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No. 33. Sonnabend, den 13. August 1904. VI. Jahrgang. Derj/andelsgärfnar. • mamm pu- Wandels-Zeitung für den deutsehen Gartenbau, -"tto"mmntamm- ».eipzig, Sudstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker. Leipzig = Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau =Verbandes für das Königreich Sachsen E. G.“ „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich^Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Die gärtnerische Berufszählung. Das nächste Jahr soll, wie wir schon in einer der letzten Nummern kurz erwähnten, eine Erhebung über die Verhältnisse in der Gärtnerei bringen. Es ist eine besondere Be rufszählung in Aussicht genommen, und dabei sollen auch die Arbeitsverhältnisse mit erforscht und auf Grund des gesammelten Materials eine Klärung der streitigen Frage der Rechtsstellung der Gärtnerei herbeigeführt werden. Zunächst geht der Schritt von Preussen aus und betrifft auch nur das preussische Landesgebiet, aber wir haben schon der Hoffnung Ausdruck ge geben, dass sich die übrigen Staaten anschliessen werden. In dem Schreiben des preussischen Landwirtschaftsministeriums heisst es: „Es wird beabsichtigt, mit der für das Jahr 1905 in Aus sicht genommenen Reichs-, Berufs- und Gewerbe zählung gewisse statistische Entwicklungen über die Berufsgliederung und die Betriebs verhältnisse im Gärtnereigewerbe zu ver binden. Das Ergebnis dieser Erhebung soll vor allem auch als Unterlage für die zur Zeit noch schwebenden Verhandlungen über eine Reihe von Fragen, deren Lösung für die Angehörigen des Gärtnerberufes von grosser Wichtigkeit sein dürfte, dienen.“ Im „Handelsblatt“ ist nun durch das vom Ministerium zur Erreichung dieses Zweckes gegebene Material jüngst veröffent licht worden. In dem Anweisungsschreiben heisst es da gleich zu Anfang: „Zu den Vor arbeiten für die gesetzliche Regelung der gewerbe- und arbeitsrechtlichen Ver hältnisse des Gärtnereigewerbes bedarf es eingehender statistischer Unterlagen.“ Man darf hier mit Recht schon streiten. Wird hier nicht sans phrase schon die Gärtnerei als Gärtnereigewerbe bezeichnet? Das ist unser Erachtens ein verhängnisvolles Präjudizieren. Während die ganze Statistik doch eben erst Aufklärungen darüber bringen soll, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gärtnerei als Ge werbe angesehen werden soll, wird hier frank und frei gleich ein „Gärtnereigewerbe“ unter geschoben. Beigegeben sind zwei Fragebogen A. und B. Der erstere soll Erhebungen über den Gärtnerberuf, der zweite über Gärtnereibetriebe in die Wege leiten. Der erstere ist von jeder in irgend einem Zweige der Gärtnerei beschäf tigten Person, gleichviel ob Unternehmer, Be-1 triebsleiter, gelernter oder angelernter Gärtner, Gärtnergehilfe, Gärtnerlehiling männlichen oder weiblichen Geschlechts, auszufüllen. Auch zur Zeit arbeitslose haben den Bogen mit auszufüllen. Nicht dagegen kommen beim Fragebogen A. die ungelernten Arbeiter, wie Packer, Kutscher, desgleichen Verkäufer und Verkäuferinnen, kauf männisches Kontor- und Verwaltungspersonal in Frage. Sie sollen im Fragebogen B mit berücksichtigt werden. Dieser Fragebogen B ist nur von Unternehmern, Betriebsleitern, den Arbeitgebern im „Gärtnereigewerbe“ auszu füllen. Selbständige Gärtner haben also 2, unselbständige nur einen Fragebogen auszufüllen. Als „Gärtnerei“ sollen gelten: „Baumschul gärtnerei, Obstgärtnerei, Gemüsegärtnerei, Blu mentreiberei, Gemüsetreiberei, Samenzüchterei, Freilandblumengärtnerei, Kranzbinderei, Blumen binderei, Blumenhandlungen, Samenhandlungen, Kunstgärtnerei, Ziergärtnerei, Kunst- und Handels gärtnerei , Landschaftsgärtnerei, Dekorations gärtnerei, Friedhofsgärtnerei und jeder andere Zweig der gewerblichen (nicht landwirt schaftlichen) Gärtnerei. Ferner aber auch Guts-, Herrschafts-, Villengärtnerei, Gärtnerei einer Gemeinde oder sonstigen öffentlichen Korpora tion. eines Verschönerungsvereins, einer Stiftung, Gärtnerei in versuchsbotanischen und zoologi schen Gärten, in fiskalischen Besitzungen, An stalten oder Betrieben, Gärtnerei in Unterrichts-, Erziehungs-, Heil- oder sonstigen Anstalten, öffentlichen oder privaten Charakters, Gärtnerei in Theater- und Vergnügungsgärten, in Gärten von Gastwirtschaften usw., gleichviel ob der artige Gärtnereien ihre Erzeugnisse verkaufen oder nicht.“ Nicht zur Gärtnerei soll gehören: „der reinlandwirtschaftlich betriebene, landwirtschafts artige Gartenbau nicht gewerblicher Natur,' land wirtschaftlicher Obst-, Gemüse-, Kräuterbau, der in ackerbauähnlicher Weise, ohne regelmässige Zuhilfenahme von Vorrichtungen und Einrich tungen der eigentlichen gärtnerischen Fachtechnik betrieben wird.“ Wir haben nichts dagegen einzuwenden, dass in dieser Uebersicht sich wieder alle jene Kunstausdrücke vorfinden, gegen die wir, ihrer Haltlosigkeit halber, im „Handelsgärtner“ schon wiederholt zu Felde gezogen sind. „Kunst gärtnerei“, „Ziergärtnerei“, „Kunst- und Han delsgärtnerei“ usw., das sind jene „frühtech nischen“ Ausdrücke, von denen das Wort Goethes gilt: „Gewöhnlich denkt der Mensch, wem er nur Worte hört, es müsse sich dabei auch etwas denken lassen.“ Es handelt sich ja hier nur darum, die Erhebungen auf alle bestehenden Gärtnereien auszudehnen, wie sie sich auch immer nennen mögen. Das „Han delsblatt“ irrt, wenn es annimmt, dass durch diese Aufzählung nun auch schon die einzelnen Ausdrücke sanktioniert sein sollten. Es wird nur bestimmt, welche Betriebe nach ihrer Be zeichnung bei der Erhebung berücksichtigt wer den sollen. Und leider sind die Bezeichnungen: „Kunstgärtnerei". „Kunst- und Handelsgärtnerei“ usw., heute noch nicht aus unsrem Geschäfts leben verschwunden. Deshalb mussten sie mit aufgezählt werden, obwohl sie in der Tat nur „nichtssagende, verwirrende Begriffe“ sind. Viel schwerwiegender erscheint uns der Ein wand, dass die sämtlichen aufgeführten Zweige der Gärtnerei als gewerbliche Gärtnerei an gesehen werden, wie schon aus dem Ausdruck „und jeder andere Zweig der gewerblichen Gärtnerei,“ hervorgeht. Nehmen wir z. B. die grossen Samenzüchtereien an. Sie würden nach der Annahme des Ministeriums unter die ge werblichen Gärtnereien fallen, obwohl sie doch lediglich produktive Betriebe sind und nur selbst erbaute Erzeugnisse in Handel bringen. Wir sind der Meinung, dass es gar nicht not wendig gewesen wäre, schon den Unterschied zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Gärtnerei hervorzukehren. Dass die Erhebungen auch durch Guts-, Herrschafts-, Villen-Gärtnereien ausgedehnt wer den, ist nur mit Freude zu begrüssen. Wir stimmen auch dem „Handelsblatt“ bei, wenn es befürwortet, dass dabei die Hof- und Schloss- Gärtnereien, deren es eine grosse Anzahl gibt, nicht äusser Acht gelassen werden sollen. Im übrigen sind im Fragebogen A Fragen über Wohnort, Name, Geschlecht, Geburtstag, eigene Haushaltung oder Zugehörigkeit zu einem fremden Haupt-oder Nebenberuf. Selbstständigkeit oder Unselbstständigkeit Zweig und Art der Be schäftigung, Ausbildung, Lehrzeit u. s. w. zu beantworten. Der Fragebogen B. soll von jedem Gärtne reiunternehmer, Geschäftsinhaber, Gartendirektor, Gärtnereibetriebsleiter oder Arbeitgeber ausge- fülit werden. Das hat auch zu geschehen von Inhabern nicht gewerblicher, d. h. solcher Gärtnereien, die in der Hauptsache gärtnerische Erzeugnisse für den eigenen Bedarf ziehen, mag auch gelegentlich etwas davon verkauft werden. (Z. B. von den Inhabern von Guts- Herrschafts-, Villen-Gärtnereien und dergl.) Falls in einem Betrieb mehrere tätige Mitinhaber, Kompagnons u. s. w. in Frage kommen, so kommt nur ein Fragebogen zur Ausfüllung, in welchem das Gesellschaftsverhältnis anzugeben ist. Etwaige stille Teilhaber, die im Betriebe nicht selbst tätig sind, bleiben ganz unberück sichtigt. Im Fragebogen B. sind auch Angaben über die Lage des Betriebes, Name, Firma, Sonderart oder Zweig des Betriebes oder Geschäftes, Haupt- und Neben-Erwerb, darüber, ob eigenes oder fremdes Land bewirtschaftet wird, ob Treib häuser, Kalt- und Warmhäuser, Mistbeete, Be- und Entwässerungsanlagen, Samendarren, Woh nungsvorrichtungen, Samenreinigungsmaschinen, Kühl- und Aetherisierungs-Vorrichtungen, Kraft anlagen, Dampfkessel, Verkaufsladen und Lager räume vorhanden sind. Weiter wird wiederum die Frage aufgeworfen: „Betreiben Sie die Gärt nerei (das Geschäft) ausschliesslich gewerbs mässig, gleichviel, ob nur gärtnerische Arbeit geleistet wird, oder auch Erzeugnisse gewonnen, verarbeitet, gekauft und verkauft werden? Oder lediglich zur Gewinnung und Behandlung gärt nerischer Erzeugnisse für den eigenen Haushalt, Park usw., und wenn letzteres zutrifft, findet noch nebenher Verkauf von eigenen Erzeug nissen statt ?“ Diese Frage ist in ihrer Fassung so unklar wie möglich, denn es wird auf die charakteristischen Unterschiede der Betriebe bei ihr gar keine Rücksicht genommen. Die Frage musste vielmehr danach gestellt werden, ob in dem Betrieb nur selbstgewonnene Erzeugnisse verarbeitet und in Handel gebracht werden, oder ob auch ein Hinzukauf und Verkauf fremder Erzeugnisse mit dem Betriebe verbunden ist. Das ist das Kriterium. Das auf Grund einer solchen Frage gefundene Material soll zur Klärung der Frage, ob die Gärtnerei zum Ge- weibe oder zur Landwirtschaft gehört, bei tragen. Im übrigen wird die Beantwortung der gestellten Frage, soweit die Guts-Herrschafts- Gärtnereien usw. in Frage kommen, einmal statistisches Material über die vielbekämpite leidige Frage der Konkurrenz der Privatgärt nereien bringen. Ist es doch soweit gekommen, dass selbst die Herrschafts- und Gutsgärtnereien sich nicht mehr am Verkauf eigener Erzeugnisse Die Wasserpflanzen auf der Ausstellung in Düsseldorf. In überraschender Weise hat sich das Inter esse für Sumpf- und Wasserpflanzen in den letzten Jahren gehoben und ohne allen Zweifel werden dieselben in der nächsten Zeit noch viel an Bedeutung gewinnen. Wer hätte noch vor zehn Jahren gedacht, dass wir heute schon auch unter den winterharten Nymphaeen so zahl reiche, verschiedenartige und herrliche Varietäten besitzen, mit denen wir imstande sind einer Landschaft durch Anlage von grösseren oder kleineren Wasserbehältern ein so abwechslungs volles und belebendes Bild zu geben. Vor allen Dingen haben wir es hier, mit wenigen Aus nahmen, mit sehr anspruchslosen, dabei sehr dankbar blühenden Pflanzen zu tun, die, wenn sie irgendwie ihre Lebensbedingungen finden, eine rasche und üppige Vegetation entwickeln. Immer mehr fängt man an, die Reize, die diese Pflanzen einer Landschaft oder einem Garten zu verleihen vermögen, anzuerkennen, das geht be sonders daraus hervor, dass man heute schon in den kleinsten Privatgärten kleinere und grössere Wasserbassins, zumeist mit verschie denen Sorten von Seerosen und einigen ande ren Wasserpflanzen besetzt, findet. Dass die Vorliebe für Wasserpflanzen in so hohem Masse zugenommen hat, verdanken wir nicht zum wenigsten einigen Firmen, die sich um die Neueinführung und Neuzüchtung so herrlicher Arten und Varietäten ganz besondere Verdienste erwerben haben, aber nicht minder auch dadurch, dass sie es ve standen haben, in geschickter Weise die Aufmerksamkeit des Blumen liebhabenden Pubiikums auf diese Pflan zen zu lenken. Wie selten zuvor bei einer anderen Gelegenheit wird aber der Blumen-1 freund während der Ausstellung in Düsseldorf auf die vielen verschiedenartig blühenden und imWuchs oft stark voneinander abweichenden und charakteristischen Wasserpflanzen hingewiesen. Hier ist ihm Gelegenheit geboten die reich blühenden Nymphaeen, die prächtige Victoria regia und die ungezählten anderen Arten in üppiger Entwicklung bewundern zu können und kennen zu lenen. Man darf ohne weiteres behaupten, dass die Wasserpflanzenausstellung zu den schönsten und anziehendsten Schau stellungen in Düsseldorf gehört, und daher auch ein grosses Interesse bei den Besuchern her vorruft. Zu der verhältnismässig geringen Zahl von Ausstellern zählen in erster Linie diejeni gen Gärtnereien, welche die Anzucht der Wasser pflanzen als Spezialität in ihren Betrieb aufge nommen haben und zwar steht an erster Stelle die Firma Heinrich Henkel-Darmstadt, die ein ganzes Gewächshaus mit tropischen Nym phaeen, Sumpf- und Wasserpflanzen, sowie ein heizbares und ein kaltes Bassin im Freien mit Nymphaeen bepflanzt hat. Bassins mit See rosen und anderen Arten Wasserpflanzen haben sodann 0. Froebel-Zürich, Goos & Koene- mann-Niederwalluf und H. Junge-Hameln ausgestellt. In hervorragender Weise sind ausserdem vertiefen das Botanische Staatsinsti tut, Hamburg mit einem Victoria-regia-Haus und einem heizbaren Bassin im Freien, Consul Felix Bischoff Duisburg mit einem heizbaren Bassin mit tropischen und winterharten Nym phaeen in einer ausserordentlich grossen Zahl in den verschiedensten Farben aufs prachtvollste blühender Sorten. Rühmender Erwähnung bedarf sodann das Victoria-regia-Haus des Botanischen Gartens zu Leiden, sowie das Nelum- bien-Haus des Grossherzogi. Hessischen Hof gärtners Dittmann-Darmstadt. Von allen Gattungen der Wasserpflanzen interessieren uns am meisten die Nymphaeen, von denen wiederum die sogenannten winter harten Sorten die grösste Bedeutung für uns haben. Diese gedeihen in ungeheizten Bassins, die aber einen so viel wie möglich sonnigen Standort haben sollen, damit das Wasser während der Vegetationszeit im Sommer genügend durch die Sonnenstrahlen erwärmt wird. Die Nym phaeen haben nicht nur in dekorativer Hinsicht einen grossen Wert, sondern sie spielen bekannter massen auch als Schnittblumen eine grosse Rolle. Schon seit vielen Jahren bildet die in unseren Teichen und anderen Gewässern einheimische Nymphaea alba eine beliebte Kranzblume. Ihre Abart N. alba candida hat eine reinere weisse Farbe und entwickelt meist etwas grössere Blumen. Zur Schnittblumengewinnung sind aber auch die vielen anderen oft sehr schönen Varie täten winterharter Nymphaeen von grossem Wert, um deren Einführung und Verbreitung sich namentlich die Firma H. Henkel-Darm stadt sehr verdient gemacht hat. Zu denjenigen Sorten, die sich in Deutschland schnell ein geführt haben, gehören vor allen Dingen die N. Marliacea-Hybriden, die nach dem bekannten französischen Züchter Latour Marliac in Temple-sur-Lot benannt sind. Eine der schönsten Abarten ist zweifellos N. Marliacea chromatella, deren reingelbe, grosse Blumen sich sehr schön von den dunkelbraun gezeichneten Blättern ab heben. N. Marliacea rosea hat grosse, rosa farbige, dabei wohlriechende Blüten, ausserdem sind noch N. M. carnea, mit fleischfarbigem Ton. N. M. flammea mit weinroten Blüten und ge fleckten Blättern, und N. M. albida mit creme- weissen am Grunde rosafarbigen Blüten em pfehlenswert. Eine sehr dankbar blühende aus China stammende Art ist Nymphaea pygmaea mit kleinen weissen Blüten und mittelgrossen marmorierten Blättern. Fast ebenso dankbar ist ihre Abart N. pygmaea var. helvola mit gelben Blüten von gleicher Grösse. Eine schon lange in Kultur befindliche Art mit verschiedenen schönen Varietäten ist Nymphaea odorata, die wie ihr Name sagt, sich durch besonders starken Wohlgeruch auszeichnet. N. odorata alba hat starkduftende reinweisse Blüten. N. odorata gigantea ebenfalls reinweisse, aber noch grös sere Blumen. Eine sehr zierliche Form ist N. odorata minor und durch prachtvolle, schwe felgelbe Blüten zeichnet sich N. odorata sulphurea aus. Für Schnittzwecke sehr empfehlenswert ist die dankbar blühende und vollständig winter harte N. odorata rosea mit schönen rosa Blüten. Schön rosenrot blühend ist N. sphaerocarpa mit einer weinroten Abart Froebeli. Von den keinen kriechenden Wurzelstock bildenden, sondern Knollen tragenden N. tuberosa ist die noch neuere Form Richardson! die dank barste und empfehlenswerteste. Sie bildet dicht gefüllt blühende, grosse reinweisse Blumen. Die starkwachsende N. Seignoureti besitzt hell cremegelbe Blüten, die blassrosa und karmin rot gezeichnet sind. Erwähnenswert ist die be sonders grossblumige N. gloriosa und von den verschiedenen Varietäten der N. Laydekeri sind namentlich N. L. purpurata, tiefkarminrot und L. rosea von zartrosa in lebhaft karminrot über gehend, hervorzuheben. Von den übrigen win terharten Sorten bleiben uns noch N. carolinlana nivea, grossblumig, wohlriechend, reinweiss, N. fulva, Blumen kupferrot, N. Ellisiana, leuchtend rot mit leuchtend orangefarbenen Staubgefässen, N. colossea, sehr grossblumig und N. atropur- purea, die dunkelste aller rotblühenden Nym phaeen zu erwähnen. Die nun folgenden tropischen und sub tropischen Nymphaeen zeichnen sich durch die Grösse der Blüten, sowie durch ihre besondere Farbenpracht aus. Sie verlangen entweder in einem heizbaren Bassin oder direkt in Häuse n kultiviert zu werden. Zuerst verdient die herr lich blaublühende N. Zanzibariensis genannt zu