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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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3 war der Ansicht, dass der Name des Firmen inhabers, namentlich wenn der Frau das Geschäft gehört, deutlich lesbar angebracht sein muss. Das Gesetz wolle nicht, dass man den Namen des Geschäftsinhabers erst lange suchen müsse. Es verneinte die Frage, ob im vorliegenden Falle die Firmenbezeichnung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, und erkannte ebenfalls auf 5 Mk. — Das Schaufenster am Sonntag. Ein bemerkenswertes Urteil über das Verhängen der Schaufenster am Sonntag erliess die Straf kammer des Landgerichts Dortmund in der Berufungs-Instanz. Es handelte sich um die Polizeiverordnung in Dortmund betr. das Ver hängen der Schaufenster während des vor- und nachmittägigen Hauptgottesdienstes. Auf Grund dieser Verordnung war gegen den Kaufmann B. ein Strafmandat ergangen, weil er während des Nachmittagsgottesdienstes in der katholischen Kirche die Schaufenster nicht ge blendet hatte. Das Schöffengericht bestä tigte die festgesetzte Strafe. Die Strafkammer kam indessen zu einer anderen Auffassung, allerdings nicht auf Grand der Rechtsauffassung des Verteidigers, der bestritt, dass der Nach mittagsgottesdienst in der kathol. Kirche als Hauptgottesdienst anzusehen sei, derselbe viel mehr lediglich aus einer Gebetsandacht und Unterweisungen in der Religion bestehe. Der Gerichtshof kam nicht zur Prüfung dieser Frage, sondern hob das schöffengerichtliche Urteil unter folgender Begründung auf: «Die Polizeiverordnung, gegen die der Angeklagte verstossen haben soll, stützt sich auf ein Gesetz vom Jahre 1834. Der Ge richtshof kann nun nicht einsehen, wie durch das Nchtverhängen der Schaufenster das religiöse Gefühl verletzt oder die Sonn tagsruhe beeinträchtigt wird; das Gericht ist im Gegenteil der Meinung, dass sauber geputzte Schaufenster einen ganz anderen Eindruck machen und ein bess er es Gefühl erwecken, als wenn sie d ur ch allerhandLappenverhängt sind. Die Polizeiverordnung ist daher zu Unrecht erlassen und der Angeklagte war demgemäss freizusprechen.“ (Bravo! Die Red.) — Fest in die Hand geben. Im Ge schäftsverkehre mit Grundstücksmaklern ist es bekanntlich üblich, dass diese sich der Durch führung einer Angelegenheit nur unterziehen, wenn sie ihnen für eine gewisse Zeit fest an die Hand gegeben wird. Da ihnen nämlich ein Anspruch auf Vergütung nur dann zur Seite steht, wenn sie den erstrebten Erfolg auch wirklich herbeigeführt haben, so laufen sie Ge fahr, dass ihre Bemühungen ihnen durchkreuzt und vereitelt werden durch andere Makler, die sich gleichzeitig für die Sache interessieren und die viel früher zum Resultate kommen. Nun entsteht aber die Frage, wozu sich der Auftrag geber verpflichtet bezw. worauf er Verzicht leistet, wenn er einem Makler die Sache fest an die Hand gibt. Ist es ihm nur untersagt nebenher auch noch andere Makler mit der selben Sache zu betrauen, oder muss auch der Beklagte sich inzwischen jeder Mitwirkung ent halten? In der Praxis ist man vielfach geneigt, sich für die letztere Ansicht zu entscheiden, und da ist es denn in hohem Grade beachtens wert, dass sich das Oberlandesgericht zu Kiel neuerdings auf den entgegengesetzten Stand punkt gestellt hat. Der Fall, selbst lag hier folgendermassen: Der Beklagte beabsichtigte den Verkauf seines Grundstückes aus freier Hand und setzte sich mit dem Kläger, einem Makler, zu dem Zwecke in Verbindung, damit dieser ihm einen geeigneten Käufer zuführe. Er unter zeichnete einen Revers, in welchem er dem Kläger für den Fall des Erfolges eine gewisse Provision zusicherte, in dem es aber ausserdem hiess, dass das Geschäft dem Kläger für d e Dauer von zwei Monaten fest, „an die Hand gegeben“ sein solle. Nachdem sechs Wochen vergangen waren, machte der Beklagte zufällig die Bekanntschaft eines Dritten, der sich ohne weiteres und freudig dazu bereit erklärte, das Grundstück zu kaufen, weil es gerade so, wie es lag und beschaffen war, seinen Wünschen entsprach. Das Geschäft kam zu stände, und dadurch waren natürlich die Bemühungen, die der Kläger bis dahin, und zwar keineswegs ohne Aussicht auf Erfolg entfaltet hatte, ver eitelt. Sein Anspruch auf Zahlung der Provision ist jedoch von dem erwähnten Gerichte ab gewiesen worden. Nach seiner Auffassung be dingt ein Fest an die Hand geben nur. dass der Auftraggeber keinen anderen Makler zu ziehen wolle, nicht aber wird der Beklagte dadurch gehindert, für die Sache tätig zu sein. Gelingt es ihm, abseits von dem Makler, dem er die Sache fest an die Hand gegeben hat, das Geschäft zum Abschluss zu bringen, so bleibt er von der Verpflichtung einer Provisions zahlung oder einer Schadloshaltung befreit. Der Makler hat also immer und unter allen Um ständen, wenn nicht das Gegenteil ausdrücklich ausgemacht ist, mit der Konkurrenztätigkeit seines Auftraggebers zu rechnen. — Die Durchlochung des Beitrags marken für die Invalidenversicherung in der Form von Buchstaben oder in einer anderen den Arbeitgeber kennzeichnenden Form ist unzulässig, weil alle durch das Invaliden versicherungsgesetz nicht vorgesehenen Ein tragungen oder Vermerke in oder an der Quittungskarte verboten und mit Strafe bedroht sind. Als ein derartiger Vermerk müsste auch die auf einer eingeklebten Beitragsmarke be findliche Durchlochung angesehen werden. Aus serdem würde hierdurch die Arbeitsstelle des Karteninhabers erkennbar gemacht werden; die Quittungskarte soll aber nicht erkennen lassen, bei wem der Inhaber arbeitet oder gearbeitet hat. — Pekuniäre Nachteile infolge mangelhafter Einrichtung von Ge schäftsbüchern. Der Inhaber eines Laden geschäfts hatte gegen seine gewerbliche Steuer veranlagung Einspruch erhoben, doch war er auf erhaltene Aufforderung nicht imstande ge wesen, irgendwelche Geschäftsbücher in eigentlichem Sinne, irgendwelche Abschlüsse oder Zusammenstellungen vorzulegen, aus denen sein Umsatz ersichtlich gewesen wäre. Nur zwei Bücher wies er vor, in denen aber nichts weiter als von ihm bewirkte Warenablieferungen aufgezeichnet waren. Zwar behauptete er, er selber sei sehr wohl in der Lage, sich daraus zurecht zu finden, doch war er tatsächlich nicht imstande, der Behörde annähernd zutreffende Angaben über sein durchschnittliches Einkom- men, seine Geschäftsunkosten, sowie seine Materialbezüge zu machen. — Das sächsische Oberverwaltungsgericht, das über die Reklama tion letztinstanzlich zu entscheiden hatte, hat den Einspruch des Kaufmanns gegen seine Veranlagung zurückgewiesen. Der Kläger meint zwar, so äusserte sich dieser Gerichtshof, er könne für seine Person sein Einkommen sehr wohl aus den von ihm vorgelegten Büchern feststellen. Einer solchen Behauptung müsse man indessen erhebliche Zweifel entgegensetzen, denn der Steuerpflichtige war nicht imstande, sein Einkommen genau zu berechnen, was aus den von ihm gebrauchten Wendungen „circa“, „durchschnittlich“ u. s. w. sich ergibt. — Aber selbst wenn der Kläger sein Einkommen aus seinen Büchern berechnen könnte, würde er der ihm obliegenden Bescheinigungspflicht nur dann genügen, wenn die von ihm vorge legten schriftlichen Unterlagen solche sind, dass aus ihnen die Steuerbehörden das wirkliche Einkommen erkennen können. Das ist aber im vorliegenden Falle nicht möglich, infolgedessen musste es auch bei der Abweisung der Rekla mation sein Bewenden behalten. Wir halten es für angebracht, diesen Vorfall auch hier zur Kenntnis zu bringen, da die Buchführung in gärtnerischen Kreisen vielfach noch sehr viel zu wünschen übrig lässt. — Die Lieferung minderwerdiger Saaten dürfte demnächst in Braunschweig zu einem Riesenprozess führen. Eine Anzahl der Mitglieder des dortigen „Vereins für Gemüsebau“ hat in diesem Frühjahr Erbsen saaten bekommen, die, wie die „Konservenzei tung“ schreibt, nicht grünbleibende Folgererb sen, sondern eine minderwertige Art waren. Von letzterer Sorte wurden die Schoten darauf hin von den Konservenfabriken als nicht ver wendbar zurückgewiesen. Es handelt sich hier bei um grössere Quanten, deshalb soll der Samenlieferant zum Schadenersatz herangezogen werden. Nach den Statuten wird der Verein als solcher für seine Mitglieder eintreten und den Prozess selbst führen. — Leider kommen derartige Rechtsstreitsachen sehr oft vor, und es sollten d'ese Vorkommnisse jeden Samen händler bestimmen, bei der Lieferung solcher Artikel die grösste Sorgfalt zu üben. Wir geben gern zu, dass die Gerichte von den Gärtnern allein existieren könnten, wenn alle unrichtigen Samen- und Pflanzenlieferungen, sowohl was Qualität wie Sortenechtheit anbe langt, anhängig gemacht und eine Rechtsent scheidung herbeigeführt würde. Vereine und Versammlungen. — Der Bezirks-Obstbau-Verein „Oberes Elbtal“ hat für die in Tolkewitz b. Dresden stattfindende Jubiläums- Ausstellung, welche vom 30. September bis 4. Oktober ab gehalten wird, sein Programm verschickt. Die Ausstellungsleitung gibt darin eine Reihe von Preisaufgaben bekannt und lässt nur Anmel dungen auf Grund dieses Programmes zur Kon kurrenz zu. Mit der Ausstellung ist ein Obst markt und Obstverkauf verbunden, ferner findet eine grössere Ltterie statt und es werden ver schiedene Vorträge gehalten, unter anderen spricht A. Pekrun, Weisser Hirsch, über die Vorteile der korrekten Formierung der Obst bäume, sodann Obstbauwanderlehrer Wolanke, Wurzen, über die Frischhaltung von Obst. Ausstellungen. — Die Bindekunst - Ausstellung „Brautschmuck“ in Düsseldorf. Wohl noch selten hat eine Bindekunst-Ausstellung stattgefunden, bei der die einzelnen Konkurrenz nummern so stark besetzt waren, wie es dieses- mal der Fall war. Es werden im ganzen un gefähr 70 Aussteller gewesen sein, die sich um die Preise beworben haben. Dass es nun hierbei eine Menge Unzufriedene geben musste, liess sich von vornherein annehmen. Schon vor der Beurteilung wurde von den meisten Ausstellern Klage erhoben über die ungleich mässige Platzverteilung, da viele gezwungen waren, ihre Ausstellungsobjekte zu dicht zu sammenzustellen, während andere wieder über einen zu grossen Raum verfügten, und um den selben genügend auszufüllen, diesen z. T. mit Pflan zen dekorieren mussten. Wenn sich auf der Rosen bindekunst-Ausstellung, wie wir in unserem Bericht hervorgehoben haben, nur wenig aus- stellungswürdige Arrangements befanden, so kann von dieser Ausstellung das Gegenteil ge sagt werden. Fast alle eingesandten Sachen waren schön, geschmacklose Arrangements waren überhaupt nicht vorhanden, und man er sieht hieraus, wie sich auch in den kleinen Städten eine bessere Rrichtung heute Bahn bricht, und mau auch dort versucht, immer mehr leicht und natürlich die Sachen zu binden und zusammenzustellen. Wie auf allen Aus stellungen, so gab es auch hier unzufriedene Aussteller, die mit der getroffenen Preisver teilung keineswegs einverstanden waren. Man scheint Indessen auch in manchen Fällen recht willkürlich verfahren zu sein, indem die ein zelnen Sachen zu oberflächlich beurteilt wor den sind und zum Teil mit Preisen ausgezeich net wurden, die denselben in keiner Weise zukamen. Wenn mau glaubt, wie von einer gewissen Seite gesagt wurde, dass man jedem Aussteller etwas geben müsse, so ist das j den- falls kein gutes Prinzip, denn wir stehen auf dem Standpunkt, dass, wenn sämtliche Leistungen eines Ausstellers als die besten befunden wer den, dann auch alle mit ersten Preisen aus gezeichnet werden müssen. Wie schon bemerkt wurde, waren die Arbeiten an und für sich sehr schön, und die ganze Ausstellung wurde hauptsächlich dadurch gehoben, dass die ein zelnen Firmen ihre Abteilungen zweckentspre chend dekoriert haften. Besonders war es die Kölner Firma Robert Flügel, die hier etwas ausserordentliches geleistet hat. Auch ihre Einsendungen waren hervorragender Natur und zwar fiel besonders ein prachtvoll gebundener Brautstrauss sowie ein Brautführerinner.bukett auf. Nicht minder gut waren die Leistungen von Hans Lepek-Köln, unter dessen Aus stellungsobjekten besonders ein Brautstrauss grosse Bewunderung hervorrief. Wie schon bei früheren Veranstaltungen hatte auch dies mal die Firma Gebrüder Marx - Düsseldorf recht schöne Arrangements ausgestellt. Von anderen Düsseldorfer Firmen hatten sich H. Caasmann jun. und C. Posse & Co. ebenfalls erfolgreich beteiligt. Besonders sind die Brautsträusse des Erstgenannten hervorzuheben und von letzterem ein äusser Programm ausgestelltes Korb-Arrange ment. Erwähnenswert sind von anderen be teiligten Firmen Paul Vogel-Elberfeld, Josef Trimborn - Essen, A. Friedrich - Koblenz, Wilhelm Fischer-Elberfeld und I. Schmenger- Aachen. Auffallend war es, dass auch bei die ser Ausstellung die Orchideen wieder dominier ten, ausserdem aber kamen viel Nymphaeen und Lotusblumen zur Verwendung. — Die Obstausstellung des Hanno- ver’schen Obstbauvereins, welche für diesen Herbst infolge der günstigen Ernteaus sichten geplant war, ist der hohen Kosten we gen, welche eine derartige grössere Ausstellung erfordert, um ein Jahr zurückgestellt worden. Aquarien zu empfehlen, die Pflanze ist sehr hart, von grasartigem Aussehen, mit Ausläufern den Boden bedeckend und ungefähr 10 cm hoch einen grünen Rasen auf dem Grunde des Aquariums bildend. Die Vorliebe zur Anschaffung von kleinen Aquarien hat in den letzten Jahren bedeutend zugenommen und wenn sich die Blumengeschäfte noch mehr mit der Bepflanzung von solchen für das Zimmer geeigneten Aquarien abgeben wollten, so würde zweifellos auch das Interesse beim Publikum noch ein grösseres werden. Die geschmackvolle Ausschmückung durch Verwendung von schönen und seltenen Pflanzenarten, sowie der verschiedenartigsten Zierfische, von denen es so zahlreiche, prachtvoll gefärbte Arten gibt, ist dabei ein nicht un wesentlicher Faktor. Sowohl in dem Victoria-regia-Haus des Botanischen Staatsinstituts-Hamburg, als auch des botanischen Gartens, Leiden sahen wir auch einige nicht zu den Wasserpflanzen zu zählende, aber in der warmfeuchten Temperatur vorzüg lich gedeihende andere und seltenere Pflanzen- arten. Zu erwähnen ist dabei zuerst die soge nannte Beissgurke, Momordica Charantia, die rankende und kletternde Stengel bildet. Die Früchte haben eine längliche Form, sind höckerig knotig und werden, wenn sie reifen, schön orangerot. Sie springen später auf, wobei das scharlachrote Fruchtmark zu Tage tritt. Sehr gut gedeiht hier auch die bekanntere Cissus discolor, mit den herrlich buntgefärbten Blättern, die sehr lange und schöne Ranken macht. Eine schnell wachsende Schlingpflanze ist ausserdem Vitis gongylodes. Man wird selten jemals eine Wasserpflanzenanlage gefunden haben, die alle Pflanzen in einer so vorzüglichen Kultur zeigte, wie gerade die beiden Victoria-regia-Häuser in Düsseldorf. Die Farnl=usstellung in Düsseldorf. Am 6. August wurde in Düsseldorf in dem nördlichen Teile der grossen Blumenhalle die Farn-Ausstellung eröffnet, die sowohl für den Fachmann wie für den Laien ein interessantes Bild bot. Die zuvor stattgefundene Hortensien- Ausstellung von Win keimann-Rodenkirchen- Köln war eine Glanzleistung allerersten Ranges und verdient daher nachträglich erwähnt zu werden. Die grossen Schaupflanzen mit ihren Unmengen von Blüten zeugten von einer sehr guten Kultur, so dass das schöne Arrangement einen überaus guten Eindruck machte. Auf die Dauer wirkt der Anblick der Hortensien allerdings auf einer Ausstellung ermüdend, denn die einfarbigen Blüten vermögen die Aufmerk samkeit der Besucher nicht auf längere Zeit zu fesseln und zu erwärmen. In noch grösserem Masse war dies der Fall bei der darauffolgen den Araukarien-Ausstellung von Hartmann- Gent, die wir schon in der vorletzten Nummer des „Handelsgärtner“ erwähnt haben. Die grossen Sortimente vermochten wohl nur den Liebhaber besonders zu interessieren, während für den Handelsgärtner doch nur die gangbaren Handelssorten in Betracht kommen, da derselbe auf ein grosses Sortiment heute keinen Wert mehr legen kann. Wie schon in unserem letzten Bericht angedeutet wurde, waren sowohl die grossen KübelpHanzen wie auch die kleinere Handelsware von ganz vorzüglicher Kultur. Die Farn-Ausstellung dürfte in jeder Beziehung einen guten Eindruck hervorgerufen haben, vor allen Dingen liess die schöne Ab wechslung, die hier geboten ist, das Gefühl der Langeweile nicht aulkommen. Die riesigen Exemplare der verschiedenen Baumfarne bieten einen imponierenden Anblick dar, während die zahlreichen kleineren Arten durch ihre schönen Formen und die Farbe der oft zierlichen Blätter dem Besucher besonders angenehm auffallen. Aeusserst belebend wirkte sodann die Unter brechung mit bunten Caladien, Billbergien, Vriesien, sowie Hydrangea paniculata in Blüte. Das wohl ausgeführte Arrangement machte dem Arrangeur Vogel-Hart weg-Baden-Baden alle Ehre. Eine grosse Sammlung Freilandfarne hat Regierungsbaurat Kuhlmann- Dortmund zusammen mit Rentier Wirt gen-Bonn aus gestellt. Diese Gesamtleistung, welche ca. 100 qm. Raum einnimmt, dürfte mit wenigen Ausnahmen alle bekannten Freilandfarne ent halten. Mit einem weiteren grösseren Freiland sortiment glänzt die Staudenfirma Arends- Ronsdorf. Die ausgestellten Pflanzen zeugen von einer ganz besonderen Pflege, denn sie boten ein Wachstum, als wenn sie unter Glas gezogen worden wären. Die Firma Vogel-Hartweg brachte neben anderen die grossen Lomaria Gibba, deren 4—5 m hohen Stämme, mit den herrlichen Wedeln, grossartig wirken und der ganzen Ausstel lung ein freundliches Gepräge geben. Ausser ordentlich prächtig entwickelt sind auch die 3 m Durchmesser haltenden Nephrolepis. Jo hann Reinartz- Düsseldorf hat neben schönen Asplenien starke Stammpflanzen von Balantium ausgestellt. Adolf Haage jun.-Erfurt ist ver treten durch starke Pflanzen von über 50 ver schiedenen Sorten, ausserdem mit blühenden Billbergiarhodocyaneasuperba.NidulariumfuIgens und N. Marzelli, sowie schön blühenden Vriesien. F. Tann er-Düsseldorf brachte ein Farnsorti ment in durchweg starken Pflanzen, worunter besonders einige schöne Polypodium glaucum und P. Reinwardti auf fallen. Sehr schön sind die grossen Adiantum von W. Mehlem-Düssel dorf; Fritz M a r x - Düsseldorf hat äusser den bekannten Handelssorten starke Alsophila und Lomaria mit Stämmen ausgestellt. Letztere sind eigentlich als junge Pflanzen schöner, da sie in älteren Jahren viel von ihrem schönen Habitus verlieren. Anton Ruthe-Frankfurt (Main) zeigte seine bekannten Handelsfarne wie Pte- ris, Nephrolepis, Polypodien etc. Ferner hatte noch die Stadtgärtnerei Düsseldorf ein grosses Farnsor timent in sehr schönen starken Pflanzen einge sandt. Die schon erwähnten Hydrangea pani culata stammen aus der Gärtnerei von Köne mann & Massen-Remscheid und sind von einer guten Kultur; die Riesendolden zeigen eine so schöne grün-weisse Farbe, wie man sie nur selten zu sehen bekommen dürfte. Jedenfalls bietet diese gesamte Ausstellung eine angenehme Abwechslung neben der Winter’schen Dauer ausstellung in der grossen Blumenhalle. Vermischtes. — Zur Bekämpfung des Spargel rostes werden gegenwärtig in Braunschweig Versuche mit Bordeauxbrühe angestellt. Leider macht hierbei der „Verein der Gemüsezüchter“ den grossen Fehler, dass man erst abwartet, bis der schädliche Schmarotzer sich zeigt und dann die Bespritzung vornimmt. Damit wird nichts erreicht werden, denn nach den bisher gemachten Erfahrungen ist es unbedingt not wendig, dass die Spargelfelder wenigstens ein mal Ende Juli und einmal Ende August vor dem Auftreten des Rostes mit Bordeaulaiser Brühe behandelt werden. Wir empfehlen aus serdem Versuche mit den Heufelder Kupfer präparaten anzustellen, die sich ebenfalls für diesen Zweck bewähren dürften. Diese Mittel sind aber in erster Linie zur Vorbeugung zu benutzen, man darf nicht erst abwarten, bis die Schmarotzer vorhanden sind, denn die Ausbrei tung des Rostes findet dann so rapid statt, dass die Besprengung mit Erfolg nicht durchgeführt werden kann.
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