungen unsres Vertragstarifes an die Union eine Ungerechtigkeit gegen die Länder bedeute, die im Vertrauen auf unser Ver sprechen, nur Gegenseitigkeitsverträge abzu- schliessen, uns auch ihrerseits Konzessionen zum Teil sehr weitgehender Art gemacht hätten, während jetzt Amerika dieselben Vorteile ohne Gegenleistung geniessen solle. Was wir Belgien, Oesterreich - Ungarn, Italien, Russland usw. eingeräumt haben, aber gegen ebenso bedeutsame Konzessionen auf industriel lem Gebiete, das soll nun auch den Unionstaaten mühelos als reife Frucht in den Schoss fallen. Da versteht man ja wohl die Misstimmung, welche das Parlament beherrschte, aber wer hätte einen anderen und besseren Ausweg fin den wollen? Aus der Rede des Reichskanzlers waren besonders folgende Worte bemerkenswert: „Es handelt sich um eine provisorische Gesetzgebung und dadurch wird gleich zum Ausdruck ge bracht, dass die Vereinigten Staaten bei uns ein Recht auf Meistberechtigung nicht besitzen, denn wir räumen ihnen Zollermässigungen ein, ohne dass wir dazu eine vertragsmässige Ver pflichtung hätten. Wir tun es, weil wir Zeit gewinnen wollen, um zu sehen, ob die mit Amerika angeknüpften Verhandlungen nicht doch noch zu einem friedlichen Ende führen können. Wir tun es, weil wir im Interesse beider Teile einen Zollkrieg vermeiden wollen. Ich lege hohen Wert auf den Fortbestand der guten politischen Beziehungen, die zum Segen beider Länder bestehen. Trotzdem wollen wir ihre politische Freundschaft nicht mit einer Benachteiligung unserer wirtschaftlichen Interessen erkaufen. Wir wollen versuchen einen gütlichen Ausgleich herbeizuführen, denn aus einem Zollkrieg mit Amerika würden nur andere Nationen Vorteile ziehen, für deren Nutzen zu arbeiten,' wir gar keine Veranlassung haben.“ So ist denn durch das neue Handelsprovi sorium die Lage unverändert geblieben und man hat uns einen Wechsel auf die Zukunft gegeben. Ob er von den Unionstaaten einge löst werden wird? Es ist nur zu begreiflich, wenn sich Zweifel in unsere Hoffnungen mischen. Was nun die amerikanischen Einfuhrzölle anlangt, so haben wir folgende Positionen her auszuheben : Pos. 240: Bohnen pro Bushel von 60 Pfg., pro Bushel 45 Cents, „ 242: Kohl . . . „ Kopf 3 „ „ 249: Zwiebeln . . „ Bushel 40 ,, Knoblauch . „ Pfund 1 „ „ 250: Grüne Erbsen, Saaterbsen pro Bushel 40 „ Getrocknete „ „ 30 „ „ 251: Orchideen, Palmen, Dracaenen, Cro ton und Azaleen, Tulpen, Hyazinthen, Narzissen, Jonquillen, Lilien, Mai blumen und alle anderen Blumen zwiebeln, Zwiebelwurzeln oder Corms, welche um ihrer Blüten willen an gebaut werden oder frisch zu Deko rationszwecken passen : vom Werte 25°0. „ 252: Stämme: Ableger oder Setzlinge der Myrobolan-Pflaume, sowie der Maha leb- oder Mazzardkirsche 3 Jahre alt oder jünger. 1000 Stück 50 Cents und vom Werte 15 °/ 0 - Stämme: Ableger- oder Setzlinge von Birnen-, Apfel-, Quitten- und St. Julien-Pflaumen-Bäumen, 3 Jahre alt oder jünger und Immergrün-Setzlinge. 1000 Stück 1 Dollar und vom Wert 15%. Rosenstöcke, okul., gepfropft oder aus derW urzel gezogen, Stück 2 1/2Cents. Stämme: Ableger und Setzlinge aller Obst- und Zierbäume mit ab fallendem Laube und Immergrün, Sträucher und Reben, Manetti-Rosen, reichblütige Rosen und Hagebutten, sowie alle gewöhnlich als Baum schulen- oder Gewächshauspflanzen bezeichneten Bäume, Sträucher, Pflan zen und Reben, nicht besonders vor gesehen, vom Werte 25 °/ 0 . Pos. 253: Kartoffeln pro Bushel von 60 Pfund 25 Cents. „ 257: Frische Gemüse vom Werte 25 %. „ 656: Sämereien (nicht ölige), insbesondere alle Blumen- und Gemüse sämereien, frei. Desgleichen alle zu wissenschaft lichen Zwecken eingeführten Pflanzen aller Art oder sonstige botanische Gegenstände. Man sieht daraus, dass hier eine Verwirrung schon in technischer Hinsicht herrscht, die natürlich zu grossen Härten und Weitläufig keiten geführt hat und weiterführen muss. So ist das „Handelsprovisorium“ keine Grosstat, sondern eine Verlegenheitstat, von der wir kein Rühmens machen können. Die Versammlung der bayrischen Handelsgärtner zu Nürnberg*). Am 25. Februar hatten sich auf eine Ein ladung der „Vereinigung Nürnberg-Fürther Handelsgärtner“ hin etwa 70 Handelsgärtner aus aller Gegenden des Königreichs Bayern in Nürnberg eingefunden. Die Versammlung eröffnete Conrad Tölke-Nürnberg, indem er auf den Zweck des Zusammenkommens, d. h. die Gründung eines bayrischen Handelsgärtner- Verbandes, hinwies. Nachdem er die Anwesen den willkommen geheissen hatte, begrüsste er auch Heinrich Kohlmannslehner-Britz-Berlin und Max Ziegen balg-Dresden, die beiden Vorsitzenden des „Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands“, die als Gäste, bezw. in Vertretung *) Anmerkung der Redaktion: Die uns von zwei Seiten freundlichst zur Verfügung gestellten Berichte sind leider zu spät für die letzte Nummer eingegangen. Der deutsche Wald, sein Werden und seine Holzarten. Ueber obiges Thema hielt vor nicht allzu langer Zeit der Professor und Oberforstrat X. Siefert gelegentlich des Rektoratswechsels an der Technischen Hochschule zu Karlsruhe eine Rede, die später im Druck erschien und aus der wir, da sie sowohl vom allgemeinen Standpunkt aus betrachtet, als auch für gärt nerische Kreise, z. B. den Kultivateur von Forst pflanzen, manches Interessante enthält, im 'fol genden einen Auszug bringen. Die Waldungen des Deutschen Reiches umfassen zurzeit 14 Millionen Hektar oder mit anderen Worten, ein Viertel der reichsdeutschen Lande ist mit Wald bedeckt. Der kälteren ge mässigten Zone angehörend, ist unser Gebiet mit sommergrünen Laubhölzern und einer ge ringen Zahl vorwiegend dem subarktischen Waldgürtel angehörigen immergrünen Nadel hölzern besiedelt. Die Zahl der für die Holz zucht in Betracht kommenden heimischen Laubholzarten beträgt 37, die der Nadelhölzer nur 7. Ueber die frühesten Bewaldungsverhältnisse sind wir nur wenig unterrichtet, zumal uns auch nur wenige historische Nachweise darüber zu Gebote stehen. Um über die ältesten Zu stände unseres Waldes uns ein Bild zu machen, müssen die Forschungen aus den Gebieten der Pflanzengeographie, Paläontologie, Altertums kunde und Sprachwissenschaft herangezogen werden. Wir wissen heute, dass unsere der zeitigen Waldbäume nach dem Zurückweichen der letzten Vergletscherungen der Eiszeit von Ost und West und aus den nicht vergletscherten Teilen Mittel- und Süddeutschlands, wohin sie durch die Verschlechterung des Klimas zurück gedrängt waren, mit dessen Erwärmung in langen Zeiträumen die ihnen entrissenen Ge biete wieder zurückeroberten; dabei nahmen manche von ihnen ehedem ein weit grösseres Verbreitungsgebiet ein als heute, obschon die klimatischen Verhältnisse, dieser Hauptfaktor der Pflanzenverbreitung, seit der Bronzezeit eine Aenderung nicht erfahren haben. Weiden, Aspen, Birken, Föhren und Erlen waren bei ihrer Anspruchslosigkeit an den Boden, ihrer Unempfindlichkeit gegen Kälte und kraft ihrer häufigen Fruchtbarkeit und der leichten Beweglichkeit ihrer mit vorzüglichen Flug apparaten ausgerüsteten Samen die ersten An siedler, gerade so wie heute, wo sie nach Jahr tausenden auf Rohboden, Schutthalden und den Alluvionen der Ströme die erste Pionierarbeit besorgen. Mit dem fortgesetzten Feuchter- und Wärmerwerden des Klimas und der Vorberei tung des Bodens durch eine Pflanzendecke folgen allmählich begehrlichere Holzarten, wie Eichen und Buchen, Fichte und Tanne, und als deren weitere Begleiter Eschen, Ahorne, Ulmen, Linden, Hainbuchen etc., zu denen im Laufe der Zeit sich nur wenige Arten, wie einige Pappeln, Nussbaum und Edelkastanie aus der wärmeren gemässigten Zone, hinzugesellen. Unanfechtbare Zeugen für diese Mannigfaltigkeit der Holzarten sind die Moorfunde und Pfahlbauten. Durch Rück schlüsse aus dem biologischen Verhalten un serer Waldbäume sind wir zu der Annahme berechtigt, dass in dieser vorhistorischen Zeit in unserem Gebiete der gemischte Wald die Regel bildete. Wo immer eine Mehrzahl von Pflanzenarten sich zusammenfindet, ent brennt alsbald ein Kampf ums Dasein, ein Kampf um Licht, Luft und Nahrung. Die Bäume gewinnen die Oberhand, es entsteht Wald; aber auch in diesem scheinbar so fried lichen Hort dauert der Kampf an. Die Waffen, mit denen er ausgetragen wird, sind nicht bei allen Holzarten die gleichen. Sie bestehen vor allem in der Verschiedenheit ihrer Anforde rungen an Boden und Klima, der grösseren oder geringeren Unempfindlichkeit gegen Hitze, Dürre und Kälte, der häufigeren oder seltneren Fruchtbarkeit, der Art ihrer Samenverbreitung, im Verhalten gegen Licht und Schatten, im Unterschiede des Höhenwuchses und der Lebensdauer, der Widerstandskraft gegen tie rische und pflanzliche Feinde, dem Ausheilungs vermögen bei erlittenen Verwundungen u. dgl. mehr. Die dauernde Vorherrschaft einer oder nur weniger Baumarten auf weiten Gebieten ist wenigstens insolange ausgeschlossen, als der Mensch nicht in diesen Daseinskampf ein greift. Es ist eine irrige, indes auf Grund der Nachrichten römischer Geschichtsschreiber weit verbreitete Vorstellung, dass ganz Deutschland in historischer Zeit nur mit Urwald und Sumpf bedeckt war; es müssen vielmehr während und nach der Eiszeit weite Gebiete mit Tundren, Waldsteppen und Grasland bedeckt gewesen sein, um überhaupt dem prähistorischen Men schen das Dasein und die Ausübung von Jagd, Viehzucht und einem bescheidenen Getreidebau zu ermöglichen, denn im Urwald kann auch das anspruchloseste Volk von Jägern und No maden nicht hausen. Die den römischen Schriftstellern unterlaufenen Irrtümer sind in dessen erklärlich durch den gewaltigen Gegen satz des urwüchsigen germanischen Waldes und ihrer heimatlichen Landschaft mit dem ewig blauen Himmel, den nackten Felswänden und zerstörten Holzungen. Immerhin haben gewaltige Wälder zur Römerzeit den germa nischen Boden bedeckt und wenn auch die Schilderungen, die der jüngere Plinius davon entworfen hat, manche Uebertreibung enthalten, so unterliegt es doch keinem Zweifel, dass dem urwüchsigen Wald eine weite Stätte nicht nur im Gebirge, sondern im besonderen auch in den Stromniederungen mit ihren unbeständigen Wasserläufen eingeräumt war. Man hat ver- • sucht, durch Heranziehung der Limesforsch ungen, archäologische Ausgrabungen, die Durch suchung jüngerer Ablagerungen nach den ver schiedenen Holzarten, sprachgeschichtliche und historisch-topographische Studien die Verbrei tung der Holzgewächse zur Römerzeit und im frühen Mittelalter festzustellen. Auf Grund dieser freilich noch lückenhaften Forschungen darf als feststehend angenommen werden, dass im Mittelalter der deutsche Wald, wenn auch nicht überwiegend, doch mehr Laubholz trug als heute und dass auch Baumarten wie Eibe, Wildobstarten, Eschen, Erlen, Rüstem, Hain buchen, Linden u. a. nicht nur zahlreicher, sondern, wenn auch nur schwach, in Gebieten vertreten waren, wo sie heute fehlen. Bis zum VII. Jahrhundert trat die Verschiebung zwischen Wald und Kulturboden nicht erheblich hervor, ganz gewaltige Aenderungen traten dagegen in den Jahren 1100—1300 ein, indem nicht nur die Vermehrungskraft des Volkes zu einer Zu- rückdrängung des Waldes behufs Gewinnung weiteren Kulturbodens Veranlassung gab, son dern auch geistliche und weltliche Gewalten schritten behufs Erhöhung ihrer Einnahmen zu ausgedehnten Rodungen und Besiedlungen, so dass mit der Zeit die Physiognomie der deutschen Bodenbedeckung sich völlig verän derte. Dieser Vernichtungskrieg, den der Mensch im Mittelalter mit dem Walde führte, blieb auch nicht ohne Einfluss auf die Ver breitung der Holzarten und äussert sich vor nehmlich darin, dass ein erheblicher, wenn auch mehr unbeabsichtigter Wechsel in der Zusammensetzung des heimischen Waldes ein trat. Der deutsche Wald in seiner heutigen Gestalt zeigt das Gepräge grosser Einförmig-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)