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Aus der Formel ist auch klar ersichtlich, dass Breite und Dicke des Streifens keinen Einfluss auf die Reisslänge ausüben; es würde z. B. bei Verdoppelung der Breite zwar eine Verdoppelung von k ein treten, aber auch gleichzeitig eine solche von G, sodass das Verhältniss wieder dasselbe wäre. II. Widerstandsfähigkeit gegen Zerknittern und Reiben. Diese bildet eine wesentliche Ergänzung zu den Werthen für Reiss länge und Bruchdehnung, da sie mit ihnen nicht immer parallel geht. Mechanisch wirkende Apparate giebt es für diesen Versuch nicht. Man ballt einen halben Bogen des Papiers fest zusammen, wickelt wieder auf, und wiederholt dies so oft, bis der Bogen voll kurzer Kniffe ist. Dann fasst man ihn mit voller Hand und reibt ihn tüchtig zwischen den Handballen, etwa so, wie die Waschfrau die Wäsche beim Reinigen behandel . Bei einiger Uebung in der Ausführung dieses Ver suches hält es nicht schwer, zwischen folgenden in der Versuchs-Anstalt üblichen 8 Beurtheilungsgraden zu unterscheiden: 0 ausserordentlich gering, 1 sehr gering, 2 gering, 3 mittelmässig, 4 ziemlich gross, 5 gross, 6 sehr gross, 7 ausserordentlich gross. Es erscheint auf den ersten Blick, als wenn die Unterschiede der oben angeführten Urtheile so gering sind, dass eine sichere Unter scheidung kaum möglich ist, und doch verschwinden diese Schwierig keiten, sobald der Prüfende sich hinlängliche Uebung im Versuch ver schafft hat. Die mit der Versuchs-Anstalt in Verbindung stehenden Interessenten können sich an der Hand des für sie beurtheilten Materials in dieser Prüfungsweise allmählig Uebung verschaffen. III. Dicke des Papiers. Am gewöhnlichsten geschieht die Messung der Dicke mit einem mit Reibungskuppelung versehenen Dickenmesser. (Bezugscpielle L. Schopper, Leipzig.) Das Messen eines Stosses Papier mit einem Millimetermaassstab und Berechnung der Dicke des einzelnen Blattes unter Rücksichtnahme auf die Anzahl der Blätter ist ungenau. Die Dickenmesser sind so konstruirt, dass eine bewegliche Mikrometer schraube, am Ende mit einem Stempel versehen, gegen eine feststehende, ebenfalls mit einem Stempel versehene Schraube bewegt wird. Zwischen beide wird das Papier gelegt; stossen die Stempel zusammen, zwischen sich das Papier, das infolge der Reibungskuppelung nicht gequetscht wird, so kann man auf einer Trommel ihre Entfernung und somit die Dicke des Papiers ablesen. Auf den für Papier in Gebrauch befind lichen Apparaten entspricht ein Theilstrich der Trommel meist 0,005 mm. IV. Aschengehalt des Papiers. Diejenigen Bestandtheile des Papiers, welche beim Verbrennen und darauf folgendem Glühen des schwarzen Rückstandes als unverbrennlich Zurückbleiben, nennt man Asche; sie stammt zuln Theil aus den Faser stoffen, zum Theil aus der Leimung und bei beschwerten Papieren zum grössten Theil aus den Füllstoffen. Die reinen Faserstoffe, beziehungs weise die Mutterpflanzen, enthalten meist weniger als 1 pCt. Asche, z. B.: Buchenholz . . . . = 0,43 pCt. I Ungebleichte Baum- Lindenholz . ... = 0,39 „ wolle = 0,41 pCt. Holzschliff . . . . = 0,41 „ i Badischer Hanf. . . = 0,69 „ Gebleichtes Leinen . = 0,94 „ ] Gebleichter Strohzell- Gebleichte Baumwolle = 0,76 „ | Stoff .... — 0,86—1,22 „ Gebleichter Kiefern- | Mitscherlichstoff, un- = 0,53 „ j gebleicht . . . . = 1,25 „ Ungebleichtes Leinen = 0,76 „ | Sulfitstoff, gebleicht . = 0,42 " Dies sind keine absoluten Werthe; sie hängen ab vom Standort der Pflanze, der Art der Zubereitung usw. Zur Bestimmung der Aschenmenge sind sogenannte Aschenwaagen konstruirt. Die bekanntesten sind die Post’sche Aschenwaage (Bezugs quelle: Mechaniker Post, Hamburg) und die Reimann'sche Substitutions waage (Bezugsquelle: Reimann, Berlin und L. Schopper in Leipzig). Die Letztere verdient den Vorzug. Die Veraschung erfolgt bei beiden in einem Platinnetzwerk; die Ablesung giebt in beiden Fällen den Gehalt direkt in Prozenten an. Für genauere Bestimmungen verbrennt man ein bei 100 0 0. bis zum konstanten Gewicht getrocknetes und dann gewogenes Blatt im Platin tiegel und glüht, bis keine Gewichtsabnahme mehr stattfindet. Alsdann muss eine Analyse der Asche erfolgen, um etwa entwichene Verbindungen zurückrechnen zu können. V. Mikroskopische Untersuchung des Papiers. Die Aufgabe der mikroskopischen Untersuchung ist es, abgesehen von besonderen Fällen, 1) die Art der Fasern, 2) die Menge der Fasern, soweit dies angeht, und 3) den Zustand der Faser zu bestimmen. Um dies zu erreichen, ist zunächst eine zweckmässige Probeentnahme und Vorbereitung des Papiers und dann eine Behandlung der Fasern mit geeigneten Präparirflüssigkeiten erforderlich. Bei wenig Material entnimmt man an verschiedenen Stellen des selben bei . grösseren Mengen aus verschiedenen Bogen kleine Stücke und kocht sie etwa 1/, Stunde lang mit verdünnter (1 pCt.) Natronlauge zur Lösung des Leims und der Stärke; den erhaltenen Brei wäscht man auf einem feinen Sieb mit Wasser aus und schüttelt ihn in einer Pulverflasche mit Wasser und Tarirgranaten (Bezugsquelle: Klönne & Müller, Berlin, Luisen-Str.) tüchtig durch, sodass die Fasern völlig zu Ganzstoff auseinandergehen. Zum Präpariren der Fasern ist Wasser oder Wasser mit Glycerin wenig tauglich, da hierin alle Fasern ungefärbt erscheinen und dann schwer von einander zu trennen sind. Die Versuchs-Anstalt verwendet vorwiegend eine Jod-Jodkaliumlösung (20 g Wasser, 1,15 g Jod, 2 g Jodkalium, 1 ccm Glycerin) und eine Chlorzink - Jod - Jodkaliumlösung (Bezugsquelle für beide: Klönne & Müller, Berlin, Luisen-Str.) Präparirt man die Fasern in diesen Lösungen (bei Anwendung der letztgenannten müssen sie zuvor auf Filtrirpapier sorgfältig getrocknet werden), so er scheint im allgemeinen: Jod-Jodkaliumlösung Leinen und Hanf . braun Baumwolle ... „ Holzzellstoff . . . farblos bis graubraun Strohzellstoff ... Alfazellstoff ... „ „ Jute, gebleicht . . , „ Holzschliff.... dunkelgelb Jute, ungebleicht . „ Schäben .... „ Die Färbungen dürfen nie als Reaktion angesehen werden, da die Art der Verarbeitung sie beeinflusst; sie sollen nur dem Auge leichter unterscheidbare Bilder liefern. Den Ausschlag für die Beurtheilung muss stets der anatomische Bau geben. Eine von von Höhnel vorgeschlagene Lösung (Schwefelsäure und Jodlösung) färbt ähnlich wie die oben angeführte Chlorzinklösung. Anatomisch charakteristisch für die Leinen- und Ilanffasern sind der regelmässige Bau, die knotigen Auftreibungen, die Ausfaserungen der Enden und der enge Hohlkanal. Natürliche Enden kommen kaum vor. Die Baumwolle hat einen breiteren Hohlkanal, keine knoten förmigen Auftreibungen, ist platt und zuweilen schlauchartig um- geschlagen; die Wandung zeigt oft gitterförmige Streifung. Natürliche Enden kommen kaum vor. Zellstoff aus Nadelhölzern zeigt die charakteristischen behöften Poren, ferner einfache Poren und viele natürliche Enden, die meist eine abgestumpfte Form haben. Zellstoff aus Laubhölzern wird erkannt und unterschieden an der verschiedenartigen Gestalt der zahlreich vorhandenen Gefässe. Strohzellstoff wird besonders durch die mehr oder weniger stark ausgebuchteten Epidermiszellen leicht erkennbar; ferner sind die Paren chym- und Bastzellen zur Feststellung geeignet. Die Unterscheidung der einzelnen Strohsorten von einander ist vielfach mit Schwierigkeiten verknüpft und ohne praktische Bedeutung. Alfa- (Esparto-)- Zellstoff zeigt dieselbe Art Zellen wie Stroh, nur in kleinerem Maassstabe: die grossen dünnwandigen Parenchymzellen fehlen dem Alfa gänzlich, während diesem dem Stroh gegenüber kleine von den Blättern herrührende Zähnchen eigenthümlich sind, die aber in manchen Fällen überaus spärlich auftreten. Jute wird wesentlich durch ihren unregelmässigen Hohlkanal erkannt, der oft innerhalb kurzer Strecken von einem Extrem ins andere über geht; zuweilen sieht man ihn innerhalb des mikroskopischen Gesichts feldes an einer Stelle als schmale Linie und an einer anderen den grössten Theil der Faserbreite einnehmen. In Packpapieren findet man ausserdem die Bastzellen noch häufig zu dicken Bündeln vereinigt, eine Erscheinung, die bei feineren Papieren, bei- denen die Jute stärker ge mahlen und gebleicht wird, bisher nicht beobachtet wurde. Holzschliff ist sehr leicht an der gelben Färbung, an den regellosen, zerrissenen Zellkomplexen, an den sehr deutlichen behöften Poren und an den Markstrahlzellen zu erkennen. Dauerpräparate zur Vergleichung können bisher nur im ungefärbten Zustand hergestellt werden, wenigstens soweit Jodlösung als Färbemittel in Betracht kommt. Man thut daher besser, sich Papiere aus bekannten Rohstoffen in der oben geschilderten Weise durch Kochen mit Natron lauge und Schütteln mit Granaten vorzubereiten und diese Ganzstoffe zum Vergleich bereit zu halten. (Schluss folgt.) Gutachten in Gebrauchsmuster-Angelegenheiten. Die Staatsanwaltschaft in C. hatte dem Patentamt in einer Untersuchungssache wegen Verletzung eines auf Grund des Gesetzes vom 1. Juni 1891 eingetragenen Gebrauchsmusters die Akten mit dem Ersuchen übersandt, ein Gutachten darüber abzugeben, ob die von dem Beschuldigten hergestellten Gegenstände in den Bereich des durch die Eintragung begründeten Musterschutzes fallen. Die Erstattung des Gutachtens ist jedoch mit folgenden Gründen abgelehnt worden: In der Untersuchungssache wider . . . wird der Königlichen Staatsanwaltschaft unter Wiederanschluss der Akten auf das ge fällige Schreiben vom 14. d Mts. ergebenst erwidert, dass sich die Verpflichtung des Patentamtes zur Erstattung von Gutachten nur auf Fragen bezieht, welche Patente betreffen (§ 18 des Gesetzes vom 7. April 1891). Da es sich in dem vorliegenden Falle tun die angebliche Verletzung eines Gebrauchsmusters handelt, und weder das Gesetz vom 1. Juni 1891 noch die Kaiserliche Verordnung vom 11. Juli 1891 (R.G.BI. S. 349) über die Begutachtung von Angelegenheiten des Gebrauchsmusterschutzes durch das Patentamt Bestimmung getroffen hat, so ist letzteres verfassungsmässig nicht in der Lage, die gewünschte gutachtliche Aeusserung abzugeben. Kaiserliches Patentamt. Chlorzink- Jod-Jodkaliumlösung röthlich bis braun • 2 „ bläulich bis blau citronengelb