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Briefkasten. 225. Frage: Schon seit vielen Jahren erlaubt sich die Kon kurrenz, ihr nachgemachtes Fabrikat in Offertbriefen, Annoncen usw. als »Haeusler’schen Holzcement« zu bezeichnen, und viele Bauherren, welche die flachen Haeusler’schen Dächer herstellen lassen, glauben nun, dass der betreffende Dachdecker auch wirk lichen Haeusler’schen Holzcement, aus meiner Fabrik bezogen, dazu verwendet. Es ist dies aber nicht der Fall, indem der Holz cement von einer Konkurrenzfirma bezogen worden ist, und bloss die Bezeichnung Haeusler'scher Holzcement das Falsifikat verdeckt. Viele Konkurrenzfirmen glauben mit Recht »Haeusler’schen Holz cement« für ihr Fabrikat sagen zu können, weil Haeusler der Er finder des Holzcements ist, jedoch ist mein echtes Fabrikat mit dem minderwerthigen, daher auch billigeren Holzcement der Kon kurrenz nicht zu verwechseln. Glauben Sie, dass die betreffende Konkurrenzfirma wegen der vorgenannten Bezeichnung, wenn die Sache gerichtlich ausgetragen wird, bestraft wird? Antwort: Wir setzen voraus, dass ihr Holzcement in Deutschland nicht patentirt, und dass dafür zwar eine Schutzmarke, gemäss dem Gesetze vom 30. November 1874 (Reichsgesetzblatt, S. 143), im gerichtlichen Handelsregister eingetragen ist, aber die Wettbewerber sich dieses Zeichens nicht bedienen. Das gedachte Gesetz von 1874 schützt aber äusser Waarenzeichen auch den Namen oder die Firma des Produzenten, auch wenn er kein Patent erworben hat und ein Waarenzeichen nicht hat eintragen lassen. Der § 14 des Gesetzes bedroht mit Geldstrafe bis 3000 M. oder Gefängniss bis zu 6 Monaten auch Denjenigen, welcher Waaren oder deren Verpackung mit dem Namen oder der Firma eines in ländischen Produzenten oder Handeltreibenden widerrechtlich be zeichnet oder wissentlich dergleichen widerrechtlich bezeichnete Waaren in Verkehr bringt oder feilhält. Auf Grund dieser Bestimmung kann nach unserer Ansicht gegen Ihre Konkurrenten strafrechtlich vorgegangen werden. Im Strafantrage ist darzulegen, dass der Inhaber Ihrer Firma oder sein Vorgänger, dessen Rechte auf Sie übergegangen sind, der Erfinder oder der erste Erzeuger des zu flachen Dächern ver wendeten Holzcements gewesen ist oder wenigstens zuerst diesen Cement in den Handel gebracht hat; denn der Handeltreibende ist im § 14 geschützt, auch wenn er nicht der Erzeuger ist. Durch diesen Nachweis wird auch der Zweifel gelöst, ob mit dem Wort Haeusler'scher gerade Ihre Firma gemeint sei. — Die Strafverfolgung tritt nur auf Ihren Antrag ein, welcher nach § 61 St.-G.-B. in 3 Monaten verjährt, so dass nur die in den letzten 3 Monaten vorgekommenen Fälle geahndet werden können. Der Konkurrent ist auch verpflichtet, Sie zu entschädigen. Eine Civilklage würde zulässig sein, wenn Sie einen ziffermässig nachweislichen Schaden darthun könnten. In einem in der jurist. Wochenschr. 1891, Nr. 2, Seite 546 mitgetheilten Spruche des Strafsenats des Reichsgerichts v. 29. Okt. 1891 ist in einem ähn lichen Falle eine Bestrafung aus § 14 des Markenschutzgesetzes erfolgt. Das im Archiv von Seuffert, Bd. 42, Nr. 317, veröffentlichte klageabweisende Urtheil des Reichsgerichts vom 27. Okt. 1887 steht nicht entgegen, weil in dem betr. Falle weder Bestrafung noch Entschädigung beantragt waren. Mineral-Mahlwerke C. H. Bley, Gera (Reuss) Spezialität: ff. gemahlenen Schwer- u. Leicht-Spath 613631 Auf Verlangen Muster nebst billigsten Preisen. C [59745] -+- Eigenes — Erzeugniss. + Packete loset-Papier■ Apparate. Adr.: L. Breuninger, Wimpfen a. Neckar. Sulfitstoff-Kocher 60931] Varziner Papierfabrik M. Behrend. Hammermühle, den 22. April 1892. Reg. Bez. Cöslin. Auf Ihre Anfrage theilen wir Ihnen mit, dass wir einen Cellulose-Kocher nach Ihrem Patent seit September 1889 in ununterbrochenem Betriebe haben. Derselbe hat bisher tadellos gearbeitet und sind wir mit den Leistungen desselben vollständig zufrieden. Hochachtungsvoll K** Josefihütte bei Marienbad i/Böhmen, den 24. April 1892. Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass wir in unserem Etablissement drei grosse Kocher Ihres Patents seit Juli 1891 immer im Betriebe haben und mit den Leistungen derselben so zufrieden sind, dass wir bei einer eventuellen VergrösseruLg der Fabrik nur Kocher Ihres Systems auf stellen werden. Hochachtungsvoll Erasmus Atlass. mit innerer Schutzkruste Patent Salomon-Brüngger empfiehlt H. Füllner, Warmbrunn i. Schl. Generalvertreter der Salomon-Brüngger-Patente für Europa. A. Dittberner Buntpapierfabrik —- BRESLAU. —— [60478 Louis Dittberner Buntpapierfabrik —— BRESLAU. [60479 Spezialität „Neugoldpapier".