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2882 PAPI ER-ZEITUNG. No 0» Verantwortlichkeit der Agenten. Ueber die Pflichten eines Agenten bezüglich der Prüfung der Kreditwürdigkeit der von ihm empfohlenen Personen hat das Reichsgericht in einem von der »Jur. Wochenschrift« veröffent lichten Erkenntniss folgende Grundsätze aufgestellt: Der mit der Beschaffung eines Käufers beauftragte Agent ist an sich ver pflichtet, die Kreditwürdigkeit der von ihm empfohlenen Person zu prüfen und hierbei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf manns zu Werke zu gehen; es gehört auch zu seinen Verpflich tungen, alle ihm zu Gebote stehenden Informationen, von denen anzunehmen ist, dass sie auf den Entschluss seines Machtgebers von Einfluss sein können, letzterem mitzutheilen. In den Bereich dieser Verpflichtung gehört aber nicht die Mittheilung eines jeden Gerüchtes, welches einen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Empfohlenen ausdrückt. Darf der Agent ohne Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns annehmen, dass das Gerücht nicht begründet ist, und dass die empfohlene Persönlichkeit in dem Kreise der Geschäfsfreunde allgemein für kreditwürdig ge halten wird, so kann es in der Regel nicht als Fahrlässigkeit betrachtet werden, wenn der Agent in der von ihm ertheilten Auskunft seine Ueberzeugung von der Bonität des in Vorschlag gebrachten Käufers rückhaltlos ausspricht, ohne eines derartigen Gerüchts Erwähnung zu thun. Ob der Agent in dieser Hinsicht pflichtmässig gehandelt hat, ist im einzelnen Falle unter Berück sichtigung der gesammten Sachlage zu ermessen. Als Maassstab hat hierbei die Betrachtung zu dienen, dass die Mittheilung der vorerwähnten Gerüchte dann eine Verantwortlichkeit des Agenten nicht begründet, wenn vorauszusehen ist, dass die Kenntniss der selben auf den Entschluss des Machtgebers, mit dem ihm empfoh lenen Kunden in Geschäftsverbindung zu treten, keinen Einfluss gehabt haben würde. J. M. VOITH, Maschinenfabrik u. Giesserei [58677 Heidenheim a. d. Brenz (Württemberg) liefert als Specialität: „Papiermaschinen“ sowie sämmtliche sonstigen Maschinen für Papier-, Holzstoff- und Pappe-Fabriken. Turbinen. Wasserräder und Transmissionen. Holzstoff - Fabrikation. Zerfaserungsmaschinen mit hori zontaler und vertikaler Achse. Langschliff-Apparate, Pat. Schmidt. Raffineurs. Stofffänger. Neueste Sortirmaschinen, Patent Pappenmaschinen. Circularsägen. Spaltmaschinen. Kolbenpumpen. Centrifugalpumpen für Stoff und Wasser. Packpressen mit Spindeln. „ mit hydr. Druck. Dampfmaschinen zum Betrieb von Calandern und Rollmaschinen. Papier-Fabrikation. Haderndrescher. Hadernstauber. Hadernschneider (System Donkin). Hadern- und Stroh-Kocher. Chlorkalkauflöser. Holländer f 65—500 Ko. Hadern. Kollergänge. Papiermaschinen. Calander für Rollen und Bogen. Papierschneidemaschinen, System Verny, mit Längs- und Diagonal schnitt. Rollmaschinen für Tapeten, „ System Bischof für Rotationsdruckrollen. Holländer, Patent John Hoyt. Holländerwalze m. schräg. Messern. Metalltuch - Fabrik Muench & Pichon, Neustadt, Rheinpfalz. Phosphor-Bronce-Maschinensiebe. Metall-Gewebe jeder Art. +- Erste Referenzen. + [58438 Anhänge-Etiquetten, Musterdüten, Mehlmarken - Fabrik Original - Mustercollection gegen Einsendung von M. 1.—, welche wir bei Bestellung rückvergüten. +- Anerkannt hervorragende Bezugsquelle. + T rockency linder in allen Dimensionen, solid und stark ausgeführt. Pappen- und Papier-Trockenapparate in verschiedenster Zusammenstellung liefern billigst C. Joachim & Sohn, Schweinfurt a. M. $ Metalltücher uml einfach und drellirt, von besonderer Stärke, Egoutteure, velin, gerippt und mit Mariaweiler bei Düren. 4,• Empfehlungen erster Häuser des In- "0,"o. Auslandes stehen zu Diensten. kunstvollen Wasserzeichen empfiehlt die Metalltuch- und Egoutteur-Fabrik [58743 von Andreas Kufferath