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FACHBLATT Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation USW. 13 26 52 104 20 30 40 50 Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller 1 M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns gelangenden Zei chen-Briefe. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab- genommen, oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmann’s Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5036 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen- Herausgegeben von CARL HOFMAN Mitglied des Kaiserl. Patentmtes, Civil-Ingenieur, früher Berlin W., Potsdamer Strasse Buchbinderei, Druck-Industrie, sowie für alle verwandten und Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1l4-Seite). Er.iässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher - Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr. 73. Berlin, Sonntag, 11. September 1892. XVII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt ein stellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 26 Lieferungen mit 1012 Quartseiten und 942 Holzschnitten erschienen. Die 26. Lieferung wurde mit Nr. 52 versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Inhalt. Seite Cholera und Lumpen . . . 2089 Fabriksbuchhaltung.— Bestell buch. Künstliches Leder. Elektrische Bleiche . . . 2090 Brutto für netto. Skandina vischer W ettbe werb. Prozess August Ruf-Konstanz. Welt ausstellung in Chicago 1898 2091 Neuheiten 2092 Besuchskarten 2094 Rückentitel 2096 Deutsche Erfindungen . . . 2098 Gebrauchsmuster 2100 Neue Geschäfte und Geschäfts veränderungen. 70jährige Papiermacher-Hochzeit . . 2106 Berliner Typogr. Gesellschaft 2106 Ein- und Ausfuhr von Papier über Hamburg 2108 Nachbildung von Photogra- phieen 2110 Druckfehler 2112 Briefkasten 2114 Marktberichte 2115 Eine Beilage von der Münchener Kunst- und Verlags-Anstalt Dr. E. Albert & Co., München-Schwabing. Cholera und Lumpen. Der Einsender der in Nr. 71 unter obiger Aufschrift abgedruckten Mittheilung hält in einer weiteren Zuschrift die Bestimmung, dass Betten und Wäsche der Cholerakranken verbrannt oder desinfizirt werden, für unzureichend und ungerecht. Für unzureichend, weil die in Cholerazeiten über Gebühr in Anspruch genommenen Aerzte die Kontrolle nicht vorschriftsmässig ausüben können; für ungerecht, weil arme Leute ohne Entschädigung Kleider und Betten zur Vernichtung und Werthverminderung hergeben müssten. Er schlägt Ankauf der infizirten Stücke durch den Staat nach demselben Grundsätze vor, der bei den Maassregeln gegen Viehseuchen, aeeasäpo die Gewährung von Entschädigungen zulässt. "THiergegen ist geltend zu machen, dass gut eingerichtete Desinfektionsanstalten die eingereichten Sachen nicht derart be schädigen, dass sie an Werth erheblich einbüssten. So lange also die Verbreitung der Seuche geordnete Desinfektion zulässt, liegt zu dem Verlangen staatlicher Entschädigung kein begründeter Anlass vor. Hat die Seuche so weit um sich gegriffen, dass zum Desinfiziren keine Zeit mehr bleibt, sondern man, um sich der Ansteckungs stoffe zu entledigen, zum Verbrennen schreiten muss, so findet allerdings eine Schädigung des Einzelnen im Interesse der Ge- sammtheit statt. Man wird dies bedauern und mit Hilfe der Privat- Wohl- thätigkeit einen Ausgleich zu bieten suchen. Da aber die herr schende soziale Anschauung der Allgemeinheit nicht die Pflicht auferlegt, alle unverschuldeten Verluste Einzelner zu ersetzen, so wird sich die wohlwollende Auffassung des Herrn E. G. nicht ohne weiteres in einem Gesetze verkörpern lassen. Auch Erwägungen anderer Art treten hindernd in den Weg: Wenn man Entschädigungspflicht für Vernichtung oder Ent- werthung seuchenverdächtiger Kleider, Betten und Geräthe ein führte, würde man mit Staunen sehen, welche Mengen angeblich infizirter Stücke zur Entschädigung angemeldet würden. Der Staat müsste die Wohnungs-Einrichtungen, Wäsche, Bekleidung von Hunderttausenden ankaufen, da er nicht beweisen könnte, dass dieselben keinen Ansteckungsstoff tragen. Und wo her sollte er in solcher Zeit die hierzu nöthigen, möglicherweise Ungeheuern Mittel nehmen? Wir wollen mit diesen Bemerkungen nur auf die entgegen stehenden Bedenken hinweisen, aber keine weitere Erörterung hervorrufen, die mehr in andere Gebiete als ins Papierfach gehört. Berlin, 9. September 1892. Schon nach der Epidemie von 1884 haben wir an dieser Stelle den Vorschlag gemacht, eine internationale Vereinbarung zu treffen, wonach alle Kleidung und Bettwäsche, welche mit Cholerakranken in Berührung gekommen sind, unschädlich gemacht werden sollte. Dann könnte der Lumpenhandel jeder Erschwerung entbehren. Die geschätzte Redaktion spricht in Nr. 71 von den Desinfektionsanstalten Berlins; damit wäre es nicht gethan. Der Lumpenhandel umfasst nicht nur viele Städte, sondern auch viele Länder; ihm wäre nur gedient, wenn die verschiedensten Staaten eine Norm festsetzten, welche das Publikum beruhigte und dem Handel freie Bewegung gewährleistete. Freilich müssen wir heute sagen, dass wir zu unserem damaligen Vorschläge kein Vertrauen haben, mindestens nicht zur Durchführung im Ernstfälle. Zunächst ist fraglich, ob solche Vereinbarung überhaupt gelingt: denn das Interesse am Lumpenhandel ist zurückgegangen, seitdem der Zellstoff mehr in den Vordergrund getreten ist. Auf die Durchführung der etwaigen Vereinbarung, d. h. auf freien Lumpenverkehr in Zeiten der Noth, ist noch weniger zu rechnen, weil unser Artikel beim Publikum in hohem Maasse berüchtigt ist. Der Anblick von Lumpen beleidigt unser Schönheitsgefühl, und von da bis zur Aechtung ist nur ein Schritt. Da heisst es: Lumpen seien im höchsten Grade feuer gefährlich, und dann kommt die Legende von der Ansteckung. Würde Jemand behaupten, dass Berlin unter der Gefahr von Gletscherstürzen leide, so würde man ihn auslachen, weil die Erfahrung solchem Unsinn widerspricht. Wohl aber ist es eine ausgemachte Sache beim Publikum, dass Lumpen Ansteckung verbreiten, obgleich Niemand viele Beispiele dafür vorzubringen vermag. Schreiber dieser Zeilen, über 27 Jahre im Lumpengeschäft, ist ziemlich weit herumgekommen. Er hat die Ansicht