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Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Was bringt uns die neue Reichsversicherungsordnung? An der Arbeiterversicherungsgesetzgebung haben alle Interesse, welche im Erwerbsleben stehen, der Arbeitgeber so gut wie der Arbeit nehmer. Nun hatte die Regierung schon seit langem angekündigt, dass die Gesetze über die Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung einer durchgreifenden Reform unterworfen werden sollten. Es sollte eine einheitlichere Organisation, eine Vereinfachung der Verwaltung herbeigeführt werden, worauf wir schon früher hingewiesen haben. Jetzt ist die neue „Reichsversicherungs ordnung" veröffentlicht worden und es fragt sich, inwieweit dieselbe den gegebenen Ver heissungen entspricht. Da ist denn zunächst anzuerkennen, dass endlich die bestehenden sechs Gesetze über: Krankenversicherung, Un fallversicherung für das Gewerbe, für Land wirtschaft und Forstwirtschaft, für Bauwesen und Schiffahrt, sowie für Invaliden- und Alters versicherung, formell, aber auch nur formell, in ein einheitliches Gesetz zusammengefasst worden sind. Dabei konnten auch eine Reihe Vorschriften für alle Versicherungszweige ge meinsam vorangestellt werden, so dass eine engere Zusammengehörigkeit erzielt worden ist. Im ersten Buch sind diese gemeinsamen Vor schriften, desgleichen die Bestimmungen über die für alle Zweige der Reichsversicherung tätigen Versicherungsbehörden. Das zweite Buch regelt dann die Krankenversicherung, das dritte die Unfallversicherung in drei Teilen (gewerbliche, landwirtschaftliche und See-Unfall versicherung). Das vierte die Invaliden- und die neue Hinterbliebenenversicherung. Der frühere Plan einer eventuellen Zusammenlegung der einzelnen selbständigen Versicherungszweige ist also aufgegeben worden, da diese sich bei der Verschiedenheit der Versicherungsträger doch als unmöglich herausgestellt hat. Wie ist nun die neue Ordnung der Reichs Versicherung gestaltet? Sie wird »ich für alle Versicherungszweige in drei In stanzen auf bauen. Die unterste ist das Ver- sicherungsamt, welchem alle Obliegenheiten zuerteilt werden, die jetzt in der Hand der unteren Verwaltungsbehörden liegen. Diesem Amt wird auch die Feststellung aller Renten ansprüche zustehen. Die zweite Instanz wird das Oberversicherungsamt bilden, bei welchem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeit ¬ nehmer zur Rechtsprechung zugezogen werden. Diese Instanz wird etwa den bisherigen „Schiedsgerichten" entsprechen. Die dritte Instanz ist das Reichsversicherungsamt, das die höchste und letzte Stelle im Instanzen wege bildet. Wie gestaltet sich die Krankenver sicherung? Sie wird nicht nur reorganisiert, sondern auch auf grosse Gruppen von Erwerbs tätigen ausgedehnt, die bisher noch gar nicht oder nur mangelhaft in diesen Versicherungs zweig einbezogen wurden. Es handelt sich dabei um die landwirtschaftlichen und forst wirtschaftlichen Arbeiter, Arbeiter in land wirtschaftlichen Gärtnereien, Dienstboten und Hausgewerbetreibende, Hausierer und Gelegen heitsarbeiter. Allerdings hat man die bisherigen Formen der Krankenversicherung nicht ohne weiteres auf diese neuen Gruppen übertragen. Besonders die eigenartigen Verhältnisse der Landarbeiter, die Verpflegung der Kranken auf dem Lande hat von anderen Voraussetzungen als in den Städten auszugehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen in Zukunft die Beiträge zur Hälfte zahlen, nicht mehr wie bisher 1/8 und 2/8- Demgemäss wird auch das Stimmrecht im Vorstand und Ausschuss der Kassen zwischen Arbeitgebern und Ver sicherten gleichmässig geteilt. Um die Beziehungen zwischen Aerzten, Apotheken und Kassen zu ordnen, sind zwei besondere paritätisch zusammengesetzte Schieds instanzen vorgesehen, neben denen noch Spiel raum für eine Einigungskommission gelassen wird. Die äussere Organisation der Krankenkasse strebt nach Ausscheidung der leistungsunfähigen oder weniger verbreiteten Kassenformen. Die kleinen und mittleren Ortskrankenkassen sollen zu grösseren Vereinigungen ausgebildet werden. Die Gemeindekraukeskassen glaubt mai ganz ausschalten zu können. Bei den einge schriebenen Hilfskassen, die prinzipiell beizubehalten sind, wird namentlich den kleinen Kassen zu Leibe gegangen. Sie werden einfach aus dem Rahmen der Versicherungsordnung ausgeschlossen. Im übrigen werden die Ersatz- kassen in feste Beziehungen zu den Kranken kassen gebracht, während die Zuschusskassen von der Reichsversicherungsordnung überhaupt nicht berührt werden. Wenn in der Tagespresse vielfach zu lesen war, dass die freien Hilfskassen überhaupt nur noch als Zuschusskassen in Frage kommen sollten, so war dies ein Irrtum. Die wichtigste Aenderung ist jedenfalls die, dass die Arbeitgeber jetzt auch die Hälfte, wie bei der Invalidenversicherung zu zahlen haben und dafür auch das gleiche Stimmrecht eingeräumt bekommen. Jetzt dominierten in den Kassen tatsächlich die Arbeitnehmer und so ist es gekommen, dass diese Kassen ein stark sozialdemokratisches Gepräge haben und viel Politik in ihnen ausgetragen wird. Bei der Unfallversicherung ist die Bauunfallversicherung in der gewerblichen Unfallversicherung aufgegangen. Materiell wird die Unfallversicherung bei den Handels betrieben erweitert und auf das nicht gewerbs mässige Halten von Fahrzeugen und Reittieren erstreckt, die durch elementare oder tierische Kraft bewegt werden. Den seit Jahren ge- äusserten Wünschen der Berufsgenossenschaften auf Aenderung der Bestimmungen über die Ansammlung des Reservefonds wird gewillfahrtet. Das Reichsversicherungsamt soll bei Unfall angelegenheiten als Instanz zu Gunsten der Landesversicherungsämter ausgeschaltet werden. Wir halten diese Bestimmung für eine un glückliche, da durch sie die wünschenswerte Einheitlichkeit in der Rechtsprechung getrübt wird. Hinsichtlich der Invalidenversicherung bleibt alles beim alten, abgesehen von der Angliederung der Witwen- und Waisenver sicherung, auf die wir jetzt gleich zu sprechen kommen. Die Hinterbliebenenversicherung sollte bekanntlich, laut Zolltarifgesetz schon zum 1. Januar 1910 in Kraft treten. Bei der schwankenden und nicht ausreichenden Höhe der Eingänge aus den Getreide- und Viehzöllen sind die Leistungen an die Witwen und Waisen, wie bei der Inv: lidenvc-sicherung nun doch auch auf Beiträge der Versicherten, der Arbeit geber und auf Reichszuschüsse gestellt. Der Reichszuschuss wird ohne Rücksicht auf die Erträgnisse aus den Zöllen in einem festen Betrage gewährt, der so bemessen ist, dass er im Durchschnitt der Jahre doch durch die mutmasslichen Zollergebnisse noch gedeckt werden dürfte. Die Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten werden in der Weise erhoben, dass die bisherigen Beitragsmarken zur Invaliden versicherung um durchschnittlich 1/4 erhöht werden, nämlich in Lohnklasse 1 um 2 Pfg., also 16 Pfg., statt 14 Pfg. 2 „ 4 „ „ 24 „ . „ 20 „ 3 „ 6 „ „ 30 „ „ 24 „ 4 „ 8 „ „ 38 „ „ 30 „ 5 „ 10 „ „ 46 » „ 36 „ Die Invalidenrenten bleiben unverändert. Aehnlich, wie bei der Hinterbliebenenfürsorge für die Beamten stehen die Bezüge in be stimmtem Verhältnis zur Invalidenrente des verstorbenen Ernährers und zwar beträgt die Rente der Witwe 3/10, die Waisenrente beim Vorhandensein nur einer Waise 3/20, bei mehreren Waisen für jede 3/20 der Invalidenrente des verstorbenen Mannes, dazu tritt der Reichs zuschuss mit je 50 Mk. zu jeder Witwen- und je 25 Mk. zu jeder Waisenrente. Die Waisen rente wird den Waisen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gezahlt. Warum man nicht analog den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz buches das 16. Lebensjahr genommen hat, ist nicht recht ersichtlich. Was bei der ganzen Hinterbliebenen versicherung herauskommt, ist nicht eben be trächtlich, aber mehr ist eben nicht zu erzielen. Wenn z. B. ein Arbeitnehmer aus Lohnklasse IV, also mit etwa 1000 Mk. Jahreseinkommen, nach Vollendung von 1500 Beitrags Wochen, mithin nach 30-jähriger Versicherung, stirbt, so erhält seine invalide Witwe 122,40 Mk., und sein Kind 61,20 Mk. jährliche Rente, beide zusammen also 183,60 Mk. Eingezahlt hat er in dieser Zeit 592,80 Mk. zur Hälfte, also 296,40 Mk. Für seine Leistungen sind die Versicherungsleistungen also immerhin ganz er hebliche. Endlich sei in unsrer vorläufigen Orientierung, denn um etwas anderes kann es sich zunächst nicht handeln, noch die Einführung einer freiwilligen Zusatzversicherung erwähnt, die den Wünschen des Mittelstandes entgegen kommen soll. Diese Kreise, also die selbständigen Hand werker, die Werkmeister, die kleinen und mittleren Landwirte, Handelsgärtner usw. erhalten die Möglichkeit, von der neuen Versicherungs einrichtung nach, eigener Wahl Gebrauch zu machen und sich, eine erhöhte Versorgung aus der Invalidenversicherung zu schaffen. Die Durchführung ist ganz einfach. Durch Ein kleben einer freiwilligen Zusatzmarke im Werte von 1 Mk. erwirbt der Versicherte eine Zusatz rente, deren Betrag mit der Anzahl der Ein zahlungen und der Jahre, die seit der Einzahlung verflossen sind, steigt. Hat er z. B. vom 25. sin. 20 „ 16 » 10 e » 3 0 Sort. (5 ver^en gier ). 1 ge. geb. Die grosse internationale Gartenbau - Ausstellung in Berlin. II. In unserem einleitenden Bericht haben wir eingehend die verschiedenen Gesichtspunkte berührt, nach denen die jüngste Ausstellung beurteilt werden kann. Wir wollen darum im heutigen Artikel auch den vielen vortrefflichen Einzelleistungen näher treten, die besondere Erwähnung verdienen. Bevor wir jedoch an der Hand eigener Aufzeichnungen und der uns zugegangenen Ausstellungsnotizen zu einer sachgemässen Betrachtung der Spezialgruppen unter besonderer Berücksichtigung der vor geführten Neuheiten schreiten, möchten wir nicht versäumen, auch des Gesamteindruckes zu gedenken, den die Ausstellung auf die Fachwelt gemacht hat. Wir haben bereits hervorgehoben, was uns besonders ins Auge (efallen ist und das zu wissen, auch dem Schtbesucher der Ausstellung nicht vorenthalten Werden darf, denn die Beurteilung der Neu halen auf ihren Handelswert allein ist be kanntlich schwer und genügt es nicht, dem Fach mann, dem es der Mangel an Zeit im arbeits reichen Frühjahr versagte, die Schau zu be suchen, ein klares Bild davon zu geben. Es liegt auch nicht in unserer Absicht, unseren Bericht mit trockenen Worten zu füllen, darum soll auch alter, bewährter und bekannter Sorten, auf die nie genug hingewiesen werden kann, gedacht werden, damit die Vergleiche mit den- selben belebend auf unsere Ausführungen ein wirken können. In unserer Einleitung haben wir schon darauf hingewiesen, dass der vorhandene Platz in der Ausstellung, die in den zwei geräumigen ca. 5000 qm grossen Hallen des Zoologischen Gartens untergebracht war, in einem recht un günstigen Verhältnis zur Verteilung gelangte, dass dabei einzelne grosse Firmen zum Nach teil anderer, zum Teil kleiner, sicher aber ebenso leistungsfähiger Geschäfte bevorzugt wurden. Während insbesondere der Gesamt- gruppe der holländischen Blumenzwiebelzüchter eine verschwenderische Fülle von Raum zur Verfügung stand, der allerdings für ihre Leistung erforderlich war und dieselbe vorteilhaft hervor hob, kamen andere Gruppen wegen ihrer zu dichten Aufstellung nur unvollkommen oder überhaupt nicht zur Geltung. Der Deutsche .huldigt auf seinem Grund und Boden noch viel zu sehr dem Fremdländischen, während er sich auf ähnlichen Veranstaltungen im Aus lande mit einem recht bescheidenen Platz begnügen muss. Die Resultate, die ein der artiges Vorgehen zeitigt, sind ja auch genügend bekannt, besonders der kleine Gärtner hat am meisten unter der ausländischen Konkurrenz zu leiden. Er hat aber nicht nur gegen das Ausland anzukämpfen, sondern auch mit den leistungsfähigen Firmen des Inlandes in Wett bewerb zu treten und gegen die Preis verminderung seiner Produkte anzustreben. Wer die grossen Masseneinsendungen unserer gang barsten Handelspflanzen auf der Berliner Aus stellung gesehen hat, wird ohne weiteres er messen können, dass die Folge leicht eine Ent wertung der Produkte sein kann. Das trifft ebensowohl bei Maiblumen, denen man einen besonderen Saal für sich eingeräumt hatte, und Flieder zu, und gerade in diesen Artikeln liess sich bereits in den letzten Jahren ein bedeu tender Fall der Preise feststellen. Der Charakter einer Ausstellung von Früh- jahrsblühern, der sonst ähnlichen in den April fallenden Veranstaltungen zugrunde liegt, ging der in Berlin stattfindenden Schau vollständig ab, was wohl eine Erklärung in dem lang ¬ andauernden Winter und den ungünstigen Witterungsverhältnissen, wodurch die Vegetation in diesem Jahr sehr zurückgehalten wurde, zu suchen ist. Die Hauptgruppen, die auf der Berliner Ausstellung besonders hervortraten, schliessen Azaleen, Flieder, Maiblumen, Blatt pflanzen, div. Spezialkulturen, sowie Obst und Gemüse ein. Der französischen Abteilung, der Orchideenabteilung, der Gartenkunst und Gartentechnik waren besondere Räume an gewiesen worden, während im Freien div. Baumschulartikel und die Fabrikate bekannter Gewächshausfirmen und Gartenwerkzeug- Fabriken Aufstellung fanden. Einen besonderen Glanzpunkt, von dem man sich viel versprach, sollte eine Wieder gabe des Achilleions bilden, die in der west lichen Halle in einem erhöhten Bau den Ab schluss bildete und das man durch Nach ahmung der Säulen, Terrassen und Treppen, sowie eines geeigneten Pflanzenmaterials wir kungsvoll und belebend ausgestalten wollte. Leider erwies sich die zur Aufstellung der Anlage gewährte Zeit von vier Tagen als viel zu kurz und das Projekt, welches in einer ge eigneten Ausführung der Natur angepasst, hätte effektvoll wirken können, fand in Fachkreisen nicht den erwarteten Anklang. Wenn auch das grosse Publikum, das sich für des Kaisers Lieblings aufenthalt interessiert, mit seiner Anerkennung nicht zurückhielt, übten Kenner der Mittelmeer- Flora eine scharfe Kritik und die gesamte Fachwelt urteilte ganz anders und behandelte die ganze Ausführung als eine verfehlte. Das vortreffliche Pflanzenmaterial, welches bei der Aufstellung Verwendung fand und von der be kannten Firma L. Späth-Berlin gestellt wurde, wies, obgleich die getroffene Anordnung als eine ziemlich glückliche zu bezeichnen ist, manches Unnatürliche auf. Der Gedanke, einen deutschen Nadel- und Gehölzwald dahin zu verpflanzen, dürfte wohl schwerlich glücken, es würde dies auch unter jenem Klima nicht gelingen. Abgesehen davon, dass die Anordnung trotz des hinreichend vorhandenen Raumes eine überaus gedrängte blieb, gelangten vielfach Gehölzarten zur Verwendung, die gar nicht an den Ort passten und die den Gesamteindruck des Bildes empfindlich beeinträchtigten. Die an der oberen Balustrade aufgestellten Treibsträucher standen sehr gedrängt und kamen wenig oder gar nicht zur Geltung. Der Vordergrund, bei welchem zumeist Koniferen, u. a. die neuere Picea pungens argentea, ver wandt wurden, war ausserordentlich dürftig ausgeschmückt worden. Hier wären sub tropische Ziersträucher, Sukkulenten, Orangen und Palmen, wie sie auf Korfu vorkommen, am Platze gewesen, um im Verein mit dem auf dem Bilde zum Ausdruck gebrachten Bau stil zu wirken. Vor allem aber hätte die ganze Anlage bedeutend erweitert und die fehlenden Perspektiven geschaffen werden müssen. Allerdings musste die Einrichtung der Anlage wegen Mangels an Zeit in kurzer Zeit vorgenommen werden, aber es hätte hierbei nur einer besseren Verwendung des hinreichend vorhandenen Raumes bedurft, um die hier von der Leitung der Ausstellung begangenen Fehler und Mängel einigermassen auszugleichen oder ihre störende Wirkung durch grössere Ent fernung zu beheben. Dass der Kaiser die Berliner Ausstellung vor der Eröffnung schon mit seinem Besuche ausgezeichnet hat, ist ent schieden der glücklichen Initiative zu danken, bei der Anlage des Dioramas seinen Lieblings aufenthalt, für den er ein so weitgehendes Interesse zeigt, zu berücksichtigen. Dass man dabei nicht fehlgegangen ist, geht daraus hervor, dass Seine Majestät vor der Gruppe ganz besonders lange verweilt und dieselbe einer eingehenden Betrachtung unterzogen hat