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Direkte Geschäfte mit chinesischen Händlern sind sehr gefährlich. Chinesische Schuldner sind durch Vermittlung der Konsulate vor den Gerichtshöfen des Landes zu verklagen. Die Verhandlungen ziehen sich leider stets ausser ordentlich in die Länge. Bei Konsignationen erfolgt Abrechnung nach Verkauf, bei festen Aufträgen fünf- oder sechsmonatlicher Sicht wechsel. Der Käufer in China eröffnet dem Verkäufer einen Bankkredit. Der Verkäufer erhält sein Geld, sobald er die Verschiffungs dokumente (Konossemente und Policen) mit angehefteter Faktur und Tratte bei dieser Bank eingereicht hat. Die Tratte trägt den Vermerk: Auslieferung der Dokumente gegen Zahlung oder Akzept, je nach der Verabredung. Im allgemeinen werden die festen Aufträge durch Vermittlung der in den Hafenplätzen wohn haften heimischen Agenten oder Stammhäuser der hiesigen Importeure erteilt, die gleichzeitig de Finanzierung, Verschiffung, Versicherung usw. er Warensendungen besorgen, wie denn über- baupt im allgemeinen der Geschäftsverkehr zwischen dem Fabrikanten und dem chinesischen Importeur durch die Hand des heimischen Ver treters des letzteren geht. Japan (Generalkonsulat Yokohama). Bei Anfragen über Absatzfähigkeit von Waren sind Angaben über Preis, Rabatt, Ziel, auch Proben, Musterbücher, Kataloge beizu- fügen. Auch Mitteilungen über eine etwa be reits bestehende Vertretung sind erwünscht. Vertreter werden nachgewiesen. Es empfiehlt sich, alle Anfragen an das Generalkonsulat zu richten, das dieselben nötigenfalls weitergibt. In Tokio besteht kein Konsulat. Auskunft über Ruf und Kreditwürdigkeit werden ge bührenfrei, aber ohne Gewähr erteilt. Soll eine Auskunftei mit zu Rate gezogen werden, so sind Mk. 5,— zu erlegen. Handelsstreitigkeiten werden gebührenfrei bearbeitet. Zwangsmittel stehen nicht zu Gebote und muss, falls es zu keiner Einigung kommt, ein Advokat beauf tragt werden. Die Kosten sind sehr hoch und jeder muss sie selbst tragen, auch wenn er obsiegt. Allen Anfragen ist Rückporto in inter nationalen Antwortscheinen beizufügen, andern falls erfolgt die Antwort unfrankiert.' Nicaragua (Kons, in San Jose-Costa-Rica). Die Einfuhr empfiehlt sich nur durch Kom- missionshäuser, namentlich Hamburger. Jeder Sendung sind drei an den zuständigen nica- rajuanischen Konsul in Deutschland beglaubigte Konsulatsfakturen beizufügen. Auch wird die Abstempelung der Seefrachtbriefe durch das Konsulat verlangt. Konsulate gibt es in Berlin, Hamburg, Freiberg in Br., Dresden und Bremen. Die Zölle werden vom Bruttogewicht erhoben. Es empfiehlt sich also leichtere Ver packung. Auskünfte über Absatzfähigkeit der Waren, über Kreditwürdigkeit von Kunden werden erteilt, letztere jedoch ohne Gewähr. Vertreter werden nachgewiesen. Es empfiehlt sich, die Waren gegen Diebstahl zu versichern und zwar bis zum Wohnort des Empfängers. Die Fakturenbeträge werden mit Vorliebe durch die Deutsche Bank in Berlin eingezogen. Wir haben damit unseren Lesern die Nach träge, soweit dies möglich war, verkürzt vor Augen geführt. Beim Erscheinen weiterer Nach träge werden wir auch diese im Auszug hier veröffentlichen. Rundschau. Handel und Verkehr. — Die Pariser Markthallen haben in dem verflossenen Jahre ziemlich bedeutende Umsätze erzielt und eine Höhe im Geschäfts gang erreicht, wie er noch nie gewesen ist. Die Gesamtziffer stellt sich auf über drei hundert Millionen Frs,, während das Gesamt ergebnis der von der Behörde angesetzten Steuern über 3 Millionen Frs. erreicht. Man führt diese günstige Steigung auf das Gesetz vom 8. Oktober 1907 zurück, das dem Engros- Verkauf des Obstes und von Gemüse infolge der günstig gestellten Massnahmen eine grössere Anzahl Auftragnehmer zuführte. Von besonderer Bedeutung ist die Zunahme des Verkehrs nach Südfrankreich und Spanien einerseits und nach Belgien andererseits gewesen. Allein auf dem Schienenwege Lyon-Paris hat sich der Ver kehr verdoppelt. Von den einzelnen Provinzen hat das Departement Var den grössten Anteil am Verkehr genommen, indem von dort mehr als ein Sechstel der gesamten Eingänge an Obst und Gemüse usw. gekommen ist. Im Jahre 1908 sind 45 000 dz Champignons ver kauft worden, was gegen das Vorjahr einer Zunahme von 8000 dz entspricht. Im Pavillon VI, wo der jährliche Umsatz einer der bedeutendsten ist, hat sich derselbe fast verdreifacht und be trägt 1908 über 348 000 dz Obst und Gemüse gegen 127 000 dz im Vorjahre. Eine Vermin derung hat der Verkauf der Kresse erfahren, was jedenfalls in der ungünstigen Witterung des Jahres zu suchen ist, denn es sind statt 60 000 dz nur 58 000 dz auf den Markt gekommen. Die Zahl der Blumensendungen hat sich um rund 20 000 vermehrt und betrug 1908 an nähernd 644 000 Kolli. — Der Handel Marokkos 1908 lässt einen bedeutenden Rückgang des deutschen Einflusses zugunsten der Engländer erkennen und damit sind die Erfolge, die wir in dem Vorjahr dort verzeichnen konnten, als sich unser Einfluss rasch hob, wieder reduziert worden. An der Zunahme des Handels, der insgesamt 30 Mill. Fes. ausmacht, ist Deutsch land nur mit knapp einer Million beteiligt, während England eine Zunahme von 16 Mill. Fes., Frankreich um 9 Mill. Fes. und Spanien von 11/, Mill. Fes. aufweisen. Der Handel Marokkos repräsentierte nach vorläufiger Feststellung rund 95 000000 Fes., gegen 65 000 000 Fes. im Jahre 1907, wovon auf England 41480000 Francs, Frankreich 31 760 000 Fes., Deutschland 10 800 000 Fes., Spanien 4 700 000 Fes. und die übrigen in Betracht kommenden Länder 6 160 000 Fes. entfielen. Allerdings handelt es sich bei dieser Aufstellung ausschliesslich um die Höhe des Verkehrs in marokkanischen Häfen, so dass, wenn der Wert des Handels an der algerischen Grenze mit dazugezogen würde, Frankreich am Aussenhandel Marokkos mit annähernd 46 000000 Fes. beteiligt wäre. Dieser starke Anteil wird übrigens durch die Anwesenheit der französischen Okkupations truppen erklärt. Frankreich kommt auch bei der Zuckereinfuhr nach Marokko fast als alleiniger Lieferant mit 13 325 000 Fes. in Frage. — Versendung von Paketen während der Pfingstzeit, Die Versendung mehrerer Pakete mit einer Postpaketadresse ist für die Zeit vom 23. bis einschliesslich 30. Mai weder im inneren deutschen Verkehr, noch im Ver kehr mit dem Ausland — ausgenommen Argen tinien — gestattet. Nach Argentinien können auch in dieser Zeit bis zu 3 Pakete auf einer Postpaketadresse vereinigt werden. — Postlagernd adressierte Briefsen dungen mit Chiffreadresse sind nicht zuge lassen nach Belgien, Brasilien, Britisch-Indien, Canada, Columbien, Grossbritannien und den britischen Kolonien, den Niederlanden, den portugiesischen Kolonien, der Republik San Domingo, Venezuela und den Vereinigten Staaten von Amerika. In Niederländisch- Indien werden solche Sendungen nur ausge händigt, wenn sie die Antwort auf Zeitungs annoncen enthalten und der Empfänger die Quittung über die Annoncengebühren vorzeigt. Nach Montenegro dürfen nur postlagernd adressierte Briefe und Postkarten mit Chiffre adresse , nicht auch derartige Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere gesandt werden. — Neues vom Postscheck. Mitunter kommt es vor, dass man versucht, Zahlkarten auch im Ausland einzuliefern. Besonders geschieht das in der Schweiz und in Oester reich, den beiden Ländern, wo die gleichen Einrichtungen, wie bei uns bestehen. Es sei deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Einzahlungen auf Zahlkarten nur bei den Post anstalten des Reichspostgebietes, Bayerns und Württembergs entgegen genommen werden können. In der letzten Zeit sind von der Privatindustrie hergestellte Zahlkarten in Verkehr gelangt. Es dürfen aber nach § 3 der Postscheckordnung zu den Zahlkarten nur die postseitig hergestellten Formulare verwendet werden. Dieselben wurden bislang in grösseren Mengen nur in den Postscheckämtern an die Inhaber von Konten zum Preise von 25 Pf. für je 50 Stück verabfolgt, im übrigen aber einzeln an den Postschaltern unentgeltlich ab gegeben. Seit kurzem werden sie auch von den Postanstalten je 10 Stück für 5 Pf. an das Publikum verkauft. Rechtspflege. — Was ist die „nötige ärztliche Hilfe“ im Sinne des Krankenversicherungsge setzes ? Ein Krankenkassenmitglied konnte für sein Leiden keine Linderung durch die Krankenkassenärzte finden. Jetzt konsultierte er auf eigne Hand einen Spezialarzt, den es dafür unter den Kassenärzten nicht gab und dieser brachte ihm Genesung. Die Kasse wei gerte sich, die 360 Mk. Kosten dafür zu be zahlen, wurde aber vom sächsischen Oberver waltungsgericht dazu verurteilt. Es sei nach dem Gesetz „die nötige ärztliche Hilfe" zu leisten, und es seien deshalb die Kassenmit glieder nicht nur berechtigt, einen anderen Arzt zu Rate zu ziehen, wenn Gefahr im Ver züge sei, sondern auch dann, wenn keiner der Kassenärzte die nötige Hilfe brächte. Die Be handlung durch den Spezialarzt war eine not wendige und die Kasse hat deshalb auch die Kosten zu tragen. — Eigentumsanspruch nach Verjährung der Kaufpreisforderung. Eine günstige Ent scheidung für den sogenannten Eigentumsvor behalt fällte das Landgericht I in Berlin. Ein Geschäftsmann hatte eine Sache an einen Kunden verkauft, sich aber das Eigentum da von bis zur Bezahlung Vorbehalten. Er ver langte nun die Sache heraus, da der Kaufpreis nicht voll bezahlt war. Das Gericht verurteilte auch zur Herausgabe. Die Forderung auf den Kaufpreis sei allerdings nach § 196 des Bürgerl. Gesetzbuches verjährt, nicht aber der Eigen tumsanspruch. Dieser verjähre nach § 195 erst in 30 Jahren. Da der Käufer seine Verpflich tungen aus dem Vertrage nicht erfüllt habe, hatte er kein Recht auf den Besitz der Sache, auch kein Zurückhaltungsrecht. Er müsse sie also herausgeben. — Rentabilitätsversprechen bei Ge schäftskäufen. Wer ein Geschäft, eine Gärt nerei, einen Blumenladen usw. kauft, will dessen Rentabilität wissen. Der Verkäufer wird in der Regel nicht unterlassen, auf die grosse „mitverkaufte Kundschaft" hinzuweisen nnd auch in den Annoncen wird das Geschäft gewöhnlich schon als ein überaus „rentables" hingestellt. Da heissts vorsichtig sein. Auch bei einem solchen Rentabilitätsversprechen kommt nämlich der § 463 des Bürgerl. Gesetz buches zur Anwendung. Fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufes eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer Rückgängig machung des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Und eine solche Eigen schaft ist auch die zugesicherte Rentabilität. Was in der Annonce gesagt wird, ist allerdings unverbindlich, nicht aber, was bei den Kauf verhandlungen selbst geäussert wird. Ist die zugesicherte grosse Kundschaft nicht vorhan den, ist auch der Umsatz nicht nachweisbar, der dem Käufer angegeben wurde, so braucht der selbe das Geschäft nicht zu behalten, sonlern kann die Auflösung des Vertrages fordern. Das Reichsgericht hat wiederholt erklärt, dass die Sicherheit im Verkehr es erfordert, die gesetzlichen Vorschriften über Gewähr der Fehler auch auf eine zugesicherte Rentabilität auszudehnen. — Unberechtigte Einweisung ins Kranken haus. Wenn ein Arzt wegen Unsicherheit der Diagnose des Erkrankten es für notwendig er klärt, dass derselbe sich zur Aufnahme in ein Krankenhaus melde, so braucht der Erkrankte nach einem Urteil des Sächsischen Oberver waltungsgerichts vom 9, Mai 1908 dem nicht Folge zu leisten, wenn sich inzwischen heraus gestellt hat, woran er leidet (Rippenfellentzün dung), denn der Grund der Einweisung ist hinfällig geworden. Das Krankengeld kann in solchen Fällen nicht entzogen werden. — Die Verpflichtung einer Bilanzziehung des Kaufmannes, und als ein solcher gilt auch der in das Handelsregister eingetragene Handels gärtner, ist, wie aus einem Urteil des Reichs gerichts hervorgeht, dahin aufzufassen, dass die Bilanz in jedem Geschäftsjahr und zwar an dem Geschäftseröffnungsdatum zu ziehen ist. Will etwa der eingetragene Handelsgärtner die Jahresfrist mit dem Kalenderjahr aus prak tischen Gründen zusammenfallen lassen, so ist dies nur dann angängig, wenn er an einem auf den Beginn des Geschäftsjahres folgenden Schluss des Kalenderjahres eine Zwischenbilanz aufmacht, von welcher sodann, dem Kalender jahr entsprechend, die weitere einjährige Bilanz- frist läuft. Bemerkt sei hierbei, dass eine mangelhaft hergestellte Bilanz überhaupt nicht als Bilanz im Sinne des Gesetzes gilt. Vereine und Versammlungen. — Der Obst- und Gartenbau-Verein für die Provinz Sachsen hält am 18. Mai in Halle-Saale, Hotel „Kaiser Wilhelm“, eine Versammlung ab. Es werden unter anderen folgende Vorträge gehalten werden: „Die Aus- In der französischen Abteilung boten de verschiedenen Aussteller mehr oder weniger fähig genug waren, um mit dem ausländischen Obst zu wetteifern. Bei den Fortschritten, die reichhaltige Sammlungen feinsten Tafelobstes, auch die Fruchttreibereien in jedem Jahre auf die zu der Zeit, wo sie gezeigt wurden, eben zuweisen haben und der steigenden Beliebtheit falls etwas Apartes darstellten und die Be achtung vieler Besucher in hohem Grade er regten. Neben den Aepfeln fehlten dort selbst Ananas, Erdbeeren und Kirschen nicht. In der schön dekorativ angeordneten Gruppe der Socit d'Horticulture Montreuil bemerkten wir auf einem terrassenartigen Aufbau Berga motten und Calviile blanc, welche letztere be und Beachtung aparten Obstes ist es wohl angebracht, auch hier in Erwägung zu ziehen, ob man dem Fremden ein weiteres Absatzgebiet einräumen sollte. Leider sind die mit grösseren Anlagen verbundenen Kosten für deutsche Verhältnisse noch so aussergewöhnlich hohe, dass nur Betriebe, die mit umfangreichen Mitteln arbeiten können, auf ihre Kosten kommen. sonders schön ausgebildete und entwickelte Früchte zeigten. Auf dem Vordergründe der selben Tafel präsentierten sich die Birnen Poire d'amour und die Schaufrucht Belle Angevine mit Passe-Crassane. Aus den grossen Treibe reien von L. P a r e n t - Rueil-Paris stampfen vorzügliche Sortimente von BirnenMBrter Doyenne d’hiver und Aepfeln u. a. RSKKete du Canada, die auch bei uns unter dem Namen Pariser Rambourrenette als Tafel- und Wirt schaftsfrucht sehr geschätzt wird. Unter den übrigen Früchten des Ausstellers heben wir ferner die gegebenen Kirschen und Pflaumen hervor. Mit Qäkinlichen Früchten waren auch Gustave ChVillo t-Thomery und Anatof Cordonnier & Fils-Bailleul vertreten, die neben getriehdeTrauben auch überwinterte zeigten, dieAmiMSorgfalt konserviert worden waren. RisdDNBen der Black Alicante der letztgenannten Firma und die in hübschen Körbchen angeordneten Chasselas dore von Etienne Salomon & fils-Thomery lenkten Jie Beachtung der Besucher auf sich. Gegenüber diesen hervorragenden Leistungen der französischen Treibereien müssen wir be- dauern, dass die Beteiligung deutscher Firmen auch in dieser Abteilung eine so verschwindend geringe war, denn wir sind überzeugt, dass verschiedene Privat- und Hofgärten leistungs Mit wenig Ausnahmen bleiben auch in England, das als eines der ersten Länder sich mit der Treiberei beschäftigt, um den einheimischen Markt unabhängiger vom Süden zu gestalten, I derartige Betriebe fast nur auf die herrschaft lichen Unternehmungen beschränkt. Getriebene Bäumchen, mit Kirschen und Pflaumen behangen, zeigten Anatole Cor donnier & fils-Bailleuil und Leon Parent- Rueil, während die Vereinigung Hamburger Gemüsezüchter und die Holländer ausschliess lich getriebene Erdbeeren in Töpfen zum Teil in verschiedenen Stadien von der Blüte und Knospe bis zur vollentwikelten Frucht zur Schau stellten; die Sotkr waren Deutsch- Evern und Sieger, die innden letzten Jahren ein grosses Feld eroberthaben. Schliesslich sei der Originalität wegsa auch eines ver kleinerten Musters der Hmburger Obst kähne, das die Einrichtungeh zur besten und vorteilhaftesten Beförderung grösserer OBst- und Gemüsemengen zeigte, gedacht und auf die Wichtigkeit dieses Transportmittels, das die Elbe zur Erntezeit von Böhmen bis hinunter nach Hamburg charakterisiert, hingewiesen. In der Abteilung für Gemüse traten die Holländer mit ihren Einsendungen ausser ordentlich in den Vordergrund, da sich an der Ausstellung die Vereinigung holländischer Ge ¬ müsezüchter mit dem Besten beteiligte, was ein jeder Aussteller in seinen Kulturen erzielt hatte. Jede erdenkliche Art von Gemüse war ausgebreitet, überwinterte wie frische Ware fand dort Platz und die langen Reihen kleinerer Gemüsearten waren recht übersichtlich ange ordnet. Leider hielten sich diese Sachen bei der geringen Pflege und der trockenen Luft nicht recht und welkten sehr bald dahin, selbst der Salat, der in feuchten Grund gebettet war, konnte mit seinen grossen Blättern dem Ein fluss der Luft nicht widerstehen. Die hollän dischen Treibgemüse, viel weiter entwickelt als die Hamburger Ursprungs, zeigten damit die Leistungsfähigkeit der holländischen Züchter, denen übrigens in dieser Abteilung der erste Preis zufiel. Durch besonders gute Qualität zeichneten sich Spinat, die Bohnensorten, die verschiedenen Arten Salat, darunter auch Taraxacum, ferner frühe Treibkarotten und Radies aus. Auch Schwarzwurzeln kamen in guter Ware zur Ausstellung, während die Gurken, die leider die einzige Einsendung in der Ausstellung darstellten, das Beste zeigten, was die Jahreszeit bieten konnte. Die Berliner Gemüsezüchter beteiligten sich nur in einigen wenigen Fällen in dieser Abteilung, dagegen hatten die Hamburger Firmen eine recht geschmackvolle und umfangreiche Ausstellung der in den Vierlanden gezogenen Gemüsearten vereinigt. Darunter verdienen die Sorten Später dänischer Weisskohl, von Steckrüben Wilhelms burger Grünköpfige, von Roten Rüben dunkle Erfurter, besondere Erwähnung. Karotten waren in der Sorte Hamburger Markt und kleine Pariser vorhanden, ferner Sellerieknollen Pra ger Riesen, getriebene Bohnen in Töpfen, Ham burger Schwert; ausserdem fehlten auch Spinat arten, Rübchensorten und verschiedene Küchen kräuter nicht. Kartoffeln fanden wir ebenfalls in verschiedenen Sorten vereinigt vor. Die Bedeutung des Vierlandener Gemüsebaues ist zu bekannt und erübrigt es sich aus diesem Grunde, näher darauf einzugehen. Es ist aber unerlässlich, auf die ausgezeichneten Rha barberstengel von Claus Hevers-Kirchwärder in den Vierlanden hinzuweisen, die in selten schöner und sauberer Qualität in einigen Kist chen gezeigt wurden. Leider verhielten sich die Vierländer Vereine bei der Beschickung der Ausstellung durch den „Verein der Ge müsegärtner für Hamburg und Umgebung" mit wenig Ausnahmen durchaus ablehnend; auch die Kirchwärder Erdbeerzüchter hatten sich nicht beteiligt. Albert Türke-Lübbenau, einer der zahlreichen Meerrettichzüchter der sandigen Mark, zeigte ausserordentlich starke Wurzeln, die nicht nur das Interesse manches Fachmannes, sondern auch die Beachtung der Besucher erregten. In grösserem Umfange waren auch Champignons von den Kommerzienrat Borchardtschen Obstanlagen-Potsdam und vom Rittergut Schulzendorf sowie von fran zösischen Züchtern eingesandt worden, die in grösseren Kübeln und kleineren zum Verkauf bestimmten Töpfen herangezogen worden waren und ihrer Eigenheit wegen manchen Besucher interessierten. Unmittelbar daneben war auch die Gartenbauschule für gebildete Frauen- Marien felde bei Berlin mit Einsendungen ver schiedener Gemüsearten vertreten. Am Schlüsse dieses Kapitels verdienen auch die Einsendungen des Syndicat des maraichers de la region parisienne (Paris) der Erwähnung. Wenn auch diese Einsendung in Anbetracht der weiten Entfernung ver schiedentlich gelitten hatte, verdient es doch Anerkennung, dass ebensowohl die Gemüse aus Paris wie aus Nantes noch die gute Qualität von dem riesigen Blumenkohl und dem Karotten einerseits, von Salat anderer seits erkennen liessen. Als Champignonzüchter