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3022 PAPIER-ZEITUNG. No. 103. Briefkasten. 289 a. Zu der in Nr. 101 unter 289 ertheilten Antwort wird uns geschrieben, dass die Firma Leipziger Stahlfederfabrik« zu Leipzig-Lindenau auch seit 2 Jahren Stahlfedern fabrizirt. 287 a. Zu der in Nr. 101 erschienenen Frage 287 haben wir von einem erfahrenen Fachmann folgende Antwort erhalten: Die Briefkasten-Antwort Nr. 287 ist durchaus nicht zutreffend. Der Fragesteller hat gut und richtig beobachtet. Ein Papier aus recht langem Stoffe (d. h. kurze Zeit gemahlen) giebt beim Einreissen einen • breiten Riss «, wenn ich es so einmal nennen darf, und scheint dem Gefühle nach recht fest zu sein. Dies ist jedoch nur scheinbarl Auch ist die Dehnbarkeit dieses Papieres nicht gross. Naturgemäss erreicht der Herr Fragesteller weit bessere Resultate, wenn er seinen Stoff längere Zeit gemahlen hat. Es ist einleuchtend, dass grober Stoff zu Papier verarbeitet mindere Festigkeit und mindere Dehnbarkeit ergiebt als ein Papier aus gut gemahlenem Stoff, wennschon das Letztere beim Einreissen mit der Hand einen »kurzen Riss« ergiebt und wenig fest erscheint. Ich habe auf diesen Umstand früher schon häufiger hingewiesen, und es ist auch ganz erklärlich. Die Festigkeits eigenschaften eines Papiers, Reisslänge und Dehnung, sind einmal be dingt durch die absolute Festigkeit der Faserstoffe, welche zur Her stellung des Papieres verwendet werden und zweitens durch den Grad der Verfilzung, welcher bei der Erzeugung des Papierblattes erreicht wird. Hieraus geht schon hervor, dass ein Papier aus Faserstoffen von hoher absoluter Festigkeit, wie z. B. Hanf und Leinen, doch keine über aus hohe Festigkeitseigenschaften aufweisen muss und wird, wenn das gute Mahlen des Ganzzeuges gefehlt hat, sodass also eine innige Ver filzung der »groben, plumpen e Fasern garnicht möglich war. Dieses Papiergebilde wird bei den Untersuchungen auf Festigkeit und Bruch dehnung Minderergebnisse dem Papiere gegenüber aufweisen, bei dem die Zerreissarbeit, durch eine äusserste, innige Verschlingung und Ver ästelung der sehr feinen Fäserchen neben der absoluten Faserfestigkeit des Papieres, einen weit grösseren Widerstand findet. Nicht der lange Stoff liefert das feste Papier, sondern der langsam und lange gemahlene Stoff bei stumpfem Geschirr. Die Bestimmung des Widerstandes des Papieres gegen Zerknittern steht hiermit im engsten Zusammenhänge, diese Manipulation bestätigt mit Leichtigkeit und in aller Kürze die richtige Beobachtung des Herrn Fragestellers Nr. 287 und meine Auslassungen. S. 291. Frage: Von einem Münchner Engros-Geschäfte bezog ich seit 1885 Waaren mit 3 pCt. Rabatt vom gewöhnlichen Preise und frachtfrei. Alles ging in Ordnung, bis vor ungefähr zwei Jahren ein anderer Reisender (Prokurist) mir die Fracht nicht mehr gewähren wollte und sogar die frühere nur zum Theil zu ersetzen geneigt schien. Ich machte diesem nun den Vor schlag, nur weiter zu bestellen, wenn das Konto bis dahin als ab geschlossen gelte. Auf Gewährung dieser Fordrung hin bestellte ich weiter. Die Fracht fiel von da an mir zu, mit Ausnahme von ein paar Posten Packpapier, die frachtfrei verkauft waren. Vom Rabatt war bei dieser Abmachung überhaupt nicht die Rede. Ich bin daher der Meinung, dass dieser bis heute bleibt. Die Firma will mich nun um 47 M. verklagen, wenn ich nicht bezahle. Diese 47 M. bestehen nun aus der Fracht für obiges Packpapier, aus den 3 pCt. Rabatt seit zwei Jahren, aus einer, entgegen der erwähnten letzten Abmachung nachträglich mir belasteten Fracht von 14 M., sowie einem Wechselprotest von 8 M. Die Firma entnahm nebst verschiedenen Waarenposten auch obige 47 M., sowie noch weitere 25 AL, die sie als Retourwaaren abzuschreiben übersehen hatte, was sie mir auch schriftlich bestätigt hat. Als 17jähriger Abonnent möchte ich Sie bitten, mir im Briefkasten zu sagen, ob ich verpflichtet werden kann, einen oder den anderen Posten zu zahlen. Die Protestkosten hätten über haupt vermieden werden können, wenn das Haus den Fehlbetrag gesandt hätte, da ich ihm Anzeige machte. Ich habe dem Hause schon Vorstellungen gemacht, die aber durch allgemeine Phrasen wie: »darauf können wir uns nicht einlassen .... Unsere Bedingungen sind .... Unser Guthaben beträgt nach den Büchern .... usw.« übergangen wurden. Antwort: Das im Jahre 1890 getroffene Uebereinkommen ist dahin zu verstehen, dass die seitherige Geschäftsverbindung beendet wurde und nunmehr eine neue, lediglich nach dem Gesetz zu beurtheilende begann. Gesetzlich hat aber der Käufer kein Recht auf Rabatt. Anscheinend hat auch die Verkäuferin in den nacli 1890 Ihnen gesandten Fakturen einen Rabatt Ihnen nicht gutgeschrieben. Durch wiederholte rügelose Annahme der Waaren und Fakturen haben Sie sich jedenfalls des Rechtes auf Rabatt begeben. Dagegen haben Sie die Fracht für das Pack papier und die vor jenem Uebereinkommen entstandene Fracht von 14 M. nicht zu zahlen, auch nicht die Protestkosten, da der Gläubiger ohne eine dahin gehende Vereinbarung nicht berechtigt ist, über seine Forderung einen Wechsel auf den Schuldner zu ziehen. Er hat das Recht weder nach dem Gesetze, noch nach Handelsbrauch; aucli dann nicht, wenn er die Inverkehrsetzung der Tratte dem Schuldner ankündigt und dieser nicht widerspricht. 292. Frage: Ich erlaubte mir unter Ihrer Adresse einige Papierproben abzusenden und bitte Sie, mir gefl. im Briefkasten mittheilen zu wollen, wobei' die Wasserstreifen in denselben kommen. Antwort: Es ist unmöglich, die Ursache der Wasserstreifen in den gesandten farbigen Papieren ohne genaue Beobachtung der Arbeit der Papiermaschine zu ermitteln. Dieselben können auf dem Sieb, an den Schützen oder Linealen, in der Gautsch presse, den Nasspressen, durch unreine oder ungleich gewebte Filze und sogar noch auf den Trockencylindern entstehen. Wenn Sie an all diesen Stellen Papier abnehmen und prüfen, können Sie leicht feststellen, wo sich die Streifen bilden. Haben Sie aber erst die Quelle gefunden, so werden Sie mit sorgfältigem Beobachten und Probiren auch die Ursache ermitteln. [56686 Vergolde presse neu verbesserter Construction, Gummirmaschinen für die Schlussklappe an Briefumschlägen. Selbstthätige Bogenfalzmaschine für Papierfabriken und grosse Buehdruckereien. Eugen Dietz, Maschinenfabrik, Berlin SO., Köpnicker Strasse 153. Pappenscheere ganz aus Eisen. 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