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l^guvgog WIPM PH uogvh uohzauh MU SMUVM.NM vlg ZIV üojjvctuo aojjog uoMnvh.wqzbuu"sfl!W usq Unterlagen für diese Ausschreibungen müssen der Praxis entnommen fein und eine geordnete Durchführung der Arbeiten bei auskömm licher Bezahlung garantieren. Es wäre in diesem Zusammenhang wünschens- und erstrebenswert, daß an unsren Fachschulen auf das Gebiet der Ausschreibungsbearbeitnng ein größeres Augenmerk ge richtet wird, damit der gärtnerische Nachwuchs imstande ist, die Früchte der so heiß erkämpften Erfolge zum Segen des gesamten Berufsstands und somit auch des deutschen Volks voll nutzbar zu machen. Es ist ferner anzu streben: 7. Maßgeblicher Einfluß auf die Besetzung von Stellen bei den Garten- und Friedhofsverwaltungcn im Sinne nationalsozia listischer Weltanschauung. Welches sind nun die Wege, die zu beschreiten möglich wären, nur die gärtnerischen Regiebetriebe in die Privatwirtschaft zu über führen? 1. Gänzliche Auflösung der Betriebe, Versteigerung des beweg lichen Inventars (Großstädte). Diese Maßnahme erscheint sehr brutal, da sie der völligen Zer schlagung des unter großen finanziellen Opfern seitens der Steuer zahler geschaffenen Regiebetriebe gleichkommt. Es ist deshalb jeweils zu prüfen, ob der unter 2.' genannte Vorschlag den ge wünschten Erfolg bringt. 2. Uebcrnahme der bestehenden Betriebe durch eine zu bildende Genossenschaft, in der sämtliche geeignete Berufsgenossen aus genommen werden können. Selbstverständlich muß diese Genossenschaft die Bepflanzung und Pflege der Gräber und Grabstellen übernehmen und derjenige Gärtner, der sich daran beteiligen will, muß die Aufnahme als Ge nosse nachsuchen. Auf diese Art und Weise ist jeder Schund- und Pfuschbetrieb auf dem Friedhof unterbunden. Eine weitere Möglichkeit ist: 3. Verpachtung der Betriebe an einzelne, ohne Vorrechtsstellung ' der Pächter auf dem Friedhof. Gedacht ist hierbei an ländliche Verhältnisse, wie sie in Kreis städten bis zu 20 000 Einwohnern liegen. Dem auswärts wohnen den Gärtner der Kreisdörfer muß die Möglichkeit geboten werden, frei und unumschränkt seiner Tätigkeit auf dem Friedhof nachgehen zu können. Als Richtlinien für die Ausgestaltung und Bepflanzung dieser Friedhöfe dient die von uns herausgegebene Friedhofs broschüre, deren Anregung in weitestem Maß Rechnung zu tragen ist unter Wahrung des dem Friedhof eigenen durch die Landschaft bedingten Charakters. Nenprojektierungen sowie Erweiterungen müssen unbedingt im Wettbewerbsweg unter den freischaffenden Gartenarchitekten zur Ausschreibung gelangen. In jedem Fall muß der Gartenarchitekt und nicht der Bauarchitekt für dieses Aufgaben gebiet hcrangezogen werden. Ich komme nun auf ein Gebiet, welches uns Friedhofsgärtnern ganz besonders schwere Sorgen macht, das ist der Straßenhandel. Nicht allein in der Zeit der Grabbepflanzung im Frühjahr und Sommer werden billigste Stiefmütterchen, Pelargonien und sonstige Pflanzen angeboten, sondern man findet auch vor Totensonntag an allen Ecken und Eingängen der Friedhöfe Straßenhäudler mit Deck reisig, Kränzen, Grabsträußen und Grabschmuck in kitschigster Auf machung. Diesen wilden Straßenhändlern, die heut mit diesem, und morgen mit jenem handeln, gilt unser schärfster Kampf. Eine ^weitere Forderung ist die Regelung der Sonntagsverkanfs- zeit in unsrem Sinn. Es wäre erstrebenswert, daß in den Zeiten eines verstärkten Friedhofsbesuchs, etwa im Frühjahr und Herbst, unsre Geschäfte in den Stunden offen zu halten wären, welche die Friedhofsbesucher bevorzugen. Diese Stunden können örtlich sehr verschieden liegen. Es wird uns vorgeworfen, daß wir den Beamten zum Verwaltungsmenschen degradieren oder ihn gar aus dem Fried hof verdrängen wollen. Das ist nicht der Fall, wir sind bestrebt, ihn lediglich in seine eigentlichen Aufgabengebiete: Verwaltung, Betreuung und Beaufsichtigung der Friedhöse zurückzuführen. Zwischen dem Friedhofsgärtner und der Volksgemeinschaft be stehen enge Beziehungen. Für ihn ist deshalb der nationalsozia listische Grundsatz „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" besonders be herzigenswert. Wenn wir fordern, daß die Friedhofsarbeiten für uns Fciedhofsgärtner freigegeben tverden und nicht mehr in eigener Regie der Kommunen und Kirchengemeindcn ausgeführt werden dürfen, so ist es gegenüber der Volksgemeinschaft unsre unerläßliche Pflicht, dafür zu sorgen, daß unsre Arbeiten mindestens ebenso preiswert und mindestens ebenso gut, wenn möglich billiger und besser sind als die Arbeiten der Regiebetriebe. Je stärker die Er füllung dieser Pflicht zutage tritt, um so freudiger werden die nationalsozialistischen Parteistellen unsre Forderungen unterstützen. Im Vorstand des Fachausschusses für Friedhofsgärtner wurde dieser Standpunkt schon immer vertreten. Immer sind wir bemüht ge wesen, die Leistungen unsrer Mitglieder, der erwerbstätigen Fried hofsgärtner, zu steigern, weil wir uns dieser Pflicht bewußt waren. Ich erinnere an die Herausgabe der Friedhofsbroschüre, die ganz besonders diesem Zweck dienstbar gemacht werden soll und ich empfehle bei dieser Gelegenheit allen, die diese Friedhofsbroschüre noch nicht besitzen, sie anzuschaffen. Zusammenfassend muß noch einmal gesagt werden, daß die zu beschreitenden Wege örtlich verschieden sein können. Es haben sich hier die betreffenden Betriebsinhaber zusammen zu tun, um unter Anlehnung an die genannten großen Richtlinien die geeigneten Schritte zu unternehmen. Darum müssen alle auf den Plan, keiner darf fehlen, um das große Werk des Aufbaus unfrei Wirtschaft im allgemeinen und unsres Berufsstands im besonderen im Sinne unsres Führers Adolf Hitler zu vollenden. Für den Inhalt verantwortlich: K. Weinhaujen, Berlin-Tempelhof. Die nächste Nummer dieser Beilage erscheint am 9. 11. 1933. Persönliche Mitteilungen j Es ist verstorben: Hermann Kopp, Gütersloh, Bez.-Gr. Westfalen-Ost. Am 27. September verstarb in Neuhausen bei Königsberg der Gartenbandirektor i. R. Wilhelm Kotelmann, im hohen Alter von 78 Jahren. Seit 1881 war Gartenbaudirektor Kotelmann nach Prak tischer Ausbildung und Frchschulbesuch als gärtnerischer Fachbeam ter in öffentlichen Diensten und Gartenbaulehrer an dem Pomo- logischen Institut in Proskau, an der Gartenbauschule in Bautzen und danach wieder als Kgl. Obergärtner an der Gärtnerlehranstnlt Proskau tätig. Im Dezember 1892 trat Kotelmann in die Dienste des Landw. Zentralvereins in Königsberg, von wo er am 1. April 1907 von der Landwirtschaftskammer fiir die Provinz Ostprelltzen übernommen wurde. Am 1. April 1924 ging Gartenbandirektor Kotelma>.n in den wohlverdienten Ruhestand. — Mit Kotelmann ist der Senior der Obst- und Gartenbaubeamten unsrer Provinz zur Ruhe gegangen. Alle, die während seines langen, dem ostdeutschen Gartenbau gewidmeten Berufslebens die Möglichkeit hatten, mit ihm dienstlich und persönlich in Berührung zu kommen, werden den Heimgang dieses verdienten, bis in seine letzten Lebenslage rastlos schaffenden Beamten tief betrauern. Die Finna Richard Kubisch, Inhaber Frau Hedwig Kubisch, Insterburg, konnte am 18. 9. auf ihr 40jähriges Bestehen zurück blicken. Seit 1927, dem Todesjahr des Gründers, der sich als Obmann der Bezirksgruppe Insterburg besondre Verdienste erwor ben hat, ist der Betrieb von Frau Kubisch tatkräftig weitergeführt worden, so daß er trotz aller Nöte der Zeit auf der alten Höhe erhalten worden ist. Wir wünschen Fran Kubisch auch für die Zukunft bestes Wohl ergehen. Bezirksgruppe Gumbinnen. Professor Dr. W. Gleisberg, Leiter der Abteilung für gärtne rische Botanik und Pflanzenzüchtung sowie der Hauptstcllc für gärtnerischen Pflanzenschutz an der Höheren Staatslehranstalt für Gartenbau zu Pillnitz, hat eine Berufung zum ordentlichen Professor für Garten-, Obst- und Weinbau lind zum Direktor des Instituts für Gartenbau an der Landwirtschaftlichen Hochschule zu Ankara (Türkei) angenommen lind ist zu diesem Zweck aus dem sächsischen Staatsdienst beurlaubt worden. Die stellvertretende Leitung der Ab teilung und der Hauptstelle ist Dr. G. Schwartz übertragen worden. Außerdem traten die wissenschaftlichen Assistenten Dr. I. Noll und E. Leib ein. Schädlingsbekämpsung im Bahnbereich. Konrad Metzel. Verlag der vcrkehrswissenschastlichen Lehrmittelgesellschaft m. b. H-, bei der Deutschen Reichsbahn. Berlin 1933, 86 Seiten, Preis 1.50 Ml. Das kleine Blich ist für die Praxis geschrieben und soll an der Erziehung des Volkes zur Zusammenarbeit im Kampf gegen die Schädlinge mitwirken. Metzel schätzt den Schaden durch Natten, Mäuse usw. auf 430 000 000 Ml im Jahr. Er ist mit Recht der Mei nung, daß kaum auf einem andern Gebiet der Wirtschaft und der Hygiene so große Sorglosigkeit und Unkenntnis herrscht. Im 1., allgemeinen Teil, bespricht der Verfasser die Ratten und das Klein- Ungeziefer, d. h. Wanzen, Flöhe, Läuse, Fliegen und Mücken, Scha ben, Motten, Messingkäfer und Ameisen. Das ganz überwiegende Interesse ist dabei auf die Ratten gerichtet, deren Bekämpfung so wohl in technischer wie organisatorischer Beziehung ausführlich ge schildert wird. Im Gebiet des Reichsbahndirektionsbezirks Hannover wird die gesamte Schädlingsbekämpsung durch das Reichsbahn betriebsamt Stendal durchgeführt, das über besonders in der Schäd lingsbekämpsung ausgebildete Angestellte verfügt. Durch Reisen wird eine ausgedehnte Kontrolltätigkeit ausgeübt und bestimmte Ge- fahrenguellen dauernd überwacht. Gegebenenfalls wird mit Nach bargebieten, Städten, Gemeinden und Betrieben aller Art gemein sam zur Bekämpfung der Schädlinge vorgegangen. Weitere Kapitel betreffen die internationale Organisation der Rattenbekämpfung, die Ratten- und Mückenplage, die durch polizeiliche Anordnung für be stimmte Gebiete vorgeschrieben werden. Einen breiten Raum neh men dann die in Tabellenform gebotenen praktischen Anweisungen für die Ausführung der Bekämpfung ein. Das Buch ist besonders in organisatorischer Hinsicht recht interessant, vr. L. 2»clrer. 'uopoaflvctT aagv pgwl 'chior qun hnrj chv.rp !?goipg smnichwrflvD ZAnch cv ) otsorA rouws 'llungrv^ r»uj^ usLom 'flnvnK—ML Die Tagung der Fachgruppe Garten-, park- und Friedhofsgestattung Oie Organisation der Fachgruppe Nach begrüßenden Worten und Erledigung einer geschäftlichen Angelegenheit spricht der Führer der Fachgruppe Garten-, Park- nnd Fricdhofsgestaltung, Gartenarchitekt G. A l l i n g e r - Berlin, über den organisatorischen Aufbau der Fachgruppe. Redner nimmt dabei Bezug auf die Ausführungen des Führers des Reichsverbands in der Amtswaltertagung und teilt mit, daß Herr Böttner vom Reichsobmann für die bäuerliche Selbstverwaltung mit der Ein gliederung des Gartenbaus in den Reichslandstand beauftragt wor den ist. Damit ist völlige Klarheit hinsichtlich des berussständischen Aufbaus für alle Teile des Gartenbaus und der Gartengestaltung gegeben. Es wird für die Gartenarchitekten, Gartenaussührenden und Friedhossgärtner jetzt darauf ankommen, ihre besondere Berufs gruppe organisatorisch richtig aufzubauen und unverzüglich in ziel- bewußte Arbeit einzutretcn. Nachdem sich der Verband deutscher Gartenarchitekten aufgelöst hat und seine Mitglieder sich unsrer Sondergruppe Deutsche Garten architekten angeschlossen haben, sind die Mehrzahl der deutschen Gartenarchitekten da, wo sie unbedingt hingehören, nämlich im Rahmen des gesamten Gartenbaus berussständisch organisiert. Wenn schon cs sehr bedauerlich ist, daß der BDGA. glaubte, eigene Wege gehen zu müssen, so brauchen wir doch diesem Umstand keine über trieben große Bedeutung beizulegen, früher oder später wird auch diese Gruppe der Gartenarchitekten da eingegliedert werden, wo alle Gartenarchitekten, die auch gleichzeitig Gartenausführcnde sind, auf Grund ihrer engen Verbundenheit mit dem Garten bau hingehören. Der Führer des deutschen Bauerntums, Reichs ernährungsminister Darrö, hat den Begriff der engen Verbunden heit von Blut Und Boden aufgestellt. Dadurch sind alle den Boden bebauenden Berufe in die erste Reihe gestellt worden. Der Gartenbau mit all seinen Berufszweigen gehört zum Lnndstand. Auch die Gartenarchitekten, Gartenausführenden und Friedhofsgärt ner gehören dazu und es ist durchaus irreführend, wenn unter Hin weis auf die Verpflichtung dieser Berufszweige, Gewerbesteuer zu zahlen, behauptet wird, daß sie zum Gewerbe gehörten. Die steuer rechtliche Reglung hat mit dem berufsständischen Aufbau nichts zu tun. Für alle Angehörigen unsrer Fachgruppe ist das Primäre der Boden und die Pflanze. Es ist deshalb ganz unverständlich, daß der BDGA. glaubt, losgelöst von unsrem Beruf, bei den Technikern seine Vertretung finden zu können. Es muß hier gesagt werden, daß bei der Werbung für den BDGA. unrichtige Anschauungen ver breitet worden sind, indem man das Schreiben des Staatssekretärs Feder so ausgelegt hat, als ob der BDGA. die Standesorganisation der Gartenarchitekten im KDAJ. wäre. Wir haben bei der Reichs leitung des KDAJ. um Aufklärung gebeten und es ist uns aus drücklich erklärt worden, daß es im KDAJ. keine Standesorgani sation für Gartenarchitekten gibt. Der BDGA. hat sich dem Reichs bund deutscher Technik korporativ angeschlossen, aber auch das kann nicht die Standesorganisation für Gartenarchitekten sein, weil von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, alle Gartenarchitekten auch Gartenaussührende sind und zum sehr großen Teil auch eigne Kul turen besitzen. Es gibt gewiß im ganzen deutschen Reich kaum zehn Honorargartenarchitekten, die ihre Pläne nach der Gebührenordnung bezahlt bekommen. Diese wenigen mögen eine Sondergruppe bilden, alle andren aber, die noch mit dem'Boden und der Pflanze eng verbunden sind, gehören zu uns und werden zu uns kommen müssen. Der Rcichsverband des deutschen Gartenbaus e. B. wird in den Reichslandstand eingegliedert. Nachdem dies geschehen ist, werden alle, die zum Gartenbau gehören, also auch die Gartenarchitekten, Gartenausführenden und Friedhofsgärtner zur Beitragszahlung hcrangezogen. Alle damit zusammenhängenden Fragen werden durch das Landstandsgesetz geregelt. Wer nicht bis zum 1b. Oktober Mit glied geworden ist, hat ein Eintrittsgeld von 5 Ml zu zahlen. Innerhalb des Gartenbaus bilden alle die aus dem Gebiet der Garten-, Park- und Friedhofsgestaltung tätig sind, eine Fachgruppe. Um Mißverständnissen vorzubeugen, ist zu unterscheiden zwischen der Reichsfachgruppe Garten-, Park- und Friedhofsgestaltung und den Landesfachgruppen sowie den Kreisfachgruppen, die als Untergliede rung zum Teil schon geschaffen worden sind, zum Teil noch in aller nächster Zeit geschaffen werden. Jede Fachgruppe wird wieder in drei Sondergruppen: Deutsche Gartenarchitekten (Wahlbund), Garten ausführende und Friedhofsgärtner aufgeteilt. Es kommt jetzt be sonders darauf an, da, wo diese organisatorische Gliederung noch nicht erfolgt ist, sie mit großer Beschleunigung durchzuführen. Es ist deshalb nötig, daß die anwesenden Vertreter der Landesverbände bei ihrem Führer (Landcsobmann für Gartenbau) dahin wirken, daß der Fachgruppenführer und von diesem die Führer der drei Sondergruppen benannt werden. Bei der Auswahl der Amtswalter sind Berufsleistungen und Charaktereigenschaften in erster Linie zu berücksichtigen. Führer einer Fachgruppe oder Sondergruppe können nur Persönlichkeiten sein, die vom nationalsozialistischen Geist ganz erfüllt sind und in diesem Sinn bereit sind, sich ganz in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen. Sobald irgend tunlich, will Redner die einzelnen Landessachgruppen aufsuchen, um sich von der Organi-c sntion der Fachgruppe im vorstehenden Sinn persönlich zu überzeugen. Neben der planvollen und straffen Organisation wird unsre Haupt aufgabe die Arbeitsbeschaffung sein. Wir unterscheiden: die öffent lichen Arbeiten, die privaten Arbeiten und die Aufgaben der Fried hofsgärtner. Die Vergebung der öffentlichen Arbeiten ist mit aller Energie und mit allen dazu zu Gebot stehenden Mitteln anzu- streben. Es muß besonders betont werden, daß nicht alle Arbeit von der Reichs-Fachgruppe erwartet werden darf, sondern daß nach den von der Reichs-Fachgruppe gegebenen Richtlinien die Landes und Kreis-Fachgruppe zielbewusst zu arbeiten haben. Dabei ist es unerläßlich, sich der Unterstützung der Gaufachberater für Garten bau der NSDAP, zu versichern. Der Arbeiten sind außerordentlich viele. Wir dürfen aber die volle Zuversicht haben, daß wir das er reichen, was wir erstreben. Der Weg dazu ist besonders dadurch ge ebnet worden, daß auch der Behördengartenbau (früher Reichs verband der deutschen Gartcnbaubeamten) dem Reichsverband an geschlossen ist und daß der Führer des Behördcngartenbaus, Pg. Balke, bereit ist, mit unsrer Fachgruppe zusammenzuarbeiten. Wir fordern von den Gartenbaubeamten, daß sie sich als Sach walter der öffentlichen Mittel betrachten und bereit sind, im In teresse der Allgemeinheit die übermäßig ausgedehnten Regiebetriebe, die jetzt überflüssig geworden sind, tunlichst schnell abzubauen. Wir wollen die Fachbeamtenschaft erhalten und unterstützen. Wo jedoch noch Beamte vorhanden sind, die sich nicht umzustellen vermögen, da werden diese die Folgen ihres Mangels an Verständnis für den neuen Zeitgeist zu tragen haben. Es wird eine unsrer wichtigsten Aufgaben sein, dahin zu wirken, daß in Zukunft nur solche Beamte ang'estellt werden, die unsre Bestrebungen unterstützen. Von unsrer Fachgruppe Garten-, Park- und Fricdhofsgestaltung werden Richt linien bckanntgcgeben werden, deren allgemeine Anerkennung durck die zuständigen Behörden ersolgcn wird. Grundsätzlich sei noch ein mal betont: es muß jetzt endgültig vorbei sein mit dem Friedhofs monopol wie mit der sonstigen Konkurrenz der öffentlichen Hand. Andrerseits wollen wir in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Behördengartenbau verhüten, daß tüchtige Fachbeamte abgebaut werden und müssen natürlich auch bestrebt sein, daß die etwa in städtischen Betrieben freiwerdenden Arbeitskräfte in der freien Wirtschaft Verwendung finden. Mit der Arbeitsbeschaffung steht in engstem Zusammenhang die Aufgabe der Arbeitsbewältigung. Dazu ist die planmäßige Schu lung unsrer Berufsangehörigen nötig. Diese Schulung soll insbe sondere bewirken, daß auf Grund richtiger Kalkulation nur künstle risch und technisch einwandfreie Arbeit geleistet wird, Die Schleuder-