Volltext Seite (XML)
1484 Zuvielsendung. Dass der Verkäufer etwas mehr schickt, als der Käufer be stellt hat, ist eine häufige Erscheinung. Kulante Käufer lassen sich das gefallen; eine Verpflichtung zum Behalten der Mehrliefe rung aber haben sie nicht. Es entsteht nun die Frage, ob der Käufer in einem solchen Falle die ganze Waarensendung zur Verfügung stellen kann. Die Frage ist für den Fall zu bejahen, wenn die Aussonderung des unbestellten Theiles der Sendung nicht zuverlässig und leicht vorgenommen werden kann. Das Nähere ergiebt folgender Rechtsfäll: Geliefert waren 2 Ballen Fahlleder im Gewichte von 372 Pfund zu je 1 M. 80 Pf., obgleich nur 1 Ballen bestellt war. Der Käufer schickte die 2 Ballen zurück und die gegen ihn auf Zah lung von 669 M. 60 Pf., gegebenenfalls auf Bezahlung nur eines Ballens erhobene Klage wurde durch Urtheil des Oberlandes gerichts zu Braunschweig vom 27. April 1888 abgewiesen mit folgender Begründung: »Der Kaufmann, welcher ein bestimmtes Quantum Waare bestellt, braucht sieh im allgemeinen eine in der Quantität von der Bestellung abweichende Lieferung nicht gefallen zu lassen; die letztere ist, mag sie in weniger oder mehr bestehen als der Käufer bestellt hat, eine andere als die vertragsmässige: die abweichende Lieferung gilt in der Regel nicht als Erfüllung. Modifikationen dieses Satzes für Theilliefe rungen enthält der Artikel 359 des Handelsgesetzbuchs; an gesetzlichen Bestimmungen für den entgegengesetzten Fall fehlt es. Hier ist davon auszugehen, dass bei einer Mehrlieferung unter Umständen eine ord nungsmässige Erfüllung der Bestellung sehr wohl vorliegen kann, wenn das wirklich bestellte Objekt soweit selbständig ist, dass es vom Empfänger ohne besondere Schwierigkeit unterschieden und ausgeson dert werden kann, dergestalt, dass bei der Aussonderung der Empfänger, dessen Stellung durch die Vertragswidrigkeit der Erfüllung nicht ver schlechtert werden darf, ein Risiko nicht zu übernehmen braucht. Ein solcher Fall liegt jedoch hier nicht vor. Es handelt sich um Häute, welche in Ballen von verschiedenem Umfange nach dem Gewicht zu einem Einheitssatz von 1 M. 80 Pf. das Pfund gehandelt sind. Die in solchen Ballen zum Versandt kom menden Häute sind in der Regel von sehr verschiedener Qualität und verschiedenem Gewicht. Da eine Ausnahme von der Regel nicht er sichtlich ist, so müssen auch bei der vorliegenden Lieferung die bessern Häute aufs Pfund mehr, die schlechteren weniger als den Durchschnitts preis werth gewesen sein. Hiernach war eine Aussonderung der nur bestellten Quantität durch einfache Stückzahl oder nach dem Gewicht ausgeschlossen. Die Verkäuferin meint: Da zwei Ballen gesandt seien, so habe der Käufer, wenn er nur einen bestellt habe, den einen derselben nach seiner Auswahl behalten dürfen und müssen. Allein nach der Faktura sind beide Ballen als eine Einheit zu einem Gesammtgewicht von 372 Pfund mit einem Durchschnittspreise von 1 M. 80 Pf. angesetzt, und schon die Möglichkeit, dass der eine Ballen mehr die der Qualität nach werthvolleren, also den Durchschnittspreis übersteigenden, der andere die weniger guten Häute enthalten konnte, machte eine solche Auswahl, die entweder dem Interesse der Verkäuferin oder dem des Käufers leicht widerstreiten konnte, in hohem Grade bedenklich. Der Käufer durfte die Befugniss zu einer solchen Auswahl sich nicht beilegen, und noch weniger war er zu einer Verfahrungsweise verpflichtet, welche ihn möglicherweise in Differenzen mit der Verkäuferin gebracht, ihm über- haupt ein Risiko auferlegt hätte, welches er bei seiner Bestellung nicht übernommen hatte, und welchem er bei auch hinsichtlich der Quantität vertragsmässiger Lieferung nicht ausgesetzt gewesen wäre. Er war also berechtigt, die ganze Sendung als unempfangbar zur Disposition zu stellen.« 9 Lampenschirmen, Lichtschirmen, Lichtschützern, Vorsetzern usw. feinen und feinsten Genres. = Stets Neuheiten. = S M s $ $ $ i M © M © % © $ © M Deutsche Lampenschirm-Fabrik Tuchband & Fritsch, BERLIN S., Prinzessinnenstr. 26, offeriren ihre Erzeugnisse von sixxxxxxxxxxxxXxXxxXXXXXXXXXXXXXXXA •4 4 H H H H M be H H H • •4 4 M H H H G. ARMLEDER, Hamburg. Alleinige Vertretung u. Fabriks-Niederlage von Pappersbruket Nyqvarn (Schweden). Fantasie- und Vorsatzpapiere für Cartonnage-, Album- und Geschäftsbücher- Fabriken, Buchbindereien etc. Nur Neuheiten zu erstaunlich billigen Preisen -x Muster gratis und franco. # [59504 > G. ARMLEDER, Hamburg. ; , Import schwedischer 1 i -=D up lex-Couverts.™ 1 i Nicht zu verwechseln mit sogenannten Diana-Duplex 4 • D. R.P. 47590. • Vorzüge: leicht, griffig, undurchsichtig und billiger als jedes 2 * Concurrenzfabrikat. 2 k -x Muster gratis und franco. H r-9-05 * , 0900° • MhadddhdddhdhdhddhdhdhdhddhdhddhdhhdhdhhdhdhAhE s Neu und praktisch. 34 Abschlussfederhalter „Mercur". RminIlal-an jeder Dimension fertigen schnellstens DduiiW-Iwdi-El in unübertroffener Ausführung billigst JöS. Eck & SÖhlie Mwsahinennrind Düsseldorf (Rheinl.) [65401 Eingetr. Gebrauchs-Musterrolle No. 3000 und patentirt in vielen Staaten. Grosse Erleichterung und Zeitersparniss beim Bücherabschluss, beim Colonnenziehen etc. Gleichzeitig wie jeder andere Halter zum Schreiben verwendbar. Preis 1 Mark. Erhältlich in allen besseren Schreib waarenhandlungen. Bernhard Werres in Roisdorf b. Bonn a. Rh. Allein-Verkauf für Norddeutscliland J. Werres, Berlin S. 59, Graefestr. 6, I. Wiederverkäufer erhalten Rabatt. [58787 Metalltuch - Fabrik Muench & Pichon, Neustadt, Rheinpfalz. Phosphor-Bronce-Maschinensiebe. Metall-Gewebe jeder Art. +- Erste Referenzen. -+— [58438